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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Guten Tag,
ich hatte ein paar Fragen an das Finanzamt wegen Eigenbelegen. Der Herr meinte zu mir, die würde es angeblich gar nicht geben und wer mir das erzählt hätte. Man kann Betriebsausgaben nicht ohne Rechnung absetzen und es wäre meine eigene Schuld. Hintergrund: Ich hab einige Belege nie bekommen, vor allem von Privatverkäufern... Nun finde ich aber im Internet beim Fall Eigenbelege, dass man es theoretisch als Ausgabe absetzen kann.
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#2 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Laut wiki sollte es maximal die Ausnahme sein...
Ausnahme halt Kleinbeträge für Parkuhren oder so... Aber wenn Du dem Bearbeiter da nen ganzen Stapel hinpackst, naja... Grenzwertig würde ich sagen. gruss kelle! Zitat:
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#3 (permalink) |
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lose4leads24.de
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Also ich bild mir auch ein irgendwo (unter anderem bei wiki) gelesen zu haben, dass es schon gehen würde.
Hab auch selbst 2 Stück und hoffe dass das so anerkannt wird. Sind auch nur kleine Beträge, und nur 2 von im Augenblick etwa 80 Belegen dieses Jahr |
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#4 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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öh der Finanzbeamte wollte Dir erzählen das es keine Eigenbelege gibt ?
also soviel ist schonmal klar, es gibt sie normal werden die auch anerkannt, aber müssen muss das Finanzamt da wohl nix.. Aber wenn du was kaufst musste Dir auch von privat auf jeden Fall ne Quittung geben lassen |
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#5 (permalink) |
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Gesperrt
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So kenne ich das auch. Eigenbelege normalerweise nur für Kleinbeträge, z.B.
Parkuhren, (gibt´s die überhaupt noch) Fahrkarten, wenn beim Eintritt die Karten geschluckt werden wie in einigen Städten. Im Ausnahmefall auch, wenn du einen Beleg verloren hast, dann kommt es aber schon auf goodwill beim Beamten an. Für Einkäufe: Wenn du bar bezahlst, hast du gelitten. Bei Überweisung: Ich würde versuchen, den Zahlungsbeleg als Eigenbeleg zu nutzen, da sollte aber auch genau drauf stehen, was du gekauft hast. Aber auch hier gilt, alles kann, nichts muss. Wenn du noch weißt, von wem du was gekauft hast und hast die email, einfach anmailen, er möge dir bitte bestätigen, dass er am das für XX verkauft hat. Das sollte als Quittung reichen. Geändert von Columbus (21.10.2008 um 16:28:56 Uhr) |
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#6 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
Der Beamte teilte mir auch noch mit, dass man bei ein oder zwei Belegen auch mal ein Auge zu machen kann, waren ja meist eher kleinere Beträge, allgemein eh, wo mir die Belege fehlen, war meist weit unter 10 EUR. Vor allem geht es mir noch nicht mal um das Finanzamt so genau. Da zahl ich ja eh keine Einkommenssteuer und Umsatzsteuer auch nicht, das hab ich ihm schon mal klargemacht. Mir geht es lediglich um die Sozialversicherungsbeiträge, wenn ich über 400 EUR komme wegen meinem Mini-Job, weil ich eigentlich darunter bin! Ich schreibe im Moment alle an. Hab ja noch größtenteils den Namen, aber wenn ich Antworten bekomme, wie, dass wenn ich damals keine Rechnung bekomme, nachträglich keine bekommen kann... das wird ja wohl nicht so schwierig sein? Handelt soweit ich weiß sogar im gewerblichen Sinne, aber selbst im privaten. Ist es doch kein Problem?! Edit: Ich lass mich nicht provozieren. Nur wenn man nicht weiß, wie die Ausgangslage ist, sollte einfach mal nachfragen. Ich führe eine nicht- selbstständige Tätigkeit als Mini-Job aus und arbeite selbstständig auch noch gleichzeitig neben der Schule. Beim Mini-Job gibt es jedoch die 400 EUR-Grenze. Bis dahin ist für mich noch brutto = netto. Ab da sieht es für mich anders aus und der Arbeitgeber zahlt theoretisch auch drauf. Mittlerweile habe ich die meisten Belege gefunden.
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