Alt 30.01.2008, 19:23:40   #1 (permalink)
Just bring IT

ID: 102447
Lose-Remote

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blueColt wird schon bald berühmt werdenblueColt wird schon bald berühmt werden
Standard Ebay - Rücknahme von artikeln?

Hoi

hab bei ebay n Objektiv für ne Kamera versteigert. Hatte das selber nur bekommen, und ohne Ahnung von so Sachen, hab ich mir paar (technische) infos drüber in anderen Auktionen rausgesucht. Wie sich herausstellte waren die aber net wirklich ganz richtig, genauer gesagt hab ich als Details "autofokus" angegeben, obwohl das Objektiv nur "manuellen fokus", was das Gerät ,laut Aussage des Käufers, für ihn unbrauchbar macht. "Und so ja nie das viele Geld Wert wäre"
Gewährleistung, Umtausch, Grantie, Rücknahme und so hab ich per Salvatorischer Klausel, da Privatverkauf, ausgeschlossen. Ansonsten war natürlich auch ein Foto des Objektivs mit drin.
Nun will der Käufer das Ding aufgrund dessen zurückgeben und den Auktionsbetrag (55€, war Sofortkauf von ihm) + die Versandkosten, welche recht hoch ausfielen, da es nach Österreich ging, zurückhaben. ist seine Forderung überhaupt so tragbar? Ich mein, ich kann ja nix für, dass er in Deutschland das kaufen tut... Ausserdem hab ich ja auch Rücknahme ausgeschlossen.
Der Käufer hat nun natürlich bei ebay ne Unstimmigkeit gemeldet, kennt sich da einer aus wie das abgeht dabei? Was kann mir ebay (vorher war ich nie auffällig), wenn er die Erstattung durch den Käuferschutz beantragt?

Wäre sehr nett, wenn sich da wer äussern würde, der bisschen Ahnung von hat
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Alt 30.01.2008, 19:27:06   #2 (permalink)
Greyhat
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Lose-Remote

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Natürlich ist das richtig - du musst ihm zumindest den Grundpreis wiedergeben und er dir den Artikel, wie das mit den Versandkosten aussieht, weiß ich nicht.
Falsche Angabe ist falsche Angabe und Autofokus oder manueller Fokus ist ein himmelweiter Unterschied...
Find's aber schon komisch, warum du fragst, du hast (wenn auch unabsichtlich) eine falsche Angabe gemacht, ist im Grunde nicht anders, als wenn du sagst, der Käufer kriegt ein Handy aber er bekommt 'ne Gurke, jetzt mal auf die Spitze getrieben.
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Alt 30.01.2008, 19:31:10   #3 (permalink)
Just bring IT

ID: 102447
Lose-Remote

Reg: 27.04.2006
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blueColt wird schon bald berühmt werdenblueColt wird schon bald berühmt werden
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Naja, ich frag ja grad wegen den Versandkosten, er hätts ja auch können abholen, das er das ne wollte weil zu weit, is ja dann ne andere sache
Ausserdem würd ich eben gern wissen, was von ebayseite aus mit mir passieren würde, wenn die unstimmigkeit nicht geklärt werden würde
blueColt ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 19:36:17   #4 (permalink)
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Das is ja glasklar, und wenn du nen Funken Anstand hättest, würdest du das DIng zurücknehmen und alle Kosten tragen. Du hast ne falsche Angabe gemacht, steh dazu und trag die Konsequenzen.
losomat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 19:39:13   #5 (permalink)
Greyhat
Benutzerbild von Hotwave

ID: 132230
Lose-Remote

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Ja, find's ehrlichgesagt unter aller Sau, hier auch noch um 'nen Ausweg zu deinen Gunsten zu suchen
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Alt 30.01.2008, 19:42:18   #6 (permalink)
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Solltest du den Artikel, den du mit Falschangabe verkauft hast nicht zurücknehmen wird das von Ebay so gehandhabt das dein Verkäuferkonto gesperrt wird und ggf. auch weitere Mitgliedschaft ausgeschlossen wird.

Generell solltest du so fair sein und ihm alles erstatten, denn du hast
a) den Artikel falsch beschrieben und
b) auch die Versandregion festgelegt die in diesem Fall (Österreich) mit etwas höherem Porto zu Buche schlägt.

Im Falle des Käufers würde ich mir auch betrogen vorkommen.
Ich denke da du nicht die Ware verkauft hast die in der Auktion angegeben war greifen deine Klauseln da nicht. Wie sich das jetzt genau auswirkt (Verkäufer aus Deutschland, Käufer aus Österreich) weiß ich leider auch nicht, hatte zum Glück noch nie solche Schwierigkeiten.

Solltest du dich weigern wird der Käufer auf jeden Fall die Möglichkeit haben sich einen Teil des Kaufpreises durch den Käuferschutz wiederzuholen (glaube maximal 200 Euro abzüglich ner Hand voll Gebühren für die Ebay Sheriffs) und du wirst mit einer Verwarnung oder Sperrung (hoffentlich) rechnen können.
Nightwalker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 19:42:19   #7 (permalink)
Just bring IT

ID: 102447
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Ich will hier keine Moralpredigt... Es geht mir rein um die Fakten, danke
blueColt ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 20:49:54   #8 (permalink)
Erfahrener Benutzer

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asra ist ein wunderbarer Anblickasra ist ein wunderbarer Anblickasra ist ein wunderbarer Anblickasra ist ein wunderbarer Anblickasra ist ein wunderbarer Anblickasra ist ein wunderbarer Anblickasra ist ein wunderbarer Anblick
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Sorry, aber es muss einfach raus!

Ich danke hier allen, die Ahnung davon haben und nicht antworten!
Was soll das, stelle dir mal vor, du kaufst etwas und bekommst etwas anderes, was würdest du dir vom Verkäufer wünschen?

Absolut unverschämt! Bezahl die Versandkosten und gut ist. Alleine schon aus dem Grund, dass der Käufer eine Menge Mehraufwand hat. Er hat sich wahrscheinlich auf den Artikel gefreut und wurde enttäuscht.

Wie Dreist kann man sein.....Entschuldige, aber ich bin völlig sprachlos!
asra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2008, 12:06:55   #9 (permalink)
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Moralisch würde ich sagen: Sieh ein, dass es Dein Fehler ist und steh dazu und trag die Kosten.

Rechtlich könnte ein Richter auch entscheiden, dass es sich um eine unbewusste falsche Angabe handelte, es damit ein Sachmangel ist und Du die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen hast... Möchtest Du, dass ein Richter die Entscheidung trifft?

Marty
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Alt 31.01.2008, 12:14:58   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
unbewusste falsche Angabe
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2008, 12:15:49   #11 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Welche Tat ist hier begangen worden?

Marty
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Alt 31.01.2008, 12:21:51   #12 (permalink)
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wenn aus Unwissenheit falsche Angaben gemacht werden, ist das ein nicht zu vertretender Mangel für den Käufer, der Verkäufer muss hier, ob es ihm passt oder nicht, die Ware zurücknehmen.

Grund: Es wurde eine nicht der Beschreibung passende Sache geliefert.

was das Porto angeht:
auch hier hat der Verkäufer beides zu tragen, Hin- und Rückporto, da der Mangel ja nicht durch den Käufer verschuldet wurde.

Gerade bei technischen Sachen wird gerne mit den Angaben geschummelt, und es gibt, wenn man auf ebay mal in den Sachforen nachliest, genügend Urteile mittlerweile dazu, dass der Verkäufer hier in der Schuld steht.
wittis-web.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2008, 12:22:30   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
Welche Tat ist hier begangen worden?
Keine Straftat...

Aber wer zu dusslig ist, Autofokus und manuellen Fokus nicht unterscheiden zu können, dem wird ein Richter nie nen Sachmangel zugestehen.

Ergo muss er das Ding so oder so zurücknehmen.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2008, 12:26:21   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
wenn aus Unwissenheit falsche Angaben gemacht werden, ist das ein nicht zu vertretender Mangel für den Käufer, der Verkäufer muss hier, ob es ihm passt oder nicht, die Ware zurücknehmen.
Hm...

Zitat:
Grund: Es wurde eine nicht der Beschreibung passende Sache geliefert.
Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Aber wer zu dusslig ist, Autofokus und manuellen Fokus nicht unterscheiden zu können, dem wird ein Richter nie nen Sachmangel zugestehen.
Lesen wir doch mal... §434 BGB - Sachmangel:
Zitat:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Halten wir fest: Das Objektiv ist nicht frei von Mängeln, weil es nicht die EIgenschaft "Autofocus" hatte, da stimmt ihr mir sicher zu, oder?

Damit halten wir fest: Es besteht ein Sachmangel!

Und im ersten Post steht, er hat (und das kann man wirksam) die Haftung für genau diese Mängel nach §434 BGB ausgeschlossen.

Welcher Paragraph zieht denn jetzt noch Eurer Meinung, der ihn zur Rücknahme verpflichtet?

Marty
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Alt 31.01.2008, 12:28:26   #15 (permalink)
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Marty, es ist kein Sachmangel, es wurde schlichtweg nicht das geliefert, was der Text der Auktion bewarb ...
somit falscher Artikel

nichts mit Sachmangel

und wenn du nun mal raussuchst, auch da gibt es einen Urteil, was ist, wenn die falsche Sache geliefert ist...
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