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#1 (permalink) |
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VfB-Fan
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Hi,
ich bin jetzt 20 und befinde mich derzeit in der Ausbildung und werde voraussichtlich zum Dez 2010 oder Frühjahr 2011 meine Abschlussprüfung bestehen und meine Ausbildung damit beenden. Da ich bereits gemustert wurde und als T1 eingestuft wurde und wegen meiner Ausbildung bis Sommer 2011 zurückgestellt wurde, werde ich mit 100%iger Sicherheit eingezogen dann (sagte man mir, das wär immer so bei einer zurückstellung, dass man danach eingezogen wird). Nun möchte ich aber studieren direkt nach der Ausbildung und nicht 9 Monate meines Lebens damit vergeuden zum Bund zu gehen, dann wäre ich nach dem Studium (10 Semester) schon 28. Von daher bevorzuge ich es, den Wehrdienst zu vermeiden, dann bin ich 1. ein Jahr jünger und 2. habe ich keine lange Pause, sondern direkt einen Übergang, da Ausbildung und Studium aufeinander aufbauen. Welche Möglichkeit habe ich? Kann ich Widerspruch einlegen wenn ich den Einberufungsbescheid bekomme mit der Begründung der Ungleichbehandlung, so wie es schon einige getan haben, was durch die Medien gegangen ist? Oder was würdet ihr an meiner Stelle tun.
Tschuuuut tschuuuut
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#2 (permalink) |
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Vincent
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Soweit ich weiß ist ein Studium kein Grund für die Verhinderung der Einberufung. Das Bildungsinstitut ist jedoch glaube ich verpflichtet den Studienplatz (sofern schon verbindlich vergeben) solange unentgeltlich freizuhalten, bis der Grundwehrdienst abgeleistet wurde.
Für genaueres musst du aber einen Anwalt konsultieren - der Post spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.
<<Die Wahrheit wird gelebt, nicht doziert>>
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Moin,
so wie ich es von meiner Zeit kenne (schon was her) hättest du dich ausmustern müssen, also min. T3, damit du nicht einberufen wirst. Als T1 bzw. T2 muss man soweit ich weiß zum Bund oder Zivi... Wenn du ein wenig Onkel Google befragst, wirst du da sicher noch viele Infos zu finden... http://www.wikipedia.de/ , http://www.google.de/, http://www.stupidedia.org und diese Seite beantworten euch 99,9999999% aller eurer Fragen! Ist es eigentlich ein Zeichen von Intelligenz, Fragen in einem anonymen Renommee zu stellen?? --> Zu meinem Avatar: Natürlich im Dualsystem! <-- Übrings: Ich bewerte NICHT anonym! NIEMALS! |
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#4 (permalink) |
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VfB-Fan
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ja die Infos wie es EIGENTLICH steht kenn ich ja alle, es geht mir darum, wie ihr einen widerspruch seht, wie ja einige ihn schon getätigt haben mit erfolg, da aufgrund der wenigen eingezogenen keine gleichbehandlung mehr stattfindet, was gegen irgendwelche gesetze verstößt.
dass unter "normalen umständen" ich nicht drumrumkommen würde, ist mir klar. PS an anonym: da hilft auch kein google, ich frage nach eurer einschätzung
Tschuuuut tschuuuut
Geändert von Steak (16.04.2009 um 16:29:49 Uhr) |
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#5 (permalink) |
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back to the roots
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Ich mein wenn du erst 2011 eingezogen werden solltest (was auch nicht unbedingt der Fall sein muss, das kommt drauf an wie dann die Auslastung in den Kasernen ist), kannst du dich nachmustern lassen.
Im Internet kursieren mehrere Seiten wie man sich anstellen kann, damit man ausgemustert wird ...
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#6 (permalink) | |
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klamm-Lipper
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Zitat:
Diese Seiten sind schon mal zu einem großen Teil Mumpitz. Die Ärzte im Kreiswehrersatzamt sind nämlich auch nicht von gestern und mit diversen Tricksereien bringt man es nie weit im Leben. Jede Lüge kommt irgendwann raus sag ich dir. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#7 (permalink) |
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VfB-Fan
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wäre am 28.09.2011 23
achja und in meinem fall: In den Fällen der Zurückstellung nach § 12 Absatz 4 Wehrpflichtgesetz ist eine Einberufung nur bis zum 25. Lebensjahr möglich. Meine hoffnung liegt hier drin http://www.spiegel.de/schulspiegel/l...502752,00.html und http://www.spiegel.de/schulspiegel/a...615426,00.html
Tschuuuut tschuuuut
Geändert von Steak (16.04.2009 um 17:34:39 Uhr) |
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#8 (permalink) | |
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klamm-Lipper
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Zitat:
Wenn du aber, sobald ein neues Schreiben vom Kreiswehrersatzamt kommt, zunächst Widerspruch einlegst und es vielleicht nach einigen Wochen noch mal zu einer Nachmusterung kommt, könnte es reichen. Zum 1. Oktober 2011 kannst du jedenfalls nicht mehr einberufen werden! Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#9 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Du könntest im Ausland studieren. Totalverweigerer werden nur 5 Jahre lang bestraft, wenn du dich während dieser Zeit im Ausland aufhälst kommst du ohne Strafe davon. Denn leider hast du dich mit der positiven Musterung aller Chancen freigestellt zu werden beraubt. Du könntest eine Nachmusterung fordern, sofern du in der Zwischenzeit neue gesundheitliche Beschwerden hast (kannst ja einen Arzt suchen der dir Diabetes bescheinigt und dann beim Bund Glucose in deine Urinprobe geben).
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#10 (permalink) | |
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back to the roots
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Zitat:
Ich halt von solchen Tricks auch nicht viel (ich wollt ja damals um jeden Preis zum Wehrdienst) aber Möglich ist alles! @Steak Ich würd mir da jetzt noch keine großen Gedanken machen. Bis 2011 ist noch lange Zeit hin. Mir haben sie damals versprochen dass ich eingezogen werde, dann hieß es ein Jahr später dass die Kasernen voll ausgelastet sind und das selbst Leute die T1 gemustert sind noch warten müssen. Also keine Panik
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#11 (permalink) | |
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VfB-Fan
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Zitat:
Tschuuuut tschuuuut
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#12 (permalink) |
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back to the roots
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Na dann bin ich ja gespannt. Bin mit meinem Studium nächstes Jahr fertig - dann müssten die mich auch ziehen.
Wär echt ne sehr seltsame Regelung.^^
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#13 (permalink) | |
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klamm-Lipper
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Zitat:
Ich meine wenn man beim Hörtest etwas später drückt, wenn man also schon ein bisschen länger was hört, und wenn man bei den Kniebeugen nicht so wirklich auf saubere Ausführung achtet, dann hat das aus meiner Sicht noch nichts mit Vorspielen irgendwelcher Krankheiten oder Abhängigkeiten zu tun. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#14 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
http://www.wikipedia.de/ , http://www.google.de/, http://www.stupidedia.org und diese Seite beantworten euch 99,9999999% aller eurer Fragen! Ist es eigentlich ein Zeichen von Intelligenz, Fragen in einem anonymen Renommee zu stellen?? --> Zu meinem Avatar: Natürlich im Dualsystem! <-- Übrings: Ich bewerte NICHT anonym! NIEMALS! |
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#15 (permalink) |
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back to the roots
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z.B falsche Angaben in Bezug auf den Tabak und Alkoholgenuss sowie Allergien.
Dies wird keineswegs überprüft. Von dem Test am Computer, was Logik, Aufmerksamkeit sowie gutes Gehör vorrausetzt muss ich glaub ich gar nicht erst reden Da wurden dann wahllos irgendwas gemacht ...
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