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#1 (permalink) |
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Benutzer
Reg: 08.05.2006
Beiträge: 37
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Hallo, ich habe hier eine Frage. Ich(16) wollte (mit zwei Freunden beide 15) am Wochenende eine Disko besuchen gehen. Die Beiden hatten 2 Ausweise auf denen beide um ein Jahr älter sind. Der eine hatte eine Mopedausweiskopie (schlechteste Qualität) mit SEINEM Foto und falschen Daten und der andere seinen Schülerausweis wo alle Daten stimmten, nur eben die 1994 durch eine 1993 ersetzt wurde.
Beide Fälschungen waren qualitativ sehr schlecht. Ich hatte einen ECHTEN Ausweis aber darum geht es nicht. Der Türsteher fragte die beiden 2-mal ob der Ausweis echt wäre, beim 2. Mal sagten beide "ja". Die Türsteher steckten die Ausweise ein und meinten sie melden es der Polizei. Meine Einschätzung sagt mir dass es sich hierbei um einen Bluff handelt, jedoch bin ich mir nicht sicher und wollte fragen wie wahrscheinlich es ist das eine Anzeige auf sie zukommt und in welchem Maße. Meine bisherigen Recherchen vor 1-2 Jahren ergaben ja dass bei solchen "Kinkerlitzchen" in so einer großen Diskothek solchen Taten nicht nachgegangen wird. Meine subjektive Einschätzung ist dass, ich denke dass sie nicht einmal die Zeit hätten. Selbst wenn eine Anzeige kommen würde würde dies nach meiner Einschätzung nur eine Verwarnung bedeuten da beide noch nie aufgefallen sind. Was glaubt ihr? Die beiden gaben zu die Ausweise gefälscht zu haben, die Türsteher haben einmal den Namen und einmal das Foto. Was kommt auf die Beiden zu? Ein Hausverbot, eine Anzeige oder gar nichts? Möchte es gerne wissen da es sehr gute Freunde sind und ich mich informieren wollte ob ich ihnen keinen Blödsinn erzählt habe. Sie waren sehr aufgebracht und ich wollte sie beruhigen. mfg qwasyxedc PS: Ich entschuldige mich für meine Rechtschreibfehler welche um halb 4 entstand. Ich hoffe man kann es nun lesen und auch die die mir negative Bewertungen gaben sind nun zufrieden. Geändert von qwasyxedc (09.04.2009 um 02:23:40 Uhr) |
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#3 (permalink) |
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klamm-Lipper
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Eine klassische Urkundenfälschung nach §267 StGB war das. Wenn ihr aber zwischen 14 und 17 Jahre alt seit kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Was es da für Sanktionen gibt kannst du ja mal nachlesen.
Sollte der Türsteher das ernst gemeint haben, habt ihr halt Pech. Wer Mist baut muss ihn auch ausbaden. Und bevor du weiter fragst: Wir können leider auch nicht einschätzen wie der Türsteher die Sache wertet. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#4 (permalink) |
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Troddl
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Ist fraglich ob da etwas kommen wird und wie die Türsteher dazu kommen, die Ausweise einfach einzubehalten. Normalerweise hätten sie direkt die Polizei rufen müssen. Den Einzug der Dokumente würd ich als Laie ja schon fast als Diebstahl bezeichnen.
immer mitten in der Stadt |
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#6 (permalink) | |
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Need Homerhol
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Zitat:
€: Oder meintest du das jetzt darauf bezogen, dass die die Ausweise behalten ham weil sie glauben das es Fälschungen sind, anstatt die Polizei zu verständigen? Das war natürlich falsch, da muss die Polizei verständigt werden. |
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#7 (permalink) | |
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Zirkelpopler
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Zitat:
Das ist natürlich eigene Dummheit (sorry für den Ausdruck, ist aber so!) , da diese Dokumente nicht in einer Diskothek ab 16 angenommen werden dürfen. Disko´s besucht man mit 16 - und ab 16 unterliegt man der gesetzlichen Ausweispflicht (=Personalausweis).... |
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#8 (permalink) | ||
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Troddl
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Zitat:
Zitat:
immer mitten in der Stadt |
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#9 (permalink) | |
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back to the roots
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Zitat:
Normalerweise passiert erstmal nix. Wenn der 16 Jährige dann aber um 01:00 Uhr rauskommt gibts mecker vom Türsteher oder aber er kriegt Hausverbot ... Oder aber die Polizei wird gerufen, dass hab ich auch schon mitbekommen.
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will be dominated by Hoovers and blenders. |
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#11 (permalink) |
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Piraten-Battle.de
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Da du ja so wie ich aus Österreich bist, wird wohl (leider) nicht viel passieren...
Hier mal ein Link zum durchlesen: http://www.gericht.at/beitrag/gerich...000&nid=412101 @edit: In Deutschland wird da entschieden härter durchgegriffen bei Jugendlichen die straffällig werden. |
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#12 (permalink) |
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notorisch abwesend
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Ein ehemaliger Klassenkamerad hat sich auf seinem Mopedausweis mit dem Bleistift auch im ein Jahr älter gemacht. Das gab einen ordentlichen Anpfiff und die Eltern durften auf dem Revier erscheinen. Ob's noch strafrechtliche Konsequenzen hatte, weiß ich nicht, aber wenn man schon so klug ist, seinen Ausweis zu fälschen, sollte man sich nicht mit schlechten Kopien erwischen lassen.
Ich habe nicht nachgezählt, aber es lassen sich tatsächlich einige Rechtschreib- und Grammatikfehler finden. *scnr*
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#14 (permalink) | |
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gratis-stuff.de
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Zitat:
Inzwischen ist die nur noch ab 18. |
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#15 (permalink) |
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Slotinferno.de
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Wir sind da bspw. konsequent und bringen die Ausweise tatsächlich zur Polizei und erstatten anzeige wegen Urkundenfälschung.
Wieso ? Ganz einfach: Ihr macht euch zu nem 18 jährigen, seit jedoch erst 17. Bei euch greift also das Jugendschutzgesetzt. Wenn nun eine Kontrolle seitens der Behörden erfolgt (meist sind das Zivilcops) ist der Discobetreiber dran und kann mitunter sogar seine Lizenz verlieren. Oder aber ihr sauft euch den Arsch zu, fangt ne Schlägerei an, stürzt wegen mir beim Gang auf die Toilette unglücklich, lauft in die Faust eines Türstehers, baut auf dem nach Hause weg nen Unfall => halt alles Sachen wo die Cops hinzu gezogen werden müssen. Die stellen fest => der is stramm wie nen Amtmann => Discobetreiber hat nen Mittelschweres Problem. Ich verstehe das gerade Jugendliche gerne feiern gehen möchten am WE oder in den Ferien, jedoch hängen die Securitymitarbeiter an ihren Jobs und der Discoinhaber meistens auch an seiner Disco. Slotinferno.de exklusive, cachefreie Spiele - Komm und spiel mit mir ! ! Geändert von H3llh4mm3r (32.01.2008 um 26:24:14 Uhr). |
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