Alt 24.11.2008, 09:33:24   #1 (permalink)
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Standard Fragen zum Mutterschutzgesetz/ Sonntagsarbeit ja oder nein?

Hi, den Gesetzestext habe ich mir schonmal selber rausgesucht, aber dieser beantwortet für mich die offen Fragen, die mir angetragen wurden, leider immer noch nicht.

Wer kann dies mal verständlich für mich interpretieren.

Also die Frage ist: Darf eine werdende Mutter zur Sonntagsarbeit von ihrem Arbeitgeber gedrängt werden oder nicht?


So steht es in dem Gesetzestext:


§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht
zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
.............
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.


Nach Abschnitt 1 heisst es für mich das es eigentlich nicht erlaubt ist, aber hebt der Abschnitt 2 dies wieder in irgendeiner Form auf?


MfG und danke schonmal
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Alt 24.11.2008, 09:48:23   #2 (permalink)
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Steht doch eigentlich ganz klar drin Nein!
Im 2. Abschnitt steht doch was von sonstigen Frauen.
Ich will die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quellcode nicht.

There are only 10 types of people, those who understand binary code and those who don't.


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Alt 24.11.2008, 09:53:45   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von 00Eraser00 Beitrag anzeigen
Steht doch eigentlich ganz klar drin Nein!
Im 2. Abschnitt steht doch was von sonstigen Frauen.
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht
zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der
Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.



das ist der gesamte Text, vielleicht hätt ich nichts rausnehmen sollen.

Wird denn klar unterschieden zwischen Mehrarbeit und Sonntagsarbeit, also das alles unter Punkt 2 gar nichts mit SOnntags zu tun hat?
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Alt 24.11.2008, 10:27:42   #4 (permalink)
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Ok, so amcht das mehr Sinn. Unter Punkt 2 ist nur die Definition von Mehrarbeit, also nix mit Sonntag.
Ich will die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quellcode nicht.

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Alt 24.11.2008, 10:41:25   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von 00Eraser00 Beitrag anzeigen
Ok, so amcht das mehr Sinn. Unter Punkt 2 ist nur die Definition von Mehrarbeit, also nix mit Sonntag.
Aber du scheinst dann ja dasselbe darunter zu verstehen wie ich, dass halt sonntags nicht gearbeitet werden darf/muss. also man zumindest niemanden dazu zwingen kann. das ist schonmal ganz wichtig.
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Alt 24.11.2008, 11:35:43   #6 (permalink)
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Auch Sonntags kannst du zur Arbeit rangezogen werden. Nur das diese zusätzlichen Ruhezeiten die du als Schwangere hast, eingehalten werden müssen.-
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Alt 24.11.2008, 11:47:32   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von IrreIris Beitrag anzeigen
Auch Sonntags kannst du zur Arbeit rangezogen werden. Nur das diese zusätzlichen Ruhezeiten die du als Schwangere hast, eingehalten werden müssen.-
Also hat das was dort im Gesetzestext steht nicht wirklich was zu sagen?

Habe ich denn Möglichkeiten irgendwie darumzukommen? Also dies zu umgehen?
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Alt 24.11.2008, 11:52:12   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von IrreIris Beitrag anzeigen
Auch Sonntags kannst du zur Arbeit rangezogen werden. Nur das diese zusätzlichen Ruhezeiten die du als Schwangere hast, eingehalten werden müssen.-
Das ergibt sich woraus? Absatz 1 ist eigentlich eine MUSS-Vorschrift und die Aussage ist für mich eindeutig.

Es gibt Ausnahmen in den ersten 4 Monaten der Schwangerschaft und es gibt den Absatz 8 in diesem Paragraphen. Sonst sehe ich da aber keine Möglichkeit.

Marty
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Alt 24.11.2008, 11:53:28   #9 (permalink)
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Puhh..schon mal versucht mit deinem Arbeitgeber zu sprechen ?

Das ganze zu Umgehen ? Naja..weiß es halt nur von unseren Kolleginnen (wohlgemerkt Schwanger) die Sonntags wie die anderen Auch gearbeitet haben..von daher..umgehen..wohl eher schwierig...wobei ich bezweifle bzw. mir nicht vorstellen kann das diese dazu genötigt worden wären..

Aber vielleicht findet wer anders noch ne Passage wo es näher definiert ist.-
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Alt 24.11.2008, 12:38:08   #10 (permalink)
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Der Arbeitgeber macht sich eines Gesetzesverstosses schuldig, wenn er Schwangere Sonntags arbeiten lässt, wenn es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt. Selbst die Freiwilligkeit der Arbeitnehmerin ist da keine Ausnahme.

Frage ist halt: Wie wichtig ist einem der eigene Arbeitsplatz? Schwangerschaft bedeutet ja nicht Job auf Lebenszeit.

Marty
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Alt 24.11.2008, 12:41:54   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Der Arbeitgeber macht sich eines Gesetzesverstosses schuldig, wenn er Schwangere Sonntags arbeiten lässt, wenn es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt. Selbst die Freiwilligkeit der Arbeitnehmerin ist da keine Ausnahme.

Frage ist halt: Wie wichtig ist einem der eigene Arbeitsplatz? Schwangerschaft bedeutet ja nicht Job auf Lebenszeit.

Marty
Was sind denn die Ausnahmen in den ersten 4 Monaten?

Also muss ich doch erstmal den Paragraphen heranziehen der dann besagt das Sonntags nicht gearbeitet wird?!?
Ich denke mal schon.

Wie wichtig der Arbeitsplatz ist? Naja, ich denke mal das dort bei der erstbesten Möglichkeit nach der Schwangerschaft ein Wechsel anstehen würde.
Ist halt nicht einer der Arbeitgeber bei denen man gerne arbeitet.

Daher ja auch hier diese Frage weil mit dem Arbeitgeber reden ist nicht.
So wie es halt oft bei den größerern Ketten das Problem ist.
Da_Sun ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2008, 13:11:16   #12 (permalink)
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Also mir wurde das so erklärt:
Sonn- und Feiertags ist nicht, ebensowenig wie Nachts (ich mein zwischen 20 und 8 Uhr, da bin ich mir aber nicht mehr so sicher)
aber ich darf Überstunden machen (auch Samstag), solange ich die 90 Stunden in der Doppelwoche nicht überschreite und nicht in die Nacht reinkomme.
Für mich als Ärztin hieß das: keine Nachtdienste, keine Sonntagsdienste, keine Samstagsspätschicht (da diese bis 20:30 ging, und das Nachtarbeit wäre), aber ich hab jeden 2. Samstag von 8-12:00 bzw. gelegentlich 14:00 gearbeitet. Da ich sonst ne 37,5h Woche hab, wir regulär 40 arbeiten, hatte ich in 2 Wochen noch 10h, die ich für Samstage und sonstige Überstunden nutzen konnte. (ok, waren wahrscheinlich doch mehr Überstunden, aber da ich gerne in meinem Krankenhaus arbeite und es mir auch mit den Kollegen, die ja schließlich auch alle mehr arbeiten als sie dürfen nicht allzusehr verscherzen wollte, wäre ich nie auf die Idee gekommen das auf die Minute auszurechnen, aber darum gings ja nicht)

Also ich war sehr dankbar über diese Regelung und habe die freien Sonntage genossen, auch wenn das bedeutete, dass ich eigentlich jeden 2. Samstag arbeiten musste, sonst kann man halt Sa/So machen und hat nur ein WOchenende belegt...
Ckocks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2008, 13:42:27   #13 (permalink)
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@ Ckocks ich danke dir.

Das war dochmal sehr aussagekräftig

Ich hoffe das dies dann wirklich so zutrifft und werde das weitergeben.


Auch den anderen erstmal danke für eure Antworten.

Falls jemand noch Infos dazu hat, oder sich mit der Gesetzeslage genauer Auskennt einfach mal melden
Da_Sun ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2008, 13:48:54   #14 (permalink)
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Mal ne ganz dumme Frage, wieso dürfen Schwangere denn Sonntags nicht arbeiten? Ist das Arbeiten an bestimmten Wochentagen schwieriger als an anderen?
http://www.klamm.de/?weblog=129824

Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin
http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html
Wannabe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 07:42:36   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Wannabe Beitrag anzeigen
Mal ne ganz dumme Frage, wieso dürfen Schwangere denn Sonntags nicht arbeiten? Ist das Arbeiten an bestimmten Wochentagen schwieriger als an anderen?
Ich denke es geht weniger darum, dass es ausgerechnet der Sonntag ist, (Ich mein mich dunkel auch zu erinnern, dass Sonntags geht, wenn ein anderer Tag der Woche ersatzweise frei ist [aber ich glaub das war nicht im Zusammenhang mit dem MuSchu]) sondern vielmehr darum, dass man während der Schwangerschaft nicht 2 oder mehr Wochen am Stück arbeiten soll (das ist nämlich anstrendend) und auch einmal die Woche einen freien Tag garantiert hat...
Ckocks ist offline   Mit Zitat antworten
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