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Alt 02.01.2011, 11:41:20   #1 (permalink)
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Standard Fahrtkostenerstattung

Folgende Situation:

hatte Vorstellungsgespräch für n Praktikum. Habe danach meinen Antrag für die Fahrtkosten eingereicht.

11,50€ von mir zum HBF plus 1€ S-Bahn Zonen-Ticket.
dasselbe zurück nach Hause.

wären meiner Rechnung nach 25€

Jetzt kam letztens ein Bescheid von denen, nachdem die Reisekostenvergütung auf 11,50€ festgesetzt wurde.

Bei der Anzahl der Fahrkarten steht "2" dran, allerdings im Endbetrag trotzdem nur 11,50€

wie kommt das zustande?
habe denen die Originalfahrkarten natürlich auch zugeschickt.
Ein Online-Ticket und eines ausm Fahrkartenautomat. Die S-Bahn-Tickets natürlich auch ausm Automat...

was meint ihr? Anrufen und beschweren?


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Alt 02.01.2011, 12:02:00   #2 (permalink)
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Ich denke mal, da gibt es bestimmte Grundlagen.
a) km-Pauschale
b) eine Strecke wird erstattet (einfache Fahrt)
c) die günstigste Strecke wird erstattet

Wenn da zwei steht, gibt es eine. Stünde da 4, gebe es 2....

Anrufen und fragen (nicht gleich meckern) ist wohl die einfachste Lösung
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Alt 02.01.2011, 13:01:36   #3 (permalink)
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ja, ich hatte das vorhin auch etwas "provokativ" formuliert

im Prinzip bin ich ja schon froh, überhaupt irgendwas zurückzubekommen


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Alt 02.01.2011, 14:04:34   #4 (permalink)
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Ich denke, die haben sich verguckt. Normalerweise übernehmen die doch alle Kosten. War das eine ausgeschriebene Stelle? Dann müssen die doch eh komplett zahlen.

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Alt 02.01.2011, 17:22:42   #5 (permalink)
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ja, im Prinzip haben die weder ausgeschlossen dass es Fahrtkostenerstattung gibt und auch zum Ende des Gesprächs meinte die Personalerin, dass ich noch weitere Infos für die Fahrtkostenerstattung krieg (also n Formular zum Ausfüllen)...


Ich frag halt hier, weil ich nicht genau weiss, ob das normal ist, dass man z.B. nur eine Fahrt bezahlt bekommt, oder ob das vllt wirklich nur n Fehler war, oder ob der Praktikant, dem ich die Fahrkarten geschickt hab, die nicht verschlampt hat (ich hab die Stelle übrigens abgelehnt... vllt hat der die Sachen absichtlich verschlampt? )


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Alt 02.01.2011, 17:27:35   #6 (permalink)
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Das wird dir wohl nur die Stelle erklären können, die dafür zuständig ist. Anrufen und nachfragen. Es gibt ja sicherlich auch die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Bescheid
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Alt 02.01.2011, 17:49:33   #7 (permalink)
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Hast du die Fahrkarten vorher kopiert? Ich hab das immer gemacht aus Angst die könnten verloren gehen auf dem Postweg. Bisher hab ich immer den vollen Betrag bekommen, also morgen anrufen und nachfragen.

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Alt 02.01.2011, 17:51:44   #8 (permalink)
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ney, leider keine Kopie...

sind ja insgesamt nur 25€
gibt schlimmeres


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Alt 02.01.2011, 18:59:32   #9 (permalink)
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Klar gibt's Schlimmeres, aber Geld ist Geld und man kann's ja auch sinnvoller "verschwenden".

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Alt 03.01.2011, 13:03:58   #10 (permalink)
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najut, Anruf erledigt.

Scheinbar wird nur die Hälfte der gesamten Reisekosten erstattet. Dabei zählen die S-Bahn-Karten in Stuttgart nicht mehr.


Hab ich noch nie gehört, dass man nur die Hälfte zurückerstattet..aber najut...


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Alt 03.01.2011, 13:06:24   #11 (permalink)
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Doch, das nennt man eben "einfache Fahrt"
Ist oft üblich...
Eine gewisse Selbstbeteiligung wird erwartet.
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Alt 03.01.2011, 13:16:06   #12 (permalink)
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Auf welcher Grundlage denn bitte? Der Gesetzgeber hat sich da doch sehr klar ausgedrückt.

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Alt 03.01.2011, 13:36:46   #13 (permalink)
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Mal anders gefragt: Bei wem hast du denn den Erstattungsanspruch geltend gemacht?

http://www.arbeitsrecht.de/newslette...en-02-2010.php
http://www.aus-portal.de/rechtsprech...51348/183.html

http://www.azubi-magazin.com/2010/03...ungsgespraech/
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Alt 03.01.2011, 14:15:39   #14 (permalink)
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Bundesanstalt für Post und Telekommunikation...


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