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#1 (permalink) |
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Freundlicher
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Hi,
ich habe da mal eine Frage. Entweder bin ich zu blöd zum googeln, oder .... wahrscheinlich bin ich zu blöd. Es geht darum, ob Anbieter von Leistungen (hier Congster), auf Einzugsermächtigungen zur Begleichung angefallener Posten bestehen dürfen. Ich meine irgendwann einmal gelesen zu haben, dass das so nicht geht. Ein Anbieter müsste immer die Möglichkeit einräumen, Forderungen auch per Überweisung begleichen zu können. Sogar die engstirnigen Jungs von Premiere und O2 konnte ich zu einer Überweisung der Rechnungsbeträge bewegen. Nur Congster stellt sich da quer. Die Mädels dort meinen, sobald ich die Einzugsermächtigung widerrufe, käme das einem Vertragsbruch gleich und sie würden umgehend meinen Vertrag kündigen. Haben die Recht? Wie gesagt, ich finde die Info nicht wieder. Hat da jemand einen Link zu einem Gesetzesauszug, egal ob ja oder nein? Danke und Gruß, Kai |
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#3 (permalink) |
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Freundlicher
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Bei Premiere und O2 stand das auch so in den AGB. Dennoch haben beide einer Begleichung per Überweisung stattgegeben. OK, freiwillig nicht ganz. Ich habe beiden die Einzugsermächtigung widerrufen. Kam aber kein Meckern oder ähnliches.
Wie dem auch sei. Als künftiger Insolvenzler und ALG-II Empfänger würden die Abbuchungen von Congster eh ins Leere laufen. Und genau hierfür wäre eine Begleichung per Überweisung natürlich sinnig. Aber Congster will sich da nichts von annehmen. Geändert von HoloDoc (31.08.2007 um 22:12:54 Uhr) |
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#4 (permalink) |
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Oben bleiben!
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Es gibt durchaus eine Möglichkeit ein Mobiltelefon auf Überweisungsbasis zu benutzen. Dieses Geschäftsmodell nennt sich Prepaid.
Jede Minute verstreichen in Afrika ganze 60 Sekunden.
Kopiere dies in Deine Signatur, wenn Du Maultaschen magst. Mein Stern: epsilon carinae
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#6 (permalink) |
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Oben bleiben!
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Oh, sorry... Naja, bei Internetz könnte ich mir bei entsprechender Wohnsituation eventuell vorstellen, bei einem Nachbarn "mitzusurfen". In meiner alten Wohnung hat auch eine Nachbarin über meine Leitung mitgesurft...
Jede Minute verstreichen in Afrika ganze 60 Sekunden.
Kopiere dies in Deine Signatur, wenn Du Maultaschen magst. Mein Stern: epsilon carinae
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#8 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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jeder anbieter,
der einen nicht unbedingt zur taeglichen lebensbedarferfuellung gehoerigen artikel anbietet, kann die zahlungsweise selbst bestimmen. manche anbieter glauben halt, dass eine lastschriftabbuchung sicherer ist als eine ueberweisung, die der kunde durchfuehren kann oder auch nicht. ob das nun sinnvoll ist oder auch nicht, bleibt dahingestellt, denn auch lastschriften koennen zurueckgehen :-) aber irgendwie sehe ich das problem nicht, wer mich nicht so bezahlen lassen will, wie ich moechte, bekommt mich nicht als kunde. peter |
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#9 (permalink) | |
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♥♥♥♥♥♥
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Zitat:
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#11 (permalink) | |||
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TopPromoter
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Zitat:
Zitat:
Weil 99,9 % der Telekomunikationsunternehmen bestehen auf Lastschrift, die Zulassungstelle besteht auf Lastschrift ect. Miete läuft auch fast immer über Lastschrift. Zitat:
@HoloDoc wo liegt das Problem ? Wenn du deine Rechnungen gewillt bist zu bezahlen , dann ist doch Lastschrift für dich viel einfacher und viel sicherer. Kann zb. nicht passieren, das man dir das Handy oder den Internetzugang sperrt weil du mal eine Rechnung vergessen hast zu bezahlen. Also woran liegt es das du keine Lastschrift willst ? |
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#12 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
wo hast du denn den Schwachsinn her?? ich habe mittlerweile rund 20 Autos angemeldet, und immer meine Steuern brav per Überweisung bezahlt |
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#13 (permalink) |
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zu gutmütig
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Es kann dafür mehrere Gründe geben
ich denke, der Wichtigste : Wenn eine Firma mal (z.B. durch ein PC-Problem) zuviel abbucht kann es manchmal etwas dauern bis das Geld wieder auf deinem Konto ist. Wenn dann dein Konto noch ins Minus rutscht kann es zu erheblichen Problemem und Ärger kommen. Für Rechnungsposten die sich monatlich nicht ändern favorisiere ich auch das Lastschriftverfahren, ansonsten (wenn Möglich) eine Rechnung! |
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#14 (permalink) | |
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TopPromoter
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Zitat:
Ich 2 und du ? http://www.mkk.de/cms/de/aemter-und-...echtigung.html |
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