Frage zu einem Mahnverfahren

Jervis87

Well-known member
ID: 150704
L
2 September 2006
3.150
210
Hi Leute,

da ich sowas noch nie gemacht habe und ich nicht genau weiss wie man da vorgeht wollte ich mir hier bei euch noch ein paar Infos holen.

Also folgendes Problem:


Meine Freundin hat ziemlichen Stress mit ihrem Vater, der hinter ihrem Rücken ihre Halbwaisenrente beantragt hat und ne nachzahlung von 2200€ bekommen hat und hat es verbrasst und meiner Freundin kein Wort davon erzählt.
Jetzt behauptet er das sie es bekommen soll wenn er wieder Arbeiten geht (Was wahrscheinlich nicht der fall sein wird)
Unser Rechtsschutz greift allerdings erst ab 01.12.09

Gibt es dann die möglichkeit schon Vorarbeit zu leisten, indem man ein Mahnverfahren einleitet wo man schreibt das das Geld bis 01.12.09 auf ihrem Konto sein soll ? Und dann ab 01.12. das ganze dem Anwalt übergibt und der dann damit weitermacht funktioniert das so einfach ??

Ich entschuldige mich schonmal für meine vielleicht dummen Fragen ^^
 
Der Rechtsschutz übernimmt das nicht. Das wäre ein mitgebrachter Versicherungsfall, diese sind nicht abgedeckt
Ursache liegt vor Vertragsabschluss.
Wäre ja sonst Gang und Gebe, immer erst dann Versicherungen abzuschließen, wenn was passiert ist
 
Das ist ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten. :evil:

Ist Deine Freundin denn schon volljährig?
In diesem Fall wäre eine Anzeige das Allererste, was ich machen würde. Damit wäre der strafrechtliche Aspekt abgefackelt.
 
Der Rechtsschutz übernimmt das nicht. Das wäre ein mitgebrachter Versicherungsfall, diese sind nicht abgedeckt
Ursache liegt vor Vertragsabschluss.
Wäre ja sonst Gang und Gebe, immer erst dann Versicherungen abzuschließen, wenn was passiert ist

Also sobald ich ein Mahnverfahren starte, muss ich entweder schon einen Verteidiger eingeschaltet haben oder es eben selbst durchziehen ??

Das ist ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten. :evil:

Ist Deine Freundin denn schon volljährig?
In diesem Fall wäre eine Anzeige das Allererste, was ich machen würde. Damit wäre der strafrechtliche Aspekt abgefackelt.

Uns wäre es halt Recht wenn das ganze der Anwalt dann ab 1.12. übernimmt und halt schon ein Mahnverfahren o.ä. damit er auch weiss das wir es ernst meinen.

Und dieser Dreistigkeit wird nun endlich entgegen gewirkt, denn sie hat jetzt endgültig die Schnauze voll, es sind nämlich noch einige andere Dinge passiert...
 
Anwalt und Anzeige sind erstmal zwei unterschiedliche Sachen
Anzeige: Strafrecht, der Täter wird bestraft, Geld siehst du aber nicht unbedingt
Anwalt: Zivilrecht, er wird versuchen, das Geld beim Schuldigen einzutreiben

Machen kannst du beides, Anwalt kostet erstmal, Anzeige ist kostenlos.
Deine Rechtschutzversicherung jedoch wird deinen Anwalt wahrscheinlich nicht bezahlen, weil dieser Fall hier eingetreten ist, bevor du die Versicherung abgeschlossen hattest. Die Kosten des Anwalts trägst du erstmal selber, kannst diese aber beim Schuldigen einfordern. Ob er die aber jemals bezahlt oder bezahlen kann, steht in den Sternen. Zahlt er nicht, bleiben sie an dir hängen
 
Ja gut im Notfall würde ich warten das ganze ins rollen zu bringen sobald ich aus der Sperrzeit vom Rechtsschutz raus bin, dann müsste das ja kein Problem sein
 
Das rede ich doch die ganze Zeit
Der Fall existiert doch heute schon, deine Rechtschutz greift erst für Fälle nach Beginn des Versicherungsschutzes. Nicht für Sachen davor...
Für diesen Fall also wahrscheinlich überhaupt nicht, egal, wann du das in die Hand nimmst
 
Achsoo sorry Totte bin etwas verwirrt ^^ jetzt weiss ich was du meinst :)
Hmm ich Telefonier morgen mal mit meinem Anwalt und frag den mal genau was man da machen kann
 
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Achsoo sorry Totte bin etwas verwirrt ^^ jetzt weiss ich was du meinst :)
Hmm ich Telefonier morgen mal mit meinem Anwalt und frag den mal genau was man da machen kann

Ich würde erstmal das persönliche Gespräch weiter suchen mit dem Vater. Er hat ja offensichtlich angekündigt, dass er es abzahlen will. In dem Gespräch würde ich erstmal einen "verbindlichen Zahlplan" vereinbaren und festlegen, wann wieviel zu kommen hat und wann er wieder arbeiten gehen will.

Denn wenn man gleich mit dem Anwalt, mit Strafanzeige kommt, dann sollte man sich bewusst sein, dass man damit eventuell Tischtücher ganz durchschneidet und damit totale Zahlungsunwilligkeit provoziert.

Insbesondere sollte auch geklärt werden, ob nicht die Freundin sofern erhalten andere Unterhaltsleistungen wieder zurückzahlen muss, da es eine Anrechnung gibt.

Anrechnung der Halbwaisenrente auf andere soziale Leistungen

Es gibt verschiedene soziale Einkommensersatzleistungen und Unterstützungen, auf die die Halbwaisenrente angerechnet werden kann, da sie rein rechtlich als vollwertiges Einkommen behandelt wird. Das betrifft vor allem:

Bafög
Hartz IV
Sozialhilfe
Wohngeld
 
Das Gespräch haben wir schon gesucht aber er blockt direkt ab. Er hatte sowieso nie vor das Geld zu Zahlen das ist nur ne hinhalte Taktik von ihm zu sagen das wir das Geld bekommen wenn er wieder Arbeiten geht.

Naja wir werden morgen mal den Anwalt kontaktieren und fragen wie das eventuell funktionert, vielleicht klappts ja irgendwie mitm Rechtschutz ^^
 
Und vor allem: wie hat er es geschafft die Rente zu beantragen, wenn die Tochter nicht zugestimmt hat, bzw. nicht mehr bei ihm wohnt?

Ein Tipp an die Rentenversicherung wäre vielleicht auch nicht schlecht. Vielleicht übernehmen die dann auch das Eintreiben. Kenne mich leider mit deren Vorschriften nicht so aus.

Gruß

baffi
 
...

Ein Tipp an die Rentenversicherung wäre vielleicht auch nicht schlecht. Vielleicht übernehmen die dann auch das Eintreiben.

Die Idee ist vielleicht mal gar nicht soo schlecht, wenn er sich die Leistungen widerrechtlich erschlichen hat - oder es wird ein volles Waterloo. Dann besteht evtl. der Anspruch weiterhin. Andererseits könnte aber auch schon die Beantragungsfrist vorbei sein und evtl. fällt die ganze Rente an die Versicherung zurück.

Da bin ich ja mal gespannt, was bei rauskommt ...
 
Also ich hab mich jetzt mal ein wenig schlauer gemacht, soweit das im Netz ging. Wenn die Tochter volljährig war, frage ich mich weiterhin (und diesmal fundiert) wie das funktioniert hat. Denn auf dem Antragsbogen zur Weiterzahlung der Rente nach dem 18. Lj ist eindeutig angegeben, dass hierfür eine Vollmacht oder ein Vormundschaftsurteil vorliegen muss.

Könnte in dem Fall also sehr gut auch ein Fehler der RV sein, mit der Folge dass die Leistung evtl. erneut zu gewähren und vom Vater zurückgefordert werden müsste.

Ist die Tochter noch minderjährig, sind wir bei einem ganz anderen Problem. Nämlich der Frage des Unterhaltsrechts und/oder der Anrechnung der Rente auf diesen. Dazu kann hier aber noch gar nix gesagt werden, weil dazu noch einiges an Infos fehlen würde.
 
Ich muss baffi da soweit voll zustimmen...

Aber mal allgemein... Für ein Mahnverfahren braucht man nicht zwangsläufig einen Anwalt.

Wenn die Forderung klar und berechtigt ist einfach einen Vordruck besorgen (z.B. Schreibwarenhandel), ausfüllen und zum Amtsgericht schicken.
Wenn der Forderung nicht widersprochen wird kannst du einen Titel beantragen und vollstrecken lassen.

Gruß Aru
 
Meine Freundin ist 19.
Sie hatte damals ihrem Vater (anfang letzten Jahres als sie noch zu Hause wohnte und wir uns noch nicht kannten) eine Vollmacht gegeben, damit er das ganze beantragen kann, da sie durch die Arbeit nicht dazu kam.
Aber das ändert ja trotzdem nichts an der Tatsache das es ihr Geld ist.
Er hatte gemeint er schickt ihr das Geld sobald es da ist, aber er hat darüber kein Ton verloren wahrscheinlich in der hoffnung das sie es nicht rausbekommt und er keinen Cent Zahlen muss.

Was auch noch seltsam ist, er konnte eigentlich das ganze nur beantragen bis 31.05. da meine Freundin bis dahin noch in einer anderen Praxis Ihre Ausbildung gemacht hat. Sie hat seit 01.07. hier bei mir in der Gegend eine neue Praxis gefunden wo sie ihre Ausbildung beenden kann. Sie erhielt natürlich auch einen neuen Vertrag der ja auch benötigt wird um das ganze weiterhin beantragen zu können. Diesen Vertrag hat ihr Vater niemals gesehen, und trotzdem wusste die Rentenstelle das meine Freundin bis nächstes Jahr August in Ausbildung ist. Solange wäre die Rente auch weiter geflossen.
Im Prinzip kann er das ja nur durch Urkunden fälschung erreicht haben oder sehe ich das falsch ?
 
Sicherlich ist es ihr Geld und auch ihr Anspruch.

Aber mit den weiteren Informationen stellen sich eher neue Fragen. Nämlich, ob der Nachzahlungsbetrag dann überhaupt noch stimmt und ob sie den Bescheid überhaupt bekommen hat.

Was die Urkundenfälschung angeht. Nicht unbedingt. Die Rente wird ja wahrscheinlich einfach weitergezahlt, bis sich etwas gravierendes in den Verhältnissen Deiner Freundin im Vergleich zur Situation bei Antragstellung ändert. Insofern steht hier wahrscheinlich eher zu vermuten, dass der Vater den Ausbildungswechsel gar nicht erst angegeben hat. Das könnte dann ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht sein und eine Rückforderung (eines Teils) der Nachzahlung begründen.

Der Fall scheint doch etwas komplizierter zu sein, was mich zu dem Rat bringt, dass sie sich besser anwaltliche Hilfe einholen sollte. Wenn ihr Euch dies derzeit nicht leisten könnt, gibt es die Möglichkeit, sich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht ausstellen zu lassen.


Gruß

baffi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne ihr Vater hat das ganze auf sein Konto laufen lassen und das ganze lief auch noch auf ihre alte Adresse wo sie früher gewohnt hat also beim Vater, deshalb hat sie kein bescheid bekommen. Sie hat das ganze ja erst rausbekommen als sie bei der Rentenstelle angerufen hat dort wurde ihr das dann erzählt.

Naja heute Mittag wird sie mal den Anwalt anrufen und nachfragen
 
Meine Erfahrung mit solchen Ämtern: Da es in der Familie läuft, wird das Amt dir da nicht helfen.
Nach meiner Scheidung damals hatte ich das Sorgerecht bekommen, aber das Kindergeld wurde weiter an die Mutter (meine Ex-Frau gezahlt)
War halt Bearbeitungszeit. Als ich dann Einspruch eingelegt habe, kam einfach nur die Antwort: Sie machen da nichts, ich muss es von der Kindsmutter zurückfordern (obwohl wir schon geschieden waren)
Also mit Zahlung an mich und sie fordern es dann von ihr zurück war nicht.
 
Nach den neuen Infos hast Du wohl Recht Totte. Wäre eben nur der Gedanke gewesen, falls die RV tatsächlich einen Fehler gemacht hätte.

Wie gesagt, sehe hier aber auch noch das Problem, dass der Anspruch dadurch jetzt sogar falsch berechnet sein könnte. Deshalb interessiert sich die RV vielleicht doch dafür.