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Alt 08.01.2008, 17:44:13   #1 (permalink)
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Standard Frage wegen Problem bei Ebay!

Also folgendes: Bisher waren meine Bewertungen bei Ebay immer tadellos, hatte nie Probleme, aber diesmal hab ichs ordentlich in Sand gesetzt... ^^ Also jemand hat kurz vor Weihnachten etwas bei mir gekauft und kurz gesagt ich habs schlichtweg vergessen, aber total! Jetz schreibt er mir heute zum ersten Mal per PN bei Ebay dass er mich wegen Betruges anzeigt und dass es ihm egal is wie wenig das Ding wert ist, er verklagt mich usw... Ich habs heut sofort zur Post gebracht usw. aber nur so als Frage: Kann der mich jetz wirklich anzeigen? Also hätt er nich vorher probieren müssen sich zu melden und das zu klären oder gibts da nich so ne Frist wie lang das Teil schon überfällig sein muss? Ich hoff mal er bekommts einfach dann Donnerstag und gut is aber lange Rede kurzer Sinn: Kann er mich anzeigen??? Danke für alle Antworten! Tom
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Alt 08.01.2008, 17:47:37   #2 (permalink)
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Benutzerbild von Drrichardfahrer

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Es wird dir hier wohl kaum einer eine Rechtsmeinung abgeben...

Aber gibt es net sowas wie 14 Tage hat man Zeit etwas zu senden oder so?? Oder irre ich mich da??
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Alt 08.01.2008, 18:01:14   #3 (permalink)
MØþ€®@¶øℜ
Benutzerbild von Totte

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10 Tage bis zur ersten Anfrage.
Vlt. einfach entschuldigen und erklären, das man es halt durch die Feiertage einfach verschwitzt hat, an den wenigen offenen Tagen zur Post zu gehen oder eben total vergessen..
Anzeigen wird er das nicht können, und wenn doch, wird es eingestellt. Wenn die Polizei fragt, ob er nochmal nachgefragt hat, und er sagt nein, dann werden sie ihm das raten, und du hast ja schon reagiert.
So schnell schießen die Preußen nicht
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar
The only easy day was yesterday
Totte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2008, 18:04:37   #4 (permalink)
Bücherwurm
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thought eine Nachricht über ICQ schicken
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Ob er dich anzeigen kann, weiß ich nicht genau.

Schreib ihm doch erst einmal eine PN und erklär es ihm. Wenn du es versichert verschickt hast, geb ihm die Nummer mit der er verfolgen kann, ob das Paket wirklich verschickt wurde und wo es gerade ist.

Dürfte vermutlich auch in seinem Interesse sein, das ganze ohne den Rechtsweg noch zu regeln.

Über die Feiertage kann man schonmal etwas vergessen hätte auch genauso gut im Feiertagschaos bei der Post (oder sonstwo) verschwinden können. Oder oder oder...

Kurz: reden sollte helfen

// Totte war schneller...
thought ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2008, 18:10:28   #5 (permalink)
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Benutzerbild von KohleherWerbung

ID: 304407
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Reg: 28.11.2007
Beiträge: 312
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Standard Danke!

Ok, danke jetz bin ich etwas beruhigt, hab mir schon gedacht dass er mir nur bisschen Feuer unterm Allerwetesten machen wollte aber man weis ja nie, werd ihm jetz mal schreiben und mich entschuldigen und das Teil is ja schon unterwegs also alles bestens... puh, danke @ all, dann kann man hier zumachen!
KohleherWerbung ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2008, 18:26:10   #6 (permalink)
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du hast 30 tage zeit,

das teil zu versenden!

also fahr deine panik wieder runter :-)

peter
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Alt 09.01.2008, 11:26:23   #7 (permalink)
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Ich persönlich finds irgendwie schade, wie unsere Umgangsformen versumpfen

Ich mein, wenn er vorher noch nie nachgefragt hat, keinen Kontakt zu dir hatte, und dann gleich mit dem Anwalt ankommt und dich zur Sau macht wegen 2 Wochen Verzögerung (wo man sich denken kann dass durch Feiertage etc. auch noch evtl. Verschiebungen entstehen..) ist das einfach nur lächerlich.

Keine Ahnung ich glaub manche Leute wollen sich aufregen. Eine nette PN mit Hinweis dass noch nichts angekommen ist und ob du da was übersehen hast, wäre völlig ausreichend gewesen, aber nein irgendwie scheints grad in Mode zu sein, direkt mal alles und jeden zu verklagen anstatt mal kurz Anstand zu bewahren und den gesunden Menschenverstand zu benutzen

Mach dir keine Panik der Kerl hats nicht anders verdient.
Herm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2008, 12:40:50   #8 (permalink)
Herby
Gast

Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von PeterLV Beitrag anzeigen
du hast 30 tage zeit,
Woher haste das


MFG Herby
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Alt 10.01.2008, 10:02:36   #9 (permalink)
PAUSIERT
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Anzeigen kann jeder jeden. Aber was aus einer Anzeige wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Und eine Straftat "vergessen, zu verschicken" gibt es noch nicht. Betrug liegt hier sicher nicht vor, dafür müsstest Du vorsätzlich nicht vorgehabt haben, zu verschicken.

Wenn Du jetzt verschickt hast, ist doch alles in Butter. Oder waren kürzere Fristen verienbart?

Marty
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Alt 11.01.2008, 00:18:44   #10 (permalink)
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Ist natürlich die Frage ob du einen Zeitraum in deinem Ebay Angebot genannt hast. Wenn nicht kann dir nichts passieren. Das sind immer nur so welche die sich damit erhoffen Druck auszuüben.
Wenn du im Katalog was bestellst kann es auch mal vorkommen das du mehrere Wochen warten musst. Wär es jetzt ein Fixkauf gewesen, sprich mit festem Termin, dann hätte er Anspruch auf Schadenersatz
MFG
Reaperchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2008, 00:27:40   #11 (permalink)
Trivago-FunCheffin
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Versand muss innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungseingang erfolgen.
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Alt 11.01.2008, 00:29:03   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von spockonline Beitrag anzeigen
Versand muss innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungseingang erfolgen.
Wo hast denn sowas gehört weil das ist so nicht richtig!
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Alt 11.01.2008, 08:07:00   #13 (permalink)
Troddl
Benutzerbild von Maastaaa

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Bei eBay kannst du Unstimmigkeiten ab dem 10. Tag melden (ich habe allerdings keine Passage gefunden in der steht, das der Artikel innerhalb 10 Tage verschickt worden sein muss).
Eine Anzeige rechtfertigt das aber nicht, schließlich ist eBay kein Maßstab.
immer mitten in der Stadt
Maastaaa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2008, 23:58:59   #14 (permalink)
Gesperrt

Reg: 30.04.2007
Beiträge: 91
Maribo
Standard

also laut deutschen recht, nach BGB muss, falls nicht anderst angegeben, die Ware innerhalb von zwei werktagen versendet werden ... und der Verkäufer muss dafür sorge Tragen das die Ware auch heil ankommt ... hatte den spaß vor kurzem erst in der Berufsschule und durfte die schönen gesetze fressen
Maribo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2008, 00:35:20   #15 (permalink)
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Benutzerbild von Reaperchen

ID: 267904
Lose-Remote

Reg: 02.01.2007
Beiträge: 1.541
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Zitat:
Zitat von Maribo Beitrag anzeigen
also laut deutschen recht, nach BGB muss, falls nicht anderst angegeben, die Ware innerhalb von zwei werktagen versendet werden ... und der Verkäufer muss dafür sorge Tragen das die Ware auch heil ankommt ... hatte den spaß vor kurzem erst in der Berufsschule und durfte die schönen gesetze fressen
Nichts gegen dich aber entweder hast du das was falsch verstanden oder deine Schule!

Er kann so oder so nicht klagen da er keine angemessene Frist genannt hat. Erst bei nichteinhaltung der Lieferfrist besteht Anspruch auf Schadenersatz!
Reaperchen ist offline   Mit Zitat antworten
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