Alt 01.04.2008, 10:03:17   #1 (permalink)
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Standard Ausbildungsbeginn - Krankenkasse?

Hi, werde im August ne Ausbildung beginnen und muss mich dann natürlich bei ner Krankenkasse versichern..
Mein Betrieb hat eine Betriebskrankenkasse, allerdings ist der Beitrag ziemlich hoch und ich frag mich was da überhaupt für mich von Vorteil ist..
Wenn ich eine Kasse auswähl, soll ich da nur nach dem Beitragssatz gehen oder wie sieht das aus..
Hab außerdem gehört, dass bald alle denselben Satz haben sollen..
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Alt 01.04.2008, 11:21:58   #2 (permalink)
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Standard Also

Der Vorteil, wenn Du in die BKK (Betriebskrankenkasse) gehst: ich kenne keinen, hatte selbst auch keinen.
Zu den Leistungen der Krankenkassen: Rund 96 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgegeben.
Unterschiede gibt es hauptsächlich bei zusätzlichen Leistungen wie z.B. Naturheilverfahren oder dem Service.
Empfehlen kann ich dir www.gesetzlichekrankenkassen.de um dich Deinen Wünschen entsprechend zu informieren.
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Alt 01.04.2008, 11:59:05   #3 (permalink)
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Standard

hm also irgendwelche speziellen anforderungen hab ich nicht. am günstigsten wäre dann ja die IKK-direkt.. mit 12,4% (Hamburg)

kann man die nehmen oder gibts da irgendwelche nachteile weils direkt ist oder kennt die jemand sonst..
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Alt 01.04.2008, 12:01:30   #4 (permalink)
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Standard

Du kannst beim Ersteintritt in die GKV jede frei zugängliche (bis auf ein paar geschlossene BKKs also jede) gesetzlich Krankenkasse wählen. Selbst wenn dein Betrieb eine geschlossene BKK betreibt kann man dich meines Wissens nicht dazu zwingen, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
Welche du wählen sollst kann ich dir auch nicht sagen. Wenn du keine speziellen Anforderungen hast - was man durch die Ratlosigkeit annehmen kann - dann spricht nichts gegen eine Auswahl nach Beitragssatz.

Das mit dem einheitlichen Beitragssatz ist Augenwischerei. Vorher kommt zwar gleich viel rein, hinterher darf man je nach Krankenkasse aber unterschiedlich viel nachzahlen (oder erstattet bekommen).


Heute schon gepixelt
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Alt 01.04.2008, 12:06:33   #5 (permalink)
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Standard

hm okay danke.. und meine bisherige KV über meine Eltern läuft dann automatisch aus oder muss ich da was kündigen etc..

Und noch eine Frage.. wenn ich mir alleine bzw. mit einem Mitbewohner, der Schüler ist eine Wohnung suche, wie sieht das mit einer Art Wohngeld aus, hab mal rumgegoogelt, aber irgendwie war das alles unterschiedlich..

Und wird dann berücksichtigt, wo man wohnt, weil ich muss in Hamburg wohnen und da sind die m²-Preise ja auch nich grad günstig..

Geändert von Steak (01.04.2008 um 13:43:47 Uhr)
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Alt 01.04.2008, 14:12:32   #6 (permalink)
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Standard Kündigung

Eine Kündigung der alten KK ist nicht nötig, einmal kurz "Bescheid sagen" , dass Du jetzt selbst versichert bist solltest Du schon.
Meine Frendin ist bei der IKK-direkt, bisher 0,0 Probleme, alles bestens. Wenn du ein Problemchen hast, dann hast Du keine Geschäftsstelle, zu der Du rennen kannst und musst es per Telefon klären, aber sollte ja nicht das Problem sein.

Bzgl. Wohngeld: Habe ein wenig "gegoogelt". Evtl. interessant für dich
http://www.global-help.de/wohngeld-20040706/157.shtml (Anspruch...)
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/.../wohngeld.html (Antragsformular)
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Alt 01.04.2008, 15:41:35   #7 (permalink)
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hey super danke..
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Alt 01.04.2008, 19:29:57   #8 (permalink)
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anddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz sein
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Zitat:
Zitat von Steak Beitrag anzeigen
hab mal rumgegoogelt, aber irgendwie war das alles unterschiedlich..
Was haste denn da schon rausgefunden? Wäre arg hilfreich, sonst erzählen wir hier eh nur Dinge, die du schon weißt.
Und bevor du als Azubi Wohngeld beantragst, solltest erstmal BAB beantragen. Und wenn du prinzipiell bei deinen Eltern wohnen könntest, wirste auch weder das eine, noch das andere bekommen.

Folgende Links (waren die ersten, die google ausgespuckt hat) sollten auch bissl helfen.
http://www.beamte4u.de/371.html
http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/...ldSchueler.htm
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
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Alt 01.04.2008, 20:11:38   #9 (permalink)
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naja wenn ich aufgrund der entfernung um 3 uhr nachts aufstehen muss, glaub ich is ne eigene wohnung in betriebsnähe schon gerechtfertigt^^

hm also.. es gibt wirklich zig verschiedene beihilfen und hier und da wie soll man sich da zurechtfinden und wissen was man zuerst beantragen soll usw.. voll schlimm

und wenn mein mitbewohner schüler ist, aber kein bafög erhält, wie sieht das dann aus mit antrag auf BAB, wohngeld, beides ? zusammen jeder einzeln.. fragen über fragen vll sollte ich mir ma wo nen termin holen^^
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Alt 01.04.2008, 20:24:20   #10 (permalink)
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Servus,

wenn du erst August 2008 die Ausbildung anfängst solltest du mehr nach Leistung als nach dem Beitragssatz gehen.
Ab 2009 gibt es für alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitrag. (Quelle)

Hab ich heut ganz nebenbei in nem Anruf von der AOK erfahren ^^

Edit: Oh, hast ja selber schon geschrieben - hab wieder nur überfolgen -g-
Naja, jetzt hast wenigstens ne Quelle dafür

Geändert von TrippleM (01.04.2008 um 20:30:32 Uhr)
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Alt 02.04.2008, 10:06:02   #11 (permalink)
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hondazicke ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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das gleiche wollte ich auch vorschlagen. von der beitragshöhe unterschieden sich die kassen ja im regelfall nicht großartig, von daher solltest du schon die leistungen vergleichen. manche kassen bieten ja gegen geringfügig höhere beiträge auch noch zusatzleistungen an, am besten besorgst du dir von den kassen, die für dich in frage kämen, mal broschüren und vergleichst alles.

was das wohngeld angeht, erkundige dich am besten persönlich bei der wohngeldstelle bei deinem zuständigen amt, nur dort bekommst du eine 100% korrekte antwort. es gibt beim wohngeld nämlich eine ganze menge ausnahmeregelungen. ich z.b. bekomme wohngeld obwohl ich bafög bekomme (ausnahmeregelung weil ich ein kind habe). wenn du also auch bab beantragen möchtest, erkundige dich vorher ob das mit dem wohngeld dann überhaupt noch möglich ist.

eine weitere idee wäre natürlich, dass ihr beide gemeinsam einen wbs beim wohnungsamt beantragt. für 2 personen stehen euch mit wbs 2 zimmer bzw. 60 qm zu. müsstet ihr einfach mal versuchen, allzuviel einkommen werdet ihr ja nicht haben. mit wbs bekommt man ja in der regel sehr günstige wohnungen. aber dran denken: der wbs kostet (jedenfalls bei uns) eine einmalige gebühr von ca. 10-15 euro und muss auch jährlich erneuert werden.
hondazicke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2008, 12:25:17   #12 (permalink)
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also im endeffekt komm ich wohl am günstigsten weg, wenn ich weder BAB noch wohngeld beantrage, sondern stattdessen nur kindergeld bekomm, da ich bei wohngeld und oder bab sonst über dem kindergeld-freibetrag bin, und so bin ich knapp drunter..und bab und wohngeld würden wohl weniger sein als kindergeld.. von daher
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 25.04.2008, 17:39:21   #13 (permalink)
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Zitat:
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hm also irgendwelche speziellen anforderungen hab ich nicht. am günstigsten wäre dann ja die IKK-direkt.. mit 12,4% (Hamburg)

kann man die nehmen oder gibts da irgendwelche nachteile weils direkt ist oder kennt die jemand sonst..
Ich bin (noch) Mitglied der IKK direkt( Kiel).
Der Service war sofern, die nichts Zahlen mussten sehr gut gewesen.
Aber als ich Krankengeld beantragt hatte hattes es insgesamt über 3 Monate + 3 Auszahlungscheine sowie eine 2 stellige Anzahl an telefonaten gedauert bis ich mein Geld hatte.
Das kann natürlich auch nur Pesch gewesen sein.

Da demnächst jede Kasse die selben Beiträge hat würde ich an deiner Stelle die BKK nehmen.
Hinweis für Refs und Werber wegen neuer Arbeitsstelle ( Vollkontischicht) weniger aktiv/online!
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Alt 25.04.2008, 22:38:13   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von superubbi Beitrag anzeigen
demnächst jede Kasse die selben Beiträge hat
1. steht die komplette Gesundheitsreform immer noch auf der Kippe
und
2. hätten dann zwar alle Kassen den selben Beitrag, können durch Erstattungen oder Nachforderungen aber weiterhin eine entsprechende unterschiedliche Kostenbelastung herbei führen.


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