Alt 22.01.2010, 08:42:23   #1 (permalink)
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Standard Ausbildungsvergütung - Einkommensteuer?

Hi, bisher war ich immer davon ausgegangen als Azubi keine Einkommensteuer bezahlen zu müssen. Allerdings hab ich in der Dezemberabrechnung festgestellt, dass ich ca. 9 Euro für Einkommensteuer berappen musste.
Anscheinend wird also nach Einkommensgrenze festgelegt ob Steuern oder nicht?
Aber wieso dann nur im Dezember? Dies war nicht der Monat mit dem höchsten Einkommen, ist vll. eine gewisse Jahresfreibetragsgrenze überschritten worden?

Und wie sieht das aus mit dem Wohngeldantrag. Muss ich da nun ankreuzen Steuern vor Einkommen oder nicht?

Danke :P
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 22.01.2010, 08:48:16   #2 (permalink)
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Das liegt wohl am Freibetrag der letztes Jahr noch bei 7834 Euro lag, seit 01.01.2010 aber auf 8004 Euro angehoben wurde.

Ergo hast Du wohl mehr als diese 7834 Euro im Jahr 2009 verdient.
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Alt 22.01.2010, 08:49:51   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von komerzhasi Beitrag anzeigen
Das liegt wohl am Freibetrag der letztes Jahr noch bei 7834 Euro lag, seit 01.01.2010 aber auf 8004 Euro angehoben wurde.

Ergo hast Du wohl mehr als diese 7834 Euro im Jahr 2009 verdient.
alles chlor
und mit dem wohngeldantrag ?
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 22.01.2010, 09:00:08   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Steak Beitrag anzeigen
und mit dem wohngeldantrag ?
?
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Alt 22.01.2010, 09:06:05   #5 (permalink)
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ja ob ich da ankreuzen soll Steuern vor Einkommen^^

Weil ich den Sinn mit meinen eingeschränkten Kenntnissen noch nicht sehen kann. Denn jeder zahlt doch Steuern ab dieser Grenze oder nicht ^^
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 24.01.2010, 11:19:47   #6 (permalink)
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Was soll denn "Steuer vor Einkommen" sein? Entweder "Einkommen vor Steuer(n)" oder "Steuer vom Einkommen".


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Alt 25.01.2010, 23:48:20   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von joschilein Beitrag anzeigen
Was soll denn "Steuer vor Einkommen" sein? Entweder "Einkommen vor Steuer(n)" oder "Steuer vom Einkommen".
ja sry hab mich verheddert^^

Steuern vom Einkommen heißt es^^
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 26.01.2010, 09:11:16   #8 (permalink)
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Naja und wenn du Steuern bezahlt hast, solltest du das auch in deinem Wohngeldantrag eintragen. Mit denen kenne ich mich zwar nicht wirklich aus, aber ich schätze mal, dass dafür auch eine Art Nettoeinkommen errechnet wird (das nicht mit der ESt-Erklärung übereinstimmen muss) und dann dürfte die Angabe gezahlter Steuern nur positiv für dich sein - und selbst wenn es negativ für dich wäre würdest du ja damit einen unrichtigen Antrag einreichen


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Alt 26.01.2010, 10:49:16   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von joschilein Beitrag anzeigen
Naja und wenn du Steuern bezahlt hast, solltest du das auch in deinem Wohngeldantrag eintragen. Mit denen kenne ich mich zwar nicht wirklich aus, aber ich schätze mal, dass dafür auch eine Art Nettoeinkommen errechnet wird (das nicht mit der ESt-Erklärung übereinstimmen muss) und dann dürfte die Angabe gezahlter Steuern nur positiv für dich sein - und selbst wenn es negativ für dich wäre würdest du ja damit einen unrichtigen Antrag einreichen
jo werd ich auch so ankreuzen denn, bin nur bissl verwirrt, da ich ja im gesamten jahr 2009 insgesamt nur 9 euro steuern bezahlt habe^^
naja, soll mir egal, steuern sind steuern^^
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 26.01.2010, 17:02:33   #10 (permalink)
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Du kannst das Jahr ja mal kontrollieren

Aber an irgendeiner Stelle muss es nunmal die ersten Euros geben..


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Alt 26.01.2010, 17:55:53   #11 (permalink)
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Ja kommt hin
thx
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