|
|
#1 (permalink) |
|
Benutzer
|
Guten Tag
Heute habe ich hier einen Fernseher ersteigert. http://www.buytool.de/item.php?id=326960 Ich habe als einziger 100 Euro geboten. Ich habe aber eine Email bekommen, dass der Verkäufer das Gebot nicht angenommen hat. Es steht auf der Hilfeseite irgendsowas. Ist das rechtlich? Auktion ist doch Auktion. Danke für die Hilfe. |
|
|
|
| Gesponsorte Links |
|
|
#3 (permalink) |
|
Neuer Benutzer
Reg: 02.05.2006
Beiträge: 2
![]() |
Hallo lumocad,
erst lesen und dann bieten. Das ist keine Auktion, sondern einen Gebotsabgabe!!! Der Käufer sendet dem Verkäufer ein Gebot zu das er bereit ist auszugeben. Als Verkäufer hat man die Möglichkeit Ja, Nein oder garnicht zu antworten. Wenn Du eine Positive Antwort erhalten hast findest Du in Mein buytool unter Von mir gekaufte Artikel deinen Fernseher. Ist der Artikel dort? |
|
|
|
|
|
#4 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
Egal ob Internet, im Laden oder auf dem Flohmarkt. Ein (Kauf-)Vertrag kommt durch eine gegenseitige Willenserklärung zustande. Du vergleichst mit eBay und bist deshalb enttäuscht.
Willenserklärungen bei eBay: 1. Ich verkaufe zum eingehenden Höchstgebot 2. Ich kaufe bis zu meinem Höchstgebot Willenserklärungen dort: 1. Ich verkaufe zu dem Gebot, welches ich annehme 2. Ich kaufe zu dem Gebot, welches ich abgebe Also völlig legitim, wenn geschrieben steht, wann der Vertrag zustande kommt Ich stehe diesem Forum nicht mehr zur Verfügung! Ich werde keine PN mehr beantworten, noch werde ich Anrufe oder private Mails mehr beantworten. Ich bitte, dieses zu akzeptieren. |
|
|
|
|
|
#5 (permalink) |
|
Christoph N.
|
Also bei Ebay ist es schon so, dass der Verkäufer nach Ablauf der "Auktion" den Artikel verkaufen muss.
Also auch bei dir: Der Fernseher gehört dir... Aber ich hab mal von einem Ebay Fall gehört wo ein Haus für ein paar Euros verkauft wurde. Da kam es dann zum Gerichtsprozess wo der Käufer "nur" einen Schadensersatz über 3000€ bekommen hat, weil er selbst nachgegeben hat oder das Gericht wegen der Klausel in seiner Auktion "Irrtümer vorbehalten " zu diesem Schluss kam Genau weiß ich das aber nicht mehr... Achja: Hast du schon was gehört. Hat er sich schon gemeldet? Mit freundlichen Grüßen Christoph Neumüller ------------------------------------------- www.dasinternet.net | www.werbeplatz.net | ------------------------------------------- |
|
|
|
|
|
#7 (permalink) | |
|
Christoph N.
|
Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Christoph Neumüller ------------------------------------------- www.dasinternet.net | www.werbeplatz.net | ------------------------------------------- |
|
|
|
|
![]() |
| Gesponsorte Links |
| Anzeige |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ist das Rechtlich ok? | EisLama | Multimedia & Kommunikation | 7 | 05.01.2008 15:24:55 |
| Auktionshaus | lscairo | Kleinanzeigen | 2 | 09.02.2007 08:33:15 |
| Projekt ist rechtlich bedenklich und daher CLOSE | das_makro | Lose-Talk | 2 | 28.07.2006 12:14:11 |
| Image Hoster | Rechtlich | BlubaBlub | Webhosting | 8 | 12.07.2006 20:21:04 |