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#1 (permalink) |
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Benutzer
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Hallo liebe Forenmitglieder,
wie warscheinlich viele von euch habe ich das Angebot mit den 50€ Startguthaben und Gratis Handy im Fernsehen gesehen. Da es auf seriösen Sendern lief und die Seite Preis24 ziemlich seriös aussieht habe ich bestellt. Kosten, es kamen nur 6,90 € Versand auf mich zu, die ich per Lastschrift zahlte. Heute wurden frecherweiße 15€ Guthaben aggebucht, das wird wohl noch eine Zeit so weiter gehen. Auf der Seite Preis24 steht davon nirgendwo sichtbar irgendwas und dort stand Startguthaben und Gratis. Ich konnte nirgendwo einen Hinweis darauf entdecken, dass ich die 15€ zahlen müsste. Es stand dort nur 1 Monat 5€ Startguthaben (die waren auch umsonst) und 3x Monate 15€ Guthaben = 50 € Selbst wenn das irgendwo in den AGBs verankert ist, dass ist irreführende Abzocke. Was sagt ihr dazu? Ich denke ich werde das Geld zurück buchen lassen und es drauf ankommen lassen. Meinet wegen auch gerichtlich, ich finde das eine reine Dreistheit und da werden sich bestimmt noch viele Leute umgucken. Bin auf eure Beiträge gespannt! Liebe Grüße |
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#2 (permalink) | |||
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Moderator
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Zitat:
Medien verkaufen Werbung um damit Geld zu verdienen... Wer bezahlt darf halt Werbung schalten... Und an welchen optischen Merkmalen machst du die potenzielle Seriosität eines Angebotes fest? Zitat:
Ich kenne das bei Handyverträgen z.B., daß dir der Anbieter, über den du den Vertrag abgeschlossen hast, dir einen Tei der Rechnungssumme gutschreibt. Da der Provider das aber nicht weiss bzw. sich nicht dafür interessiert, da du Vertragspartner bist, bekommst du ganz normale die Rechnung und der Drittanbieter schreibt dir den vereinbarten Betrag auf deinem Konto gut. Möglich, daß es hier ähnlich ist... Zitat:
Du hast ja offensichtlich bei deiner Bestellung die AGB akzeptiert, da sollte man sie doch wenigstens mal gelesen haben Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#3 (permalink) |
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Benutzer
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Ich habe ja niemals einen Vertrag abgeschlossen oder unterschrieben.
![]() Ich habe mal ein wenig Zeit investiert und das Internet durchwühlt. Die Abbuchung ist auf eine "Auto Aufbuch" Funktion zurück zu führen. Sobald das Konto unter 2,00 € Guthaben fällt, wird automatisch 15,00 € aufgebucht und damit von meinem Konto abgebucht. Das finde ich dennoch abzocke, da überall Prepaid steht. Da kann es doch nicht legal sein, einfach so eine Funktion automatisch auf "an" stehend zu haben. Das ist doch bewusst kalkuliert das mindestens 85% der User darauf rein fallen. Also ich finde Pro7 und so weiter sind seriöse Sender und ich dachte, die prüfen vorher für wenn oder was Sie Werbung machen. Das war wohl ein Fehlglaube. Mir wird nichts gutgeschrieben, ich bekomm wohl am Anfang des nächsten Monats meine 15,00 € Gratisguthaben und habe dann 30,00 € ![]() Kann ich nicht meine gekauften 15,00 € Guthaben zurück geben? |
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#6 (permalink) |
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Benutzer
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Daß Problem mit der automatischen Aufladung ist, daß man es erst nach sehr intensiven Suchen findet. In den AGB wird auf die Seite von discoplus verwiesen und da findet man es dann. Das ist so natürlich nicht rechtens. In den AGBs habe ich nichts dazu gefunden, allerdings habe ich nicht alles gründlich durchgelese, sondern eher die in Frage kommenden Abschnitte überflogen. Aber selbst wenn es da drin stehen würde wäre es nicht Vertragsbestandteil. Hier kommt §305c BGB zum tragen. Diese Regelung ist derart ungewöhnlich, daß Du damit nicht zu rechnen brauchtest. Ich kann dir nur empfehlen, zur Bank zu gehen und das Geld zurückbuchen zu lassen. Dafür hast du sechs Wochen Zeit ab Buchungsdatum. Schreibe zudem am Besten discoplus direkt an und untersage ihnen, weitere Abbuchungen von deinem Konto vorzunehmen. Das kann per Einschreiben geschehen, es reicht aber in der Regel ein normaler Brief, den du mit einem Zeugen zusammen abschickst.
Natürlch werden die mit großer Wahrscheinlichkeit versuchen, dich doch noch zur Zahlung zu "überreden". Solltest Du dazu Fragen haben schreib es einfach hier rein. |
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#7 (permalink) |
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Benutzer
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Das Problem ist ja, dass man die netten Herren schlecht erreicht.
Die Hotline will freche 99 Cent die Minute und es soll mehrere Minuten dauern bis man da überhaupt jemanden ran kriegen soll. Bleibt wie gesagt nur noch der Brief. Einschreiben und so weiter kostet ja auch wieder in etwa 2,00 €. Ist eine Rückbuchung kostenlos? Das ganze bringt mir jetzt aber alles nichts, wenn ich dann eine Mahnung im Briefkasten habe und so weiter. Dadurch entstehen wieder kosten und viel Arbeit. Ich glaube nicht, dass Sie das Guthaben einfach zurück ziehen, sondern eher mir den Betrag neu berechnen. Also ich denke vor Gerricht hätte man mehr als gute Chancen, Recht zu bekommen. Aber ist es das alles Wert? Meine Abbuchung ist wie gesagt deaktiviert, das rate ich auch allen anderen, die das Angebot genutzt haben. In Zukunft werd ich um diesen Anbieter einen RIESEN Bogen machen und ich empfehle das auch allen anderen, wenn das jeder macht, dann funktionieren solche Maschen nicht mehr. |
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#9 (permalink) | ||
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Moderator
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Zitat:
In den AGB von preis24 steht im ersten(!) Absatz, daß der Vertrag aufgrund der Tarife und Leistungen von DiscoTEL geschlossen wird. Bei discoTEL steht es auf der Startseite: Zitat:
Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
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#10 (permalink) |
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Benutzer
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Eine Rückbuchung ist kostenlos.
Wie bereits oben geschrieben, mußt Du nichts mit Einschreiben verschicken. Ein Zeuge reicht aus. Außerdem bist Du ohnehin nicht verpflichtet, discoplus anzuschreiben. Jede Abbuchung ist eine rechtswidrige Handlung. Natürlich mußt Du eine rechtswidrige Handlung nicht erst verbieten, sie ist per se verboten. Auch wenn hier einige meinen, daß man es aus den AGB entnehmen kann reicht aus, dem ist nicht so. Der oben erwähnte § 305c BGB kommt hier zum tragen. Außerdem ist es ein typischer Fall von iudicia stricti iuris gegen udicia bonae fidei. Also der strengen Auslegung gegen Auslegung nach Treu und Glauben. Der §242 BGB ist bei jedem Schuldverhältnis ( jeder ist ein Schuldverhältnis ) anzuwenden. Hier liegt offenbar eine Irreführung vor, den es wurde der Eindruck vermittelt, dieses Angebot würde ohne Verpflichtungen für dich bestehen. Leider muß ich hier sagen, daß diese Masche wie leider vieles heutzutage auf die Naivität von Kunden setzt und sie bei Dir leider fündig wurden. Aber in Deutschland ist es eben nicht erlaubt, seinen Vertragspartner hinters Licht zu führen. Ansonsten rate ich Dir, einfach mal ne mail an de Verbraucherzentrale zu schicken. Einen besseren Ratschlag als von denen wirst Du hier im Forum nicht bekommen: http://www.verbraucherzentrale.de/ |
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#11 (permalink) |
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Benutzer
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Die Verbraucherzentrale nimmt keine Email Anfragen entgegen
leider ist keine Beratungsstelle in meiner Nähe und 1,50 für die Hotline sind mir ein wenig zu teuer.Arusiek damit hast du bestimmt Recht, aber deren vorgehen ist trotzdem mehr als Dreist. Mir wurde zu 100% der Glauben vermittelt das nur die Versandkosten abgebucht werden. Dort stand auch nur 6,90. Wenn du im Supermarkt 1 KG Äpfel kaufst, wiegst du die dann auch vorher nach? ![]() Ein gewisses Grundvertrauen sollte man eigentlich in die Menschheit haben. Wie dann jetzt am besten vorgehen? Es gibt doch bestimmt mehrere User, die auf diese Masche reingefallen sind. Zurückbuchen oder nicht? Liebe Grüße |
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#12 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 21.09.2011
Beiträge: 3
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Man siehe bitte hierzu den link zum anderen Forum wo ich unter gleichen Benutzernamen zu finden bin.
Ich will hiermit den anderen helfen und auch gleichzeitig neue Lösungsvorschläge entgegennehmen. Da ich nicht nochmal das ganze Prozedere niederschreiben möchte http://forum.chip.de/andere-anbieter...158-page3.html Ich hoffe dies ist erlaubt. Danke für euer Verständniss . |
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#13 (permalink) | ||||
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Moderator
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Zitat:
Die erste Frage ist ja aber schon: Über wen? Dein "Problem" ist halt, daß du einen Vertrag über Dritte abgeschlossen hast. Das ist (leider) gerade im Mobilfunkbereich heute üblich. Dabei erkennst du automatisch die AGB beider Anbieter an. Ich kann mir kaum vorstellen, daß beide Firmen so blöd sind, ihre Vorgehensweise nicht rechtlich abgesichert zu haben. Auf jeden Fall wäre ich vorsichtig bei pauschalen Laientips wie: Zitat:
Wenn es dir wirklich so wichtig ist, solltest du dich in jedem Fall fachkundig beraten lassen, bevor du irgendwelche Schritte unternimmst, die dich u.U. noch mehr Geld kosten... Wenn du jedoch der Meinung bist, daß der evtl. Aufwand die 15€ nicht lohnt, solltest du es als Lehrgeld verbuchen, mit dem Guthaben nette Menschen anrufen und zukünftig Verträge, auch wenn sie nicht direkt als solche zu erkennen sind, durchlesen Und noch am Rande... Zitat:
Zitat:
Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
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#14 (permalink) |
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Benutzer
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Mit der Aussage meinte ich natürlich nicht, daß jede Abbuchung von deinem Konto rechtswidrig ist, es bezog sich auf diesen Fall. Jede Abbuchung setzt dein Einverständnis voraus. Liegt es nicht vor, ist es eine unerlubte Handlung und somit rechtswidrig. Daß es aber so gemeint war hätte man mit etwas mehr nachdenken aus dem Kontext erkennen können, zumindestens die meißten von uns
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#15 (permalink) |
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Benutzer
Reg: 25.09.2007
Beiträge: 34
![]() ![]() |
Definitiv "Nein"! Es reicht schon, wenn sich Deine Bankverbindung (egal ob mit oder ohne Nachhilfe durch den Auftraggeber der Abbuchung) ins DTAus-Verfahren "verläuft".
http://de.wikipedia.org/wiki/Datentr...auschverfahren |
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