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#1 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo liebe klammunity,
ich habe folgendes Problem: Ich habe am 26.02.2008 bei einem Online-Shop eine Bestellung getätigt und dabei, im Zuge des Bestellvorgangs, den Rechnungsbetrag par PayPal im Voraus überwiesen. Danach bekam ich eine Bestätigung über die Bestellung, die allerdings noch keinen Abschluss des Kaufvertrages darstellen sollte. Da ich noch vor der E-Mail, die den Vertragsabschluss bedeuten sollte, die Bestellung stornierte, habe ich diese E-Mail auch nie erhalten. Die Stornierung wurde daraufhin durchgeführt und mir bestätigt. Der Rechnungsbetrag sollte mir über PayPal wieder zurückgezahlt werden. Dies ist bis heute, trotz erneutem Anruf und nochmaliger Zahlungsaufforderung per E-Mail mit dem Hinweis bei weiterer Zahlungsverzögerung von Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, nicht geschehen. Am Telefon wurde mir gesagt, der für die Zahlung zuständige Mitarbeiter zöge gerade um und als Antwort E-Mail wurde mir versichert, das der Mitarbeiter den Betrag noch gestern zurückzahlen würde. Welche Möglichkeiten habe ich das Geld einzufordern? Ware habe bis heute auch nicht erhalten, sodass davon auszugehen ist, dass die Stornierung erfolgt ist. Vielen Dank im Voraus für rasche und zahlreiche Antworten! Grüße Torben |
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#5 (permalink) |
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PAUSIERT
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Der Verkäufer kommt automatisch erst nach 30 Tagen in Verzug. Du kannst in vorher in Verzug setzen, indem Du ihm eine angemessene Frist setzt und diese dann verstreicht. Ich denke, bei einer Paypal-Zahlung sollten 3 Tage angemessen sein. Wichtig: Nicht "innerhalb 3 Tage" schreiben, sondern "bis zum 15.03.2008".
Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer im Verzug und Du kannst das übliche Mahnverfahren mit Mahnbescheid etc. beginnen. mahnung-online.de könnte dabei behilflich sein. Marty |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Nutz einfach das bei Paypal vorgefertigte Formular, solange es sich nicht um virutelle Ware, Gutscheine, ... gehandelt hat.
Dann muss der Verkäufer gegenüber Paypal nachweisen das er die Ware verschickt hat, sonst wird das Geld (wenn noch vorhanden) zurückgebucht. |
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#7 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
sehe das ganz genauso, hätte ich jetzt auch geschrieben. Das käufmännische Wissen von der Ausbildung hat mir schon oft geholfen...;-) Viel Erfolg noch... |
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#9 (permalink) | |
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Board-Diver
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Zitat:
Mal ganz davon abgesehen, hat das auch nichts mit dem Problem zu tun, dass du dein Geld nun nicht wieder bekommst. Versuche es, wie bereits gesagt wurde, zunächst einmal, indem du dem Händler eine Frist setzt. Gleichzeitig kannst du ja bei PayPal mal nachfragen, ob es möglich ist, das Geld zurück zu buchen (kenne das System nicht). Sollte der Händler ansonsten nach den Mahnungen keine Reaktion zeigen, bleibt dir nichts weiteres, als es einzuklagen. Aber ich bin mir sicher, soweit wird es wohl nicht kommen. Ein Händler hat ja auch immer einen Ruf zu verlieren, wenn er ansonsten seriös ist. |
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#10 (permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ein Auszug aus der Bestätigungsmail:
Zitat:
Das Geld wurde aber beim Bestellvotgang im Shop transferiert... |
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#11 (permalink) | |
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Board-Diver
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Zitat:
Wie gesagt, Brief schreiben und Frist setzen. Bringt das nichts, Mahnungsverfahren einleiten. |
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#12 (permalink) |
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TopPromoter
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Naja das ist natürlich nicht richtig was du da schreibst. Zum einen gehört zu einem Kaufvertrag die Willenserklärung beider als Käufer und Verkäufer - die vom Verkäufer fehlt ja hier ganz eindeutig noch und zum anderen wäre es ein Vertrag im Sinne des Ferabsatzgesetzes, somit hätte er, wenn beide die Willenserklärung abgegeben hätten, immer noch eine 14 tägige Frist zum Widerrufen, erst dann wäre es ein Kaufvertrag.
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#15 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Im Ernst: Auch hier gilt das mit dem automatischen Verzug nach 30 Tagen. Marty |
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