Alt 03.03.2008, 15:57:19   #1 (permalink)
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chris88 chris88
Lächeln Auf Rechnung arbeiten - mehr Stundenlohn als 400€ Jobber?

Hallo,

folgende Situation:

Ich werde bald anfangen für 8€ / Stunde zu arbeiten. Diese 8€ gelten für mich als 400€ Jobber, also mit Anmeldung und allem drum und dran.

Jetzt ahbe ich einen Gewerbeschein und könnte die gleiche Arbeit halt darüber verrechnen.
Kann ich dies als Argument anbringen, dass ich mehr als 8€ die Stunde erhalte - und wenn ja, wie viel?

Danke für eure Hilfe
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Alt 03.03.2008, 16:20:00   #2 (permalink)
Berufsfanatiker

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Als erstes muss du überlegen, ob du mehr als die 400 Euro arbeiten willst.

Wenn du einen Gewerbeschein hast, bist du wohl nebenbei oder Hauptberuflich selbständig, also Privatversichert?

Wenn du deine arbeit auf gewerbeschein machen willst, ist es für deinen Auftraggeber(nochArbeitgeber) natürlich reizvoll, da er die Personalkosten spart und dich als Kosten absetzen kann, da du ihm ja eine rechnung schreibst. In diesem Falle kannst du natürlich mehr Verlangen+19%MWST.

Es kommt darauf an, ob dein AG im Jahr über Mehrkosten haben will, dafür aber in der Jahresendabrechnung mehr absetzen will.
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Alt 03.03.2008, 17:36:06   #3 (permalink)
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chris88 chris88
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Okay, also wenn ich das richtig verstanden habe:

ich kann 19% auf die 8€ draufrechnen, die mein AG bezahlen muss, Mwstdarf ich aber als kleinunternehmer nicht ausweisen.

Ja, ich bin privatversichert.
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Alt 03.03.2008, 17:57:21   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von chris88 Beitrag anzeigen
ich kann 19% auf die 8€ draufrechnen, die mein AG bezahlen muss, Mwstdarf ich aber als kleinunternehmer nicht ausweisen.
Doch darfst du (je nach dem).
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Alt 03.03.2008, 18:03:54   #5 (permalink)
Eta Capricorni
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Wenn ers net will, dann net.

Versuch mal, ob du als Selbstständiger nicht mehr als 8 Euro raushandeln kannst.

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Alt 03.03.2008, 18:40:10   #6 (permalink)
Berufsfanatiker

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dadurch das dein AG(dann ja Auftraggeber) keine "Kosten"(personalkosten) hat, kannst du je nach arbeit ruhig mehr aushandeln. Du schreibst ihm ja eine rechnung( die im kfm. ja Umsatzmindernd ist, dh. er kann dich von seinem Gewinn absetzen. Ich habe vor 10 jahren als Dienstleister an einer Tankstelle gearbeitet und habe mich dumm und dämlich verdient, was dem Pächter aber auch recht war....er musste ja weniger steuern zahlen.

Nicht anderes machen ja Personalleasingfirmen...und hier bist du Personalleasingfirma und leasingpersonal in einer Person. Für dich nur zum vorteil.
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Alt 03.03.2008, 18:50:32   #7 (permalink)
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Also zu beachten ist, wieviel du dann für ihn arbeitest im Ganzen, denn das was du vorhast wäre eher Scheinselbständigkeit. D.h. du bist vom Gesetz her doch Angestellter. Es langt halt nicht einfach Rechnungen zu schreiben, da gehört mehr.

Und dann wird es doch zu Problemen kommen, wegen KK, AV,RV etc.


Außerdem solltest du auch dir überlegen, welche Pro es haben kann Angestellter zu sein!
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Alt 03.03.2008, 19:11:27   #8 (permalink)
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Also, ich werde shcon selbstständig arbeiten, nur kann ich es mir halt mehr oder weniger aussuchen, weil ich entweder für 400€ im mOnat arbeite, oder mich mehr ins Zeug lege, dann Rechnungen schreibe und die halt über die 8€ in der Stunde hinaus gehen.

Jetzt ist nur noch zu klären, wie weit hinaus.
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Alt 03.03.2008, 19:36:50   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bububoomt Beitrag anzeigen
Also zu beachten ist, wieviel du dann für ihn arbeitest im Ganzen, denn das was du vorhast wäre eher Scheinselbständigkeit. D.h. du bist vom Gesetz her doch Angestellter. Es langt halt nicht einfach Rechnungen zu schreiben, da gehört mehr.

Und dann wird es doch zu Problemen kommen, wegen KK, AV,RV etc.


Außerdem solltest du auch dir überlegen, welche Pro es haben kann Angestellter zu sein!

das mit der Scheinselbständigkeit ist hier ja wohl nicht gegeben, dachris ja schon ein gewerbe hat. Er muss es nur auf Personaldienstleistung erweitern. und damit ist die frage der Versicherungen auch geklärt.

Scheinselbständigkeit ist auch ein gummibegriff, der schon ur-alt ist. Demnach müsste ja jeder der ein gewerbe eröffnet und im anfangszeitraum(1-6 Monate nur einen Kunden hat scheinselbständig sein.

Die kriterien sind aber vielflächiger und da ist das problem mit einem auftraggeber am unrelevantesten.

@chris88: wenn die infos brauchst schreib mir eine PN, dann können wir morgen gerne mal telefonieren. Ich bin ja selbständiger Personalbeschaffer, kann dir da schon ein paar tips geben.
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Alt 03.03.2008, 20:14:59   #10 (permalink)
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Viele fallen aber in den bereich nun mal rein. Klar ist es ncht das einzige kriterieum, aber eines. Wollte ja nur drauf hinweisen, das er das gut prüfen soll...
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Alt 03.03.2008, 20:22:59   #11 (permalink)
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@Bububoomt:da hast du schon recht..und deswegen sind wir hier ja auch eine community....wo jeder jedem mit rat und tat zur seite stehen kann*g*
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Alt 03.03.2008, 21:16:06   #12 (permalink)
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Ihr tut ja fast so, als wären Personalkosten nicht steuerrelevant..

Wenn ein Arbeitgeber für gleiches Geld (Gehalt + AG-Beiträge vs. höhere Rechnung) wählen kann, ob sein Angestellter Angestellter oder Selbständiger sein soll, wird er aus ganz anderen Gründen lieber zur Selbständigkeit tendieren. Da schweben nämlich so arbeitnehmerfreundliche Begriffe wie Urlaub, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung usw. durch den Raum, zusätzlich die teils nicht unerheblichen Bürokratiekosten die im Zusammenhang mit Arbeitnehmern vorkommen. Da darf die Beauftragung eines Arbeitnehmers Unternehmers auch gerne mal noch etwas mehr Richtung Unternehmer ausschlagen.

Thema USt:
Zitat:
Zitat von §19 UStG
(1) Die [..] geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, [..] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. [..] In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über [..] den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4) [..] und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
Du könntest natürlich trotzdem, aber dann
Zitat:
Zitat von §14c (2) UStG
Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt.
Vorsteuerabzug hättest du dennoch nicht, hast aber Nachteile weil du vorher teurer am Markt aufgetreten bist.


Heute schon gepixelt
joschilein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2008, 22:22:44   #13 (permalink)
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asche auf mein haupt, joschi.....

urlaub und kündigungsschutz und ähnliches habe ich einfach so mitgemeint... hast schon recht....

Unser gedanke hier war nur die seite was/und wie steht mir was zu und was mach ich wenn ich als freiberufler bei meinem ehemaligen AG arbeiten will.
Becker71 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2008, 22:28:36   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von joschilein Beitrag anzeigen
Da schweben nämlich so arbeitnehmerfreundliche Begriffe wie Urlaub, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung usw. durch den Raum,
das habe ich ja gemeint mit:

Zitat:
Außerdem solltest du auch dir überlegen, welche Pro es haben kann Angestellter zu sein!
war nur zufall das auszuführen, bin noch geschlaucht von der heutigen Prüfung, und ich wußte ja, dass du noch hier auftauchen wirst
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Alt 03.03.2008, 22:45:38   #15 (permalink)
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Tja becker71, hast du dann auch mitgemeint, dass eben nicht nur eine gestellte Rechnung, sondern auch die aktuell entstehenden Personalkosten für den Arbeitgeber absetzbare Betriebsausgaben darstellen? Hast du damit auch gemeint, dass wenn er mehr zahlt und dadurch mehr absetzen kann er dennoch einen betriebswirtschaftlichen Nachteil hat (er zahlt 100% des Mehraufwands, spart aber beispielsweise nur 50% in Steuern)?

Das Problem Scheinselbständigkeit ist übrigens auch nicht komplett bedeutungslos. Zwar gibt es keinen konkreten Kriterienkatalog mehr, doch im Einzelfall kann die Falle immer noch zuschlagen und dann wird gleich richtig teuer, insbesondere für den Auftraggeber Arbeitgeber durch die mehrjährige Nachzahlung von Arbeitgeber- und (dank arbeitnehmerfreundlichen Gesetzen) Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (=~40%). Dabei können im Arbeits-, Umsatzsteuer- und Sozialversichersicherungrecht durchaus verschiedene Ergebnisse auftreten.


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