Alt 28.07.2007, 19:09:32   #1 (permalink)
JSP
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Standard Frage zu Kündigung

Folgende Situation:

Ich habe zum 01.09. eine neue Arbeitsstelle. Jetzt geht es mir um die Kündigung. Derzeit bin ich seit 7 Jahren in dem Betrieb, im momentanen Vertrag steht wörtlich folgendes:
Zitat:
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
Wie is das jetzt wenn ich zum 31.08. kündigen möchte: reicht es theoretisch auch am 02.08.? Weil der 31.08. is ein Freitag und 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats würden bedeuten dass es sogar am Freitag den 03.08. reichen würde. Ist das richtig?

Grund is folgender. Im Vertrag steht noch etwas anderes, warum ich das erst so spät kündigen möchte:
Zitat:
Für jedes volle Kalenderjahr erhält der Arbeitnehmer ein halbes Monatsgehalt als Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Juli-Gehalt. Besondere Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung des Urlaubsgeldes sind zum einen ein ungekündigtes Arbeitsverhältniss am 01.08. und [...bla bla]
Ich vermute, dass wenn ich bereits Montag 30.07. kündige, mir dann das Urlaubsgeld nicht gezahlt wird, da ich ja am 01.08. in einem gekündigten Arbeitsverhältniss stehe. Oder denke ich da falsch? Bedeutet "Ungekündigtes Arbeitsverhältniss" dass ich da noch in der Firma bin?
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Alt 28.07.2007, 19:14:29   #2 (permalink)
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Mein Mann ist Personalmanager und meint folgendes:

1) Kündige zum 2.8. - dann sind die 4 Wochen Frist erfüllt.
Schreib das aber auch so in die Kündigung (hiermit kündige ich unter Berücksichtigung der 4-wöchigen Kündigungsfrist das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.08.)

2) Wenn Du zum 2.8. kündigst, dann bekommst Du Urlaubsgeld. Tust Du es am 30.07., dann kann es sein, dass Du das Urlaubsgeld dann entweder anteilig zurückzahlen musst oder gar nicht bekommst.

Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken...
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Alt 28.07.2007, 19:17:55   #3 (permalink)
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Also Ich denke, dass du zum 31.07. kündigen mußt. Weil vierwöchig allgemein als Kalendermonat betrachtet wird.
Ich frage dich mal, ob du nicht in der Gewerkschaft bist?
lg
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Geändert von new-sascha (28.07.2007 um 19:47:01 Uhr)
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Alt 28.07.2007, 19:30:08   #4 (permalink)
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Aber rechtlich sind 4 Wochen nicht gleichbedeutend mit einem Monat. Deswegen würde sogar eine Kündigung am 03.08. noch ausreichen.
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Alt 28.07.2007, 19:36:31   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von logarino Beitrag anzeigen
Aber rechtlich sind 4 Wochen nicht gleichbedeutend mit einem Monat. Deswegen würde sogar eine Kündigung am 03.08. noch ausreichen.
Wirst recht haben. Trotzdem kann ich immer nur empfehlen in der Gewerkschaft zu sein. Da könnte er dann einfach mit seinem Vertrag hingehen und die könnten ihm alles wichtige zu der Kündigung sagen. Denn grundsätzlich ist ein Vertrag, den man nur in Auszügen kennt schwer zu beurteilen...vor allem was das Urlaubsgeld betrifft.
lg
new-sascha

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Alt 28.07.2007, 21:34:44   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Schnecke Beitrag anzeigen
Mein Mann ist Personalmanager und meint folgendes:

1) Kündige zum 2.8. - dann sind die 4 Wochen Frist erfüllt.
Schreib das aber auch so in die Kündigung (hiermit kündige ich unter Berücksichtigung der 4-wöchigen Kündigungsfrist das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.08.)

2) Wenn Du zum 2.8. kündigst, dann bekommst Du Urlaubsgeld. Tust Du es am 30.07., dann kann es sein, dass Du das Urlaubsgeld dann entweder anteilig zurückzahlen musst oder gar nicht bekommst.
Danke dir, solche Meinungen von Leuten die sich damit auskennen suche ich. Ich war mir eben unsicher, aber es stimmt schon: 4 Wochen sind eben nicht 1 Monat.

Und nein: ich bin nicht in einer Gewerkschaft, dafür isses jetzt eh zu spät ;-)
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Alt 28.07.2007, 21:44:14   #7 (permalink)
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Wenn du nie mehr arbeitest, dann ist es tatsächlich zu spät.
Ich habe halt die Erfahrung gemacht, dass man vorm Arbeitsgericht stehen kann, obwohl man eigentlich im Recht ist. Kommt es zu einem Vergleich, was der Richter am Arbeitsgericht entscheiden kann, dann bleiben einem selber schonmal die eigenen Anwaltskosten...
Aber ich vergaß, das ich eh´keine Ahnung habe.
Edit
Und Recht haben heißt leider nicht automatisch Recht bekommen vor Gericht.
lg
new-sascha

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Alt 29.07.2007, 01:17:48   #8 (permalink)
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Millionen Menschen kommen erstens ohne Gewerkschaft aus und zweitens auch mit einer guten Rechtschutz ;-)

Aber das ist jetzt nicht meine Frage, mir gehts um das oben genannte, was mir inzwischen auch weitere Betriebsräte bestätigt haben. Jedoch krieg ich hier erst Montag definitiv bescheid.
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Alt 29.07.2007, 01:24:54   #9 (permalink)
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Scheint ja eine gute Rechtschutzversicherung zu sein, die nur für Fragen in einem Forum eines Startseitenanbieters aufkommt...
lg
new-sascha

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Alt 29.07.2007, 03:30:00   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von new-sascha Beitrag anzeigen
Scheint ja eine gute Rechtschutzversicherung zu sein, die nur für Fragen in einem Forum eines Startseitenanbieters aufkommt...
Sag mal, was hast du denn eigentlich für ein Problem? Meine Güte echt, du langweilst mich...

Für sowas braucht man keinen Rechtschutz, für sowas braucht man Ahnung und Meinungen von Leuten die was davon verstehen und nicht Tipps was im Falle eines Falles besser wäre. Wenn ich mal vor dem Arbeitsgericht stehe, dann denk ich an dich, okay? Gehts dir jetzt besser?
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht
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