Alt 26.05.2011, 13:53:01   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 404025
Lose-Remote

Reg: 24.10.2010
Beiträge: 237
lundm ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard Fragen zum Arbeitsvertrag (Arbeitszeit und Urlaub)

Hallo,

Ich habe hier ein etwas undeutlichen Arbeitsvertrag, sagt mir mal bitte wie ihr das versteht.
Zitat:
Die Wochenarbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Anforderung und liegt vorwiegend in der 2. Tageshälfte, an Wochenenden und Feiertagen.
Zitat:
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen.
Heisst für mich ich arbeite 7 Tage die Woche jeden Feiertag jedes Wochenende und habe 3 Wochen und 3 Tage frei im Jahr. Also keine gesetzlichen Feiertage kein Wochenenden usw.
gruß Jürgen

Danke für jeden Klick
lundm ist offline   Mit Zitat antworten
Gesponsorte Links
Alt 26.05.2011, 14:07:15   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 376225
Lose-Remote

Reg: 12.05.2010
Beiträge: 751
Herzoegchen90 kann auf vieles stolz seinHerzoegchen90 kann auf vieles stolz seinHerzoegchen90 kann auf vieles stolz seinHerzoegchen90 kann auf vieles stolz seinHerzoegchen90 kann auf vieles stolz seinHerzoegchen90 kann auf vieles stolz seinHerzoegchen90 kann auf vieles stolz seinHerzoegchen90 kann auf vieles stolz sein
Standard

Ohne Überstunden ist eine wöchentliche maximale Arbeitszeit von 48 h zulässig, Sonntage und Feiertage müssen extra vergütet werden, Überstunden müssen ebenfalls extra vergütet werden oder mit einem Freizeitausgleich abgegolten werden.
Wie hoch diese Extraleistungen sind, muss man mit dem Arbeitgeber, sofern kein Tarfivertrag vorhanden ist, abklären und diese vertraglich festlegen.
Soviel zu den Fakten.

Aus deinem Vertragsausschnitt kann ich somit lediglich entnehmen, dass deine Arbeitskraft auch an Feiertagen oder Sonntagen genutzt werden darf und nach Bedarf angefordert wird. Auf eine sieben Tage Woche kannst du aber gesetzlich gar nicht kommen.
Sprich evntl. nochmal mit deinem Arbeitgeber über die Einzelheiten.
Herzoegchen90 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2011, 14:33:26   #3 (permalink)
Sinnmaximierung

ID: 96572
Lose-Remote

Reg: 21.04.2006
Beiträge: 6.801
Loshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes Ansehen
Standard

Normalerweise heißt das nur das Deine rund 5 Tage pro Woche so verteilt werden wie es der Betrieb braucht.
24 Urlaubstage bedeuten normalerweise 4,8 volle Wochen frei, egal wie das nun am Ende tatsächlich verteilt wird, da man auch dort von 5 Arbeitstagen/Woche ausgeht.
Ich hab auch nur 5 Urlaubstage pro halben Jahr weil ich nur 2 Tage pro Woche arbeite --->2,5 Wochen frei.

Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2011, 14:34:18   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 404025
Lose-Remote

Reg: 24.10.2010
Beiträge: 237
lundm ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard

Es wurden keine Wochenarbeitszeitstunden ausgemacht, die Absprache ist so das ich soviel arbeite wie nötig (leitende Position). Ebenso wurde nix über Feiertage oder Überstunden gesprochen, ausgemacht ist lediglich ein Gehalt.
gruß Jürgen

Danke für jeden Klick
lundm ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2011, 14:45:45   #5 (permalink)
Sinnmaximierung

ID: 96572
Lose-Remote

Reg: 21.04.2006
Beiträge: 6.801
Loshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von lundm Beitrag anzeigen
Es wurden keine Wochenarbeitszeitstunden ausgemacht, die Absprache ist so das ich soviel arbeite wie nötig (leitende Position). Ebenso wurde nix über Feiertage oder Überstunden gesprochen, ausgemacht ist lediglich ein Gehalt.
Und wer bestimmt wieviel "nötig" ist ? 100h pro Woche wenn genug Arbeit da ist? Mit so einem unklaren "Vertrag" fliegt doch mindestens eine der Seiten immer auf die Nase

Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2011, 15:05:07   #6 (permalink)
R1150 GS Fahrer
Benutzerbild von (Bier)Kelle

ID: 1297
Lose-Remote

(Bier)Kelle eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 5.132
(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von lundm Beitrag anzeigen
Es wurden keine Wochenarbeitszeitstunden ausgemacht, die Absprache ist so das ich soviel arbeite wie nötig (leitende Position). Ebenso wurde nix über Feiertage oder Überstunden gesprochen, ausgemacht ist lediglich ein Gehalt.
Wie kann man unter den Bedingungen ein Gehalt aushandeln?
Das ist ja mittelprächtiger Schwachsinn.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2011, 19:50:53   #7 (permalink)
Nachtmensch
Benutzerbild von gnubbl

ID: 206309
Lose-Remote

gnubbl eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 05.06.2006
Beiträge: 839
gnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekannt
Idee

Guten Abend,

also einige Antworten hier haben...sagen wir es mal so...knapp das Ziel verfehlt...

Jahresurlaub:
24 Tage Jahresurlaub stehen jedem Arbeitnehmer in Deutschland zu...

Bei den 24 Tagen wird von 6 Arbeitstagen je Woche ausgegangen, ergo hat jeder Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen im Jahr bezahlten Urlaub...

Bei einer anderen als der 6 Tage-Woche, gleichen sich die zustehenden Urlaubstage entsprechend an.... also in einer 5 Tage-Woche z. B. 20 Tage Mindesturlaubsanspruch, bei einer 2,5 Tage-Woche 10 Tage uswuswusw...

Gesetzliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz

Das Gesetz ist eine Mindestverordnung...also weniger kann es auf gar keinen Fall geben, mehr natürlich schon durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag....

Sonntage zählen übrigens nicht zu den anrechenbaren Urlaubstagen....

Nebenbei bemerkt ist eine Beschäftigung an jedem Sonntag eines Jahres auch nicht gestattet...hier greift das Arbeitszeitgesetz und der dortige § 11, der mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr zwingend vorschreibt und eng definierte Ausnahmen im § 12 regelt, aber selbst dort noch mind. 8 (z. B. bei Schaustellern) oder mind 6 freie Sonntage (in der Tierhaltung und bei Filmtheatern !) vorschreibt...

Gruß
det Gnubblsche

gnubbl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2011, 21:10:20   #8 (permalink)
warm draußen,oder?
Benutzerbild von kbot

ID: 50740
Lose-Remote
Reallife

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 1.656
kbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von gnubbl Beitrag anzeigen
Bei den 24 Tagen wird von 6 Arbeitstagen je Woche ausgegangen, ergo hat jeder Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen im Jahr bezahlten Urlaub...

Bei einer anderen als der 6 Tage-Woche, gleichen sich die zustehenden Urlaubstage entsprechend an.... also in einer 5 Tage-Woche z. B. 20 Tage Mindesturlaubsanspruch, bei einer 2,5 Tage-Woche 10 Tage uswuswusw...

Gesetzliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz
hmm, kannst du das bitte belegen? in dem Gesetz finde ich davon nix ... und soweit ich weiß, beziehen sich die 24 Tage auf eine 5-Tage-Arbeitswoche

Edit:
Das Gesetz besagt sogar, dass jeder Arbeitnehmer 24 Tage beansprucht ... d.h. auch Leute mit einer 2,5-Tage-Woche

Und wegen dem Vertrag: Wie kann man einen Vertrag ohne eine Angabe von Wochenstunden abschließen? Man muss sich ja nicht unbedingt dran halten, aber es bedarf doch zumindest eines Richtwerts
Let's Play
Minecraft -- Eternally Us
Zitat:
Zitat von Columbus Beitrag anzeigen
Ich gehe mal mit Mone kondom, solche Interna gehen keine User etwas an, ...

Geändert von kbot (26.05.2011 um 21:21:41 Uhr)
kbot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2011, 05:09:35   #9 (permalink)
Moderator
Benutzerbild von Arusiek

ID: 36574
Lose-Remote

Reg: 05.05.2006
Beiträge: 4.898
Arusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von kbot Beitrag anzeigen
Und wegen dem Vertrag: Wie kann man einen Vertrag ohne eine Angabe von Wochenstunden abschließen? Man muss sich ja nicht unbedingt dran halten, aber es bedarf doch zumindest eines Richtwerts
Wenn die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, greifen, wie immer bei Vertragsrecht, gesetzliche Regelungen (hier ArbZG). Sprich: 8 Std./Tag Regelarbeitszeit, in Ausnahmefällen bis max. 10 Stunden und max. 48 Stunden/Woche. (Ausnahmen bedingt möglich, aber nicht dauerhaft).
Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Und wer bestimmt wieviel "nötig" ist ? 100h pro pro Woche wenn genug Arbeit da ist?
ist also grundsätzlich nicht möglich

Gruß Aru
You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved
Curtain has fallen, now you're on your own
I won't return, forever you will wait

miss you Amy†
Arusiek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2011, 06:23:22   #10 (permalink)
Nachtmensch
Benutzerbild von gnubbl

ID: 206309
Lose-Remote

gnubbl eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 05.06.2006
Beiträge: 839
gnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekannt
Standard

Zitat:
Zitat von kbot Beitrag anzeigen
Edit:
Das Gesetz besagt sogar, dass jeder Arbeitnehmer 24 Tage beansprucht ... d.h. auch Leute mit einer 2,5-Tage-Woche
Das ergibt sich automatisch aus dem Wortlaut des BUrlG

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

24 Werktage - jeweils Mo - Sa = 4 Wochen....
Achtung, es wird hier von Werktagen, nicht von Arbeitstagen gesprochen!!!

In der Praxis wird es oftmals umgerechnet auf Arbeitstage, wie in meinem vorherigen Post beispielhaft angeführt....ändert aber nix daran, dass jeder Arbeitnehmer am Ende einen Mindestanspruch von 4 Wochen hat...

gnubbl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2011, 11:40:57   #11 (permalink)
warm draußen,oder?
Benutzerbild von kbot

ID: 50740
Lose-Remote
Reallife

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 1.656
kbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von gnubbl Beitrag anzeigen
Das ergibt sich automatisch aus dem Wortlaut des BUrlG

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

24 Werktage - jeweils Mo - Sa = 4 Wochen....
Achtung, es wird hier von Werktagen, nicht von Arbeitstagen gesprochen!!!
hmm, hier widersprichst du grad dem, was du in dem letzten Post schriebst ... denn jeder Arbeitnehmer hat ja eine 6-Werktage-Woche, somit haben ja auch Leute mit 2 Arbeitstagen Anspruch auf die mind. 24 Tage Urlaub (so wie es auch allgemein angewendet wird)

im deinem letzten Post schriebst du:
Zitat:
Zitat von gnubbl Beitrag anzeigen
Bei den 24 Tagen wird von 6 Arbeitstagen je Woche ausgegangen, ergo hat jeder Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen im Jahr bezahlten Urlaub...

Bei einer anderen als der 6 Tage-Woche, gleichen sich die zustehenden Urlaubstage entsprechend an.... also in einer 5 Tage-Woche z. B. 20 Tage Mindesturlaubsanspruch, bei einer 2,5 Tage-Woche 10 Tage uswuswusw...
und genau das habe ich eben bezweifelt und wollte gern einen Beleg dazu haben
denn nach dieser Aussage hätten die Leute mit einer 2,5 Arbeitstage-Woche keinen Anspruch auf ihre 24 Tage bezahlten Urlaubs ...
Let's Play
Minecraft -- Eternally Us
Zitat:
Zitat von Columbus Beitrag anzeigen
Ich gehe mal mit Mone kondom, solche Interna gehen keine User etwas an, ...
kbot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2011, 12:26:46   #12 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 272843
Lose-Remote

Reg: 01.02.2007
Beiträge: 1.814
marac genießt hohes Ansehenmarac genießt hohes Ansehenmarac genießt hohes Ansehenmarac genießt hohes Ansehenmarac genießt hohes Ansehenmarac genießt hohes Ansehenmarac genießt hohes Ansehenmarac genießt hohes Ansehenmarac genießt hohes Ansehenmarac genießt hohes Ansehenmarac genießt hohes Ansehen
Standard

Anspruch auf 24 Werktage Urlaub hat jeder, aber wie gnubbl richtig schrieb, ist nunmal Werktag nicht gleich Arbeitstag.
Wenn du jetzt also vom 02.05. bis 28.05. Urlaub hattest, sind damit die 24 Werktage verbraucht, egal ob du nun normalerweise 3, 5 oder 6 Arbeitstage pro Woche hast.
Wieso sollte auch jemand mit nur einem Arbeitstag in der Woche (gehen wir mal der Einfachheit halber von 4 Wochen pro Monat aus) nur die Hälfte des Jahres arbeiten müssen, während jemand mit 6-Tage-Woche nicht einmal 10% seines Arbeitsjahres Urlaub hat...
Vielleicht sollte ich nur noch Verträge mit Wochenarbeitszeit Donnerstags von 8:00 bis 12:00 abschließen. Dann hätte ich dieses Jahr 49 halbe Arbeitstage (da drei Donnerstage Feiertage waren) Soll, davon wären 24 Tage Urlaub, das heißt, ich hätte nur einen halben Tag arbeiten müssen...

Bei den Formulierungen aus dem Arbeitszeitgesetz wird davon ausgegangen, dass der Urlaub zusammenhängend genommen wird (steht auch so im §7), daher sind die "24 Werktage" gleichzusetzen mit "4 Arbeitswochen", und wenn deine Arbeitswoche nunmal nur 2 Arbeitstage hat, entspricht dein gesetzlicher Urlaubsanspruch eben 8 Arbeitstagen...
Und nun gebe ich ab zur Werbung:
marac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2011, 13:23:58   #13 (permalink)
warm draußen,oder?
Benutzerbild von kbot

ID: 50740
Lose-Remote
Reallife

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 1.656
kbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehenkbot genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von marac Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte ich nur noch Verträge mit Wochenarbeitszeit Donnerstags von 8:00 bis 12:00 abschließen. Dann hätte ich dieses Jahr 49 halbe Arbeitstage (da drei Donnerstage Feiertage waren) Soll, davon wären 24 Tage Urlaub, das heißt, ich hätte nur einen halben Tag arbeiten müssen...
deswegen werden in Arbeitsverträgen auch die Wochenarbeitsstunden (oder Tages- bzw. Monatsarbeitsstunden) angegeben

Bsp.: Student arbeitet nur am Wochenende (Sa. und So. jeweils 6 Std.), also hat er 12 Wochenstunden und das wären bei 6 Werktagen 2 Stunden pro Tag. Genauso wird es beim Urlaub berechnet. Der Student bekommt für 1 Woche Urlaub (6 zusammenhängende Werktage) ein Urlaubsentgelt für 6 mal 2 Stunden. Würde er immer nur samstags Urlaub nehmen (Sonntag zählt ja nicht als Urlaubstag) würde er nur für 2 Stunden ein Entgelt bekommen, was nicht mehr seinem eigentlichen Lohn entsprechen würde. Er muss also 6 Tage Urlaub nehmen um seine 2 Tage voll bezahlt zu bekommen.

So handhaben es auch die Tarifverträge, weil das Gesetz eben vorschreibt, dass man mind. 24 Tage Urlaub haben muss.
Let's Play
Minecraft -- Eternally Us
Zitat:
Zitat von Columbus Beitrag anzeigen
Ich gehe mal mit Mone kondom, solche Interna gehen keine User etwas an, ...
kbot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2011, 17:26:46   #14 (permalink)
Nachtmensch
Benutzerbild von gnubbl

ID: 206309
Lose-Remote

gnubbl eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 05.06.2006
Beiträge: 839
gnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekanntgnubbl ist jedem bekannt
Standard

Zitat:
Zitat von kbot Beitrag anzeigen
Bsp.: Student arbeitet nur am Wochenende (Sa. und So. jeweils 6 Std.), also hat er 12 Wochenstunden und das wären bei 6 Werktagen 2 Stunden pro Tag. Genauso wird es beim Urlaub berechnet. Der Student bekommt für 1 Woche Urlaub (6 zusammenhängende Werktage) ein Urlaubsentgelt für 6 mal 2 Stunden. Würde er immer nur samstags Urlaub nehmen (Sonntag zählt ja nicht als Urlaubstag) würde er nur für 2 Stunden ein Entgelt bekommen, was nicht mehr seinem eigentlichen Lohn entsprechen würde. Er muss also 6 Tage Urlaub nehmen um seine 2 Tage voll bezahlt zu bekommen.

So handhaben es auch die Tarifverträge, weil das Gesetz eben vorschreibt, dass man mind. 24 Tage Urlaub haben muss.
Sooooodele.....

nun wollen wir das wirr-warr mal auseinandertüfteln...

Wie auch Marac richtig bemerkte muss man unterscheiden zwischen Arbeits- und Werktage....
Nicht jeder Arbeitstags ist ein Werktag, nicht jeder Werktag ist ein Arbeitstag....

Und auch bei einem Menschen, der an einem Sonntag arbeiten muss, kann an diesem Sonntag natürlich auch ein Urlaubstag gerechnet werden....allerdings wird er zur Urlaubsermittlung nicht herangezogen.... klingt komisch, ist aber so und erklärt sich vielleicht durch folgendes Beispiel:

Beispiel von kbot: Student arbeitet nur Sa. und So. je 6 Std.

Aussage Bundesurlaubsgesetz: 24 Werktage Urlaub für jeden
praktische Umsetzung: Jeder Arbeitnehmer hat zusammengerechnet 4 Wochen zu je 6 Werktagen Urlaub

Das war nun einfach...und ist glaube ich auch unstrittig...

Nun möchte der Student eine Woche Urlaub...

Hier können zwei Berechnungarten erfolgen:
1.) Urlaub wurde umgerechnet
Urlaubsanspruch wurde vor Vertragsschließung schon umgerechnet: In einer zwei Tage Woche benötigt der Arbeitnehmer 8 Urlaubstage zu je 6 Stunden um dem Mindestanspruch gerecht zu werden...
Bei Urlaub werden dem Menschen nun am Sa. und So je 6 Std berechnet und 2 Urlaubstage abgezogen

2.) Urlaub wurde nicht umgerechnet
Dem Arbeitnehmer stehen 24 Tage zu, er erhält je Werktag der Woche in der er Urlaub nimmt 1/6 seiner wchtl. Stunden...in diesem Beispiel also 2 Std. je Werktag...sprich 6 Urlaubstage/Woche...

Ergebnis: Egal, welche Urlaubsberechnung man vornimmt, der Mitarbeiter hat eine komplette Urlaubswoche und bekommt dafür die Stunden gutgeschrieben...

Fehlerquelle: Wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht, also eine Mischung von Version 1 und Version 2 vornimmt... dann passt das ganze nicht mehr...
----------------------------------------
"Paradebeispiel": Der Student möchte nun nur Sonntag einen Tag Urlaub haben, weil er samstags nach seinem Dienst auf Omis 90. Geburtstag möchte und befürchtet am Sonntag verkatert zu sein....

1 Tag arbeiten zu 1 Tag Urlaub = 1/2 Woche arbeiten zu 1/2 Woche Urlaub

Würde man nun Version 2 anwenden und den Urlaubsanspruch nicht umrechnen auf die 2 Tage-Woche, würde er in der Abrechnung z. B. Mo-Mi je 2 Std Urlaub gutschrieben bekommen und Sa. seine 6 gearbeiteten Stunden = wchtl. Arbeitszeit erreicht...

Nach Version 1 sieht die Rechnung dann ganz einfach aus, dass er von seinen 8 Urlaubstagen am Sonntag einen nimmt und 6 Std. gutgeschrieben bekommt...

--------------------

Ich persönlich favorisiere immer die Umrechnung auf die entsprechende Tage-Woche, wenn es feste Arbeitszeiten und Arbeitstage gibt.... das ist -wie ich finde- am einfachsten für jeden nachzuvollziehen...

Zumal es, wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt wieder ganz anders gerechnet wird, da ja das Ausfallprinzip gilt und man dann wirklich mit 2 verschiedenen Faktoren berechnen muss, was völlig verwirrend ist und meißtens auch nachteilig für den Arbeitgeber ist...

Grüssle
Martin

gnubbl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2011, 18:01:38   #15 (permalink)
Neuer Benutzer

ID: 415940
Lose-Remote

Reg: 02.03.2011
Beiträge: 5
sagnet23 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Moin,

Hört sich nach Gastronomie an :-)

Gibts zu deinem Betrieb sowas wie eine Gewerkschaft bzw. einen Tarifvertrag?

Wend dich am besten mal an die Gewerkschaften, die haben da am besten den Überblick und wissen auch am besten wie sie mit diesen Arbeitgebern umgehen.

Übrigens: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
Hier findest du das Arbeitszeitgesetz, es ist gar nicht so schwer zu verstehen (Das meiste jedenfalls...)

Gruß

sagnet23
sagnet23 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Gesponsorte Links

Anzeige


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
Pingbacks sind an
Refbacks sind an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arbeitszeit - Auftrag MisterSimpson Software/Windows 3 18.01.2010 13:56:53
Arbeitsvertrag für Saisonarbeit/Aushilfe CStyles Das wahre Leben 1 03.04.2007 00:53:16
Frage zur Arbeitszeit Juppo Schule, Studium, Ausbildung 12 21.10.2006 18:35:46
Teilzeitstelle ohne Arbeitsvertrag? Melfja Das wahre Leben 11 21.10.2006 15:42:04
Urlaub in Bulgarien - Einige Fragen sind aufgetreten money-sms Auto, Reisen & Mobilität 3 07.08.2006 02:30:12


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:06:17 Uhr.