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#1 (permalink) |
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ist Papa
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Huhu,
ich bin gerade am Überlegen, ob ich den öffentlichen Dienst nicht wieder verlassen sollte, um in der freien Wirtschaft zu arbeiten. Nur weiß ich leider nicht, wie das dann mit meiner privaten Krankenversicherung wird. Zur Zeit bin zu 50% versichert. Die andere Hälfte wird von der Beihilfe gedeckt. Wenn ich den Öffentlichen Dienst verlasse, erlischt auch mein Beihilfeanspruch. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der neue Arbeitgeber - wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch - einen Anteil übernimmt oder ob ich mich zu 100% versichern muss.
Bin zur Zeit nur sehr sporadisch online...
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#6 (permalink) |
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PAUSIERT
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Ich habe einen Link dazu:
http://www.pkv-krankenkassen-verglei...erzuschuss.php Nightwalker hat das korrekt zusammengefasst. Gruss Marty |
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#9 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Also, grundsätzliches zur privaten Krankenvollversicherung, wie sie viele Beamte haben. Du sprichst nur vom öffentlichen Dienst. Als Beamter bist du Beihilfeberechtigt.
Die Beihilfe zahlt anteilig zu der jeweiligen Rechnung des Versicherten. Siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilf...eamtenrecht%29 In der privaten Wirtschaft zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages zur PKV (für den Angestellten) bis zum durchschnittlichen Höchstzuschuß in der gesetzlichen Krankenkasse. Ob du dabei in dem Tarif einen Selbstbehalt hast oder nicht, ist vollkommen egal. Auf dem Selbstbehalt bleibst ausschliesslich du sitzen. Weiterhin ist es so, das du als Arbeitnehmer schön über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung verdienen musst. Aktuell sind das pro Jahr 47.700 € Brutto. |
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#10 (permalink) |
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ist Papa
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Unter 50k Jahresbrutto tät ich meinen Arbeitsplatz nicht wechseln - nur mal so am Rande.
Was den Selbstbehalt betrifft, dafür bin ich selbst verantwortlich, da ich den Vertrag mit der Versicherung abschließe. Das ist mir schon klar. Aber würde mich denn die PKF tatsächlich rausschmeißen, wenn mein Jahresbrutto unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen würde? Is ja krass. Ich wollte doch nur wissen, ob der Arbeitgeber den anderen 50% voll oder anteilsmäßig übernimmt.
Bin zur Zeit nur sehr sporadisch online...
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#11 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Wobei sich mir dann die Frage stellt, ob man dann privat bleiben könnte, wenn man das private komplett alleine trägt (aber wer macht sowas dann schon?)
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
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#12 (permalink) |
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ist Papa
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Dann hätte ich aber einen großen Nachteil beim Zahnersatz, weil ich seit x Jahren kein Bonusheft mehr führe. Das kann es dann auch nicht sein.
Dass aber auch immer alles so kompliziert sein muss. Scheiß Bürokratiestaat.
Bin zur Zeit nur sehr sporadisch online...
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#15 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Kommt immer auf den Tarif an. Gibt Tarife für 150€ im Monat und für 800€ im Monat..... Also muss der Arbeitgeber je nach Tarif nicht die Hälfte übernehmen, sondern nur bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstzuschuß in der gesetzlichen Krankenkasse. Also bei nem Tarif der dich im Monat 200€ kostet, zahlt der Arbeitgeber dir, wenn du über der Beitragsbemessungsgrenze bist 100€ zur PKV hinzu.
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