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#1 (permalink) |
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LoseFan.de
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Hallo,
ich habe eine Frage zur folgende Angelegenheit: Meine Oma ist im Alter von 84 Jahren am 07.07.07 verstorben. Nach der Eröffnung des Testaments musste ich feststellen, dass mir nur ein Pflichtteil zusteht und nur meine Tante und mein Onkel erben sollen. Im Jahr 1998 schloss meine Oma mit meine Tante ein Übertragungsvertrag ab, indem meine Tante das Haus bekommen sollte. Seit dieser Zeit bewohnte meine Tante mit meiner Oma dieses Haus gemeinsam. Nach längerem googlen las ich von Wohnungs- und Pflegerechte - ich blicke da überhaupt nicht durch Meine Frage ist nun: Habe ich evt. auf ein Teil des Hauses einen Anspruch? Für eure Hilfe vorab vielen Dank! Gruß Stonebroke Geändert von Stonebroke (17.08.2007 um 11:11:00 Uhr) |
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#5 (permalink) |
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Mod-Mami
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Wie birnchen schon schrieb - nein, Du erbst nichts. Es sei denn, Dir wurde im Testament irgendwas zugesprochen.
Ich weiß, dass Du auf den Erbteil, der Deinem Vater zugestanden wäre, spekulierst. Das geht so aber nicht. Dadurch, dass Dein Vater vor der Oma gestorben ist, ist es so, dass das, was normalerweise zwischen Deinem Vater, Deiner Tante und dem Onkel geteilt worden wäre, nur zwischen der Tante und dem Onkel geteilt wird. Du bist Kindeskind - Du hättest erst geerbt, wenn Tante und Onkel auch nicht mehr wären. Und dann hättest Du es Dir mit eventuell vorhandenen Cousinen und Cousins teilen müssen (die ja jetzt momentan auch nichts bekommen). Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken... ![]() |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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@Schnecke Das kann schon gar nicht stimmen, weil er ja einen Pflichtteil bekommt. So wie ich es verstanden habe geht es jetzt primär darum, ob das Haus der Tante vor dem Tod der Oma (durch eine Schenkung o.Ä.) gehört hat oder auch dort der Pflichtteil auf die anderen Erben aufgeteil werden muss.
Geh damit zu einem Anwalt, der wird dir eher weiterhelfen können/ dürfen. |
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#8 (permalink) | |
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LoseFan.de
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Zitat:
@Schnecke Ich bekomme den Anteil der meinem Vater zugestanden hätte. Und noch etwas zum Pflichtteil: Nur Geschwister und Großeltern haben keinen Pflichtteilanspruch, wenn diese ausdrücklich "enterbt" werden. |
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#9 (permalink) |
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Mod-Mami
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Hmmm...
Dann solltest Du wirklich zu einem Anwalt gehen. Wobei ich nicht sofort klagen würde - sollte der Anwalt wirklich Ansprüche feststellen, kann man ja erstmal so mit der Tante reden. Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken... ![]() |
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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ich mag sie nicht,
diese "ich muss doch auch was bekommen" leute. da ist wer gestorben, hat sogar ein testament hinterlassen! und nun kommst du und willst alle entscheidungen dieser toten person in frage stellen? alleine aus diesem grund, kann ich mir vorstellen, warum du nicht in dem testament bedacht wurdest............ peter |
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#11 (permalink) | |
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Rechtschreibmuffel
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Zitat:
Aber hast schon recht so wird das vielleicht auch irgendwann nochmal etwas denn wenn sich beide Pateien übers Gericht streiten wird die Lösung nämlich Jahre dauern. Peter hats ja auch schon gesagt bevor du ärger mit allen Familienmitgliedern kriegst prüfe erstmal deine Erbwürdigkeit.
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#12 (permalink) | |
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Sinnmaximierung
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Zitat:
aber es gibt wirklich ne Ausgleichspflicht von Schenkungen zwischen den Nachkommen und da er der Erbe seines toten Vater ist kann es wirklich gut sein das er den gesetzlichen Anspruch hat...aber das sollte wirklich nen Anwalt rausfinden und vor allen solltest du (threadersteller ) dir klar werden ob dir der Teil des Hauses wirklich den Familienzwist wert ist |
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#13 (permalink) |
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LoseFan.de
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@PeterLV
Klingt sehr persönlich! Ist aber nicht meine Frage gewesen. Und was ist daran verkehrt, wenn man nur von seinem Recht Gebrauch machen möchte? Sage es dem Gesetzgeber, der es einem nicht ermöglicht, jemanden vollkommen zu enterben. Für den Pflichtteil kann ich nichts, wenn dieser einem zur Verfügung gestellt wird. Hier geht es dem Staat vermutlich um die Erbschaftskröten. Ganz zu Schweigen dass jede 2. Erbengemeinschaft um einen Streit oder einem Rechtsanwalt nicht herum kommt, weil jeder andere Vorstellungen hat, oder den EINEN nicht riechen kann. "Von nichts kommt nichts" würde wieder stimmen, wenn gar nichts vererbt würde - außer dem Wissen, um an etwas zu kommen. |
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#14 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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was ist daran persoenlich?
du hast doch deinen pflichtteil. dieses hier, Zitat:
und alleine schon mit dieser frage, stellst du den willen der toten in frage. wie ich das genau nenne, schreibe ich mal lieber nicht......... peter |
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