Alt 03.03.2011, 19:47:48   #1 (permalink)
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Standard Bezahlung in Kleinbeträgen

Hallo,
wenn mir eine Rechnung über 28 Euro vorliegt, ist es rechtens diese in 7 Beträgen á 4 Euro zu überweisen? Oder greift hier §266 BGB (Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt)?

Gruß,
Champ

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Alt 03.03.2011, 20:00:57   #2 (permalink)
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Ich hab mal nach "das wahre Leben" verschoben .

Nur interessehalber - wie kamst du auf den Präfix "Geschichte"?
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Alt 03.03.2011, 20:06:21   #3 (permalink)
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Geschichte? Das war keine Absicht. Aber die ganze neue Unterteilung ist ja mal blöd. Aber weißte auch was zu meiner Frage?

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Alt 03.03.2011, 20:22:39   #4 (permalink)
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Wenn Du den kompletten Betrag bis zum Fälligkeitstermin überweist, sehe ich rechtlich kein Problem. Fraglich ist aber, wozu man sowas machen sollte.

EDIT: Habe gerade nochmal in den Kommentar geschaut. Der Gläubiger kann die Teilleistungen ablehnen, er muss es aber nicht. Zweck ist die Vermeidung von Belästigungen des Gläubigers (zitierte Entscheidung stammt noch vom Reichsgericht ).

Geändert von baffi (03.03.2011 um 20:29:24 Uhr)
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Alt 03.03.2011, 20:41:22   #5 (permalink)
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Es geht um folgendes Schreiben:


Sehr geehrter Herr ...,
in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass wir zur Annahme von Teilzahlungen nicht verpflichtet sind (§266 BGB). Aus diesem Grund werden Überweisungen von Kleinstbeträgen, wie von Ihnen getätigt, nicht zugeordnet, d.h. es tritt keine Erfüllungswirkung ein. Die Forderung bleibt weiterhin als offene Forderung bestehen und nach erfolglosem Verstreichen der im Mahnschreiben gesetzten Frist wird diese abgetreten.

Wenn Sie wünschen, dass Ihre zahlreichen Überweisungen von Kleinstbeträgen zugeordnet werden, bitten wir Sie um Bestätigung, dass Sie die dadurch bei uns entstehenden Kosten in Höhe von 5,00 Euro übernehmen. Sollten Sie für die Zuordnung Ihrer zahlreichen Einzelüberweisungen nicht die Kosten übernehmen wollen, bitten wir Sie die nun bestehende Gesamtforderung in Höhe von 45,70 Euro (in einem Betrag) auf folgendes Konto zu überweisen ...

Für den Fall, dass Sie eine Zuordnung Ihrer bisher getätigten Überweisungen in Kleinstbeträgen wünschen, bitten wir Sie, diesen Betrag sowie die für die notwendige Halterermittlung sowie den Versand der berechtigten Mahnung in Höhe von insgesamt 22,70 Euro unter angabe Ihres Aktenzeichens ... blabla bla zu überweisen. Sobald wir über die Bearbeitungskosten einen Zahlungseingang verzeichnen, werden wir die von Ihnen überwiesenen Teilzahlungen zuordnen.

Mit freundlichen Grüßen,

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Alt 03.03.2011, 20:47:25   #6 (permalink)
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Naja, da is doch n Artikel des BGB angegeben, hast dir den schon mal angeschaut?

Ansonsten finde ich es durchaus sinnvoll, dass Teilzahlungen nicht angenommen werden müssen bzw. in dem Fall trotzdem angenommen werden, wenn eben auch der entstehende Aufwand bezahlt wird – ist ja nur fair.

Außerdem kommen sonst so Spaßvögel und überweisen 50 Euro in 1ct-Portionen… ist schon gut, dass das klar geregelt ist.
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Alt 03.03.2011, 20:51:38   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von DelphiKing Beitrag anzeigen
Naja, da is doch n Artikel des BGB angegeben, hast dir den schon mal angeschaut?
Das hier steht drin:
"Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt."

Zitat:
Zitat von DelphiKing Beitrag anzeigen
Außerdem kommen sonst so Spaßvögel und überweisen 50 Euro in 1ct-Portionen… ist schon gut, dass das klar geregelt ist.
Dafür reicht keine TAN Liste ^^

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Alt 03.03.2011, 21:16:23   #8 (permalink)
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Mir erschließt sie der Grund nicht, einen so kleinen Betrag noch viel kleiner zu stückeln - von daher kann ich den Empfänger schon verstehen - 7 Beträge a 4 € erzeugen unnötig bürokratischen Aufwand.

Also - was zwingt dich, 7 x4 € zu überweisen, anstatt 28 €...
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Alt 08.03.2011, 06:09:09   #9 (permalink)
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Aber was machen die dann mit den bereits überwiesenen Beträgen? Wenn er jetzt komplett zahlt, haben die ja auch Aufwand, die zurückzuschicken, behalten werden die die wohl nicht dürfen.

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Alt 08.03.2011, 06:26:20   #10 (permalink)
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Natürlich sollten hier die überwiesenen 4 € Beträge komplett angerechnet und auch verbucht werden, wenn die Aktenzeichen komplett angegeben sind und Sie buchhalterisch korrekt angegeben sind. Das Dir diese Beträge zuzuordnen sind, das geht ja schon aus der Antwort hervor, daher gibt es nunmehr mehrere Möglichkeiten des Verfahrens :

1. Du schreibst noch etwas hin und her was den Empfänger dann wohl deutlich mehr als nur 5 € kostet.
2. Du überweisst die 5 € (bitte nicht in Teilbeträgen ), was dann widerrum für den Empfänger nachweisslich einen rechtzeitigen Zahlungseingang darstellt und die Mahnung aus meiner persönlichen Sicht ungültig macht, da der Zahlungseingang ja rechtzeitig war.
3. Du wendest dich an einen Anwalt und klagst gegen den gegner und einen so dämlichen § der in der realen Wirtschaft keinen Sinn macht, da fast überall Teilzahlungen Gang und Gebe sind.



Des weiteren kenne ich genug Inkassobüros, welche sich mit 5 € Raten zufrieden geben, wenn mehr einfach nicht möglich ist, diese werden auch korrekt verbucht.
Auch mein Hoster berechnet für jede .de Domain weniger als 4 € und verbucht auch jede einzelne Überweisung korrekt.

Auch wenn ich unabsichtlich den Nachkommabetrag bei einem Versandhaus vergessen habe, wie letztens geschehen und nachüberwiesen habe, so wurde dieser korrekt verbucht.

Eine Einbehaltung darf hier aber seitens des Zahlungsempfängers auf keinen Fall passieren.
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Alt 08.03.2011, 09:55:16   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Oberfranke30 Beitrag anzeigen
3. Du wendest dich an einen Anwalt und klagst gegen den gegner und einen so dämlichen § der in der realen Wirtschaft keinen Sinn macht, da fast überall Teilzahlungen Gang und Gebe sind.
Wo darf ein Kunde in der freine Wirtschaft beliebige Teilzahlung vornehmen, ohen das vorher vereinbart zu haben? Eine Forderung ist dann zu bezahlen, wenn sie fällig ist, und zwar als Ganzes.

Marty
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Alt 08.03.2011, 10:22:44   #12 (permalink)
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@ Marty

Finanzamt beispielsweise, wenn ich meine Steuer zum Fälligkeitstag bei mir zu 50 % zahle kommt die Anmahnung für die Restsumme ohne alles erst nach 6 Monaten

Wie gesagt auch bei Versandhäusern ist es kein problem 3 mal 30 € innerhalb der Fälligkeit teilzuzahlen, wichtig ist nur das der gesamte betrag innerhalb der Fälligkeit eingeht, in welcher Form ist dabei unerheblich

Gleiches gilt wenn ich ein Auto Kaufe und den letzten 100er bei Abholung mitbringe
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Alt 08.03.2011, 11:44:47   #13 (permalink)
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Aber nur weil manche Firmen oder Institutionen das dulden, wird es doch nicht gleich ein einforderbares Recht für alle?
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Alt 08.03.2011, 11:52:15   #14 (permalink)
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Wenn ich meine rechnung in Teilbeträgen zahlen möchte wer bitte soll mir das verbieten ? Steht es etwa in den AGB das ich die Summe in einem Betrag zahlen muss ?

Gerade große Summen werden oft in mehreren Summen gezahlt alles vor der Fälligkeit um Skonti auf Teilbeträge zu bekommen.

Selbst ein Hauskauf den ich kenne wurde in 3 Teilsummen von 3 verschiedenen konten gezahlt, weil eben auf einem nicht alles zusammen drauf war.
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Alt 08.03.2011, 11:59:33   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Oberfranke30 Beitrag anzeigen
Wenn ich meine rechnung in Teilbeträgen zahlen möchte wer bitte soll mir das verbieten ? Steht es etwa in den AGB das ich die Summe in einem Betrag zahlen muss ?
Nein, aber im BGB (wurde doch nun schon oft genug zitiert).
Wenn es ein Gläubiger akzeptiert, schön und gut, aber ein Anrecht darauf hast nunmal nicht, solange es nicht vertraglich vereinbart ist...
Und nun gebe ich ab zur Werbung:
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