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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hi, den Gesetzestext habe ich mir schonmal selber rausgesucht, aber dieser beantwortet für mich die offen Fragen, die mir angetragen wurden, leider immer noch nicht.
Wer kann dies mal verständlich für mich interpretieren. Also die Frage ist: Darf eine werdende Mutter zur Sonntagsarbeit von ihrem Arbeitgeber gedrängt werden oder nicht? So steht es in dem Gesetzestext: § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die ............. 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Nach Abschnitt 1 heisst es für mich das es eigentlich nicht erlaubt ist, aber hebt der Abschnitt 2 dies wieder in irgendeiner Form auf? MfG und danke schonmal |
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#3 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. das ist der gesamte Text, vielleicht hätt ich nichts rausnehmen sollen. Wird denn klar unterschieden zwischen Mehrarbeit und Sonntagsarbeit, also das alles unter Punkt 2 gar nichts mit SOnntags zu tun hat? |
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#7 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Habe ich denn Möglichkeiten irgendwie darumzukommen? Also dies zu umgehen? |
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#8 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Es gibt Ausnahmen in den ersten 4 Monaten der Schwangerschaft und es gibt den Absatz 8 in diesem Paragraphen. Sonst sehe ich da aber keine Möglichkeit. Marty |
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#9 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Puhh..schon mal versucht mit deinem Arbeitgeber zu sprechen ?
Das ganze zu Umgehen ? Naja..weiß es halt nur von unseren Kolleginnen (wohlgemerkt Schwanger) die Sonntags wie die anderen Auch gearbeitet haben..von daher..umgehen..wohl eher schwierig...wobei ich bezweifle bzw. mir nicht vorstellen kann das diese dazu genötigt worden wären.. Aber vielleicht findet wer anders noch ne Passage wo es näher definiert ist.-
Wer keinen Mut zum Träumen hat,
hat keine Kraft zum Kämpfen ! |
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#10 (permalink) |
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PAUSIERT
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Der Arbeitgeber macht sich eines Gesetzesverstosses schuldig, wenn er Schwangere Sonntags arbeiten lässt, wenn es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt. Selbst die Freiwilligkeit der Arbeitnehmerin ist da keine Ausnahme.
Frage ist halt: Wie wichtig ist einem der eigene Arbeitsplatz? Schwangerschaft bedeutet ja nicht Job auf Lebenszeit. Marty |
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#11 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Also muss ich doch erstmal den Paragraphen heranziehen der dann besagt das Sonntags nicht gearbeitet wird?!? Ich denke mal schon. Wie wichtig der Arbeitsplatz ist? Naja, ich denke mal das dort bei der erstbesten Möglichkeit nach der Schwangerschaft ein Wechsel anstehen würde. Ist halt nicht einer der Arbeitgeber bei denen man gerne arbeitet. Daher ja auch hier diese Frage weil mit dem Arbeitgeber reden ist nicht. So wie es halt oft bei den größerern Ketten das Problem ist. |
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#12 (permalink) |
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Forenleser
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Also mir wurde das so erklärt:
Sonn- und Feiertags ist nicht, ebensowenig wie Nachts (ich mein zwischen 20 und 8 Uhr, da bin ich mir aber nicht mehr so sicher) aber ich darf Überstunden machen (auch Samstag), solange ich die 90 Stunden in der Doppelwoche nicht überschreite und nicht in die Nacht reinkomme. Für mich als Ärztin hieß das: keine Nachtdienste, keine Sonntagsdienste, keine Samstagsspätschicht (da diese bis 20:30 ging, und das Nachtarbeit wäre), aber ich hab jeden 2. Samstag von 8-12:00 bzw. gelegentlich 14:00 gearbeitet. Da ich sonst ne 37,5h Woche hab, wir regulär 40 arbeiten, hatte ich in 2 Wochen noch 10h, die ich für Samstage und sonstige Überstunden nutzen konnte. (ok, waren wahrscheinlich doch mehr Überstunden, aber da ich gerne in meinem Krankenhaus arbeite und es mir auch mit den Kollegen, die ja schließlich auch alle mehr arbeiten als sie dürfen nicht allzusehr verscherzen wollte, wäre ich nie auf die Idee gekommen das auf die Minute auszurechnen, aber darum gings ja nicht) Also ich war sehr dankbar über diese Regelung und habe die freien Sonntage genossen, auch wenn das bedeutete, dass ich eigentlich jeden 2. Samstag arbeiten musste, sonst kann man halt Sa/So machen und hat nur ein WOchenende belegt... |
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#13 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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@ Ckocks ich danke dir.
Das war dochmal sehr aussagekräftig Ich hoffe das dies dann wirklich so zutrifft und werde das weitergeben. Auch den anderen erstmal danke für eure Antworten. Falls jemand noch Infos dazu hat, oder sich mit der Gesetzeslage genauer Auskennt einfach mal melden |
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#14 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Mal ne ganz dumme Frage, wieso dürfen Schwangere denn Sonntags nicht arbeiten? Ist das Arbeiten an bestimmten Wochentagen schwieriger als an anderen?
http://www.klamm.de/?weblog=129824
Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html |
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#15 (permalink) |
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Forenleser
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Ich denke es geht weniger darum, dass es ausgerechnet der Sonntag ist, (Ich mein mich dunkel auch zu erinnern, dass Sonntags geht, wenn ein anderer Tag der Woche ersatzweise frei ist [aber ich glaub das war nicht im Zusammenhang mit dem MuSchu]) sondern vielmehr darum, dass man während der Schwangerschaft nicht 2 oder mehr Wochen am Stück arbeiten soll (das ist nämlich anstrendend) und auch einmal die Woche einen freien Tag garantiert hat...
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