Alt 19.11.2009, 21:31:58   #1 (permalink)
Goreng Crazy Closet Champion
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Standard Beurlaubung wegen gerichtliche Angelegenheit

Hallo. Ich muss morgen vor Gericht erscheinen weil von meinen Verwandtenkreis eine Angehörige verstarb und ich jetzt ihr Erbe "ausschlagen" muss. Ich mache z. Z. eine schulische Ausbildung und wollte fragen, ob hier einer weiss ob es rechtens ist wenn ich dann morgen in der Schule anrufe und bescheid sage, dass ich zum Gericht muss und eine Bescheinigung vom Gericht vorlege (Beglaubigung meiner Anwesenheit).

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Alt 19.11.2009, 21:42:38   #2 (permalink)
Vincent
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Einfach anrufen und sagen "ich komm heut nicht" ist imho nicht drin, Beurlaubungen müssen idR immer im Voraus stattfinden.

Mit anderen Worten: Ich an deiner Stelle würde mit dem Schreiben zum Direktor dackeln, und mich entsprechend freistellen lassen. Einer gerichtlichen Vorladung - wenn es denn wirklich eine ist - kann man sich nicht entziehen, sollte also eigentlich ein reiner Verwaltungsakt sein.

Das ist allerdings nur die Meinung eines Laien. Keine Garantie auf Richtig- oder Vollständigkeit .
<<Die Wahrheit wird gelebt, nicht doziert>>
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Alt 19.11.2009, 21:45:53   #3 (permalink)
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Wenn Du ein Schreiben bekommen hast vom Gericht oder der Polizei dann wirst Du für diese Zeit immer Frei gestellt.
Einfach den Wisch vom Gericht dann bei Arbeit oder Schule vorzeigen und bist entschuldigt.
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Alt 19.11.2009, 21:46:00   #4 (permalink)
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Zitat:
Einer gerichtlichen Vorladung - wenn es denn wirklich eine ist
Nein, es ist keine gerichtliche Vorladung. Meine Eltern meinten nur das sie da hin müssen und dann das Erbe ausschlagen sollten, von einen Brief war da nicht die Rede aber ich kann dann morgen einen Nachweiss erfragen, bei dem drinsteht das ich da war. Ich konnte mich vorher nicht beurlauben lassen weil ich erst heute davon erfahren habe.

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Alt 19.11.2009, 21:53:34   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Goreng Beitrag anzeigen
Meine Eltern meinten nur das sie da hin müssen und dann das Erbe ausschlagen sollten
Und wieso mußt du da unbedingt mit?

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Alt 19.11.2009, 22:02:59   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Und wieso mußt du da unbedingt mit?
Weil ich das 18. Lebensjahr überschritten habe und so als Erbe in Frage komme. Das heisst wenn ich das Erbe nicht ausschlage, es dann bekommen kann und wenn ich Pech habe Schulden Erbe.

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Alt 19.11.2009, 22:11:11   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Goreng Beitrag anzeigen
Weil ich das 18. Lebensjahr überschritten habe und so als Erbe in Frage komme. Das heisst wenn ich das Erbe nicht ausschlage, es dann bekommen kann und wenn ich Pech habe Schulden Erbe.
Was hat das denn mit dem Alter zu tun? Bist du nach deinen Eltern denn der direkt Nächste in der Erbfolge? Gibts da keine anderen Verwandten?

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Alt 19.11.2009, 22:16:53   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Was hat das denn mit dem Alter zu tun? Bist du nach deinen Eltern denn der direkt Nächste in der Erbfolge? Gibts da keine anderen Verwandten?
Wenn man unter 18 Jahre ist kann der Staat auch nicht Dich als Erbe vorschlagen und wenn die nächste Erbfolge das Erbe ausschlägt, dann suchen die die entfernteren Verwandten. Die wollen ja die evtl. Schulden loswerden oder aber jeden die Chance geben ein evtl. Erbe zu bekommen was Reichtum bewilligt.

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Alt 19.11.2009, 22:24:52   #9 (permalink)
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Beantwortet jetzt leider nur 1 aus 3...

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Alt 19.11.2009, 22:27:06   #10 (permalink)
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Zitat:
Bist du nach deinen Eltern denn der direkt Nächste in der Erbfolge? Gibts da keine anderen Verwandten?
Nein.

Doch aber die haben schon ausgeschlagen und jetzt versuchen die das bei uns, bzw. bei mir.

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Alt 19.11.2009, 22:33:17   #11 (permalink)
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Wenn du nicht nach deinen Eltern direkt Erbe bist, dann mußt du da nicht hin, es sei denn alle anderen vor dir in der Erbfolge sind auch da. Die können nicht vorher ausschlagen, bevor sie dran sind.

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Alt 19.11.2009, 23:00:57   #12 (permalink)
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Wenns dann soweit ist erfährst du das immernoch früh genug.
Also heißts für dich: brav in die Schule.
Als mein Vater damals verstarb, konnte man das jeden Tag ausschlagen, da gab es keine Temine..
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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Alt 19.11.2009, 23:14:58   #13 (permalink)
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Uiuiui... Für die Erbausschlagung gibt es selbstverständlich Fristen!

Und einen Tag in der Schule zu fehlen, ist ja wohl kein Beinbruch?

Wenn Du das Schreiben allerdings nicht selbst bekommen hast, woher weißt Du dann, dass Du überhaupt als Erbe in Betracht kommst? Normalerweise müsstest Du vom Nachlassgericht einen eigenen Brief erhalten.
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Alt 20.11.2009, 01:02:16   #14 (permalink)
kein Stammuser

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Zitat:
Zitat von baffi Beitrag anzeigen
Uiuiui... Für die Erbausschlagung gibt es selbstverständlich Fristen!
Ja, aber dazu muss er erstmal Bescheid bekommen, hat er aber noch gar nicht.
Und ab dem Bescheid dann 4 oder 6 Wochen, da sollte man es dann auch schaffen dem Lehrer vorher Bescheid zu geben, das Ganze ist ne Sache von max. 10 Minuten, Perso und Stammbuch vorlegen, Text anhören und bestätigen, unterschreiben, fertig.
Da muss man dann keinen ganzen Tag in der Schule fehlen, echt nicht.
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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Alt 20.11.2009, 01:06:12   #15 (permalink)
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Ja. So ist das in Ordnung. Aber ohne den Fristenhinweis fand ich Deinen Post etwas gefährlich... (Wer weiß, ob der Bescheid nicht schon da ist, allerdings in Händen der Eltern... )

Man muss deswegen sicher nicht den ganzen Tag fehlen, da gebe ich Dir recht. Ihn umbringen, oder seine Schllaufbahn zerstören wird es aber auch nicht.
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