Alt 17.02.2008, 12:01:06   #1 (permalink)
Käferkönig

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Standard Frage zu GEZ

Ich hab' da mal eine Frage zur GEZ; und zwar hat meine Freundin jetzt von denen Post bekommen, und eventuell stehen die bald vor der Tür. Nur um mich abzusichern (wir haben sehr redselige Nachbarn): wir wohnen zusammen, und ich bin bereits bei der GEZ gemeldet. Müsste sie sich trotzdem auch anmelden?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe
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Alt 17.02.2008, 12:14:20   #2 (permalink)
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Kennst Du die Begriffe Altpapier, Störenfriede bzw. Hausfriedensbruch? rotseher
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Alt 17.02.2008, 12:20:37   #3 (permalink)
Käferkönig

ID: 101183
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Zitat:
Zitat von Fanthom Beitrag anzeigen
Kennst Du die Begriffe Altpapier, Störenfriede bzw. Hausfriedensbruch? rotseher
Nochmal zur Erklärung: ich wollte mich erstmal nur explizit über die rechtliche Situation informieren, nicht über den Sinn(?) und Unsinn der GEZ, da hätte ich auch einiges zu zu sagen
Geht wirklich nur um die vollkommen theoretische Frage: müsste sie, oder müsste sie nicht?
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Alt 17.02.2008, 12:21:36   #4 (permalink)
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Solange Deine Freundin keinen Fernseher oder Radio mitbringt,genügt eine Anmeldung.In dem Brief gibt es doch bestimmt einen Anhang,wo Du entsprechende Angaben machen kannnst.
Die GEZ hat im übrigen nicht das Recht,Deine Wohnung zu betreten.




5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?


In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Der andere Partner muss seine weiteren Rundfunkgeräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.
Jetzt komm doch erst mal näher, ich beiß doch nicht. Also nur da hin, wo’s gut tut.
(Stromberg)
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Alt 17.02.2008, 12:28:03   #5 (permalink)
Käferkönig

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Zitat:
Zitat von Cosmoflamme Beitrag anzeigen
Solange Deine Freundin keinen Fernseher oder Radio mitbringt,genügt eine Anmeldung.In dem Brief gibt es doch bestimmt einen Anhang,wo Du entsprechende Angaben machen kannnst.
Die GEZ hat im übrigen nicht das Recht,Deine Wohnung zu betreten.
Also im Klartext: sie müsste zwar, aber die haben ja eh keine Möglichkeit nachzuweisen, wem welche Geräte gehören, sehe ich richtig, oder?

Und wie ist das mit folgender kleiner Kuriosität: ich bin bei der GEZ angemeldet, wurde aber anscheinend vergessen. Die Herrschaften buchen einfach seit einer Ewigkeit nicht mehr bei mir ab. Könnte mich auch befreien lassen (Bafög-Empfänger), will die aber gar nicht unbedingt auf mich aufmerksam machen... Können die 'ne Nachzahlung fordern? Könnte ich die Nachzahlung mit 'ner entsprechenden Befreiung wieder zurückfordern?
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Alt 17.02.2008, 12:45:12   #6 (permalink)
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Nein,denn die Befreiung gilt erst ab dem Tag,an dem sie genehmigt worden ist,und nicht rückwirkend.
Ich denke schon,dass sie eine Rückzahlung fordern könnten.Der Vertrag ist schliesslich erst gültig,wenn auch bezahlt worden ist.Da keine Bezahlung erfolgt ist,sind auch keine Geräte angemeldet gewesen.
Vermutlich hättest Du die GEZ darauf aufmerksam machen müssen.So würde ich als GEZ zumindest argumentieren.
Jetzt komm doch erst mal näher, ich beiß doch nicht. Also nur da hin, wo’s gut tut.
(Stromberg)
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Alt 17.02.2008, 12:47:41   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MovingTarget Beitrag anzeigen
Die Herrschaften buchen einfach seit einer Ewigkeit nicht mehr bei mir ab. [..] Können die 'ne Nachzahlung fordern? Könnte ich die Nachzahlung mit 'ner entsprechenden Befreiung wieder zurückfordern?
Die können so lange fordern, wie es nicht verjährt ist (4 Jahre). Dieses schwachsinnige Gerichtsurteil von wegen unzulässige Gesetzesanwendung bei Berufung auf Verjährung wird hier auch nicht relevant sein, da du denen bekannt bist.
Wenn sie aber was fordern, kommst du mit der Befreiung aber nicht durch, da diese nicht rückwirkend erfolgen kann ( ) und sie heute (aus zukünftiger Sicht "damals") noch nicht vorgelegen hat.


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Alt 17.02.2008, 12:50:45   #8 (permalink)
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Danke für die Antworten!

Das merkwürdige ist ja, dass sie eine bestimmte Zeit lang abgebucht haben, aber es nun nicht mehr tun. Sehr merkwürdig, da ich bisher dachte, die GEZ sei zuverlässiger als der BND und würde nie jemanden vergessen
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Alt 17.02.2008, 12:54:46   #9 (permalink)
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Man könnte natürlich auch böse Taktik unterstellen. Wird nicht abgebucht glaubt derjenige, dass es für die Zeit auch nichts zu zahlen gibt, reicht keine Befreiungsanträge ein und später wird dann ordentlich nachgefordert ohne dass eine Befreiung greifen könnte.

Wenn hinten so viel verjährt wie vorne neu dazu kommt, lohnt es sich sicher nicht auf sich aufmerksam zu machen, ist vom Verjährungszeitraum aber noch ein ordentliches Stück frei, könnte man mal drüber nachdenken ein Jahr nachzuzahlen, aber dafür ab sofort die Befreiung zu haben.


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Alt 17.02.2008, 13:20:00   #10 (permalink)
Greyhat
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Das beste ist, keine gebührenpflichtigen Geräte zu haben
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Alt 17.02.2008, 15:07:56   #11 (permalink)
Multitalent
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Richtig, doch selbst wenn die GEZ auch ohne Befreiung gerade nicht einziehen sollte (was aber wohl doch nur die absolute Ausnahme sein kann), ist man erst dann wieder gebührenfrei, wenn man die Geräte wieder abgemeldet hat. Auch das ginge nicht rückwirkend.

Daher wandele ich mal ab:
Das Beste ist, weder Rundfunkgebührenteilnehmer zu sein noch anmeldepflichtige Empfangsgeräte zu haben.


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Alt 17.02.2008, 15:32:16   #12 (permalink)
dari-dara

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Wenn der GEZ eine Einzugsermächtigung vorliegt, sie diese aber verschlampert haben oder so und die nicht von deiner Seite gekündigt wurde, würde ich sagen, dass es deren Problem ist, wenn sie keine Kohle bekommen. Du bist sicher nicht verpflichtet die Finanzierung der GEZ sicherzustellen. Ich würde mal sagen, dass im Zweifelsfall ein Schreiben von einem Anwalt das Problem lösen sollte und du keine Nachzahlungen leisten musst. Gemäß Vereinbarung bist du zwar verpflichtet, Geräte anzumelden und dafür zu zahlen, ich würde aber davon ausgehen, dass mit der erfolgten Anmeldung und Einzugsermächtigung von deiner Seite alles getan ist, was nötig ist. Wenn die es nicht in Anspruch nehmen ist das deren Problem: du hast doch bei Zahlungen keine Bringschuld!

Deine Freundin sollte einfach angeben, dass sie keine Geräte hat und gut. Selbst bei redseligen Nachbarn darf die GEZ nicht nach Hören-Sagen vorgehen, sondern muss schon Beweise haben (was eine offizielle Anmeldung ja ist.)

Falls dann tatsächlich Fragen auftauchen, kannst du immer noch darüber informieren, dass alle Geräte dir gehören und du schließlich gemeldet bist.
...bald bin ich weg...
Kaizer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 16:03:45   #13 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 28078
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mighty666 eine Nachricht über ICQ schicken
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hab auch ne Frage:

Wenn die GEZ-Typen übern Garten an den Balkon latschen und da die Sat-Schüssel mit 4 Kabeln dran sehen, könnten die sich theoretisch denken, dass meine Mutter nich 4 Fernseher nur für sich hat.

Mein Bruder (noch beim Bund) hat einen,
meine Wenigkeit hat so ziemlich alles, was gebührenpflichtig ist (Tv-Karte, Radio, Internet, Autoradio) (bin Student)

Ich krieg keine Briefe, mein Bruder aber immer wieder, auf denen er angibt nix zu haben,

Dürfen die - wenn sie schon im Garten waren - davon ausgehen, dass der trotzdem bezahlen müsste?


mighty666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 16:17:03   #14 (permalink)
Blindschleiche

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Friedchen ist jedem bekanntFriedchen ist jedem bekanntFriedchen ist jedem bekanntFriedchen ist jedem bekanntFriedchen ist jedem bekanntFriedchen ist jedem bekannt
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Zitat:
Zitat von MiMo666 Beitrag anzeigen
Dürfen die - wenn sie schon im Garten waren - davon ausgehen, dass der trotzdem bezahlen müsste?
Wovon die ausgehen, kann dir eigentlich ziemlich egal sein. Denn selbst wenn die ne Zahlungsaufforderung (oder eher eine Bitte um Anmeldung) schicken, muss man ja nicht drauf reagieren. Letztendlich ist die GEZ darauf angewiesen, dass sich die Leute anmelden. Wer das nicht macht, wird immer wieder ganz nett daran erinnert, das doch nachzuholen. Beweisen können sie die Berechtigung ihrer Ansprüche nämlich nur durch einen persönlichen Besuch in eurer Wohnung und ich glaube nicht, dass ihr nette Einladungen an diese freundlichen Gesellen verschickt
Friedchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 16:17:41   #15 (permalink)
LoseSun.de

ID: 31607
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AlexK eine Nachricht über ICQ schicken
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..die GEZ-Mafia kann ja irgendwie nicht von 4 Kabeln auf 4 "erpressbare Parteien" schließen. Ich versorge auch über ein Quad-LNB vier Geräte in meiner Wohnung..

...kleb doch einfach mal 40-50 weitere Kabelenden dazu...., das Gesicht des Schnüfflers möchte ich gerne sehen...
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