Alt 31.08.2007, 21:49:12   #1 (permalink)
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ID: 2708
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Frage Dürfen Anbieter auf Einzugsermächtigung bestehen?

Hi,

ich habe da mal eine Frage. Entweder bin ich zu blöd zum googeln, oder .... wahrscheinlich bin ich zu blöd.

Es geht darum, ob Anbieter von Leistungen (hier Congster), auf Einzugsermächtigungen zur Begleichung angefallener Posten bestehen dürfen.

Ich meine irgendwann einmal gelesen zu haben, dass das so nicht geht. Ein Anbieter müsste immer die Möglichkeit einräumen, Forderungen auch per Überweisung begleichen zu können.

Sogar die engstirnigen Jungs von Premiere und O2 konnte ich zu einer Überweisung der Rechnungsbeträge bewegen. Nur Congster stellt sich da quer. Die Mädels dort meinen, sobald ich die Einzugsermächtigung widerrufe, käme das einem Vertragsbruch gleich und sie würden umgehend meinen Vertrag kündigen.

Haben die Recht? Wie gesagt, ich finde die Info nicht wieder. Hat da jemand einen Link zu einem Gesetzesauszug, egal ob ja oder nein?

Danke und Gruß,
Kai
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Alt 31.08.2007, 21:57:11   #2 (permalink)
abgemeldet

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Wenn die Einzugsermächtigung Teil des Vertrages bezw. deren AGB waren / sind, dann ja.
Dann wäre das ein Vertragsbruch und kann zur Kündigung führen.
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Alt 31.08.2007, 22:01:26   #3 (permalink)
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Bei Premiere und O2 stand das auch so in den AGB. Dennoch haben beide einer Begleichung per Überweisung stattgegeben. OK, freiwillig nicht ganz. Ich habe beiden die Einzugsermächtigung widerrufen. Kam aber kein Meckern oder ähnliches.

Wie dem auch sei. Als künftiger Insolvenzler und ALG-II Empfänger würden die Abbuchungen von Congster eh ins Leere laufen. Und genau hierfür wäre eine Begleichung per Überweisung natürlich sinnig. Aber Congster will sich da nichts von annehmen.

Geändert von HoloDoc (31.08.2007 um 22:12:54 Uhr)
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Alt 31.08.2007, 22:28:59   #4 (permalink)
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Es gibt durchaus eine Möglichkeit ein Mobiltelefon auf Überweisungsbasis zu benutzen. Dieses Geschäftsmodell nennt sich Prepaid.
Jede Minute verstreichen in Afrika ganze 60 Sekunden.
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Alt 31.08.2007, 22:32:04   #5 (permalink)
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Ich rede nicht von Mobilfunkverträgen (congstar), sondern von Internetzugängen (noch congster).
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Alt 31.08.2007, 22:45:11   #6 (permalink)
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Oh, sorry... Naja, bei Internetz könnte ich mir bei entsprechender Wohnsituation eventuell vorstellen, bei einem Nachbarn "mitzusurfen". In meiner alten Wohnung hat auch eine Nachbarin über meine Leitung mitgesurft...
Jede Minute verstreichen in Afrika ganze 60 Sekunden.
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Alt 31.08.2007, 22:48:52   #7 (permalink)
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Meine Nachbarn können Internet nicht einmal schreiben ;-)
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Alt 31.08.2007, 23:00:09   #8 (permalink)
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jeder anbieter,

der einen nicht unbedingt zur taeglichen lebensbedarferfuellung gehoerigen artikel anbietet, kann die zahlungsweise selbst bestimmen.

manche anbieter glauben halt, dass eine lastschriftabbuchung sicherer ist als eine ueberweisung, die der kunde durchfuehren kann oder auch nicht.

ob das nun sinnvoll ist oder auch nicht, bleibt dahingestellt, denn auch lastschriften koennen zurueckgehen :-)

aber irgendwie sehe ich das problem nicht, wer mich nicht so bezahlen lassen will, wie ich moechte, bekommt mich nicht als kunde.

peter
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Alt 01.09.2007, 01:46:04   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von HoloDoc Beitrag anzeigen
[...] Haben die Recht? Wie gesagt, ich finde die Info nicht wieder. Hat da jemand einen Link zu einem Gesetzesauszug, egal ob ja oder nein? [...]
Also ich habe nur ein BGH-Urteil vom 23. Januar 2003 (Az. III ZR 54/02) zu Mobilfunkverträgen gefunden. In denen ist eine solche Klausel zulässig, wenn zwischen Rechnung und Abbuchung mindestens 5 Werktage liegen. Dies ist sicher auch auf Verträge mit Internetprovidern übertragbar.
Gruß, Jacky
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Alt 01.09.2007, 07:50:53   #10 (permalink)
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daric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehen
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Verwsuch mal ein Auto anzumelden, das geht nur wenn du einer Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer zustimmst.
gruß, daric
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Alt 01.09.2007, 08:08:38   #11 (permalink)
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ewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunft
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Zitat:
Zitat von PeterLV Beitrag anzeigen
jeder anbieter,

der einen nicht unbedingt zur taeglichen lebensbedarferfuellung gehoerigen artikel anbietet, kann die zahlungsweise selbst bestimmen.

manche anbieter glauben halt, dass eine lastschriftabbuchung sicherer ist als eine ueberweisung, die der kunde durchfuehren kann oder auch nicht.

ob das nun sinnvoll ist oder auch nicht, bleibt dahingestellt, denn auch lastschriften koennen zurueckgehen :-)
JA aber die Rückbuchung ist mit einem Aufwand verbunden, also ist die Hemmschwelle größer und damit ist das Risiko für das Unternehmen geringer
Zitat:
Zitat von PeterLV Beitrag anzeigen
aber irgendwie sehe ich das problem nicht, wer mich nicht so bezahlen lassen will, wie ich moechte, bekommt mich nicht als kunde.

peter
Glaub ich dir so nicht, oder hast du kein Internet, keine Wohnung, kein Telefon und kein Auto ?
Weil 99,9 % der Telekomunikationsunternehmen bestehen auf Lastschrift, die Zulassungstelle besteht auf Lastschrift ect. Miete läuft auch fast immer über Lastschrift.

Zitat:
Zitat von daric Beitrag anzeigen
Verwsuch mal ein Auto anzumelden, das geht nur wenn du einer Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer zustimmst.
Ja.

@HoloDoc

wo liegt das Problem ? Wenn du deine Rechnungen gewillt bist zu bezahlen , dann ist doch Lastschrift für dich viel einfacher und viel sicherer. Kann zb. nicht passieren, das man dir das Handy oder den Internetzugang sperrt weil du mal eine Rechnung vergessen hast zu bezahlen. Also woran liegt es das du keine Lastschrift willst ?
ewin12000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2007, 08:22:27   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von daric Beitrag anzeigen
Verwsuch mal ein Auto anzumelden, das geht nur wenn du einer Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer zustimmst.

wo hast du denn den Schwachsinn her??

ich habe mittlerweile rund 20 Autos angemeldet, und immer meine Steuern brav per Überweisung bezahlt
wittis-web.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2007, 08:23:34   #13 (permalink)
zu gutmütig
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Zitat:
Zitat von ewin12000 Beitrag anzeigen
Also woran liegt es das (du) keine Lastschrift willst ?
Es kann dafür mehrere Gründe geben

ich denke, der Wichtigste :

Wenn eine Firma mal (z.B. durch ein PC-Problem) zuviel abbucht kann es manchmal etwas dauern bis das Geld wieder auf deinem Konto ist. Wenn dann dein Konto noch ins Minus rutscht kann es zu erheblichen Problemem und Ärger kommen.

Für Rechnungsposten die sich monatlich nicht ändern favorisiere ich auch das Lastschriftverfahren, ansonsten (wenn Möglich) eine Rechnung!
toni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2007, 08:25:39   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
wo hast du denn den Schwachsinn her??

ich habe mittlerweile rund 20 Autos angemeldet, und immer meine Steuern brav per Überweisung bezahlt
kein Schwachsinn, wieviele Autos dieses Jahr angemeldet ? Du kannst die Steuern nicht mehr per Rechnung zahlen zumindest nicht in BAdenWürtteng und nicht in Hessen.

Ich 2 und du ?

http://www.mkk.de/cms/de/aemter-und-...echtigung.html
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Alt 01.09.2007, 08:25:44   #15 (permalink)
Eta Capricorni
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ganz einfach:

Wenn man nicht sooooo viel Geld hat, isses ganz Praktisch wenn man nach der Rechnungsstellung noch n paar Tage Zeit zum zahlen hat (zB. Telekom -> Zahlungsziel 10 Tage)

scriper ist offline   Mit Zitat antworten
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