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#1 (permalink) |
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back to the roots
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Folgender Sachverhalt:
Ich hatte im Januar ein Vorstellungsgespräch in Riesa. Fahrtkosten: 153 € Ich sollte dann die Woche darauf Bescheid bekommen. Nach 3 Wochen hab ich mal angefragt, aber mir wurde nur gesagt, ich solle Geduld haben. Nach weiteren 2 Wochen sah ich meine Chancen eher als gering an, den Job zu bekommen und habe höflich per Brief (normaler Brief) darum gebeten, meine Fahrtkosten zu erstatten. Nix passiert. Brief ignoriert. Nun wollte ich morgen eine Mahnung rausschicken per Einschreiben, mit Kopie an den Hauptgeschäftsführer. Es gibt ja diesen schönen Paragraphen 670 BGB, der den Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kosten zu erstatten, da er das nicht von Vornherein ausgeschlossen hat. Nun meine Frage, welche Zahlungsfrist ist angemessen? 7, 10, oder gar 14 Tage? Welche Möglichkeiten habe ich nach Verstreichen der Frist? Kann ich einfach (so wie das zunehmend bei Paidmailern gemacht wird) einen Mahnbescheid schicken? 153€ sind für mich ne Menge Geld, das ich ungern abschreiben möchte. |
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#2 (permalink) |
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Allrounder
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14 Tage Zahlungsfrist sind normal .
Aber.... Fals du Arbeitslos bist bzw dich auf Grund einer zukünftigen Arbeitlosigkeit dort beworben hast, hättest du die Fahrt vorher beim Arbeitsamt anmelden können und die Fahrtkosten vom Arbeitsamt bekommen. Im Nachhinein ist das leider nicht möglich mein Bruder hat 1 Woche nach dem Vorstellungsstermin seine FAhrtkosten eingereicht selbst ein Einspruch und BEschwerde etc wurden abgewiesen, also nächstes mal vom Arbeitsamt vor der Fahrt die Kosten beantragen. Fals du aber nicht arbeitlos bist sondern nur auf einen besseren Posten aus bist kann es sein das du keine Erstattung bekommst. |
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#3 (permalink) |
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back to the roots
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Die übernehmen das, soweit ich das gelesen habe, aber nur dann, wenn der potentielle Arbeitgeber von vornherein eine Kostenübernahme ausschließt. Hätte er das getan, wäre ich selbstverständlich zum Arbeitsamt gegangen und hätte mir das von denen bezahlen lassen.
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#4 (permalink) |
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dat kryselchen
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Der potentielle Arbeitgeber ist verpflichtet die Fahrtkosten zu übernehmen - richtig. Nur ist es mittlerweile so, dass die meisten wissen, dass das Arbeitsamt bzw. die ARGEN die Kosten übernehmen, und von daher solche Kosten nicht mehr übernehmen (wollen). Es scheint mittlerweilel Usus zu sein, die Fahrtkosten nicht mehr zu übernehmen, und die Verantwortung aufs Arbeitsamt - der Gesellschaft - abzuwälzen. Ich kann daher nur empfehlen, jedes Bewerbungsgespräch beim Arbeitsamt bekannt zu machen - dass hat mehrere Vorteile: 1. du "beweist" dem Arbeitsamt deine Bemühungen und deinen "Erfolg", und 2. manchmal erfährt man erst beim Bewerbungsgespräch das die Kosten übernommen werden, oder auch nicht (ist bei mir mehrfach vorgekommen
Tschakkawonga!
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#5 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Nix da, erst beim Termin klären... gruss kelle! Zitat:
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| Stichworte |
| bewerbungsgespräch, fahrtkostenerstattung, mahnbescheid, mahnung |
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