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#1 (permalink) |
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Need Homerhol
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Folgendes, ich hab mich gefragt ob ich als privatmann bei my-hammer.de nen auftrag annehmen kann, weil da steht ja bei vielen auktionen was vonwegen "MwSt enthalten", und die muss der auftragsnehmer ja normalerweise ans finanzamt zahlen oder? braucht man daher ein gewerbe oder kann ich das einfach so machen?
hoffe jemand weiß was ich meine^^ |
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#4 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Nur dann musst du auch eine sog. EüR machen, bzw. doppelte Buchführung. Je nach Jahresumsatz. Wenn du davon keine Ahnung hast, besuche einen Kurs bei einer VHS oder lass dich ordentlich beraten. |
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#5 (permalink) |
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Multitalent
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Nur gerade bei handwerklichen Tätigkeiten kann eben nicht jeder einfach so ein Gewerbe anmelden. Da solltest du dann ggf. mal bei der nächsten Handwerkskammer nachfragen.
Die reine Angabe "MwStUSt enthalten" bezieht sich sicherlich darauf, dass Leistungsempfänger in überwiegender Zahl Privatpersonen sein werden und diese immer Bruttopreise gesagt bekommen müssen. Fällt gar keine Umsatzsteuer an (z.B. weil man Kleinunternehmer ist), dann interessiert den Leistungsempfänger das wenig, er will einfach nur wissen, was er am Ende zu zahlen hat. |
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