Alt 06.08.2007, 20:13:52   #1 (permalink)
Kowelenzer ASSI
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Standard Eine Freundin wurde/wird rausgeschmissen

Also es sieht wie folgt aus:
Diese Freundin und ihre Mutter haben seit wochen bis sogar Monate andauernd Streit wo ich auch schon dabei ar und da geht es richtig zur Sache!

Jetzt hat sie ein Handtuch in ihrem Zimmer liegen lassen und das hat wohl das Fass zum überlaufen gebracht ... sie musste ihren Wohnungsschlüssel abgeben und soll in den nächsten Tagen raus aus der Wohnung. Ich kann sie für diese Woche noch beherbergen weil ein Nachbar mit die Wohnung überlassen hat aber was kann man danach tun? Ich wollte eig. eh mit ihr zusammen ziehen aber das geht so früh bei mir nicht weil ich auch zum Lebensunterhalt meiner Famile beitrage.

Das Mädel ist 21 kann die Mutter sie eigentlich von heute auf morgen rausschmeißen? Und wenn ja wo kann man sich hinwenden damit sie etwas unterstützung bekommt? Sie hat grade ihre 2. Ausbildung begonnen und verdient dementsprechend nicht viel Geld!

Ich wäre wirklich für JEDEN hilfreichen Tip dankbar.

Liebe grüße
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Alt 06.08.2007, 20:31:02   #2 (permalink)
Mod-Mami
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1. Ja, die Mutter kann ihre 21-jährige Tochter einfach so rauswerfen.

2. Nützen wird ihr (der Mutter) das wenig, denn wenn die Tochter mit 21 noch nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt alleine zu bestreiten, dann bekommt sie eh keine Unterstützung.
Die ARGE (die in so einem Fall der einzige Ansprechpartner wäre) würde die Mutter dann entweder auf Unterhaltszahlungen verdonnern oder dazu, dass die Tochter wieder einziehen muss. Unter 25 bekommt man nämlich keine eigene Wohnung finanziert.

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Alt 06.08.2007, 22:39:28   #3 (permalink)
Kowelenzer ASSI
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Also das heißt wenn sie ihr lebensunterhalt + eigene Wohnung alleine hinbekäme dann könnte die mutter sie einfach rausschmeißen
, aber ansonsten nicht?
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Alt 07.08.2007, 00:46:09   #4 (permalink)
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weiß nicht, wie das rechtlich ist, habe es so verstanden, als ob die mutter das entweder nicht kann oder halt unterhalt zahlen muss. beide fälle sind sch***e! wenn sie wieder einziehen muss, wird die mutter nur noch mehr groll haben und sie selbst wird sich abhängig fühlen. wenn die mutter unterhalt zahlen muss, wird sie sich genauso bescheiden fühlen. was zu hoffen bleibt, ist die möglichkeit, kurzfristig eine Bleibe zu finden und auf jeden Fall zur ARGE zu tingeln und klar zu machen, dass der Fall akut ist. Heißt: sie muss sofort Kohle kriegen, auch wenns nur übergangsweise ist. Zu Soziamtzeiten gabs nen Paragraphen der "Hilfe in schwierigen Lebenslagen" hieß und jedem kurzfristig Bargeld verschaffen konnte bei geringen Nachweisen - in Abhängigkeit vom Betreuer. Das musste man denen aber unter die Nase reiben. Also rate ich Dir, das Gesetz nach so was zu durchforsten und zu gucken, ob man wenigstens für ein, zwei Monate das Überleben sichern kann.
Dann sollten sich natürlich schnell Optionen auftun, was für Möglichkeiten es noch gibt. Untermiete bei einer älteren Frau im Ort und halt akzeptieren, dass es finanziell erst mal schwierig ist und die Sonne trotzdem aufgehen wird! In der Zwischenzeit könntest du soweit sein, auch umzuziehen. Währenddessen versucht sie irgendwie die Kommunikation mit ihrer Mutter wieder herzustellen. Wenn gar nix hilft, ist es vielleicht sinnvoll, in eine größer Stadt zu gehen und WG-Zimmer und so zu machen und halt erst mal die Ausbildung saussen lassen und den Lebensunterhalt in ner Kneipe oder so zu verdienen. Ist alles umständlich und sehr schwer - aber machbar. Ich hoffe, ihr findet eine Lösung. Toitoitoi!
...bald bin ich weg...
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Alt 07.08.2007, 03:38:05   #5 (permalink)
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Geändert von thrown-out (20.08.2007 um 06:37:28 Uhr)
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Alt 07.08.2007, 12:27:31   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Schnecke Beitrag anzeigen
Unter 25 bekommt man nämlich keine eigene Wohnung finanziert.
Das ist nicht ganz richtig. Wenn unzumutbare zustände herschen (dauernder streit oder körperliche gewalt) Ist auch hier die Versorgung von unter 25 Jährigen gesichert seitens ARGE. Und so wie es ja scheint, herschen ja unzumutbare zustände.

Wie Schnecke schon sagte -> Fix zur ARGE, auch wenn sie manchmal mürrisch sind, freundlich bleiben und mit bestimmtheit sagen was sache ist.
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Alt 07.08.2007, 12:34:06   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Dilemma Beitrag anzeigen
Also das heißt wenn sie ihr lebensunterhalt + eigene Wohnung alleine hinbekäme dann könnte die mutter sie einfach rausschmeißen
, aber ansonsten nicht?
Die Mutter kann sie immer einfach so rauswerfen - die ARGE wird die Mutter aber zwingen, dann entweder zu zahlen oder sie wieder aufzunehmen.

Edit:
Ich wurde gerade drauf aufmerksam gemacht, dass das, was ich hier geschrieben habe, nicht richtig wäre.

Also ich weiß nur, dass man als Mutter sehr wohl seine Tochter (die ist ja schliesslich volljährig) vor die Tür setzen kann.
Doch geht die Tochter dann mit 21 Jahren zur ARGE und will Geld, dann wird die ARGE ihr kein Geld geben, da es für die ARGE keinen Grund gibt, warum die Tochter nicht von zu Hause aus versorgt werden soll.
Deswegen hat man doch die Altersgrenze hochgesetzt und nun dürfen nur noch Leute über 25 auf ARGE-Kosten von daheim raus.

Eine andere Unterstützung wird es nicht geben. Wäre die Tochter in der ersten Ausbildung, dann gäbe es noch BAB, aber das wird nur auf dem ersten Bildungsweg gezahlt.

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Alt 07.08.2007, 20:15:56   #8 (permalink)
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Ich habe mit 19 Wohngeld dafür beantragt und genehmigt bekommen zusätzlich zu meinem Ausbildungsentgelt. Wohngeld gibt es heute auch noch, warum sollte es das nicht für 21-jährige geben.

An der Unterhaltspflicht der Eltern bis zum Ende der ERSTEN Ausbildung ändert das nichts, hier ist es aber schon die ZWEITE,

Marty
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Alt 07.08.2007, 20:24:34   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Schnecke Beitrag anzeigen
Doch geht die Tochter dann mit 21 Jahren zur ARGE und will Geld, dann wird die ARGE ihr kein Geld geben, da es für die ARGE keinen Grund gibt, warum die Tochter nicht von zu Hause aus versorgt werden soll.
Deswegen hat man doch die Altersgrenze hochgesetzt und nun dürfen nur noch Leute über 25 auf ARGE-Kosten von daheim raus.
wie schon gesagt wurde, unmutbare zustände

und ich denke schon das "dauerhafter" streit da dazu gehört

es gibt ja für solche (und auch andere^^) fälle die sonderregelungen (kenn den § bzw. absatz nicht mehr, hatte ich auch vor kurzem )
Karlsruhe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2007, 20:42:05   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
Ich habe mit 19 Wohngeld dafür beantragt und genehmigt bekommen zusätzlich zu meinem Ausbildungsentgelt. Wohngeld gibt es heute auch noch, warum sollte es das nicht für 21-jährige geben.
*hüsterchen*

Ist aber schon ein paar Tage her, dass Du 19 warst, ne?

Heute ist das eben so, dass Jugendliche, die unter 25 sind, nicht mehr so einfach von alleine raus können, wenn sie das nicht selbst finanzieren können. Statt Wohngeld kommt dann nämlich erstmal dieses "begleitende ALGII" und das bekommt man nicht, wenn man unter 25 ist und noch zu Hause wohnen könnte.

Anders sieht das aus, wenn man zB wegen einem Job sehr weit von daheim weg muss - dann bekommt man eine zusätzliche Finanzsspritze.

@Karlsruhe
Streit mit den Eltern hat jeder mal. Da will ich mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, doch ob hier eine unzumutbare Härte vorliegt, kann ich aufgrund des Startposts nicht beurteilen.

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Schnecke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2007, 20:48:57   #11 (permalink)
abgemeldet

Reg: 22.03.2007
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BettyFan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo
wenn sie es zu Hause wirklich nicht mehr aushalte sollte dann sag ihr doch das Sie zum JUGENDAMT gehen soll. Vielleicht bekommt Sie einen Platz in einer Wohngruppe.
BettyFan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2007, 20:56:54   #12 (permalink)
abgemeldet

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Zitat:
Zitat von BettyFan Beitrag anzeigen
Hallo
wenn sie es zu Hause wirklich nicht mehr aushalte sollte dann sag ihr doch das Sie zum JUGENDAMT gehen soll. Vielleicht bekommt Sie einen Platz in einer Wohngruppe.
Mit 21 bekommst du vom Jugendamt gar nichts mehr. Es seidenn du hast ein Kind^^
MadMaxVI ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2007, 20:58:07   #13 (permalink)
abgemeldet

Reg: 22.03.2007
Beiträge: 2.152
BettyFan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ist doch garnicht war eine Freundin von mir hat auch Hilfe vom Jugendamt bekommen und hat selber kein Kind.

Edit von Schnecke:
Renogeheule entfernt
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Alt 07.08.2007, 20:59:43   #14 (permalink)
abgemeldet

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Zitat:
Zitat von BettyFan Beitrag anzeigen
Ist doch garnicht war eine Freundin von mir hat auch Hilfe vom Jugendamt bekommen und hat selber kein Kind.

Mit 21?

Edit von Schnecke:
Renogeheule aus Zitat entfernt
Und Antwort auf Renogeheule entfernt
MadMaxVI ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2007, 21:02:55   #15 (permalink)
abgemeldet

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Hallo

ja mit 21 hat sie noch Hilfe vom Jugendamt bekommen denn sie hatte wirklich stress ohne ende zu Hause. Und da hat ihr das Jugendamt Köln geholfe. Erst kam Sie in eine Wohngruppe und ca 2 Monate später hatte sie eine Wohnung bekommen wo 1-2 mal in der Woche ein Erzieher nach Ihr schaute ob alles ok ist.
BettyFan ist offline   Mit Zitat antworten
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