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#1 (permalink) |
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Gesperrt
Reg: 14.02.2008
Beiträge: 572
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So zusammen ich frag das mal hier
Es geht nicht um mich,ich habe seit ich 18 bin schon eine eigene Wohnung. Meine bekannte hat folgendes Problem.Sie wird 18 im Feb nächstes Jahr und heiratet..Ihr Freund ist Hartz4 Empfänger und sie macht nur so nen mini job Zuhause hat sie kein eigenes Zimmer sondern hat eins mit ihrer 11Jährigen Schwester zusammen und ihr kleiner Bruder von 9 ist auch noch anwesend. Wenn Sie nicht zuhause ist sondern dauernd bei ihrem freund schläft läuft mit ihrer Mutter alles super,aber sobald sie zuhause ist geht der Streit sofort los und sie wurde auch schon mehrmals blutig geprügelt. Frage ist nun,wie kann sie trotzdem unter 25 Jahren mit HIlfe vom Amt ausziehen.Die Eltern können Sie nicht unterstützen.Ich weiss das man ausziehen kann,wenn man einfach nicht zuhause sein kann,weil das aus dem Ruder läuft.Aber gilt eig auch dass wenn man Verheiratet ist sie sowieso abgesehen von dem Stress zu Ihm ziehen kann.Ich meine Sie sind ja dann immerhin verheiratet. wäre nett wenn ihr mir das mal schreibt und ich erkläre es ihr dann mal,was sie tun sollte und machen kann |
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#2 (permalink) |
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möhp.
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Auf Antrag ist das bei "dringenden Gründen" möglich; das Empfinden, was "dringende Gründe" sind, ist erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich, je nach Unterhaltsbehörde. "Bei den Eltern ist es zu eng" muss nicht ausreichen; wenn sie aber nachweislich geschlagen wird, dann aber ganz sicher. Die Argumentation könnte dann allerdings auch Probleme mit dem Jugendamt wegen der kleinen Geschwister nach sich ziehen
Ich würde vorschlagen, sie oder ihr solltet euch mal beraten lassen - und zwar bei der Arge (Jobcenter oder wie sich die sich auch bei euch nennen) und einer unabhängigen Stelle (z.B. der AWO oder Erwerbsloseninitativen). Die kennen ihre Behörden in der Stadt und kennen auch die Präzedenzfälle und können recht schnell sagen, was geht und was nicht. Wenn der Ehemann über 25 ist, dann müsste er auch eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen können - aber da bin ich mir jetzt nicht sicher. Grundsätzlich gilt bis 25 leider die "Stallpflicht" bei den Eltern. Edit: Siehe auch http://www.bmas.de/coremedia/generat....html#frage_07 "Wenn ich auf meinem Totenbett liege, werde ich kaum sagen: Ich wünschte, ich hätte mehr Zeit damit verbracht, auf meinem Arsch zu sitzen und auf Pixel zu starren." |
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#4 (permalink) |
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Schuck
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wobei es eine sonderfallregelung gibt, einfach mal zur arge gehen und die werden dir dann schon helfen
das wird aber ohnehin dann ne weile dauern, denn grundsätzlich sehen die "unter 25" >tschuess, am besten nen "richtigen" termin machen, bei den "fachleuten", nicht bei den "ohnebüroberater" ist das nicht so oder so schon eine bedarfsgemeinschaft? Geändert von Karlsruhe (14.08.2008 um 03:01:36 Uhr) |
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#5 (permalink) |
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Hobbitfrosch
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Nun, wenn die Situation wirklich so unerträglich für sie ist, sollte sie sich ans Jugendamt wenden und dort um Hilfe bitten. Es gibt betreute Wohnformen für Jugendliche aus zerrütteten Familienverhältnissen.
Überdies klingt mir das mit der Heirat aber nicht gut durchdacht. Klingt, als ob sie einfach nur aus der Familie ausbrechen und sich den Traum einer eigenen heilen Familie erfüllen will, was durchaus schief gehen kann.... [X]Meine Galerie [X][X][X]Signaturerweiterung[X]
Ein Kamel passt durchaus durch ein Nadelöhr. Man muss es nur in feine Streifen schneiden. |
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#6 (permalink) |
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grafikdilettant
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Auch ich (Mitarbeiter im Bereich SGB II) kann nur raten, bei der zuständigen Stelle ALG II vorzusprechen. Dort können sinnvolle Hilfen angeboten werden!
Zu diesem Fall eine konkrete Aussage zu treffen, ohne nähere Einzelheiten zu kennen wäre unseriös! Baffi |
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#7 (permalink) |
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Gesperrt
Reg: 14.02.2008
Beiträge: 572
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Danke für die Tipps
Jugendamt wäre nen fataler Fehler wenn Sie dort hingeht.Das Jugendamt ist schon bei Ihr gewesen und die Dame weiss auch davon,dass Sie früher extrem blutig geschlagen wurde!Allerdings ist glaube ich dort ja ne Schweigepflicht von der meine Bekannte da auch gebraucht machte.Denn Sie will nicht,dass die zwei Geschwister von der Mutter weg kommen,denn ihnen hat die Mama nie etwas getan es ging immer nur um Sie! Das liegt allerdings auch erst daran,seit die Ehe der Eltern kaputt ist und Sie nen Papa Kind durch die Schläge der Mutter wurde.Die Mutter hat nen Hass auf den Vater und so geht es daher immer Rund zwischen den beiden!Denke mal sie spiegelt den Hass an Ihr aus,anstelle von da wo der Hass vlt hin soll. Zur Polizei wollte Sie früher alles mal gehen,aber das geht wie gesagt einfach nicht,weil dann dreht die Mutter richtig durch und dann sind schläge wohl noch das harmloseste...Deswegen tut Sie das nicht und wollte halt wissen inwieweit das Amt helfen wird. Danke für die Tipps ich gehe Dienstag ja selber zum Amt und werde dort dann mal mit hinterfragen was Sie machen kann. |
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#9 (permalink) |
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KaffeeSchokojunkie
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das hört sich an wie zu alten ddr-zeiten: wo man geheiratet hat um ne wohnung zu bekommen!!! Scheidung von anfang an mit einkalkuliert.
weil wohnungen knapp waren und ebenfalls "stallpflicht" bei den eltern herrschte... aber das galt wenigstens nur für unverheiratete; es hätte keiner verlangt ein ehepaar zu trennen, weil jeder partner beim seinem geschwisterkind im zimmer leben soll... wo sind wir hingekommen? ich glaub einfah nicht dass sich das amt wirklich entblöden würde so was zu verlangen. ist nicht witzig! ich bin weit über das alter, bin nur zufällig auf den tread gestoßen.... |
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#10 (permalink) | |
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Extremmensch
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Zitat:
Allerdings möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich zum Beispiel 'nen Schein vom Amt für Soziale Dienste (nicht zu verwechseln mit Sozialamt) brauchte, dass meine Wohnsituation "zu Hause" nicht tragbar ist. Jugendamt ist insofern sinnvoll als Ansprechpartner, wenn sie dann (bspw. ambulante) Betreuung in Anspruch nehmen möchte. "Ey Nussmäuschen Alter! Nussmäuschen!"
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#13 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Seit wann darf man denn unter 25 nicht ausziehen? Ich bin auch mit 18 zeitweise ausgezogen und habe deshalb keinerlei Probleme bekommen.
Wenn Sie (was der Freund macht, spielt ja keine Rolle...) Ihren Lebensunterhalt finanzieren kann, kann Sie auch mit 18 ausziehen. Dass Sie Hartz4 bezieht, steht ja nirgendwo. Und wenn Sie arbeitet (400 EUR-Job, Ausbildung etc) und der Freund einen Mini-job hat, sollte das Geld ja auch für ne kleine Wohnung reichen... |
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#14 (permalink) | |
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Allrounder
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Zitat:
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#15 (permalink) | |
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grafikdilettant
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Zitat:
Wenn jemand unter 25 Jahren ausziehen möchte und Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen will, ist das leider nicht so einfach wie Du das schilderst. Natürlich kann jede(r) 18-jährige ausziehen, wenn sie/er selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das kann aber gerade die/derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beziehen will, nicht. Und da ihr Freund, zu dem sie ziehen möchte, bereits Leistungen bezieht, müsste er den Zuzug auch angeben, will er keine Probleme mit seinem eigenen Anspruch bekommen. Nochmal mein Appell, bevor Ihr Nägel mit Köpfen macht: Lasst Euch durch die örtliche SGB II-Stelle beraten. Gruß Baffi |
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