Fragen zum Arbeitsvertrag (Arbeitszeit und Urlaub)

lundm

Well-known member
24 Oktober 2010
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Hallo,

Ich habe hier ein etwas undeutlichen Arbeitsvertrag, sagt mir mal bitte wie ihr das versteht.
Die Wochenarbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Anforderung und liegt vorwiegend in der 2. Tageshälfte, an Wochenenden und Feiertagen.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen.
Heisst für mich ich arbeite 7 Tage die Woche jeden Feiertag jedes Wochenende und habe 3 Wochen und 3 Tage frei im Jahr. Also keine gesetzlichen Feiertage kein Wochenenden usw.
 
Ohne Überstunden ist eine wöchentliche maximale Arbeitszeit von 48 h zulässig, Sonntage und Feiertage müssen extra vergütet werden, Überstunden müssen ebenfalls extra vergütet werden oder mit einem Freizeitausgleich abgegolten werden.
Wie hoch diese Extraleistungen sind, muss man mit dem Arbeitgeber, sofern kein Tarfivertrag vorhanden ist, abklären und diese vertraglich festlegen.
Soviel zu den Fakten.

Aus deinem Vertragsausschnitt kann ich somit lediglich entnehmen, dass deine Arbeitskraft auch an Feiertagen oder Sonntagen genutzt werden darf und nach Bedarf angefordert wird. Auf eine sieben Tage Woche kannst du aber gesetzlich gar nicht kommen.
Sprich evntl. nochmal mit deinem Arbeitgeber über die Einzelheiten.
 
Normalerweise heißt das nur das Deine rund 5 Tage pro Woche so verteilt werden wie es der Betrieb braucht.
24 Urlaubstage bedeuten normalerweise 4,8 volle Wochen frei, egal wie das nun am Ende tatsächlich verteilt wird, da man auch dort von 5 Arbeitstagen/Woche ausgeht.
Ich hab auch nur 5 Urlaubstage pro halben Jahr weil ich nur 2 Tage pro Woche arbeite --->2,5 Wochen frei.
 
Es wurden keine Wochenarbeitszeitstunden ausgemacht, die Absprache ist so das ich soviel arbeite wie nötig (leitende Position). Ebenso wurde nix über Feiertage oder Überstunden gesprochen, ausgemacht ist lediglich ein Gehalt.
 
Es wurden keine Wochenarbeitszeitstunden ausgemacht, die Absprache ist so das ich soviel arbeite wie nötig (leitende Position). Ebenso wurde nix über Feiertage oder Überstunden gesprochen, ausgemacht ist lediglich ein Gehalt.

Und wer bestimmt wieviel "nötig" ist ? 100h pro Woche wenn genug Arbeit da ist? Mit so einem unklaren "Vertrag" fliegt doch mindestens eine der Seiten immer auf die Nase :ugly:
 
Es wurden keine Wochenarbeitszeitstunden ausgemacht, die Absprache ist so das ich soviel arbeite wie nötig (leitende Position). Ebenso wurde nix über Feiertage oder Überstunden gesprochen, ausgemacht ist lediglich ein Gehalt.

Wie kann man unter den Bedingungen ein Gehalt aushandeln?
Das ist ja mittelprächtiger Schwachsinn.

gruss kelle!
 
Guten Abend,

also einige Antworten hier haben...sagen wir es mal so...knapp das Ziel verfehlt...

Jahresurlaub:
24 Tage Jahresurlaub stehen jedem Arbeitnehmer in Deutschland zu...

Bei den 24 Tagen wird von 6 Arbeitstagen je Woche ausgegangen, ergo hat jeder Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen im Jahr bezahlten Urlaub...

Bei einer anderen als der 6 Tage-Woche, gleichen sich die zustehenden Urlaubstage entsprechend an.... also in einer 5 Tage-Woche z. B. 20 Tage Mindesturlaubsanspruch, bei einer 2,5 Tage-Woche 10 Tage uswuswusw...

Gesetzliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz

Das Gesetz ist eine Mindestverordnung...also weniger kann es auf gar keinen Fall geben, mehr natürlich schon durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag....

Sonntage zählen übrigens nicht zu den anrechenbaren Urlaubstagen....

Nebenbei bemerkt ist eine Beschäftigung an jedem Sonntag eines Jahres auch nicht gestattet...hier greift das Arbeitszeitgesetz und der dortige § 11, der mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr zwingend vorschreibt und eng definierte Ausnahmen im § 12 regelt, aber selbst dort noch mind. 8 (z. B. bei Schaustellern) oder mind 6 freie Sonntage (in der Tierhaltung und bei Filmtheatern !) vorschreibt...

Gruß
det Gnubblsche
 
Bei den 24 Tagen wird von 6 Arbeitstagen je Woche ausgegangen, ergo hat jeder Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen im Jahr bezahlten Urlaub...

Bei einer anderen als der 6 Tage-Woche, gleichen sich die zustehenden Urlaubstage entsprechend an.... also in einer 5 Tage-Woche z. B. 20 Tage Mindesturlaubsanspruch, bei einer 2,5 Tage-Woche 10 Tage uswuswusw...

Gesetzliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz
hmm, kannst du das bitte belegen? in dem Gesetz finde ich davon nix ... und soweit ich weiß, beziehen sich die 24 Tage auf eine 5-Tage-Arbeitswoche

Edit:
Das Gesetz besagt sogar, dass jeder Arbeitnehmer 24 Tage beansprucht ... d.h. auch Leute mit einer 2,5-Tage-Woche

Und wegen dem Vertrag: Wie kann man einen Vertrag ohne eine Angabe von Wochenstunden abschließen? Man muss sich ja nicht unbedingt dran halten, aber es bedarf doch zumindest eines Richtwerts 8O
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wegen dem Vertrag: Wie kann man einen Vertrag ohne eine Angabe von Wochenstunden abschließen? Man muss sich ja nicht unbedingt dran halten, aber es bedarf doch zumindest eines Richtwerts 8O
Wenn die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, greifen, wie immer bei Vertragsrecht, gesetzliche Regelungen (hier ArbZG). Sprich: 8 Std./Tag Regelarbeitszeit, in Ausnahmefällen bis max. 10 Stunden und max. 48 Stunden/Woche. (Ausnahmen bedingt möglich, aber nicht dauerhaft).
Und wer bestimmt wieviel "nötig" ist ? 100h pro pro Woche wenn genug Arbeit da ist?
ist also grundsätzlich nicht möglich ;)

Gruß Aru
 
Edit:
Das Gesetz besagt sogar, dass jeder Arbeitnehmer 24 Tage beansprucht ... d.h. auch Leute mit einer 2,5-Tage-Woche

Das ergibt sich automatisch aus dem Wortlaut des BUrlG

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

24 Werktage - jeweils Mo - Sa = 4 Wochen....
Achtung, es wird hier von Werktagen, nicht von Arbeitstagen gesprochen!!!

In der Praxis wird es oftmals umgerechnet auf Arbeitstage, wie in meinem vorherigen Post beispielhaft angeführt....ändert aber nix daran, dass jeder Arbeitnehmer am Ende einen Mindestanspruch von 4 Wochen hat...
 
Das ergibt sich automatisch aus dem Wortlaut des BUrlG

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

24 Werktage - jeweils Mo - Sa = 4 Wochen....
Achtung, es wird hier von Werktagen, nicht von Arbeitstagen gesprochen!!!
hmm, hier widersprichst du grad dem, was du in dem letzten Post schriebst ... denn jeder Arbeitnehmer hat ja eine 6-Werktage-Woche, somit haben ja auch Leute mit 2 Arbeitstagen Anspruch auf die mind. 24 Tage Urlaub (so wie es auch allgemein angewendet wird)

im deinem letzten Post schriebst du:
Bei den 24 Tagen wird von 6 Arbeitstagen je Woche ausgegangen, ergo hat jeder Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen im Jahr bezahlten Urlaub...

Bei einer anderen als der 6 Tage-Woche, gleichen sich die zustehenden Urlaubstage entsprechend an.... also in einer 5 Tage-Woche z. B. 20 Tage Mindesturlaubsanspruch, bei einer 2,5 Tage-Woche 10 Tage uswuswusw...
und genau das habe ich eben bezweifelt und wollte gern einen Beleg dazu haben ;)
denn nach dieser Aussage hätten die Leute mit einer 2,5 Arbeitstage-Woche keinen Anspruch auf ihre 24 Tage bezahlten Urlaubs ...
 
Anspruch auf 24 Werktage Urlaub hat jeder, aber wie gnubbl richtig schrieb, ist nunmal Werktag nicht gleich Arbeitstag.
Wenn du jetzt also vom 02.05. bis 28.05. Urlaub hattest, sind damit die 24 Werktage verbraucht, egal ob du nun normalerweise 3, 5 oder 6 Arbeitstage pro Woche hast.
Wieso sollte auch jemand mit nur einem Arbeitstag in der Woche (gehen wir mal der Einfachheit halber von 4 Wochen pro Monat aus) nur die Hälfte des Jahres arbeiten müssen, während jemand mit 6-Tage-Woche nicht einmal 10% seines Arbeitsjahres Urlaub hat...
Vielleicht sollte ich nur noch Verträge mit Wochenarbeitszeit Donnerstags von 8:00 bis 12:00 abschließen. Dann hätte ich dieses Jahr 49 halbe Arbeitstage (da drei Donnerstage Feiertage waren) Soll, davon wären 24 Tage Urlaub, das heißt, ich hätte nur einen halben Tag arbeiten müssen...

Bei den Formulierungen aus dem Arbeitszeitgesetz wird davon ausgegangen, dass der Urlaub zusammenhängend genommen wird (steht auch so im §7), daher sind die "24 Werktage" gleichzusetzen mit "4 Arbeitswochen", und wenn deine Arbeitswoche nunmal nur 2 Arbeitstage hat, entspricht dein gesetzlicher Urlaubsanspruch eben 8 Arbeitstagen...
 
Vielleicht sollte ich nur noch Verträge mit Wochenarbeitszeit Donnerstags von 8:00 bis 12:00 abschließen. Dann hätte ich dieses Jahr 49 halbe Arbeitstage (da drei Donnerstage Feiertage waren) Soll, davon wären 24 Tage Urlaub, das heißt, ich hätte nur einen halben Tag arbeiten müssen...
deswegen werden in Arbeitsverträgen auch die Wochenarbeitsstunden (oder Tages- bzw. Monatsarbeitsstunden) angegeben

Bsp.: Student arbeitet nur am Wochenende (Sa. und So. jeweils 6 Std.), also hat er 12 Wochenstunden und das wären bei 6 Werktagen 2 Stunden pro Tag. Genauso wird es beim Urlaub berechnet. Der Student bekommt für 1 Woche Urlaub (6 zusammenhängende Werktage) ein Urlaubsentgelt für 6 mal 2 Stunden. Würde er immer nur samstags Urlaub nehmen (Sonntag zählt ja nicht als Urlaubstag) würde er nur für 2 Stunden ein Entgelt bekommen, was nicht mehr seinem eigentlichen Lohn entsprechen würde. Er muss also 6 Tage Urlaub nehmen um seine 2 Tage voll bezahlt zu bekommen.

So handhaben es auch die Tarifverträge, weil das Gesetz eben vorschreibt, dass man mind. 24 Tage Urlaub haben muss.
 
Bsp.: Student arbeitet nur am Wochenende (Sa. und So. jeweils 6 Std.), also hat er 12 Wochenstunden und das wären bei 6 Werktagen 2 Stunden pro Tag. Genauso wird es beim Urlaub berechnet. Der Student bekommt für 1 Woche Urlaub (6 zusammenhängende Werktage) ein Urlaubsentgelt für 6 mal 2 Stunden. Würde er immer nur samstags Urlaub nehmen (Sonntag zählt ja nicht als Urlaubstag) würde er nur für 2 Stunden ein Entgelt bekommen, was nicht mehr seinem eigentlichen Lohn entsprechen würde. Er muss also 6 Tage Urlaub nehmen um seine 2 Tage voll bezahlt zu bekommen.

So handhaben es auch die Tarifverträge, weil das Gesetz eben vorschreibt, dass man mind. 24 Tage Urlaub haben muss.

Sooooodele.....

nun wollen wir das wirr-warr mal auseinandertüfteln...

Wie auch Marac richtig bemerkte muss man unterscheiden zwischen Arbeits- und Werktage....
Nicht jeder Arbeitstags ist ein Werktag, nicht jeder Werktag ist ein Arbeitstag....

Und auch bei einem Menschen, der an einem Sonntag arbeiten muss, kann an diesem Sonntag natürlich auch ein Urlaubstag gerechnet werden....allerdings wird er zur Urlaubsermittlung nicht herangezogen.... klingt komisch, ist aber so und erklärt sich vielleicht durch folgendes Beispiel:

Beispiel von kbot: Student arbeitet nur Sa. und So. je 6 Std.

Aussage Bundesurlaubsgesetz: 24 Werktage Urlaub für jeden
praktische Umsetzung: Jeder Arbeitnehmer hat zusammengerechnet 4 Wochen zu je 6 Werktagen Urlaub

Das war nun einfach...und ist glaube ich auch unstrittig...

Nun möchte der Student eine Woche Urlaub...

Hier können zwei Berechnungarten erfolgen:
1.) Urlaub wurde umgerechnet
Urlaubsanspruch wurde vor Vertragsschließung schon umgerechnet: In einer zwei Tage Woche benötigt der Arbeitnehmer 8 Urlaubstage zu je 6 Stunden um dem Mindestanspruch gerecht zu werden...
Bei Urlaub werden dem Menschen nun am Sa. und So je 6 Std berechnet und 2 Urlaubstage abgezogen

2.) Urlaub wurde nicht umgerechnet
Dem Arbeitnehmer stehen 24 Tage zu, er erhält je Werktag der Woche in der er Urlaub nimmt 1/6 seiner wchtl. Stunden...in diesem Beispiel also 2 Std. je Werktag...sprich 6 Urlaubstage/Woche...

Ergebnis: Egal, welche Urlaubsberechnung man vornimmt, der Mitarbeiter hat eine komplette Urlaubswoche und bekommt dafür die Stunden gutgeschrieben...

Fehlerquelle: Wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht, also eine Mischung von Version 1 und Version 2 vornimmt... dann passt das ganze nicht mehr...
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"Paradebeispiel": Der Student möchte nun nur Sonntag einen Tag Urlaub haben, weil er samstags nach seinem Dienst auf Omis 90. Geburtstag möchte und befürchtet am Sonntag verkatert zu sein....

1 Tag arbeiten zu 1 Tag Urlaub = 1/2 Woche arbeiten zu 1/2 Woche Urlaub

Würde man nun Version 2 anwenden und den Urlaubsanspruch nicht umrechnen auf die 2 Tage-Woche, würde er in der Abrechnung z. B. Mo-Mi je 2 Std Urlaub gutschrieben bekommen und Sa. seine 6 gearbeiteten Stunden = wchtl. Arbeitszeit erreicht...

Nach Version 1 sieht die Rechnung dann ganz einfach aus, dass er von seinen 8 Urlaubstagen am Sonntag einen nimmt und 6 Std. gutgeschrieben bekommt...

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Ich persönlich favorisiere immer die Umrechnung auf die entsprechende Tage-Woche, wenn es feste Arbeitszeiten und Arbeitstage gibt.... das ist -wie ich finde- am einfachsten für jeden nachzuvollziehen...

Zumal es, wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt wieder ganz anders gerechnet wird, da ja das Ausfallprinzip gilt und man dann wirklich mit 2 verschiedenen Faktoren berechnen muss, was völlig verwirrend ist und meißtens auch nachteilig für den Arbeitgeber ist...

Grüssle
Martin
 
Moin,

Hört sich nach Gastronomie an :)

Gibts zu deinem Betrieb sowas wie eine Gewerkschaft bzw. einen Tarifvertrag?

Wend dich am besten mal an die Gewerkschaften, die haben da am besten den Überblick und wissen auch am besten wie sie mit diesen Arbeitgebern umgehen.

Übrigens: https://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
Hier findest du das Arbeitszeitgesetz, es ist gar nicht so schwer zu verstehen (Das meiste jedenfalls...)

Gruß

sagnet23
 
Ich habe auch noch eine andere Frage bezüglich Arbeitsverträgen:

Und zwar meine ich, ich hätte irgendwo mal gelesen, dass - sofern Festangestellten Zuschläge (abends / nachts) zustehen - Aushilfen im selben Betrieb die gleichen Zuschläge zustehen müssten. Allerdings weiß ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe und im Internet finde ich dazu irgendwie nichts. Weiß jemand von euch, ob das stimmt und wenn ja, wo so etwas festgeschrieben ist?

Danke schonmal für eure Hilfe.
 
Ich weiss das das stimmt aber nicht wo das steht, denk aber mal im Arbeitsgesetz
 
Ich habe auch noch eine andere Frage bezüglich Arbeitsverträgen:

Und zwar meine ich, ich hätte irgendwo mal gelesen, dass - sofern Festangestellten Zuschläge (abends / nachts) zustehen - Aushilfen im selben Betrieb die gleichen Zuschläge zustehen müssten. Allerdings weiß ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe und im Internet finde ich dazu irgendwie nichts. Weiß jemand von euch, ob das stimmt und wenn ja, wo so etwas festgeschrieben ist?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Das steht nirgends wortwörtlich ergibt sich aber in der regel aus den jeweiligen tarivverträgen. Denn dort werden aushilfen nicht ausgeklammert und somit gelten sie als regulär beschäftigte nur eben auf 400€ basis haben somit aber die gleichen ansprüche auf zulagen etc. Auch urlaub gibt es für aushilfen. Der einzige knackpunkt ist das wennde nich in der gewerkschaft bist du auch keinen anspruch auf leistungen hast die lediglich im tarifvertrag festgesetzt sind.

Zum ursprünglichen thema besorg dir einen tarivvertrag denn egal was im arbeitsvertrag steht sobald es schlechter als der tarifvertrag oder gesetze ist ists eh ungültig. Und prüfe genau ob deine position tatsächlich eine leitende ist. Nur weil du ein paar leuten sagst was sie machen sollen bist du noch lange kein leitender angestellter. Es muss rine budget und personalverantwortung gegeben sein und dein gehalt sollte mal minimum das doppelte bis 3 favhe der angestellten sein.
 
Und zwar meine ich, ich hätte irgendwo mal gelesen, dass - sofern Festangestellten Zuschläge (abends / nachts) zustehen - Aushilfen im selben Betrieb die gleichen Zuschläge zustehen müssten.

Prinzipiell gibt es gesetzliche Regelungen zum Thema Arbeitszeiten außerhalb von 6 bis 22 Uhr.
Das betrifft sowohl die Nacht- als auch die Sonntagsarbeit.

Darüber hinaus kann der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat und/oder der Gewerkschaft weitergehende Regelungen treffen, wo es durchaus sein kann, dass temporär Beschäftigte nicht mit eingeschlossen sind.

Genaueres dazu müsste dann im Arbeitsvertrag stehen "... des weiteren gelten die tariflichen Bestimmungen und die Betriebsvereinbarungen."

gruss kelle!
 
.........Zum ursprünglichen thema besorg dir einen tarivvertrag denn egal was im arbeitsvertrag steht sobald es schlechter als der tarifvertrag oder gesetze ist ists eh ungültig. Und prüfe genau ob deine position tatsächlich eine leitende ist. Nur weil du ein paar leuten sagst was sie machen sollen bist du noch lange kein leitender angestellter. Es muss rine budget und personalverantwortung gegeben sein und dein gehalt sollte mal minimum das doppelte bis 3 favhe der angestellten sein.
morgen ;)
*lol* schön währ es mit den doppelten bis 3 fachen. In der Industrie oder im Handwerk vlt. aber nicht in der Gastronomie.
Ja es ist tatsächlich eine leitende. Der Vertrag an sich passt schon, nur wusste ich die genannten Passagen nicht richtig zu verstehen/lesen/deuten.