Alt 06.03.2009, 06:57:51   #1 (permalink)
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Standard Fahrtkostenerstattung bei Bewerbungsgesprächen

Folgender Sachverhalt:

Ich hatte im Januar ein Vorstellungsgespräch in Riesa. Fahrtkosten: 153 €
Ich sollte dann die Woche darauf Bescheid bekommen. Nach 3 Wochen hab ich mal angefragt, aber mir wurde nur gesagt, ich solle Geduld haben.

Nach weiteren 2 Wochen sah ich meine Chancen eher als gering an, den Job zu bekommen und habe höflich per Brief (normaler Brief) darum gebeten, meine Fahrtkosten zu erstatten. Nix passiert. Brief ignoriert.

Nun wollte ich morgen eine Mahnung rausschicken per Einschreiben, mit Kopie an den Hauptgeschäftsführer. Es gibt ja diesen schönen Paragraphen 670 BGB, der den Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kosten zu erstatten, da er das nicht von Vornherein ausgeschlossen hat. Nun meine Frage, welche Zahlungsfrist ist angemessen? 7, 10, oder gar 14 Tage?

Welche Möglichkeiten habe ich nach Verstreichen der Frist? Kann ich einfach (so wie das zunehmend bei Paidmailern gemacht wird) einen Mahnbescheid schicken?

153€ sind für mich ne Menge Geld, das ich ungern abschreiben möchte.

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Alt 06.03.2009, 08:49:31   #2 (permalink)
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Chrimichael
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14 Tage Zahlungsfrist sind normal .

Aber....
Fals du Arbeitslos bist bzw dich auf Grund einer zukünftigen Arbeitlosigkeit dort beworben hast, hättest du die Fahrt vorher beim Arbeitsamt anmelden können und die Fahrtkosten vom Arbeitsamt bekommen.
Im Nachhinein ist das leider nicht möglich mein Bruder hat 1 Woche nach dem Vorstellungsstermin seine FAhrtkosten eingereicht selbst ein Einspruch und BEschwerde etc wurden abgewiesen, also nächstes mal vom Arbeitsamt vor der Fahrt die Kosten beantragen.
Fals du aber nicht arbeitlos bist sondern nur auf einen besseren Posten aus bist kann es sein das du keine Erstattung bekommst.
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Alt 06.03.2009, 08:53:42   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Chrimichael Beitrag anzeigen
Fals du Arbeitslos bist bzw dich auf Grund einer zukünftigen Arbeitlosigkeit dort beworben hast, hättest du die Fahrt vorher beim Arbeitsamt anmelden können und die Fahrtkosten vom Arbeitsamt bekommen.
Die übernehmen das, soweit ich das gelesen habe, aber nur dann, wenn der potentielle Arbeitgeber von vornherein eine Kostenübernahme ausschließt. Hätte er das getan, wäre ich selbstverständlich zum Arbeitsamt gegangen und hätte mir das von denen bezahlen lassen.

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Alt 06.03.2009, 10:48:34   #4 (permalink)
dat kryselchen
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Der potentielle Arbeitgeber ist verpflichtet die Fahrtkosten zu übernehmen - richtig. Nur ist es mittlerweile so, dass die meisten wissen, dass das Arbeitsamt bzw. die ARGEN die Kosten übernehmen, und von daher solche Kosten nicht mehr übernehmen (wollen). Es scheint mittlerweilel Usus zu sein, die Fahrtkosten nicht mehr zu übernehmen, und die Verantwortung aufs Arbeitsamt - der Gesellschaft - abzuwälzen. Ich kann daher nur empfehlen, jedes Bewerbungsgespräch beim Arbeitsamt bekannt zu machen - dass hat mehrere Vorteile: 1. du "beweist" dem Arbeitsamt deine Bemühungen und deinen "Erfolg", und 2. manchmal erfährt man erst beim Bewerbungsgespräch das die Kosten übernommen werden, oder auch nicht (ist bei mir mehrfach vorgekommen ). Auch wenn es manchmal lästig ist - dem Arbeitsamt so viel wie möglich mitteilen (Bewerbungen, Bewerbungsgespräche etc pp) - denn auch wenn viele es nicht glauben wollen: die Leute dort wollen nicht gegen einen, sondern für einen arbeiten.........
Tschakkawonga!
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Alt 06.03.2009, 10:59:54   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von kryselchen Beitrag anzeigen
2. manchmal erfährt man erst beim Bewerbungsgespräch das die Kosten übernommen werden, oder auch nicht (ist bei mir mehrfach vorgekommen ).
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir in der Einladung mitzuteilen, ob die Kosten übernommen werden oder nicht.

Nix da, erst beim Termin klären...

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2009, 11:31:26   #6 (permalink)
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Eure Infos sind ja echt gut, abgesehen davon, daß ich sie schon kenne und mit kelle übereinstimme, daß sie es vorher sagen müssen, aber das beantwortet leider meine Fragen nicht.

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Alt 06.03.2009, 11:51:44   #7 (permalink)
Allrounder
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Chrimichael
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Ja du kannst eine Frist von 14 Tagen setzen und dann den weg des Mahnverfahrens gehen.
Chrimichael ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
bewerbungsgespräch, fahrtkostenerstattung, mahnbescheid, mahnung

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