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Alt 16.08.2009, 11:33:37   #1 (permalink)
ò_Ó

Reg: 04.05.2006
Beiträge: 279
Apocalyptica Apocalyptica Apocalyptica
Standard Frage zur Unterhaltszahlung

huhu zusammen

also ich und meine freundin wollen bald zusammene eine wohnung nehmen. sie hat noch ein kind aus ihrer letzten beziehung für dass sie auch unterhalt bekommt.

wenn wir jetzt zusammenziehen, werde ich irgendwie mit an dieses kind angerechnet ? also zb das der vater überhaupt keinen unterhalt mehr zahlen muss oder so.

bin vollzeitbeschäftigt falls das von interesse ist.
Wenn die letzte Lan Party Verboten, Der Letzte Pc abgeschaltet, Das letzte Spiel indiziert ist, werdet ihr verstehen das ihr uns doch Erziehen müsst!
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Alt 16.08.2009, 13:49:15   #2 (permalink)
zu gutmütig
Benutzerbild von toni

ID: 82199
Lose-Remote

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Reg: 20.04.2006
Beiträge: 2.465
toni genießt hohes Ansehentoni genießt hohes Ansehentoni genießt hohes Ansehentoni genießt hohes Ansehentoni genießt hohes Ansehentoni genießt hohes Ansehentoni genießt hohes Ansehentoni genießt hohes Ansehentoni genießt hohes Ansehentoni genießt hohes Ansehentoni genießt hohes Ansehen
Standard


du könntest sogar deine Freundin, ohne Nachteil, Heiraten

du darfst nur nicht die Vaterschaft des "fremden" Kindes anerkennen
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Alt 16.08.2009, 17:21:02   #3 (permalink)
ò_Ó

Reg: 04.05.2006
Beiträge: 279
Apocalyptica Apocalyptica Apocalyptica
Standard

Zitat:
Zitat von toni Beitrag anzeigen

du könntest sogar deine Freundin, ohne Nachteil, Heiraten

du darfst nur nicht die Vaterschaft des "fremden" Kindes anerkennen
kurz und kanpp ^^
danke

hmmm und wie siehts aus wenn meine freundin vollzeit arbeiten gehen würde (geht sie nämlich ab nächsten monat) ? gäbe das eine kürzung ?
Wenn die letzte Lan Party Verboten, Der Letzte Pc abgeschaltet, Das letzte Spiel indiziert ist, werdet ihr verstehen das ihr uns doch Erziehen müsst!
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Alt 16.08.2009, 17:29:29   #4 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

ID: 268589
Lose-Remote

Reg: 25.12.2006
Beiträge: 8.007
baffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehen
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Für den Kindesunterhalt nicht.
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Alt 16.08.2009, 20:09:26   #5 (permalink)
Klammdrachen
Benutzerbild von DragonLilly

ID: 17668
Lose-Remote

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Reg: 05.05.2006
Beiträge: 5.209
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Zitat:
Zitat von Apocalyptica Beitrag anzeigen
huhu zusammen

also ich und meine freundin wollen bald zusammene eine wohnung nehmen. sie hat noch ein kind aus ihrer letzten beziehung für dass sie auch unterhalt bekommt.

wenn wir jetzt zusammenziehen, werde ich irgendwie mit an dieses kind angerechnet ? also zb das der vater überhaupt keinen unterhalt mehr zahlen muss oder so.

bin vollzeitbeschäftigt falls das von interesse ist.
Du wirst nur mit rangenommen wenn du mit ihr verheiratet bist und der Vater keinen Unterhalt zahlt, denn du bist als dauerhafter Lebensgefährte, oder Ehemann zu moralischen Unterhalt verpflichtet. Normalerweise springt ja das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuß ein, aber nur wenn ihr unverheiratet seid und auch keine eingetragenen Lebenspartner [da ja nicht gleichgeschlechtlich....(danke Klugscheißer)] oder gar eine Bedarfsgemeinschft.



Zitat:
Zitat von toni Beitrag anzeigen

du könntest sogar deine Freundin, ohne Nachteil, Heiraten

du darfst nur nicht die Vaterschaft des "fremden" Kindes anerkennen
Siehe oben, nur ohne Nachteile wenn der Vater zahlt.

Zitat:
Zitat von Apocalyptica Beitrag anzeigen
kurz und kanpp ^^
danke

hmmm und wie siehts aus wenn meine freundin vollzeit arbeiten gehen würde (geht sie nämlich ab nächsten monat) ? gäbe das eine kürzung ?
Nein Kindesunterhalt wird ja nach dem Einkommen des Unterhaltszahlenden eingestuft (Düsseldorfer Tabelle) aber das kann man alles ganz prima beim Jugendamt nachfragen.....

Avachanger Lilly Herzblatt von Der_Tiger ist


DragonLilly ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2009, 10:13:49   #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von MisterS

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Reg: 16.05.2006
Beiträge: 4.210
MisterS kann auf vieles stolz seinMisterS kann auf vieles stolz seinMisterS kann auf vieles stolz seinMisterS kann auf vieles stolz seinMisterS kann auf vieles stolz seinMisterS kann auf vieles stolz seinMisterS kann auf vieles stolz seinMisterS kann auf vieles stolz seinMisterS kann auf vieles stolz sein
Standard

Wenn deine Freundin Harzt4 bezieht, und falls ja solange dies so ist, bildet ihr für die Arge eine Bedarfsgemeinschaft.

D.h. alle Einnahmen werden addiert.
Deine Einkünfte und die Einkünfte des Kindes (Unterhalt + Kindergeld) werden genommen und je nach Höhe deiner Freundin dann auf den Regelsatz angerechet.

Der Unterhalt muss weiter vom Vater gezahlt werden, aber eure Bedarfsgemeinschaft wird zu hohe Einnahmen haben. Alles was über dem Regelsatz deiner Freundin und deren Kindes liegt wird der Mutter, deiner Freundin, abgezogen.

Wird es aber in der Regel wahrscheinlich jetzt schon.

Sagen wir das Kind hat einen Regelsatz von 267 EUR / Monat.
Der Vater bezahlt laut Düsseldorfer Tabelle min. 207 EUR für das Kind + 150 EUR Kindergeld. Der Übertrag von 90 EUR wird deiner Freundin von ihrem Regelsatz angerechnet. Also mindert sich ihr Regelsatz von 347 auf 257.
Jetzt kommt im Sinne der Bedarfsgemeinschaft noch dein Einkommen hinzu.

Also Unterhalt muss erstmal weiter gezahlt werden, aber sollte deine Freundin im Leistungsbezug stehen sieht das schlecht aus für euch.
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