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#1 (permalink) | |
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Hi,
ich schreib gerade ein Arbeitszeugnis. Hab mir im Netz auch schon eine passende Seite dazu gesucht. Nur finde ich leider eine Formulierung nicht. Ich möchte ausdrücken, dass der Arbeitnehmer einer Kündigung zuvorgekommen ist. Weiß jemand von Euch, wie ich das am Besten schreiben kann? Zitat:
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Frag doch mal in den Foren von monster.de.
Da gibts zusätzlich noch Experten, die dort beraten. |
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#4 (permalink) | |
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Ich danke Euch beiden schonmal für die Tipps. Bisher habe ich aber leider noch nicht das passende, wonach ich suche gefunden.
Zitat:
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#5 (permalink) | |
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Slotzone.de
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Zitat:
Hinweis für Refs und Werber wegen neuer Arbeitsstelle ( Vollkontischicht) weniger aktiv/online!
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#7 (permalink) | ||
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Slotzone.de
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Zitat:
Wenn er schlecht war gibt es die Benotung im Zeugnis. Aber eine Nette Form für Zitat:
Deshalb gehe ich davon aus das wenn diese Form gewählt wird das Zeugnis vorm Arbeitsgericht landet und der Arbeitnehmer gewinnen wird. So jetzt wünsche ich euch Frohe Ostern! Bin über Ostern bei den Schwiegereltern
Hinweis für Refs und Werber wegen neuer Arbeitsstelle ( Vollkontischicht) weniger aktiv/online!
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#8 (permalink) | ||
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Weil es der Tatsache entspricht! Aber wenn Du die Situation nicht kennst, würde ich nicht vorschnell urteilen.
Zitat:
Wird nicht vor'm Arbeitsgericht landen, schließlich hat der Arbeitnehmer ja selbst gekündigt! Zitat:
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#9 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Ich lach mich scheckig... Wenn der Typ nix taugt, raus. Und wenn das in dem Zeugnis steht, gut so. Schließlich soll es ja wahr sein und bleiben. gruss kelle! Zitat:
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#12 (permalink) |
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kein Titel :(
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Sie will aber reinschreiben, dass er einer Kündigung zuvorgekommen ist. Das ist keine Beurteilung seiner Arbeit, sie setzt nur nochmal einen oben drauf, um es mal platt zu sagen. Das mag zwar in seinem Fall angebracht sein, nur könnte es wirklich passieren, dass er dann klagt und Recht bekommt.
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#13 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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"Grund und Art des Austritts dürfen ohne das Einverständnis oder gegen den Willen des Zeugnisempfängers aus dem Zeugnis nicht ersichtlich sein (LAG Düsseldorf 22. August 1988 - LAGE § 630 BGB, Nr.4). Auch die Formulierung „Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst“ darf der Arbeitgeber nur dann in das Zeugnis hineinschreiben, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist.
Bei einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers darf nicht im Zeugnis stehen: „Das Arbeitsverhältnis endete durch fristlose arbeitgeberseitige Kündigung“. Zulässig wäre die Formulierung: „Das Arbeitsverhältnis endet am ...“(LAG Düsseldorf 1. Oktober 1987, 9CA 2774/87)." http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeits...s_Ausscheidens Da ist wohl ein bissl Vorsicht geboten... gruss kelle! Zitat:
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#14 (permalink) | ||
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The oak of Love
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Zitat:
Wenn jetzt so Krasse dinge wie Trunkenheit dazu kommen würden, könnte man das noch mit dem Satz Zitat:
Lieben Gruß
Manuel |
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#15 (permalink) |
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Quellcode-Schubser
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Ich würde es auch so formulieren,wie es Canyonfire geschrieben hat.
Denn eine vorzeitige Kündigung drückt meines Erachtens erstmal nichts negatives über den Arbeitnehmer aus.Die Gründe dafür können schliesslich sehr vielseitig und persönlich verständlich gewesen sein.Und warum soll es dann nicht genau der Wahrheit entsprechend im Arbeitszeugnis stehen dürfen. Ausserdem kann dann der potentiell neue Arbeitgeber bei Bedarf auch direkt im Vorstellungsgespräch nach den Gründen fragen.
Jetzt komm doch erst mal näher, ich beiß doch nicht. Also nur da hin, wo’s gut tut.
(Stromberg) |
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