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#1 (permalink) | ||
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Mr. Mystery
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Folgende Situation:
Ich habe zum 01.09. eine neue Arbeitsstelle. Jetzt geht es mir um die Kündigung. Derzeit bin ich seit 7 Jahren in dem Betrieb, im momentanen Vertrag steht wörtlich folgendes: Zitat:
Grund is folgender. Im Vertrag steht noch etwas anderes, warum ich das erst so spät kündigen möchte: Zitat:
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht
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#2 (permalink) |
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Mod-Mami
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Mein Mann ist Personalmanager und meint folgendes:
1) Kündige zum 2.8. - dann sind die 4 Wochen Frist erfüllt. Schreib das aber auch so in die Kündigung (hiermit kündige ich unter Berücksichtigung der 4-wöchigen Kündigungsfrist das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.08.) 2) Wenn Du zum 2.8. kündigst, dann bekommst Du Urlaubsgeld. Tust Du es am 30.07., dann kann es sein, dass Du das Urlaubsgeld dann entweder anteilig zurückzahlen musst oder gar nicht bekommst. Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken... ![]() |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 06.07.2007
Beiträge: 130
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Also Ich denke, dass du zum 31.07. kündigen mußt. Weil vierwöchig allgemein als Kalendermonat betrachtet wird.
Ich frage dich mal, ob du nicht in der Gewerkschaft bist? Geändert von new-sascha (28.07.2007 um 19:47:01 Uhr) |
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#5 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 06.07.2007
Beiträge: 130
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Wirst recht haben. Trotzdem kann ich immer nur empfehlen in der Gewerkschaft zu sein. Da könnte er dann einfach mit seinem Vertrag hingehen und die könnten ihm alles wichtige zu der Kündigung sagen. Denn grundsätzlich ist ein Vertrag, den man nur in Auszügen kennt schwer zu beurteilen...vor allem was das Urlaubsgeld betrifft.
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#6 (permalink) | |
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Mr. Mystery
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Zitat:
Und nein: ich bin nicht in einer Gewerkschaft, dafür isses jetzt eh zu spät ;-) Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 06.07.2007
Beiträge: 130
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Wenn du nie mehr arbeitest, dann ist es tatsächlich zu spät.
Ich habe halt die Erfahrung gemacht, dass man vorm Arbeitsgericht stehen kann, obwohl man eigentlich im Recht ist. Kommt es zu einem Vergleich, was der Richter am Arbeitsgericht entscheiden kann, dann bleiben einem selber schonmal die eigenen Anwaltskosten... Aber ich vergaß, das ich eh´keine Ahnung habe. Edit Und Recht haben heißt leider nicht automatisch Recht bekommen vor Gericht. |
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#8 (permalink) |
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Mr. Mystery
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Millionen Menschen kommen erstens ohne Gewerkschaft aus und zweitens auch mit einer guten Rechtschutz ;-)
Aber das ist jetzt nicht meine Frage, mir gehts um das oben genannte, was mir inzwischen auch weitere Betriebsräte bestätigt haben. Jedoch krieg ich hier erst Montag definitiv bescheid. Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht
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#10 (permalink) | |
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Mr. Mystery
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Zitat:
Für sowas braucht man keinen Rechtschutz, für sowas braucht man Ahnung und Meinungen von Leuten die was davon verstehen und nicht Tipps was im Falle eines Falles besser wäre. Wenn ich mal vor dem Arbeitsgericht stehe, dann denk ich an dich, okay? Gehts dir jetzt besser? Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht
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