Alt 13.10.2006, 09:53:08   #1 (permalink)
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Standard Arglistunterstellung bei Ebay...

Hallöchen, eine Freundin von mir hatte folgende Auktion bei eBay, dessen Startgebot bei einem Euro lag:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=250027786255

Nachdem der Käufer bezahlte und sie den Stuhl verschickte war eine Weile Ruhe. Nun meldet sich der Käufer und meint der Stuhl den er bekommen hätte würde nicht dem der Auktion, insbesondere dem auf den Bildern, entsprechen. Er würde winzige Löcher sowie Flecken im Polster aufweisen.
Nach langem hin und her wurde dem Käufer ein Preisnachlass von 50 Euro angeboten. Dieser erwieder nun mit diversen Paragraphen aus dem BGB das der Verkäufer, also meine Freundin, das ganze Angebot arglistig aufgezogen habe und ihm somit das Recht auf eine komplette Rückgängigmachung des Kaufes oder eine komplette Neupolsterung für die er sich einen Kostenvoranschlag von 200 Euro eingeholt habe zustünde.

Ich selbst habe den Stuhl fotografiert, kann also bezeugen dass es genau der Stuhl ist, den der Käufer bekommen hat. Habe selbst keine Flecken oder Löcher im Polster wahrgenommen, allerdings hab ich auch nur auf die schnelle fotografiert und ihn mir nicht mit der Lupe angeschaut.

Was also tun?
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Alt 13.10.2006, 09:57:45   #2 (permalink)
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das problem ist

wenn der stuhl wirklich winzige flecken und co aufwies, die auf dem bild nicht zu sehen sind, dann hätten diese im auktionstext stehen müssen

wenn da nichts steht, die bilder nichts hergeben und diese mängel wirklich da sind, dann kannst du ihren letzten satz getrost in die tonne kloppen, von wegen nicht haftung, keine garantie

denn wenn das gelieferte nicht dem angepriesenen entspricht, dann hat der käufer ein anrecht auf vollständige erstattung aller auslagen, also auktionspreis, hin und rückporto

ihr habt allerdings das recht, diese rückzahlung erst nach rücklieferung der sache vorzunehmen

die minderung habt ihr ihm ja angeboten, allerdings muss er darauf nicht eingehen
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Alt 13.10.2006, 10:02:28   #3 (permalink)
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Sollten die Beschädigungen nicht vorhanden gewesen sein ist der Satz aber das was euch retten wird .

Allerdings gibt es zur Zeit einige Leutchen die die Masche bei Ebay durchziehen. Etwas kaufen, Beschädigung monieren und teilweise Geld zurückerhalten. Die meisten Leute machens dann weil das ganze vom Gegenpart sehr fossiert wird.
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Alt 13.10.2006, 10:07:30   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Agroschx Beitrag anzeigen
Sollten die Beschädigungen nicht vorhanden gewesen sein ist der Satz aber das was euch retten wird .

Allerdings gibt es zur Zeit einige Leutchen die die Masche bei Ebay durchziehen. Etwas kaufen, Beschädigung monieren und teilweise Geld zurückerhalten. Die meisten Leute machens dann weil das ganze vom Gegenpart sehr fossiert wird.

das problem ist jetzt nur, dass hier der verkäufer immer nachweisen muss, dass die anberaumten schäden nicht beim versand vorlagen

das ist die sache, die nun viele ausnutzen, denn wenn kein eindeutiger beweis vorliegt, dass keine schäden oder eben nur die in der auktion erwähnten schäden vorhanden waren, dann sieht es schlecht aus für den verkäufer

und ja, auch wenn hier jetzt gesagt wird, dass zwei leute das verpackt haben und nichts gesehen haben, dann wird auf der gegenseite angezeigt, dass zwei leute es ausgepackt haben und die schäden da waren
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Alt 13.10.2006, 10:14:08   #5 (permalink)
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@wittis-web.de: Das ist ja genau das Problem und warum die Masche so erfolgreich ist.

Wobei die Menschheit auch immer verrückter wird. Es wird ein Gebrauchsgegenstand gekauft, das auch noch gebraucht und am besten für 2 Euro und dann wird gemeckert wenn irgendwas kleines da ist.

Zwei Beispiele aus meiner Ebay.Karriere:

1) CD verkauft mit Hinweis das die Hülle Kratzer hat (ich schreib immer alles rein ) - CD ist weg gegangen für 3,50 (Neu bei MediaMarkt 19,99). 2 Monate Spass gehabt per E-Mail weil das Mädel das die CD gekauft hatte der Meinung war ich müsse ihr die Hälfte des Geldes zurückgeben weil die Hülle mehr Kratzer hatte als sie dachte. Pfeif auf die 3,50 aber aus Prinzip hab ich das nicht gemacht.

2) Tisch verkauft. Hat grad mal 35 € eingebracht, war aber ok sonst hätte ich ihn auf den Sperrmüll stellen müssen. Selbstabholer kam und holte (allen ernstes) eine Lupe hervor, kroch unter den Tisch und wollte 50% Rabatt weil ja am linken Tischbein ein Anstoss von mindestens 1cm Größe wäre. Den Typ hab ich rausgeschmissen.

Geiz ist geil......
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Alt 13.10.2006, 10:18:04   #6 (permalink)
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ja, willkommen bei ebay

ich habe gerade einen fall laufen, bei dem ich per nachweis, weil ich nur per einschreiben-einwurf versende, den erhalt durch die post bestätigt bekommen habe

der empfänger will aber partou die lieferung nicht erhalten haben, hat bei paypal nun käuferschutz beantragt

nach einer langen prüfungsphase haben die dem käufer recht gegeben, obwohl ich die sendungsnummer übermittelt hatte, und online einsehbar ist, dass die lieferung angekommen ist

ok, die wollten zurückzahlen, mir aber im gegenzug nichts abziehen, weil ich ja einen versandnachweis hatte

trotzdem habe ich nun widerspruch zu diesem entscheid eingelegt

mal sehen, was da nun draus wird

denn wenn ich die zahlung zulasse, ist das ja quasi wie ein schuldeingeständnis, und ich habe ja schließlich die nachweise da
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Alt 13.10.2006, 10:18:43   #7 (permalink)
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Ich hab letztens noch von einem Urteil gelesen.

Sinngemäße Wiedergabe:

Ein Mann hat sich bei einem Versandhandel einen Schrank bestellt und auch geliefert bekommen.
Nachdem er das Ding ausgepackt hat, hat er festgestellt, dass an diesem Schrank kleine Schäden zu sehen sind (Macken an einigen Ecken) und hat nur einen Teil des Kaufpreises überwiesen. Begründet hat er das mit den Schäden.
Der Händler hat auf volle Zahlung des Kaufpreises geklagt und gewonnen.

In der Begründung hat es geheißen, dass diese Macken weder einen Mangel in ästhetischer Sicht darstellen noch die Funktion des Schrankes einschränkt.

Musst mal googlen, dann wirst du sicher was dazu finden. Das nimmst du dann und reibst es dem Käufer unter die Nase!
Dann kann er sich ja überlegen ob er weiter so rotzige Begründungen raushaut um Geld zu sparen!
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Alt 13.10.2006, 15:02:17   #8 (permalink)
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Zitat:
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Aber auch nur, wenn der Verkäufer sie erkennen konnte. Manche Löcher sieht man nur mit der Lupe... Vielleicht sieht der Käufer nur solche.

Zitat:
wenn da nichts steht, die bilder nichts hergeben und diese mängel wirklich da sind, dann kannst du ihren letzten satz getrost in die tonne kloppen, von wegen nicht haftung, keine garantie
Warum? Er kann den Satz nur in die "Tonne kloppen", wenn er von den Löchern (Mängeln) wusste und diese absichtlich verschwiegen hat.

Meine Meinung: Wenn Ihr von den Löchern nichts wusstet, dann ist das ein Sachmangel. Dafür habt Ihr:

1. die Haftung wirksam ausgeschlossen
2. müsste der Käufer Euch nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Wie soll er das, wo er den Stuhl doch schon einige Zeit her. Die Mängel können auch dazwischen entstanden sein.
3. Die Mängel könnten auf dem Transportweg entstanden sein --> auch nicht Euer Problem.

Ich würde dem mitteilen, dass er bitte den Klageweg bestreiten soll und Euch nicht länger belästigen. Der Stuhl hatte keine Löcher, als ihr ihn verschickt habt. Über mehr würde ich gar nicht diskutieren.

Zitat:
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das problem ist jetzt nur, dass hier der verkäufer immer nachweisen muss, dass die anberaumten schäden nicht beim versand vorlagen
Der Käufer muss nachweisen, dass sie da waren, kleiner aber feiner Unterschied. Der Verkäufer muss gar nichts beweisen.

Marty
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Alt 14.10.2006, 16:48:45   #9 (permalink)
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Hallöchen, danke für eure Antworten. Wir haben uns weiterhin kundig gemacht, auch bei Leuten die juristisch etwas versierter sind. Dabei ist es so ziemlich einstimmig, dass "leichte Gebrauchsspuren" ebenso Abschürfungen, Risse oder Flecke sein können. Zudem meinten die Leute weiterhin, dass es bei Privatpersonen kein Rückgaberecht gibt, auch nicht mit Hilfe des BGB.

hmm
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