Alt 17.02.2008, 15:30:28   #1 (permalink)
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Standard Einkommensteuererklärung

Ich muss jetzt zum ersten Mal in meinem Leben eine Einkommensteuererklärung machen. Vorher war dies bislang noch nie nötig gewesen. Ich wurde jetzt vom Finanzamt angemahnt das ich meine Einkommensteuererklärung von 2006 noch nicht gemacht habe und habe jetzt nochmal eine Fristverlängerung erhalten.

Ich habe jetzt in diesem Jahr keinerlei Einkünfte gehabt. Ich denke mal also das dies die ganze Sache vereinfacht Ich bin jetzt auf der Suche nach einem Formular was ich ausfüllen kann und dem Finanzamt schicken kann. Zuschicken wollten die mir Formulare leider nicht und haben mich auf www.elster.de verwiesen wo ich aber bislang noch nichts finden konnte.
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Alt 17.02.2008, 16:14:52   #2 (permalink)
♥♥♥♥♥♥
Benutzerbild von Jacky

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Zitat:
Zitat von thestyler Beitrag anzeigen
I[...] Ich bin jetzt auf der Suche nach einem Formular was ich ausfüllen kann und dem Finanzamt schicken kann. Zuschicken wollten die mir Formulare leider nicht und haben mich auf www.elster.de verwiesen wo ich aber bislang noch nichts finden konnte.
Elster ist ein Programm von der Finanzverwaltung, welches dem Bürger das Erstellen der Steuererklärung erleichtern soll. Nach dem man diese Onlineformulare ausgefüllt hat, können diese direkt via Internet an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Aber ich denke mal du suchst Formulare, die du einfach nur ausdruckst und dann ausgefüllt mit der Post zum Finanzamt schicken willst.
Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung
Gruß, Jacky
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Alt 17.02.2008, 17:03:01   #3 (permalink)
Xclusivslots.de
Benutzerbild von Wetti

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Wenn du keinerlei Einkünpfte hattest dann dürftest du gar nicht bei dem Finanzamt registiert sein so viel ich weis.

Machst du ne Lehre oder gehst du zur schule?

Normal ist das beste du gehst zu Finanzamt und die machen dir das kostenlos in 10 min.

Fertig

mfg
Diese Signatur war zu geil Forenregeln (Punkt 3), Signaturbeispiele (edited by tomtom)
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Alt 17.02.2008, 17:17:15   #4 (permalink)
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Hmm wundert mich auch, dass du aufgefordert wurdest. Aber vielleicht findest du bei der Gelegenheit ein paar vorweggenommene Werbungskosten, die dir dann in den Folgejahren ein paar Euro Steuern sparen könnten. Wenn du wirklich gar keinen Euro an Einkünften hattest sieht es dafür sicher ganz gut aus. Irgendwelche Schulbücher o.ä. wirst du doch mal gekauft haben.


Heute schon gepixelt
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Alt 17.02.2008, 17:35:36   #5 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
Benutzerbild von prachtie

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Genau, wenn du keinerlei Einkünfte hattest, dann hast du ja auch keinerlei Einkommenssteuer bezahlt. Daher brauchst du eigentlich keine Erklärung abgeben. Finde ich ja auch ein wenig merkwürdig.
Janz wichtig - Fresse halten angesagt!
Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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Alt 17.02.2008, 17:50:44   #6 (permalink)
ohne Vertrauen
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Zitat:
Zitat von thestyler Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt in diesem Jahr keinerlei Einkünfte gehabt. Ich denke mal also das dies die ganze Sache vereinfacht
Ist damit 2006 gemeint oder 2008.

Das FA will ja von 2006 eine EStErklärung...

Für mich hört es sich an, als wenn er jetzt keine Einkünfte hatte, denn sonst würde das FA ja auch nichts erwarten.
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Alt 17.02.2008, 17:52:24   #7 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von thestyler Beitrag anzeigen
Ich muss jetzt zum ersten Mal in meinem Leben eine Einkommensteuererklärung machen.
Du "musst"? Warum?

Zitat:
Ich wurde jetzt vom Finanzamt angemahnt das ich meine Einkommensteuererklärung von 2006 noch nicht gemacht habe und habe jetzt nochmal eine Fristverlängerung erhalten.
Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür? Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Du hast entweder eine Steuerkarte mit Freibeträgen, eine andere Steuerklasse als die I oder Einkünfte aus Gewerbe, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge. Was davon trifft zu? Wenn nichts, dann musst Du auch keine Erklärung abgeben.

Zitat:
Ich bin jetzt auf der Suche nach einem Formular was ich ausfüllen kann und dem Finanzamt schicken kann.
Du kannst die Formulare bei Deinem Finanzamt beim Pförtner abholen, so war das zumindest bei uns früher. Mit dem Programm ELster ist das noch einfacher und bei 0 Einkünften mit den Angaben der persönlichen Daten erledigt.

Marty
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Alt 17.02.2008, 19:11:04   #8 (permalink)
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Ich hatte mir gemerkt, dass eine Aufforderung durch das Finanzamt quasi auch eine Pflichtveranlagung begründet, was die Frage nach dem "muss" beantworten würde.

Allerdings bin ich gerade etwas in Selbstzweifeln, weil ich der festen Meinung war, dass das im § 46 EStG stehen würde, doch auch in alten Gesetzesversionen und auch in der AO habe ich jetzt nichts gefunden.


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Alt 17.02.2008, 21:09:02   #9 (permalink)
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Ich danke euch vielmals für eure Antworten. Das müssen erklärt sich dadurch, dass ich damals eine gbr mit einem Freund gegründet habe. Wir wollten durch das gemeinsame erstellen von Homepages uns ein bisschen was dazu verdienen. Daher will das Finanzamt jetzt natürlich auch wissen ob es was gibt was ich zahlen müsste
Aber es ist leider nie dazu gekommen das wir was draus gemacht haben. Daher auch keine Einkünfte da ich damals noch zur Schule gegangen bin.

Meinte natürlich auch das Jahr 2006 das ich dort keinerlei Einkünfte hatte. 2008 ist ja noch gar nicht um und inzwischen bin ich ja auch Arbeitnehmer

Ich werde mir jetzt ersteinmal die Links anschauen und vielleicht doch nochmal beim Finanzamt vorbeischauen. Eine extra Software wollte ich jetzt eigentlich nicht installieren.
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Alt 17.02.2008, 22:26:11   #10 (permalink)
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Naja gut, wenn du 2005 pflichtveranlagt warst, geht das Finanzamt natürlich richtigerweise davon aus, dass weiterhin eine Pflichtveranlagung vorliegt.


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Alt 18.02.2008, 14:50:15   #11 (permalink)
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Meine Verwirrung ist übrigens überwunden. Ich hatte mir mal im Gesetz die Nummerierung weitergeführt und dort §149 AO und §56 EStDV vermerkt, womit sich in meiner Erinnerung irgendwie manifestiert hat, dass das dort enthaltene wirklich eine der Nummern aus §46 EStG ist.

Zitat:
Zitat von §149 AO
(1) Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist [-> insbesondere §46 EStG]. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. ..
Somit bleibt die grundsätzliche Aussage bestehen, dass nun spätestens mit Aufforderung eine Abgabepflicht besteht.


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Alt 19.02.2008, 10:30:28   #12 (permalink)
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Reg: 14.02.2008
Beiträge: 1
finanzbiene befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Checkliste für Einkommenssteuererklärung

Wenn du noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht hast, dann hilft dir vielleicht eine Checkliste, hab ich auf dieser Seite gefunden:
http://www.finanzen.de/Finanzen_Spez...uererklaerung/

Viel Erfolg!
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Alt 20.02.2008, 10:53:22   #13 (permalink)
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anddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz sein
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Zitat:
Zitat von joschilein Beitrag anzeigen
Somit bleibt die grundsätzliche Aussage bestehen, dass nun spätestens mit Aufforderung eine Abgabepflicht besteht.
das passt dann aber nur für gewerbliche Sachen. Für eine Privatperson gilt ja nur das EStG und da gibt es so eine Klausel halt nicht.

anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
anddie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2008, 13:26:03   #14 (permalink)
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Benutzerbild von Bububoomt

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Zitat:
Zitat von anddie Beitrag anzeigen
das passt dann aber nur für gewerbliche Sachen. Für eine Privatperson gilt ja nur das EStG und da gibt es so eine Klausel halt nicht.

anddie
Die AO gilt für alle, denn Sie gilt für alle Steuern §1(1) AO

Zitat:
(1) Dieses Gesetz gilt für alle Steuern....

P.S. es gibt noch andere Gesetze, die auch für Privatpersonen gelten.
z.b. GrEStG
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Alt 20.02.2008, 17:47:42   #15 (permalink)
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Ja klar, AO gilt nicht für Privatpersonen

Die AO ist ein Sammelsurium an Regelungen, die für alle Steuergesetze von Bedeutung sind und daher auch in allen Steuergesetzen geregelt sein müssten. Da es aber zu aufwendig wäre überall die gleichen Paragraphen zu hinterlassen (und die AO hat davon schon ein paar hundert Stück), sind sie in einem separaten Gesetz enthalten - eben der AO.

Wenn man eine Einkommensteuererklärung macht, können auch noch ganz andere Steuergesetze betroffen sein, auch wenn es überhaupt keinen gewerblichen Zusammenhang gibt.
EStG, EStDV,
AO,
BewG,
SolzG,
KiStG (z.B. KiStG-He),
..
LStDV
..
BRKG
..
bis hin zur DAFamEStG


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