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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
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Hallo,
ich (Student) hab evtl. vor in den kommenden Semesterferien als Promoter zu jobben. Dazu werden ja bevorzugt Studenten eingestezt. Meistens ist es dann so, dass man das Ganze als Freelancer/freier Mitarbeiter machen muss. Bisher habe ich nur 400€-Jobs und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gehabt. Und da ist es ja so, dass man im 400€-Job nicht über die 400€ im Monat kommen darf und mit den kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen nicht über 8600€ (zumindest bei mir wegen Kindergeld). Wenn das gegeben ist, muss man ja als Arbeitnehmer keinerlei Abgaben bezahlen bzw. bekommt Sie am Jahresende zurück. Zum Freelancing hab ich jetzt folgende Fragen: 1.) Wieviel darf ich pro Monat/Jahr verdienen OHNE Abgaben zahlen zu müssen? (Die Kindergeldgrenze wird ja die gleiche sein) 2.) Falls ich das Ganze mehr oder weniger regelmäßig machen würde, dürfte ich dann auch mehr als 400€ /Monat verdienen, wenn ich insgesamt unter der Jahresgrenze liege? 3.) Muss ich Abgaben - falls welche anfallen - selbständig abführen? (Bin dann ja quasi selbständig) 4.) Wiehoch sind denn diese Abgaben ungefähr? (Damit ich weiß, ab welchem Betrag es sich lohnt mehr zu arbeiten) Wäre nett, wenn mir jmd helfen könnte. Achja, da ich erwähnt habe, dass ich Student bin: Ich beziehe KEIN Bafög. Also spielt dieser Freibetrag keine Rolle. Liebe Grüße EastPoleSystems |
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#2 (permalink) |
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Multitalent
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Hmm ja, die wesentliche Abgrenzung müsste erstmal zwischen §15/18 und 19 gezogen werden. Da ich mir jetzt nicht genau vorstellen kann, wie das genau aussehen soll, kann ich mir darauf auf keine Meinung bilden.
Falsch ist jedenfalls, dass (nur) bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen eine Grenze fürs Kindergeld besteht. Die Grenze (Summe der Einkünfte und Bezüge) besteht immer und es der Grenze vollkommen egal mit was sie gefüllt wird. Wenn du bisher (z.B. letztes Jahr) 8600€ damit verdient hast (=> -920 = 7680), bist du sofort drüber, wenn du z.b. mindestens 52€ Zinsen (-51€ = 1€) oder 181€ (-180€ = 1€) Minijob (pro Jahr!) verdient hast. zu 1) Egal ob selbständig (15/1 Wie das ganze SV-rechtlich aussieht ist schon wieder ein ganz anderes Thema. Da könnte es auch eine abweichende Einschätzung geben und du würdest steuerlich als selbständig gelten, aber über den Umweg Scheinselbständigkeit wieder Abgaben zahlen. Wie hoch diese wären kann man so pauschal nicht sagen. Im Angestelltenverhältnis stehen die Prozente für RV, AV und PV fest, KV je nach deiner Krankenkasse und bei der Überschreitung der 400€ gibt es noch das Stichwort Gleitzone. Einfach mal einen entsprechenden Rechner ergoogeln, das kann man so pauschal nicht sagen. 3) Ob sich das ganze dann Lohnsteuer oder Einkommensteuervorauszahlung nennt ist Jacke wie Hose, es ist letztlich das selbe. Falls das anfällt siehe 1). Wenn du SV-rechtlich selbständig wärst, musst du dich selbst um eine Versicherung kümmern, Familienversicherung ist bei (glaube) 365€/Monat tot. 4) Dass man das nicht pauschal sagen kann, habe ich ja schon angedeutet. Und was meinst du wann es sich lohnt? Es lohnt sich immer. Selbstbeschränkung bis zum Ende der möglichen Kindergeldzeit ist das schlimmste, was man sich selbst antun kann.. |
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#3 (permalink) |
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Neuer Benutzer
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hey danke, dass du mir so ausführlich geantwortet hast.
also alles was unter 7680€ bleibt (was bei mir bestimmt so ist) ist steuerfrei. mit dem "ob es sich lohnt" meinte ich folgendes: angenommen ich verdiene mehr als diese 7680€ und muss somit mein kindergeld fürs ganze jahr zurückzahlen und den teil auch noch versteuern, den ich mehr verdient habe. dann würde es sich ja definitiv nicht diese 7680 mit weniger als 1000€ zu überschreiten, weil ich dann ja mehr zurückzahlen muss. das mit der kv is natürlich auch so ne sache. würde ja auf jeden fall in den semesterferien um einiges über den 365€/Monat liegen. naja ich werd mich da wohl noch genauer informieren müssen... solche jobs machen ja anscheinend ziemlich viele studenten und die müssten ja die gleichen probleme haben. |
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