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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich muss jetzt zum ersten Mal in meinem Leben eine Einkommensteuererklärung machen. Vorher war dies bislang noch nie nötig gewesen. Ich wurde jetzt vom Finanzamt angemahnt das ich meine Einkommensteuererklärung von 2006 noch nicht gemacht habe und habe jetzt nochmal eine Fristverlängerung erhalten.
Ich habe jetzt in diesem Jahr keinerlei Einkünfte gehabt. Ich denke mal also das dies die ganze Sache vereinfacht |
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#2 (permalink) | |
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♥♥♥♥♥♥
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Zitat:
Aber ich denke mal du suchst Formulare, die du einfach nur ausdruckst und dann ausgefüllt mit der Post zum Finanzamt schicken willst. |
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#3 (permalink) |
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Xclusivslots.de
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Wenn du keinerlei Einkünpfte hattest dann dürftest du gar nicht bei dem Finanzamt registiert sein so viel ich weis.
Machst du ne Lehre oder gehst du zur schule? Normal ist das beste du gehst zu Finanzamt und die machen dir das kostenlos in 10 min. Fertig mfg |
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#4 (permalink) |
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Multitalent
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Hmm wundert mich auch, dass du aufgefordert wurdest. Aber vielleicht findest du bei der Gelegenheit ein paar vorweggenommene Werbungskosten, die dir dann in den Folgejahren ein paar Euro Steuern sparen könnten. Wenn du wirklich gar keinen Euro an Einkünften hattest sieht es dafür sicher ganz gut aus. Irgendwelche Schulbücher o.ä. wirst du doch mal gekauft haben.
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#5 (permalink) |
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Mausi´s "Zicke"
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Genau, wenn du keinerlei Einkünfte hattest, dann hast du ja auch keinerlei Einkommenssteuer bezahlt. Daher brauchst du eigentlich keine Erklärung abgeben. Finde ich ja auch ein wenig merkwürdig.
Janz wichtig - Fresse halten angesagt! Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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#6 (permalink) | |
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ohne Vertrauen
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Zitat:
Das FA will ja von 2006 eine EStErklärung... Für mich hört es sich an, als wenn er jetzt keine Einkünfte hatte, denn sonst würde das FA ja auch nichts erwarten. .DE 1. Jahr 3,95€, 2.Jahr oder Tranfer nur 2,95€! +2 Backlinks je Domain! ab 20 Domains+3 BL/Domain, ab 50 Domains+4BL/Domain! Angebot mit Backlink (Preise sind dauerhaft gültig!) bis 31.5.2012!! Weitere Preise auf Anfrage -> PN an Mich |
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#7 (permalink) | |||
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PAUSIERT
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Marty |
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#8 (permalink) |
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Multitalent
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Ich hatte mir gemerkt, dass eine Aufforderung durch das Finanzamt quasi auch eine Pflichtveranlagung begründet, was die Frage nach dem "muss" beantworten würde.
Allerdings bin ich gerade etwas in Selbstzweifeln, weil ich der festen Meinung war, dass das im § 46 EStG stehen würde, doch auch in alten Gesetzesversionen und auch in der AO habe ich jetzt nichts gefunden.
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#9 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich danke euch vielmals für eure Antworten. Das müssen erklärt sich dadurch, dass ich damals eine gbr mit einem Freund gegründet habe. Wir wollten durch das gemeinsame erstellen von Homepages uns ein bisschen was dazu verdienen. Daher will das Finanzamt jetzt natürlich auch wissen ob es was gibt was ich zahlen müsste
Aber es ist leider nie dazu gekommen das wir was draus gemacht haben. Daher auch keine Einkünfte da ich damals noch zur Schule gegangen bin. Meinte natürlich auch das Jahr 2006 das ich dort keinerlei Einkünfte hatte. 2008 ist ja noch gar nicht um und inzwischen bin ich ja auch Arbeitnehmer Ich werde mir jetzt ersteinmal die Links anschauen und vielleicht doch nochmal beim Finanzamt vorbeischauen. Eine extra Software wollte ich jetzt eigentlich nicht installieren. |
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#11 (permalink) | |
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Multitalent
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Meine Verwirrung ist übrigens überwunden. Ich hatte mir mal im Gesetz die Nummerierung weitergeführt und dort §149 AO und §56 EStDV vermerkt, womit sich in meiner Erinnerung irgendwie manifestiert hat, dass das dort enthaltene wirklich eine der Nummern aus §46 EStG ist.
Zitat:
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#12 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 14.02.2008
Beiträge: 1
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Wenn du noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht hast, dann hilft dir vielleicht eine Checkliste, hab ich auf dieser Seite gefunden:
http://www.finanzen.de/Finanzen_Spez...uererklaerung/ Viel Erfolg! |
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#13 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
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#14 (permalink) | ||
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ohne Vertrauen
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Zitat:
Zitat:
P.S. es gibt noch andere Gesetze, die auch für Privatpersonen gelten. z.b. GrEStG .DE 1. Jahr 3,95€, 2.Jahr oder Tranfer nur 2,95€! +2 Backlinks je Domain! ab 20 Domains+3 BL/Domain, ab 50 Domains+4BL/Domain! Angebot mit Backlink (Preise sind dauerhaft gültig!) bis 31.5.2012!! Weitere Preise auf Anfrage -> PN an Mich |
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#15 (permalink) |
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Multitalent
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Ja klar, AO gilt nicht für Privatpersonen
Die AO ist ein Sammelsurium an Regelungen, die für alle Steuergesetze von Bedeutung sind und daher auch in allen Steuergesetzen geregelt sein müssten. Da es aber zu aufwendig wäre überall die gleichen Paragraphen zu hinterlassen (und die AO hat davon schon ein paar hundert Stück), sind sie in einem separaten Gesetz enthalten - eben der AO. Wenn man eine Einkommensteuererklärung macht, können auch noch ganz andere Steuergesetze betroffen sein, auch wenn es überhaupt keinen gewerblichen Zusammenhang gibt. EStG, EStDV, AO, BewG, SolzG, KiStG (z.B. KiStG-He), .. LStDV .. BRKG .. bis hin zur DAFamEStG |
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