Alt 15.06.2008, 17:14:28   #1 (permalink)
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Frage Fragen zur Riesterrente

Hallo,
da sich hier einige mit der Riesterrente auskenne hoffe ich das ich vielleicht einige offene Fragen beantwortet bekomme.

Nachdem ich mich dafür endschieden habe nichts mehr in meine Lebenskapitalversicherung einzuzahlen da diese nicht Hartz IV sicher ist, habe ich mich endschieden eine Riesterrente abzuschliessen.
Anbieter habe ich schon ausgewählt, ich werde zur selben Versicherung gehen bei der auch meine Frau ist und den Mindesbeitrag vom 10 Euro einzahlen.

Wie sieht es mit der Verteilung der Grundzulage für Verheiratete(308 ) aus?
Bekommt meine Frau mehr als die 154 Euro weil sie mehr als den Mindestsatz einzahlt und ich nicht die vollen 154 Euro erhalte werde da mein Jahresbeitrag unterhalb der 4 % vom Brutto - Zulage liegt?

Wie Berechne ich meinen Jahresbeitrag wenn ich in einem Jahr Lohn , Krankengeld und Arbeitslosengeld erhalten habe?

Stimmt es das man für ein ab 2008 geborenes Kind 300 Euro erhält und für ein bis 2007 geborenes "nur" 185 Euro?
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Alt 15.06.2008, 17:30:23   #2 (permalink)
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Hallo!

Also mehr als die 154 Euro pro Person bekommst du nicht als Zulage. Auch wenn du mehr als den Mindetbeitrag einzahlst nicht (du kannst die Einzahlungen bis zu einer Höhe von 2.100 € jedoch noch steuerlich geltend machen).

Das mit den Kinderzulagen ist richtig. Ab 2008 geborene Kinder bekommen eine Zulage von 300 €.

Mit diesen Ehegattenverträgen würde ich allerdings aufpassen - besser ist es, wenn jeder einen eigenen hat - sonst kann es im Falle einer späteren Trennung mal wirklich Ärger geben.
Möglich wäre es schon, alle Zulagen auf eien Vertrag einzuzahlen. Allerdings hat deine Frau ja auch schon einen eigenen. Dann bekommt sie aber auch nicht deine Zulagen.

Die vollen 154 € bekommst du nur, wenn du die 4% in den Vertrag einzahlst (wobei das nicht deine Eigenleistung ist. Diese ist 4% - Zulagen). Zahlst du weniger ein, bekommst du eine anteilige Zulage.
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Alt 16.06.2008, 09:26:42   #3 (permalink)
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Zitat:
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Nachdem ich mich dafür endschieden habe nichts mehr in meine Lebenskapitalversicherung einzuzahlen da diese nicht Hartz IV sicher ist, habe ich mich endschieden eine Riesterrente abzuschliessen.
Ist das gut durchdacht und durchgerechnet? Ist die Gefahr, irgendwann Hartz IV beziehen zu müssen, so hoch, dass sich dieser Schritt lohnt?

Wie lange zahlst Du schon für die KLV?

Marty
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Alt 16.06.2008, 20:01:08   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Ist das gut durchdacht und durchgerechnet? Ist die Gefahr, irgendwann Hartz IV beziehen zu müssen, so hoch, dass sich dieser Schritt lohnt?
Leider ja , hätte ich jetzt nicht die stelle in aussicht( muß nur noch den Staplerschein bestehen) dann gäbs in 4 Monaten Hartz IV ( ergänzendes da jedes Arbeitsstelle, ausser die die ich am Freitag vorraussichtlich antreten werde nicht zum Leben reicht.) Aber diese Stelle ist vorraussichtlich nur für 8 - 12 Wochen.

Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Wie lange zahlst Du schon für die KLV?

Marty
Seit 1991 die 150 DM hätte ich besser jeden Monat verfressen!
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Alt 17.06.2008, 06:46:01   #5 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von superubbi Beitrag anzeigen
Leider ja , hätte ich jetzt nicht die stelle in aussicht( muß nur noch den Staplerschein bestehen) dann gäbs in 4 Monaten Hartz IV ( ergänzendes da jedes Arbeitsstelle, ausser die die ich am Freitag vorraussichtlich antreten werde nicht zum Leben reicht.) Aber diese Stelle ist vorraussichtlich nur für 8 - 12 Wochen.
Dann stelle ich die nächste Frage: Bist Du sicher, von den Hartz IV Zahlungen eine Riesterrente bedienen zu können. Der Mindestbeitrag sind auch 5 Euro pro Monat. Wenn man nur 345 Euro hat zum Leben, stellen vermutlich diese 5 Euro auch schon was dar.

Die Rente, die Du durch diesen Mindestbeitrag mal erwarten darfst, dürfte sich übrigens auch in diesem Bereich befinden. Du wirst also, wenn sich die berufliche Situation nicht ändert, auch als Rentner Hartz IV beziehen müssen als Ergänzung zur Rente und Rister-Rente. Dann könntest Du Dir auch das Riestern sparen.

Du kennst Deine persönliche Situation besser. Ich möchte nur Hinweise geben.

Zitat:
Seit 1991 die 150 DM hätte ich besser jeden Monat verfressen!
Warum? Je nach Alter hast Du gewisse Freibeträge, was das angeht. Pro Lebensjahr 200 Euro. Bei Deinen 35 Jahren immerhin 7.000 Euro. Ich vermute, in der KLV ist mittlerweile etwas mehr angespart.

Und auch, wenn das für Dich wie Hohn klingen mag: Sei doch froh, dass Du auch privat vorgesorgt hast. Auch, wenn Du evtl. die KLV jetzt auflösen müsstest (wovon ich nicht mal ausgehe), es hätte ja auch anders laufen können. Und 1991 gab es noch keinen Riester. Deine Entscheidung war vielleicht aus heutiger Sicht falsch, aus damaliger nicht.

Und sich auf den Standpunkt zu stellen, dass man die 150 Mark ja die 17 Jahre auch hätte versaufen können und heute gleich gut dasteht, wäre aus einem sozialen Gesichtspunkt auch nicht richtig. Das ist mir aber zu oberlehrerhaft, das interessiert jemanden, der Hartz IV im Nacken hat, vermutlich wenig.

Ich wünsche Dir, dass Du auch im Anschluss einen Job findest, als Belohnung dafür, dass Du Altersvorsorge betrieben hast.

Marty
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Alt 17.06.2008, 06:58:34   #6 (permalink)
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Zu LV vs. ALG2 gibts noch nen Zusatz ...

Zitat:
Einerseits kann die Sozialbehörde die Kündigung der Lebensversicherung nicht verlangen, wenn dies “offensichtlich unwirtschaftlich” ist. Dies ist der Fall, wenn durch die Auflösung und Verwertung der Versicherung ein Verlust entstehen würde, der höher als 10 % liegt. Gerade neue Versicherungsverträge, in denen in den ersten Jahren regelmäßig noch kein oder nur ein geringer Rückkaufswert besteht, bleiben also auf diese Weise geschützt.
Wenn ich mir meine LV und PRV anschaue dann wäre selbst bei einem Verkauf dieser Versicherungen mit einem Verlust > 10% zu rechnen ...

Also immer mit der Ruhe bevor man vorschnelle Entscheidungen trifft.
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Alt 17.06.2008, 07:35:55   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von komerzhasi Beitrag anzeigen
Wenn ich mir meine LV und PRV anschaue dann wäre selbst bei einem Verkauf dieser Versicherungen mit einem Verlust > 10% zu rechnen ...
Nach 17 Jahren wird das aber nicht mehr der Fall sein. Zu betrachten ist ja nur der Anteile der Beiträge, die in den Anlageteil fliesst, der Risikoanteil (für die Versicherung des Lebens) wird dabei nicht betrachtet.

Und danach sollte eigentlich jede KLV nach solch einem Zeitraum im Plus liegen.

Trotzdem kann es sein, dass ein Sachbearbeiter beim Durchrechnen auf den Gedanken kommt, dass die gesamte KLV nur ganz knapp über den Freibeträgen liegt und dann entscheidet, dass die nicht aufgelöst werden muss.

Marty
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Alt 17.06.2008, 07:41:12   #8 (permalink)
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Ich würde mir das alles mal genau durchrechnen. Kann man denn bei der Riesterrente Einmaleinlagen machen? Solche KLVs sind teilweise echte Verarsche. Meine Mutter hatte mal eine, die hätte am Ende weniger gespuckt, als eingezahlt wurde. Da kann man das Geld auch unters Kopfkissen legen, oder halt die KLV auflösen und irgendwo gewinnbringend(er) anlegen.

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Alt 17.06.2008, 07:48:46   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Ich würde mir das alles mal genau durchrechnen. Kann man denn bei der Riesterrente Einmaleinlagen machen?
Ja, aber das macht wenig Sinn, weil die Rendite nur vom staatlichen Zuschuss lebt. Höhere Zahlungen als nötig reduzieren diese Rendite nur.

Zitat:
Solche KLVs sind teilweise echte Verarsche. Meine Mutter hatte mal eine, die hätte am Ende weniger gespuckt, als eingezahlt wurde. Da kann man das Geld auch unters Kopfkissen legen, oder halt die KLV auflösen und irgendwo gewinnbringend(er) anlegen.
Hast Du den Versicherungsanteil rausgerechnet? Was wäre gewesen, wenn Deine Mutter zwei Jahre nach Versicherungsbeginn gestorben wäre? Bei einer KLV nur Auszahlung minus Einzahlung zu rechnen ist verkehrt.

Marty
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Alt 17.06.2008, 08:25:11   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Nach 17 Jahren wird das aber nicht mehr der Fall sein. Zu betrachten ist ja nur der Anteile der Beiträge, die in den Anlageteil fliesst, der Risikoanteil (für die Versicherung des Lebens) wird dabei nicht betrachtet.
Also wenn ich mir die Rückkaufswerte (die ja als Referenz für die Höhe des verwertbaren Kapitals herangezogen wird) anschaue, dann mache ich immer mehr als 10% Verlust bei einer Kündigung.
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Alt 17.06.2008, 08:32:59   #11 (permalink)
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Zitat:
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Also wenn ich mir die Rückkaufswerte (die ja als Referenz für die Höhe des verwertbaren Kapitals herangezogen wird) anschaue, dann mache ich immer mehr als 10% Verlust bei einer Kündigung.
10% Verlust mit Bezug auf welchen Wert denn?

Mal ein Beispiel: KLV mit 100 Euro Beitragssumme im Monat, ich möchte aber unbedingt 500.000 Euro als Todesfallsumme. Dieser Versicherungsanteil kostet dann 70 Euro pro Monat.

Bleiben 30 Euro für die Kapitalbindung. Wenn man jetzt die Rückkaufsumme natürlich auf 100 Euro Beitrag rechnet, ist das logisch, dass ein Minus rauskommt.

Marty
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Alt 17.06.2008, 08:40:06   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
10% Verlust mit Bezug auf welchen Wert denn?

Mal ein Beispiel: KLV mit 100 Euro Beitragssumme im Monat, ich möchte aber unbedingt 500.000 Euro als Todesfallsumme. Dieser Versicherungsanteil kostet dann 70 Euro pro Monat.

Bleiben 30 Euro für die Kapitalbindung. Wenn man jetzt die Rückkaufsumme natürlich auf 100 Euro Beitrag rechnet, ist das logisch, dass ein Minus rauskommt.
Das Beispiel versteh ich nicht ...

Ich zahle im Monat 50 Euro in eine kapitalbildende LV (Abschluss 1998 ).

Was von den 50 Euro Monatsbeitrag wird denn als Grundlage für die Berechnung genommen und wo sehe ich das im Vertrag ?
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Alt 17.06.2008, 08:51:40   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von komerzhasi Beitrag anzeigen
Ich zahle im Monat 50 Euro in eine kapitalbildende LV (Abschluss 1998 ).
Und ein Teil dieses Beitrags wird für den Risikoanteil genommen, also eine Versicherung auf Dein Leben. Der Rest wandert in die Kapitalbildung.

Zitat:
Was von den 50 Euro Monatsbeitrag wird denn als Grundlage für die Berechnung genommen und wo sehe ich das im Vertrag ?
Das kann ich Dir nicht sagen, ob das jeweils ausgewiesen wird im Vertrag. Ich lasse mir das bei Angeboten berechnen, damit ich die Zahlen habe.

Du kannst ja testweise einfach mal bei einem Versicherungsvergleich eine Risikoleben berechnen mit Deiner Versicherungsumme. Dann weißt Du die Zahlen ungefähr.

Und wenn Du es genau wissen willst, frag Deine Versicherung, die muss die Zahlen ja kennen.

Marty
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Alt 17.06.2008, 08:58:51   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Und ein Teil dieses Beitrags wird für den Risikoanteil genommen, also eine Versicherung auf Dein Leben. Der Rest wandert in die Kapitalbildung.
OK. Und der kapitalbildende Anteil des Beitrags ist die Berechnungsgrundlage ?
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Alt 17.06.2008, 13:28:25   #15 (permalink)
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Zitat:
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OK. Und der kapitalbildende Anteil des Beitrags ist die Berechnungsgrundlage ?
Richtig.

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