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#1 (permalink) |
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-Gustav Gans-
Reg: 26.02.2009
Beiträge: 410
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Hallo. Ich muss morgen vor Gericht erscheinen weil von meinen Verwandtenkreis eine Angehörige verstarb und ich jetzt ihr Erbe "ausschlagen" muss. Ich mache z. Z. eine schulische Ausbildung und wollte fragen, ob hier einer weiss ob es rechtens ist wenn ich dann morgen in der Schule anrufe und bescheid sage, dass ich zum Gericht muss und eine Bescheinigung vom Gericht vorlege (Beglaubigung meiner Anwesenheit).
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#2 (permalink) |
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Vincent
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Einfach anrufen und sagen "ich komm heut nicht" ist imho nicht drin, Beurlaubungen müssen idR immer im Voraus stattfinden.
Mit anderen Worten: Ich an deiner Stelle würde mit dem Schreiben zum Direktor dackeln, und mich entsprechend freistellen lassen. Einer gerichtlichen Vorladung - wenn es denn wirklich eine ist - kann man sich nicht entziehen, sollte also eigentlich ein reiner Verwaltungsakt sein. Das ist allerdings nur die Meinung eines Laien. Keine Garantie auf Richtig- oder Vollständigkeit
<<Die Wahrheit wird gelebt, nicht doziert>>
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#4 (permalink) | |
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-Gustav Gans-
Reg: 26.02.2009
Beiträge: 410
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Zitat:
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#8 (permalink) |
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-Gustav Gans-
Reg: 26.02.2009
Beiträge: 410
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Wenn man unter 18 Jahre ist kann der Staat auch nicht Dich als Erbe vorschlagen und wenn die nächste Erbfolge das Erbe ausschlägt, dann suchen die die entfernteren Verwandten. Die wollen ja die evtl. Schulden loswerden oder aber jeden die Chance geben ein evtl. Erbe zu bekommen was Reichtum bewilligt.
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#12 (permalink) |
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kein Stammuser
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Wenns dann soweit ist erfährst du das immernoch früh genug.
Also heißts für dich: brav in die Schule. Als mein Vater damals verstarb, konnte man das jeden Tag ausschlagen, da gab es keine Temine..
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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#13 (permalink) |
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grafikdilettant
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Und einen Tag in der Schule zu fehlen, ist ja wohl kein Beinbruch? Wenn Du das Schreiben allerdings nicht selbst bekommen hast, woher weißt Du dann, dass Du überhaupt als Erbe in Betracht kommst? Normalerweise müsstest Du vom Nachlassgericht einen eigenen Brief erhalten. |
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#14 (permalink) |
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kein Stammuser
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Ja, aber dazu muss er erstmal Bescheid bekommen, hat er aber noch gar nicht.
Und ab dem Bescheid dann 4 oder 6 Wochen, da sollte man es dann auch schaffen dem Lehrer vorher Bescheid zu geben, das Ganze ist ne Sache von max. 10 Minuten, Perso und Stammbuch vorlegen, Text anhören und bestätigen, unterschreiben, fertig. Da muss man dann keinen ganzen Tag in der Schule fehlen, echt nicht.
13. Mai - wähl Die PARTEI!
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#15 (permalink) |
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grafikdilettant
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Ja. So ist das in Ordnung. Aber ohne den Fristenhinweis fand ich Deinen Post etwas gefährlich... (Wer weiß, ob der Bescheid nicht schon da ist, allerdings in Händen der Eltern...
Man muss deswegen sicher nicht den ganzen Tag fehlen, da gebe ich Dir recht. Ihn umbringen, oder seine Schllaufbahn zerstören wird es aber auch nicht. |
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