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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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hi, meine frweundin hatte sich letztens bei folgender seite angemeldet,
www.esimsen.com sie hat nur leider nicht dier agbs gelesen in denen denn auch steht das es etwas kostet. Sie hat jetz eine rechnung bekommen in der diese seite das geld möchte. Frage, muss sie zahlen oder mit rechtlichen Folgen rechnen? Sie ist nämlich keine 18 wie es dort gefordert wird, hat den bestätigungslink in der mail nicht angeklickt, also nicht bestätigt und ja, was soll sie jetz machen? Ich würde sagen sie brauch nicht zahlen, sie ist immerhin keine 18 und hat dazu noch nicht ihre daten sondern fantasienamen und eigentlich alles fantasie eingegeben bis auf ihre handynummer und ihre e-mail, die sind richtig. muss sie zahlen? sollte sie reagieren oder was sollte sie machen? zumal sie hat den bestätigungslink der mail nicht bestätigt und eine sms bekommen in der steht das sie frei geschalten ist. Eigentlich muss sie nicht zahlen, sie kann doich auch sagen sie hat sich dort nicht angemeldet oder? bitte schnell um hilfe |
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#2 (permalink) |
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downtownmeals.com
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1. was ist "letztens"? Innerhalb der letzten 14 Tage? Dann hätte sie nach Fernabsatzgesetz ein Rücktrittsrecht.
2. Was genau für ein Vertrag ist das? Mit regelmäßigen (also jährlichen, monatlichen... ) Kosten? Dann hat sie ebenfalls eine Chance, da sie noch nicht 18 ist. Generell sollte diene Freundin aber in Zukunft die AGB lesen, bevor sie diese zur Kenntnis nimmt. Paragraphen gibts dazu auch, hab sie aber weder gerade im Kopf noch das BGB zur Hand, such mal nach Fernabsatzgesetz und Taschengeldparagraph. Achja, wenn sie behauptet, sie hätte sich dort nicht angemeldet, dann kann der Betreiber davon ausgehen, dass er betrogen worden ist, und in Auftrag geben nach der IP zu "fahnden" welche deine Freundin hinterlassen hat. Davon würde ich also abraten. |
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#3 (permalink) |
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Spaaaank
Reg: 22.06.2008
Beiträge: 14
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Nicht reagieren.
Solche Seiten werden sich hüten, vor Gericht zu ziehen, da sie dort zu einer hohen Wahrscheinlichkeit verlieren werden, weil nicht klar hervorgeht, dass beim Anmelden Kosten entstehen. Nach 2-3 Abmahnungen sollte sich das Thema erledigt haben. Gruß |
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#4 (permalink) |
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downtownmeals.com
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Ardoc, würdest Du's riskieren? In München gibts ne Anwältin, die sich auf sowas spezialisiert hat, die schickt seiner Freundin eine Schuldanerkenntnis, die sie - evtl. wieder ohne zu lesen - unterschreibt. Damit ist die Falle zugeschnappt und seine Freundin hat evtl eine Schuld anerkannt, welche evtl. niemals existiert hat und muss zahlen. Der Fall war mal bei Stern TV oder ähnlichem.
P.S. die Anwaltskosten können dann schnell mal ein paar Hundert Euro werden, wenn man nicht reagiert. |
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#8 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
also der vertrag gilt ein jahr, kannst auch unten gleich in den agbs gucken , mensch des is ein sch.... weiß auch nicht was richtig ist |
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#10 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
würd auch sagen das sie genau deswegen nicht zahlen muss, aber weil da steht dann wird strafanzeige gestellt, muss sie da mit was rechnen? ich meine was soll da denn bitte kommen? |
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#11 (permalink) | |
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downtownmeals.com
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Zitat:
![]() Nee, die kann sich ruhig melden und sagen, dass sie minderjährig ist, sie hat gegen kein Gesetz verstoßen und ist somit nicht straffällig geworden. Aber das Unternehmen kann gerne mal beim zuständigen Staatsanwalt anrufen und sich nochmals erkundigen. |
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#12 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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#14 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo Community,
ich hab die letzten Beiträge nun einige Male durchgelesen und bin zwischendurch immer über nen Paar Punkte gestolpert. Als erstes AGB's sollten immer gelesen werden (auch, wenn es ein Krampf ist und viele die Hälfte sowieso nicht verstehen). Daher geht dann hervor, dass das Angebot nicht für minderjährige Personen gilt. Sie hat sie aber wohl als eine solche ausgegeben (wenn ich das in deinem ersten Post richtig gelesen habe). Zitat:
Also auf jeden Fall melden und die Sache klar machen und versuchen denen das zu erklären. Was draus wird kann ich nciht sagen. Bin kein Anwalt und hab auch sonst mit rechtlichen Angelegenheiten nichts zu tun. Ist nur mein menschlicher Verstand der sich beim Lesen eingeschaltet hat. Oder auch nicht. KA. In diesem Sinne. |
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#15 (permalink) |
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Losegold.de
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nicht zahlen... denn:
a) die agb sind als grafik zu finden, solche sachen müssen auch klar erkennbar sein, wenn grafiken geblockt sind, bzw. man einen reinen text-brwoser nutzt b) es darf nicht nur in den agb stehen, das dieser dienst kostenpflichtig ist, sondern es muss auch bei der anmeldung klar ersichtlich sein. soweit ich weiss gibt es hierfr sogar gerichtsbeschlüsse. lg* leuchte |
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