Alt 11.03.2008, 14:11:32   #1 (permalink)
torbenp
Gast

Beiträge: n/a
Standard [erledigt] Bestellung storniert - Verkäufer zahlt Geld nicht zurück

Hallo liebe klammunity,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 26.02.2008 bei einem Online-Shop eine Bestellung getätigt und dabei, im Zuge des Bestellvorgangs, den Rechnungsbetrag par PayPal im Voraus überwiesen. Danach bekam ich eine Bestätigung über die Bestellung, die allerdings noch keinen Abschluss des Kaufvertrages darstellen sollte.
Da ich noch vor der E-Mail, die den Vertragsabschluss bedeuten sollte, die Bestellung stornierte, habe ich diese E-Mail auch nie erhalten. Die Stornierung wurde daraufhin durchgeführt und mir bestätigt. Der Rechnungsbetrag sollte mir über PayPal wieder zurückgezahlt werden.
Dies ist bis heute, trotz erneutem Anruf und nochmaliger Zahlungsaufforderung per E-Mail mit dem Hinweis bei weiterer Zahlungsverzögerung von Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, nicht geschehen. Am Telefon wurde mir gesagt, der für die Zahlung zuständige Mitarbeiter zöge gerade um und als Antwort E-Mail wurde mir versichert, das der Mitarbeiter den Betrag noch gestern zurückzahlen würde.

Welche Möglichkeiten habe ich das Geld einzufordern? Ware habe bis heute auch nicht erhalten, sodass davon auszugehen ist, dass die Stornierung erfolgt ist.

Vielen Dank im Voraus für rasche und zahlreiche Antworten!

Grüße

Torben
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Alt 11.03.2008, 14:19:26   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer

Reg: 29.05.2006
Beiträge: 173
Medico
Standard

Nur du hast in der Falschen Kategorie Gepostet, das ist ja nicht Reallife.
Aber ich denke mal du versuchst immernoch nochmal da anzurufen und noch ein wenig zu warten.
Ich Hafte nicht für Rechtschreibfehler.
Medico ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2008, 14:36:53   #3 (permalink)
torbenp
Gast

Beiträge: n/a
Standard

Die Kategorie stimmt schon...

Mir fehlt echtes Geld...
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Alt 11.03.2008, 14:52:22   #4 (permalink)
back to the roots
Benutzerbild von birnchen

ID: 134652
Lose-Remote

Reg: 21.04.2006
Beiträge: 11.298
birnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblick
Standard

Wende dich an Paypal, schildere den Sachverhalt und eigentlich buchen die dann zurück.

birnchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 11:50:33   #5 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

ID: 48115
Lose-Remote

Marty eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 10.798
Marty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes Ansehen
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Der Verkäufer kommt automatisch erst nach 30 Tagen in Verzug. Du kannst in vorher in Verzug setzen, indem Du ihm eine angemessene Frist setzt und diese dann verstreicht. Ich denke, bei einer Paypal-Zahlung sollten 3 Tage angemessen sein. Wichtig: Nicht "innerhalb 3 Tage" schreiben, sondern "bis zum 15.03.2008".

Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer im Verzug und Du kannst das übliche Mahnverfahren mit Mahnbescheid etc. beginnen. mahnung-online.de könnte dabei behilflich sein.

Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 11:55:08   #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von Pamtano

ID: 300000
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Pamtano eine Nachricht über ICQ schicken Pamtano eine Nachricht über MSN schicken
Reg: 19.10.2007
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Pamtano genießt hohes AnsehenPamtano genießt hohes AnsehenPamtano genießt hohes AnsehenPamtano genießt hohes AnsehenPamtano genießt hohes AnsehenPamtano genießt hohes AnsehenPamtano genießt hohes AnsehenPamtano genießt hohes AnsehenPamtano genießt hohes AnsehenPamtano genießt hohes AnsehenPamtano genießt hohes Ansehen
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Nutz einfach das bei Paypal vorgefertigte Formular, solange es sich nicht um virutelle Ware, Gutscheine, ... gehandelt hat.

Dann muss der Verkäufer gegenüber Paypal nachweisen das er die Ware verschickt hat, sonst wird das Geld (wenn noch vorhanden) zurückgebucht.
Pamtano ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 00:34:48   #7 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 185632
Lose-Remote

Reg: 24.04.2006
Beiträge: 199
Evilman64 wird schon bald berühmt werdenEvilman64 wird schon bald berühmt werden
Standard

Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
Wichtig: Nicht "innerhalb 3 Tage" schreiben, sondern "bis zum 15.03.2008".

Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer im Verzug und Du kannst das übliche Mahnverfahren mit Mahnbescheid etc. beginnen. mahnung-online.de könnte dabei behilflich sein.

Marty
Hi,
sehe das ganz genauso, hätte ich jetzt auch geschrieben. Das käufmännische Wissen von der Ausbildung hat mir schon oft geholfen...;-)
Viel Erfolg noch...
Evilman64 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 20:15:17   #8 (permalink)
torbenp
Gast

Beiträge: n/a
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Der Witz ist ja, das garkein Vertrag zustande gekommen ist, den ich widerrufen hätte können (bzgl. 30 Tage Frist) Ich hab ja nur storniert...
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Alt 13.03.2008, 21:27:01   #9 (permalink)
Board-Diver

ID: 16415
Lose-Remote

Monsy eine Nachricht über ICQ schicken Monsy eine Nachricht über MSN schicken
Reg: 07.05.2006
Beiträge: 222
Monsy ist einfach richtig nettMonsy ist einfach richtig nettMonsy ist einfach richtig nettMonsy ist einfach richtig nettMonsy ist einfach richtig nett
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Zitat:
Zitat von torbenp Beitrag anzeigen
Der Witz ist ja, das garkein Vertrag zustande gekommen ist, den ich widerrufen hätte können (bzgl. 30 Tage Frist) Ich hab ja nur storniert...
Ich weiss nicht ganz, was du unter einem Kaufvertrag verstehst? Du hast eine Bestellung abgegeben, oder? Damit hast du deine Willenserklärung zum Kauf gegeben und damit kommt an sich schon ein Vertrag zustande.
Mal ganz davon abgesehen, hat das auch nichts mit dem Problem zu tun, dass du dein Geld nun nicht wieder bekommst.
Versuche es, wie bereits gesagt wurde, zunächst einmal, indem du dem Händler eine Frist setzt. Gleichzeitig kannst du ja bei PayPal mal nachfragen, ob es möglich ist, das Geld zurück zu buchen (kenne das System nicht).
Sollte der Händler ansonsten nach den Mahnungen keine Reaktion zeigen, bleibt dir nichts weiteres, als es einzuklagen. Aber ich bin mir sicher, soweit wird es wohl nicht kommen. Ein Händler hat ja auch immer einen Ruf zu verlieren, wenn er ansonsten seriös ist.
Monsy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 21:47:20   #10 (permalink)
torbenp
Gast

Beiträge: n/a
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Ein Auszug aus der Bestätigungsmail:

Zitat:
Diese E-Mail wird automatisch versendet und stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
Das meine ich. Eine Auftragsbestätigung kam dank rechtzeitoger Sornierung nicht...

Das Geld wurde aber beim Bestellvotgang im Shop transferiert...
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Alt 13.03.2008, 22:03:07   #11 (permalink)
Board-Diver

ID: 16415
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Zitat:
Zitat von torbenp Beitrag anzeigen
Ein Auszug aus der Bestätigungsmail:



Das meine ich. Eine Auftragsbestätigung kam dank rechtzeitoger Sornierung nicht...

Das Geld wurde aber beim Bestellvotgang im Shop transferiert...
Ok, alles klar.
Wie gesagt, Brief schreiben und Frist setzen. Bringt das nichts, Mahnungsverfahren einleiten.
Monsy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 22:12:04   #12 (permalink)
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ewin12000 eine Nachricht über ICQ schicken ewin12000 eine Nachricht über MSN schicken ewin12000 eine Nachricht über Yahoo! schicken
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ewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunft
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Zitat:
Zitat von Monsy Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht ganz, was du unter einem Kaufvertrag verstehst? Du hast eine Bestellung abgegeben, oder? Damit hast du deine Willenserklärung zum Kauf gegeben und damit kommt an sich schon ein Vertrag zustande.
Naja das ist natürlich nicht richtig was du da schreibst. Zum einen gehört zu einem Kaufvertrag die Willenserklärung beider als Käufer und Verkäufer - die vom Verkäufer fehlt ja hier ganz eindeutig noch und zum anderen wäre es ein Vertrag im Sinne des Ferabsatzgesetzes, somit hätte er, wenn beide die Willenserklärung abgegeben hätten, immer noch eine 14 tägige Frist zum Widerrufen, erst dann wäre es ein Kaufvertrag.
ewin12000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 22:27:14   #13 (permalink)
torbenp
Gast

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und so?

Ich muss doch nicht 30 Tage auf mein Geld warten, ohne dass ein Vertrag zu stande gekommen ist...
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Alt 13.03.2008, 22:30:07   #14 (permalink)
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Benutzerbild von ewin12000

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Zitat:
Zitat von torbenp Beitrag anzeigen
und so?

Ich muss doch nicht 30 Tage auf mein Geld warten, ohne dass ein Vertrag zu stande gekommen ist...
hmm naja, normal schon. Allerdings kannst du das beschleunigen, wie wurde ja bereits gesagt.
ewin12000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2008, 10:35:07   #15 (permalink)
PAUSIERT
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Marty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von torbenp Beitrag anzeigen
Ich muss doch nicht 30 Tage auf mein Geld warten, ohne dass ein Vertrag zu stande gekommen ist...
Wieso hast Du denn dann überwiesen, wenn noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist? Ich hätte gewartet, bis der Verkäufer den Vertrag auch bestätigt.

Im Ernst: Auch hier gilt das mit dem automatischen Verzug nach 30 Tagen.

Marty
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