Alt 04.12.2007, 15:01:46   #1 (permalink)
ugly angel

ID: 306519
Lose-Remote

Nervnorbert eine Nachricht über AIM schicken
Reg: 03.10.2006
Beiträge: 439
Nervnorbert wird schon bald berühmt werdenNervnorbert wird schon bald berühmt werden
Standard Einzugsermächtigung von Usern

Hallo,

ich habe mal ne Frage.

Wie funktioniert das wenn ich User habe bei einem Projekt, wo Gebühren anfallen. Und diese Gebühren möchte ich via Lastschriftverfahren einziehen.

Wie es so viele machen.

Zum einen Brauche ich ja das einverständniss des Users, klar.

Aber wie beantrage ich die Abbuchung von seinem Konto?

Kann mir das jemand möglichst genau erklären?

Bevor ich ganz unwissend mich bei der Bank bloß stelle *g*

Besten Dank im vorraus
... kann Spuren von Nüssen enthalten
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Alt 04.12.2007, 15:11:20   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von PeterLV

ID: 52879
Lose-Remote

PeterLV eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 24.04.2006
Beiträge: 2.678
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bei deiner bank,

stellste dich nicht blos :-0

lastschrifteinzugsverfahren, muss von deiner bank genehmigt werden.
danach erhaeltst du alle informationen, die dazu noetig sind.

gruss

peter
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Alt 04.12.2007, 16:24:39   #3 (permalink)
klamm-Lipper
Benutzerbild von Blomberger

ID: 130439
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Zitat:
Zitat von Nervnorbert Beitrag anzeigen
Kann mir das jemand möglichst genau erklären?
Dafür gibt es extra Formulare, die so ähnlich wie eine Überweisung aussehen.

Wenn du Online-Banking hast, kannst du das auch über Internet machen - je nach Bank. Geht schneller und einfacher.

Viel falsch machen kannst du mit dem Formular nicht und wenn du dir nicht sicher bist fragst du einfach einen Angestellten.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 05.12.2007, 13:41:14   #4 (permalink)
PAUSIERT
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Marty eine Nachricht über ICQ schicken
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Und noch ein Hinweis: Einzugsermächtigung und Lastschriftverfahren sind nicht genau dasselbe. In beiden Fällen ziehst Du zwar Geld von einem fremden Konto ein. Bei einer Lastschrift kann das ganz einfach rückgängig gemacht werden.

Hier ist das genauer erklärt: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschrift.html

Marty
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Alt 05.12.2007, 17:48:22   #5 (permalink)
Greyhat
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Kann einer Abbuchung durch eine Einzugsermächtigung also nicht widersprochen werden? Oder was ist der genaue Vorteil?
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Alt 06.12.2007, 06:48:36   #6 (permalink)
PAUSIERT
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Sorry, ich habe die falschen Begriffe verwendet. Es gibt bei der Lastschrift die "Einzugsermächtigung", dabei hat die Bank keine Bestätigung des Bezogenen, dass von seinem Konto eingezogen werden darf. Er könnte dieser Buchung also widersprechen.

Beim "Abbuchungsauftrag" bekommt die Bank genau solch eine Erklärung. Und diese Buchung kann dann auch nicht rückgängig gemacht werden.

Also: Lastschrift mit Einzugsermächtigung -> kann rückgängig gemacht werden, Lastschrift mit Abbuchungsauftrag -> kann nicht rückgängig gemacht werden.

Gruss
Marty
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Alt 06.12.2007, 08:05:00   #7 (permalink)
klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
Lastschrift mit Einzugsermächtigung -> kann rückgängig gemacht werden, Lastschrift mit Abbuchungsauftrag -> kann nicht rückgängig gemacht werden.
Und wenn ich bei der Bank oder im Internet ganz normal das Formular ausfülle, dann gebe ich eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung in Auftrag. Richtig?
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 06.12.2007, 08:10:18   #8 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

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Zitat:
Zitat von hfkb Beitrag anzeigen
Und wenn ich bei der Bank oder im Internet ganz normal das Formular ausfülle, dann gebe ich eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung in Auftrag. Richtig?
Richtig. Du solltest Dir vorher aber vom Kontoinhaber (schriftlich) die Genehmigung zu dem Einzug holen. Damit Du, falls er die Lastschrift zurück buchen lässt, ihm wenigstens die Kosten dafür noch aufbrummen kannst.

Gruss
Marty
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