Alt 26.08.2009, 15:43:45   #1 (permalink)
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Standard Frage zu einem Mahnverfahren

Hi Leute,

da ich sowas noch nie gemacht habe und ich nicht genau weiss wie man da vorgeht wollte ich mir hier bei euch noch ein paar Infos holen.

Also folgendes Problem:


Meine Freundin hat ziemlichen Stress mit ihrem Vater, der hinter ihrem Rücken ihre Halbwaisenrente beantragt hat und ne nachzahlung von 2200€ bekommen hat und hat es verbrasst und meiner Freundin kein Wort davon erzählt.
Jetzt behauptet er das sie es bekommen soll wenn er wieder Arbeiten geht (Was wahrscheinlich nicht der fall sein wird)
Unser Rechtsschutz greift allerdings erst ab 01.12.09

Gibt es dann die möglichkeit schon Vorarbeit zu leisten, indem man ein Mahnverfahren einleitet wo man schreibt das das Geld bis 01.12.09 auf ihrem Konto sein soll ? Und dann ab 01.12. das ganze dem Anwalt übergibt und der dann damit weitermacht funktioniert das so einfach ??

Ich entschuldige mich schonmal für meine vielleicht dummen Fragen ^^
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Alt 26.08.2009, 15:48:39   #2 (permalink)
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Der Rechtsschutz übernimmt das nicht. Das wäre ein mitgebrachter Versicherungsfall, diese sind nicht abgedeckt
Ursache liegt vor Vertragsabschluss.
Wäre ja sonst Gang und Gebe, immer erst dann Versicherungen abzuschließen, wenn was passiert ist
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Alt 26.08.2009, 15:58:49   #3 (permalink)
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Das ist ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Ist Deine Freundin denn schon volljährig?
In diesem Fall wäre eine Anzeige das Allererste, was ich machen würde. Damit wäre der strafrechtliche Aspekt abgefackelt.
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Alt 26.08.2009, 16:19:59   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Totte Beitrag anzeigen
Der Rechtsschutz übernimmt das nicht. Das wäre ein mitgebrachter Versicherungsfall, diese sind nicht abgedeckt
Ursache liegt vor Vertragsabschluss.
Wäre ja sonst Gang und Gebe, immer erst dann Versicherungen abzuschließen, wenn was passiert ist
Also sobald ich ein Mahnverfahren starte, muss ich entweder schon einen Verteidiger eingeschaltet haben oder es eben selbst durchziehen ??

Zitat:
Zitat von komerzhasi Beitrag anzeigen
Das ist ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Ist Deine Freundin denn schon volljährig?
In diesem Fall wäre eine Anzeige das Allererste, was ich machen würde. Damit wäre der strafrechtliche Aspekt abgefackelt.
Uns wäre es halt Recht wenn das ganze der Anwalt dann ab 1.12. übernimmt und halt schon ein Mahnverfahren o.ä. damit er auch weiss das wir es ernst meinen.

Und dieser Dreistigkeit wird nun endlich entgegen gewirkt, denn sie hat jetzt endgültig die Schnauze voll, es sind nämlich noch einige andere Dinge passiert...
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Alt 26.08.2009, 16:26:02   #5 (permalink)
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Anwalt und Anzeige sind erstmal zwei unterschiedliche Sachen
Anzeige: Strafrecht, der Täter wird bestraft, Geld siehst du aber nicht unbedingt
Anwalt: Zivilrecht, er wird versuchen, das Geld beim Schuldigen einzutreiben

Machen kannst du beides, Anwalt kostet erstmal, Anzeige ist kostenlos.
Deine Rechtschutzversicherung jedoch wird deinen Anwalt wahrscheinlich nicht bezahlen, weil dieser Fall hier eingetreten ist, bevor du die Versicherung abgeschlossen hattest. Die Kosten des Anwalts trägst du erstmal selber, kannst diese aber beim Schuldigen einfordern. Ob er die aber jemals bezahlt oder bezahlen kann, steht in den Sternen. Zahlt er nicht, bleiben sie an dir hängen
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Alt 26.08.2009, 16:35:04   #6 (permalink)
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Ja gut im Notfall würde ich warten das ganze ins rollen zu bringen sobald ich aus der Sperrzeit vom Rechtsschutz raus bin, dann müsste das ja kein Problem sein
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Alt 26.08.2009, 16:39:14   #7 (permalink)
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Das rede ich doch die ganze Zeit
Der Fall existiert doch heute schon, deine Rechtschutz greift erst für Fälle nach Beginn des Versicherungsschutzes. Nicht für Sachen davor...
Für diesen Fall also wahrscheinlich überhaupt nicht, egal, wann du das in die Hand nimmst
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Alt 26.08.2009, 16:54:05   #8 (permalink)
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Achsoo sorry Totte bin etwas verwirrt ^^ jetzt weiss ich was du meinst
Hmm ich Telefonier morgen mal mit meinem Anwalt und frag den mal genau was man da machen kann
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Alt 26.08.2009, 17:36:09   #9 (permalink)
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Standard ...

Zitat:
Zitat von Jervis87 Beitrag anzeigen
Achsoo sorry Totte bin etwas verwirrt ^^ jetzt weiss ich was du meinst
Hmm ich Telefonier morgen mal mit meinem Anwalt und frag den mal genau was man da machen kann
Ich würde erstmal das persönliche Gespräch weiter suchen mit dem Vater. Er hat ja offensichtlich angekündigt, dass er es abzahlen will. In dem Gespräch würde ich erstmal einen "verbindlichen Zahlplan" vereinbaren und festlegen, wann wieviel zu kommen hat und wann er wieder arbeiten gehen will.

Denn wenn man gleich mit dem Anwalt, mit Strafanzeige kommt, dann sollte man sich bewusst sein, dass man damit eventuell Tischtücher ganz durchschneidet und damit totale Zahlungsunwilligkeit provoziert.

Insbesondere sollte auch geklärt werden, ob nicht die Freundin sofern erhalten andere Unterhaltsleistungen wieder zurückzahlen muss, da es eine Anrechnung gibt.

Zitat:
Anrechnung der Halbwaisenrente auf andere soziale Leistungen

Es gibt verschiedene soziale Einkommensersatzleistungen und Unterstützungen, auf die die Halbwaisenrente angerechnet werden kann, da sie rein rechtlich als vollwertiges Einkommen behandelt wird. Das betrifft vor allem:

Bafög
Hartz IV
Sozialhilfe
Wohngeld
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Alt 26.08.2009, 20:38:32   #10 (permalink)
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Standard

Das Gespräch haben wir schon gesucht aber er blockt direkt ab. Er hatte sowieso nie vor das Geld zu Zahlen das ist nur ne hinhalte Taktik von ihm zu sagen das wir das Geld bekommen wenn er wieder Arbeiten geht.

Naja wir werden morgen mal den Anwalt kontaktieren und fragen wie das eventuell funktionert, vielleicht klappts ja irgendwie mitm Rechtschutz ^^
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Alt 26.08.2009, 20:56:52   #11 (permalink)
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Wie alt ist Deine Freundin?

Marty
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Alt 26.08.2009, 21:03:39   #12 (permalink)
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Und vor allem: wie hat er es geschafft die Rente zu beantragen, wenn die Tochter nicht zugestimmt hat, bzw. nicht mehr bei ihm wohnt?

Ein Tipp an die Rentenversicherung wäre vielleicht auch nicht schlecht. Vielleicht übernehmen die dann auch das Eintreiben. Kenne mich leider mit deren Vorschriften nicht so aus.

Gruß

baffi
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Alt 26.08.2009, 21:38:54   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von baffi Beitrag anzeigen
Ein Tipp an die Rentenversicherung wäre vielleicht auch nicht schlecht. Vielleicht übernehmen die dann auch das Eintreiben.
Die Idee ist vielleicht mal gar nicht soo schlecht, wenn er sich die Leistungen widerrechtlich erschlichen hat - oder es wird ein volles Waterloo. Dann besteht evtl. der Anspruch weiterhin. Andererseits könnte aber auch schon die Beantragungsfrist vorbei sein und evtl. fällt die ganze Rente an die Versicherung zurück.

Da bin ich ja mal gespannt, was bei rauskommt ...
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Alt 26.08.2009, 21:53:48   #14 (permalink)
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Also ich hab mich jetzt mal ein wenig schlauer gemacht, soweit das im Netz ging. Wenn die Tochter volljährig war, frage ich mich weiterhin (und diesmal fundiert) wie das funktioniert hat. Denn auf dem Antragsbogen zur Weiterzahlung der Rente nach dem 18. Lj ist eindeutig angegeben, dass hierfür eine Vollmacht oder ein Vormundschaftsurteil vorliegen muss.

Könnte in dem Fall also sehr gut auch ein Fehler der RV sein, mit der Folge dass die Leistung evtl. erneut zu gewähren und vom Vater zurückgefordert werden müsste.

Ist die Tochter noch minderjährig, sind wir bei einem ganz anderen Problem. Nämlich der Frage des Unterhaltsrechts und/oder der Anrechnung der Rente auf diesen. Dazu kann hier aber noch gar nix gesagt werden, weil dazu noch einiges an Infos fehlen würde.
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Alt 26.08.2009, 23:29:33   #15 (permalink)
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Ich muss baffi da soweit voll zustimmen...

Aber mal allgemein... Für ein Mahnverfahren braucht man nicht zwangsläufig einen Anwalt.

Wenn die Forderung klar und berechtigt ist einfach einen Vordruck besorgen (z.B. Schreibwarenhandel), ausfüllen und zum Amtsgericht schicken.
Wenn der Forderung nicht widersprochen wird kannst du einen Titel beantragen und vollstrecken lassen.

Gruß Aru
You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved
Curtain has fallen, now you're on your own
I won't return, forever you will wait

miss you Amy†
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