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#1 (permalink) |
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ugly angel
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Hallo,
ich habe mal ne Frage. Wie funktioniert das wenn ich User habe bei einem Projekt, wo Gebühren anfallen. Und diese Gebühren möchte ich via Lastschriftverfahren einziehen. Wie es so viele machen. Zum einen Brauche ich ja das einverständniss des Users, klar. Aber wie beantrage ich die Abbuchung von seinem Konto? Kann mir das jemand möglichst genau erklären? Bevor ich ganz unwissend mich bei der Bank bloß stelle *g* Besten Dank im vorraus
... kann Spuren von Nüssen enthalten
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#3 (permalink) |
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klamm-Lipper
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Dafür gibt es extra Formulare, die so ähnlich wie eine Überweisung aussehen.
Wenn du Online-Banking hast, kannst du das auch über Internet machen - je nach Bank. Geht schneller und einfacher. Viel falsch machen kannst du mit dem Formular nicht und wenn du dir nicht sicher bist fragst du einfach einen Angestellten. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#4 (permalink) |
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PAUSIERT
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Und noch ein Hinweis: Einzugsermächtigung und Lastschriftverfahren sind nicht genau dasselbe. In beiden Fällen ziehst Du zwar Geld von einem fremden Konto ein. Bei einer Lastschrift kann das ganz einfach rückgängig gemacht werden.
Hier ist das genauer erklärt: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschrift.html Marty |
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#5 (permalink) |
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Greyhat
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Kann einer Abbuchung durch eine Einzugsermächtigung also nicht widersprochen werden? Oder was ist der genaue Vorteil?
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#6 (permalink) |
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PAUSIERT
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Sorry, ich habe die falschen Begriffe verwendet. Es gibt bei der Lastschrift die "Einzugsermächtigung", dabei hat die Bank keine Bestätigung des Bezogenen, dass von seinem Konto eingezogen werden darf. Er könnte dieser Buchung also widersprechen.
Beim "Abbuchungsauftrag" bekommt die Bank genau solch eine Erklärung. Und diese Buchung kann dann auch nicht rückgängig gemacht werden. Also: Lastschrift mit Einzugsermächtigung -> kann rückgängig gemacht werden, Lastschrift mit Abbuchungsauftrag -> kann nicht rückgängig gemacht werden. Gruss Marty |
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#8 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Gruss Marty |
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