Alt 18.10.2007, 04:04:45   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer

Reg: 06.07.2007
Beiträge: 130
new-sascha wird schon bald berühmt werden
Standard ARGE und Klamm!

Ich habe da mal eine Frage. Und zwar würde mich interessieren, ob mal von einem HartzIV Empfänger ein Kontoauszug von der ARGE gesehen wurde und wie diese "Einnahme" dort eingeschätzt wird???
lg
new-sascha

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Alt 18.10.2007, 05:05:23   #2 (permalink)
MØþ€®@¶øℜ
Benutzerbild von Totte

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Reg: 20.04.2006
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Totte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes Ansehen
Standard

Es gab mal einen Thread darüber, wo mehrfach Loseverkäufe als regelmäßige Einnahme in die Berechnung einfloß
Ich glaub, der hier wars: Klamm-Lose als Einkommen -> Abzug von HartzIV
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar
The only easy day was yesterday
Totte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2007, 12:43:02   #3 (permalink)
Painkiller
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ID: 370013
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XadreS eine Nachricht über ICQ schicken
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Beiträge: 2.978
XadreS genießt hohes AnsehenXadreS genießt hohes AnsehenXadreS genießt hohes AnsehenXadreS genießt hohes AnsehenXadreS genießt hohes AnsehenXadreS genießt hohes AnsehenXadreS genießt hohes AnsehenXadreS genießt hohes AnsehenXadreS genießt hohes AnsehenXadreS genießt hohes AnsehenXadreS genießt hohes Ansehen
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ich wurde auch mal angesprochen, warum ich von lukas klamm 15€ auf mein konto überwiesen bekommen habe. hab das dann kurz erklärt und dann war das ok. mit loseverkauf weiß ich nicht
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Alt 18.10.2007, 15:08:59   #4 (permalink)
der echte Wolf

ID: 20274
Lose-Remote

Reg: 06.05.2007
Beiträge: 87
Wolf ist ein wunderbarer AnblickWolf ist ein wunderbarer AnblickWolf ist ein wunderbarer AnblickWolf ist ein wunderbarer AnblickWolf ist ein wunderbarer AnblickWolf ist ein wunderbarer Anblick
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Hallo
nach meinem Wissen werden nur regelmäßige Einkünfte zur Berechnung bewertet. Auch nur wenn es bestimmte Beträge übersteigt.

Unregelmäßige Einkünfte nicht solange sie abstimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Soweit ich weiß müssten sie dann auch die Kosten dafür anerkennen

Was ich aber ganz genau weiß, das vorlegen von Kontoauszügen ist nicht erforderlich, darf nur im Ausnahme Fall gefordert werden. Zum Beispiel wenn ein begründeter Verdacht besteht das der Antragsteller Einkünfte verschweigt. Dieser Verdacht muss auch schriftlich begründet werden.
(Das wissen nur die meisten nicht)
Hier bitte nachlesen
Auszug
Zitat:
Daher ist die Kopie der Geldkarte sowie die Kopie der Krankenversicherungskarte unnötig. Kopie des Personalausweises und des Sozialversicherungsausweises ist rechtens. Die Kopien der Kontoauszüge letzten drei Monate kann die ArGe nur bei begründetem Verdacht auf Leistungsmissbrauch, hier Nebeneinnahmen, anfordern.
Bei Google gibt es noch ein Menge entsprechender Links bei dem Suchbegriff
ARGE und Kontoauszüge

Zu den Nebeneinkünften (Google mit den Suchbegriffen ARGE und Nebeneinkünfte)
sollte man hier nachlesen

Ein weiterer Auszug
Zitat:
Bei gelegentlichen geringen Einnahmen gilt allerdings eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr. Liegt die Summe solcher Einnahmen im Jahr unter dieser Grenze, werden sie nicht angerechnet. Dennoch müssen auch geringere Beträge gemeldet werden. Nur so kann ermittelt werden, ob die Bagatellgrenze auch unter Berücksichtigung anderer gelegentlicher Einnahmen in geringer Höhe nicht überschritten wird.
Das dürfte bei den meisten Klammis der Fall sein.

Ich hoffe das ich dir damit weiter helfen konnte

MfG
Wolf
Wolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2007, 22:06:56   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer

Reg: 06.07.2007
Beiträge: 130
new-sascha wird schon bald berühmt werden
Standard

Danke...
Das war ziemlich aufschlussreich. Ich war mir nämlich nicht sicher, was einen dort erwarten könnte. Denn eventuell darf ich in absehbarer Zeit dort erstmalig vorstellig werden und habe erst im vergangenen Monat Auszahlungen erhalten. Bin nun etwas beruhigt und falls ich wirklich dorthin muß, brauche ich keine Sorgen wegen meiner Auszüge zu haben.
lg
new-sascha

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