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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
ich möchte euch von meinem Fahrschulerlebnis erzählen. Einigen wird es bestimmt ähnlich gegangen sein und vllt. hat ja wer gute Tipps. Ich habe mich im Februar 2007 bei der Fahrschule angemeldet. Anmeldung 99 €, Lehrmittel 40 € (hab kein Buch und keine Bögen bekommen, wurden nur 30min vor Theorie verteilt), Praxis 100 € und jede Fahrstunde 26 €. Ich habe alle Fristen eingehalten, so dass ich nichts wiederholen musste. Mitte Januar hab ich meinen Führerschein bestanden. Jedoch hab ich auf der Rechnung die 31 €/Std. bemerkt. Ich hab aber meinen Vertrag nicht gefunden, hatte keine Beweise. Deswegen hab ich nichts gemeldet. Vor einigen Tagen hab ich den Vertrag gefunden und dann ist mir aufgefallen, bei dem Stundenpreis sind es 31 €/Stunde statt 26 €/Stunde und bei der Praxisfahrt sind es in der Rechnung 120 € statt 100 €. Macht eine Differenz von 150 € aus bei 26 Fahrstunden. Das hab ich der Inhaberin auch so vorgelegt. Diese hat mich erst auf ihre AGB verwiesen (als Tafel im Büro), dass die Preise nur ein Jahr gültig sind. Ich wurde weder über neue Preise informiert, noch hab ich irgendwas unterschrieben, nur gezahlt, habe ich entgegnet. Bei der Konkurrenz wurde es korrekt berechnet bei meinem besten Freund, auch noch nach 2 Jahren. Daraufhin meinte Sie, Sie könnten die Preise auch nicht 2 Jahre halten (was nicht mein Problem ist) und sie findet es unglaublich dreist von mir nach 5 Monaten erst zu erscheinen (ich hatte vorher keine Beweise) und diejenigen, bei denen was nicht gestimmt hat, sind gekommen und dann hatten die sich auf 29 €/Stunde geeinigt, obwohl sie es angeblich nicht machen müsste. Sie hat vorsätzlich gehandelt und es zugegeben. Sie hat einfach 31 €/Stunde bei allen berechnet und denen ist aufgefallen ist und sich beschwert haben, bei denen wurde sich auf 29 €/Stunde geeinigt. ![]() Man muss bedenken, sie hat mir ständig Dreistigkeit vorgeworfen. Im Endeffekt hat sie dann gesagt "Sie müsst mir das Geld nicht zahlen, sie macht es aber trotzdem". Nach Tippen in den Taschenrechner ist ihr aufgefallen, oho 130 € Differenz allein die Fahrstunden... und sie hat mir 104 € gegeben. Hab die erstmal so genommen. Fehlen aber 26 € von den Fahrstunden + 20 € Preiserhöhung bei der Praxisfahrt. Mein Argument lautete klar und immer wieder: Ich hab diesen Vertrag unterschrieben. Die AGB wurde mir nie ausgehändigt. Über Preisänderungen oder gar, dass die Preise nur ein Jahr bindend sind, wurde ich ebenfalls nicht informiert. Selbst wenn die Preise den AGB zugrunde liegen, müssen sie mich darüber informieren. Dann hab ich immerhin ein Sonderkündigungsrecht. Daraufhin meinte sie nur kurz "Ja, die Preise werden eben jedes Jahr geändert". Ja schön und soll ich jeden Tag hinrennen und fragen, ob der Preis noch der gleiche ist? ![]() Hat das so seine Rechtmäßigkeit? Die Preise an die AGB zu koppeln und einfach Preise erhöhen, die berechnen, die Fahrschüler nicht informieren und hoffen, sie merken nichts und wenn doch, sich auf einen Kompromiss einigen? Und solche Fahrschulen bekommen eine Lizenz zum betreiben? Ich denke, viele sind auch zu unmündig und kennen ihre Rechte gar nicht und sagen einfach nichts. Darauf spekuliert die Fahrschule und da möchte ich entgegenwirken. Ich war sicherlich nicht der letzte Fahrschüler, mit dem sowas abgezogen wurde. Ist euch schon mal ähnliches passiert?
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht! http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend! Geändert von Brownie (27.05.2009 um 10:40:32 Uhr) Grund: Stundenpreis vergessen |
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#3 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Ganz unten steht klein: Zitat:
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht! http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend! |
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#4 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Wie kann man eigentlich sooo lange für ne Fleppen brauchen? gruss kelle! Zitat:
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#5 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht! http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend! |
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#6 (permalink) | ||
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PAUSIERT
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Die AGB, die Teil Deines Vertrags geworden sind. Wenn dort steht, dass vertraglich zugesicherte Preise nur 1 Jahr gültig sind, dann weiß man, dass man nach einem Jahr evtl. andere Preise zahlen muss. Du hast wohl kaum Anfang 2007 schon die Fahrstunden gebucht, oder? Du hättest am Tag, wo Du die Fahrstunden vereinbart hast, nach dem Preis fragen können.
Wenn Du in ein Restaurant gehst und eine Cola bestellst, dann kannst Du nachher auch nicht sagen, dass es Dir zu teuer war, wenn Du eine Preisliste vorher hättest einsehen können. Zitat:
Zitat:
Marty |
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#7 (permalink) |
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Intelligenzfetisch
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1) Wenn du die Rechnung bezahlt hast, hast du sie als richtig anerkannt und das macht es schwerer es anzufechten. Du hättest sie direkt nach Erhalt der Rechung darauf hinweisen müssen und eben nicht bezahlen. Du kannst sehr froh sein, dass du überhaupt eien Gutschrift bekommst. Da ist sie sehr kulant!
2) Die AGB sind gültig. Du hast unterschrieben, dass du sie anerkennst. Ein Aushang in den Geschäftsräumen genügt dafür. Viele haben sie auf der Rückseite wichtiger Verträge nochmal abgedruckt, aber es ist keine Pflicht. Du hast sie mit deiner Unterschrift akzeptiert. 3) Es ist die regel und nur logisch, dass die Preise der Fahrschulen schwanken (siehe Spritpreise), darauf muss man erstmal kommen, dass Preise über so einen langen Zeitraum überhaupt gültig sein könnten. Find da eine einjährige Preisbindung schon sehr lang. |
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#8 (permalink) |
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Böhser Onkel
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Hallo,
also ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu 100% rechtens war. Ich stimme meinen Vorrednern insofern zu, also das die AGB als solche wohl Gültigkeit haben und angewendet werden können. Allerdings gehe ich davon aus, dass das Erhöhen des Preises mindestens mitgeteilt werden muss, auf welche Art auch immer. Das geht denke ich in den Vebraucherschutz, da sonst ja auch übertrieben hohe Preise ohne Probleme möglich sind. Ich sag mal so: Wenn du schlau bist gehst du hin, diskutierst nen bisschen (freundlich!), sagst, dass ja doch alles super war nur halt diese Preiserhöhung, von der du nichts wusstest war halt blöd für dich, und ob man sich nicht in der Mitte treffen könnte, damit beide Seiten mit nem guten Gefühl da rausgehen. Wenn du nicht so schlau bist, machst du nen Aufstand und kriegst garnix. Und wenn du dumm bist, zerrst du die vor ein Gericht, zahlst haufenweise Kohle, und am Ende machst du nen Minus, weil es eben doch irgendwie seine Richtigkeit hatte (oder machst nen kleines Plus bei riesigem Aufwand). |
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#9 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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besonders fair und kundenfreundlich sieht die Sache zwar nicht aus aber zumindest rechtlich OK
von daher kannst Du Dich über die 104 Euro Rückerstattung dann auch einfach mal freuen (von meiner Stammdönerbude hab ich ca letztes Jahr ne Info bekommen als der Kurs um 20 Cent gestiegen ist +die Rabattkarte abgeschafft wurde |
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#10 (permalink) | |||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
Da ihr alle so tolle Vergleiche zieht, mach ich das mal auch. Euer Stromanbieter erhöht die Preise (ist ja nichts außergewöhnliches, damit rechnet ihr ja auch). In der AGB steht, an die Preise ist der Anbieter nur ein Jahr gebunden und danach wird der Preis automatisch erhöht. Das hätte also alles auch seine Ordnung, gutgut, stand ja in der AGB. Zitat:
Ich war freundlich. Sie wurde schnell pampig und bei der Konkurrenz wurde es nach 2 Jahren (3 Monate länger als bei mir) bei meinem besten Freund korrekt abgerechnet zu 27 €/Stunde, obwohl die auch zwischenzeitlich die Preise erhöht haben auf 31 €/Stunde. Mir geht es einfach um folgendes: Preise erhöhen OK, aber das hätten sie mir dann auch sagen können, dass sie die Preise erhöht haben pro Stunde, weil alles teurer geworden ist... dann hät ich OK gesagt und gut ist. Nur wurde ich überhaupt nicht darüber informiert und eine Preisliste konnte ich auch nirgendwo einsehen und das war der ausschlagebende Punkt. Das hatte nichts mit Kulanz zu tun, sie hat es so dargestellt. Hätten die mir die Preisänderung mitgeteilt, hätte das alles seine Ordnung, aber sie haben es nicht gemacht und das bei vielen nicht... und sie hat es auch zugegeben, dass sie es nicht gemacht hat und hat mir gleichzeitig Dreistigkeit vorgeworfen. Sie wußte bei mir, dass in der Zwischenzeit es andere Preise sind, hat mir aber und anderen Fahrschülern nichts gesagt. Wenn nun die Fahrschüler kommen, weil sie nicht informiert worden sind und demnach für sie was nicht stimmt, geben sie Geld aus "Kulanz" zurück. Sollt ich etwa jeden Tag bei denen vorbeischauen und nachfragen, ob ich in deren Preisliste mal gucken darf und die Preise noch aktuell sind? Die Preise hängen ja nirgendwo aus und sind nicht einsehbar.
... von nichts kommt nichts!
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#11 (permalink) |
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Multitalent
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Tja mal rein Bauchgefühl..
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, dessen Leistungszeitraum im Normalfall etwas ausgedehnt ist. Für diesen Zeitraum hat die Fahrschule vorzukalkulieren und ihre vertraglichen Preise einzuhalten. Ich würde den Zeitraum auf ein halbes Jahr tangieren, mit einigen Durchfallern ist sicher auch ein Jahr noch im Rahmen eines zügigen Lernens. Eine Preisbindung von einem Jahr halte ich also für angemessen und ausreichend. Du hast dir 18 Monate Zeit genommen um überhaupt die erste Fahrstunde anzufangen. Erst mit diesem Zeitpunkt fangen i.d.R. die weiteren Gebühren an (ich kenne das z.B. mit Theoriepauschale/Anmeldegebühr). Nun meinst du das ist kein "langer" Zeitraum und du hättest nicht damit rechnen müssen, dass sich die Preise ändern oder dass falls doch die mit dir individuell vereinbarten Preise weiterhin gelten sollen. Was wäre aus deiner Sicht denn ein ausreichend langer Zeitraum, bis das anders sein sollte? 5 Jahre? 10 Jahre? Muss man als Anbieter so lange voraus kalkulieren? In solchen Dimensionen spielt schon die normale Inflation eine Rolle, von den Benzinpreisen im Speziellen mag ich gar nicht reden. Also sehe ich keine Chance, dass diese AGB bezüglich dieser Klausel etwas nicht zu erwartendes enthalten und wenn sie ordnungsgemäß Vertragsbestandteil geworden sind, dann sehe ich da kein Problem. Da aber Gesetze eher die Kundenseite bevorzugen kann es natürlich auch noch irgendein Schlupfloch geben. Aber dafür bin ich eh nicht der Fachmann. Und nur weil andere etwas in irgendeiner Weise machen, ist das noch lange kein Argument, dass es dein Vertragspartner auch so machen muss. |
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#12 (permalink) |
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Greyhat
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Im Ernst, mir wäre das peinlich, wenn ich 2 Jahre für den Führerschein gebraucht hätte. Insofern Hut ab, dass du dich traust, das hier zu posten
![]() Ich hoffe, dass du deine anderen Angelegenheiten im Leben sorgfältiger angehst. Mit absolut wenig Aufwand ist der Führerschein auch locker in 4-5 Monaten zu schaffen, das zieht kaum Einschränkungen mit sich. Ansonsten schließe ich mich joschilein an. Betrachte es als "Lektion", zukünftig Dinge sorgfältiger anzugehen. CHERRY SMS - SMS ab 2,5 Cent!
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#13 (permalink) | |||
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Moderator
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Zitat:
Stell dir mal vor, jedes Kiosk, Kino, Schwimmbad, Tankstelle, Supermarkt müsste/würde die die AGB schriftlich aushändigen... ![]() Zitat:
Zitat:
Auch da hättest du dich, nach über einem Jahr, informieren können/müssen. Wie kann man denn so wenig Eigenverantwortung übernehmen? Gruß Aru, der seinen FS übrigens in < 3 Monaten gemacht hat You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#14 (permalink) | |
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Intelligenzfetisch
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Zitat:
Wenns beim Stromasnbieter in der AGB steht dann ist es in Ordnung. Wenn ich es unterschreib. Wenn ich damit nicht einverstanden bin, geh ich halt zum nächsten. Das kannst du mit der Fahrschule genauso machen. Wenn du die AGB von da nciht in Ordnung findest, dann geh zur nächsten. Oder vereinbar (wenn möglich) für deinen Vertrag eigene Bedingungen. edit: 5 Monate mit B und BE, in der Zeit 1 Monat im Ausland verbracht. Also 4 Monate. |
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#15 (permalink) | |||||
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PAUSIERT
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Marty |
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