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Alt 19.03.2008, 14:23:48   #1 (permalink)
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Standard Arbeitszeugnis Formulierung

Hi,

ich schreib gerade ein Arbeitszeugnis. Hab mir im Netz auch schon eine passende Seite dazu gesucht. Nur finde ich leider eine Formulierung nicht. Ich möchte ausdrücken, dass der Arbeitnehmer einer Kündigung zuvorgekommen ist.

Weiß jemand von Euch, wie ich das am Besten schreiben kann?
Zitat:
Zitat von Maastaaa
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Alt 19.03.2008, 14:41:36   #2 (permalink)
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Frag doch mal in den Foren von monster.de.
Da gibts zusätzlich noch Experten, die dort beraten.
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Alt 19.03.2008, 18:29:53   #3 (permalink)
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boba befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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"Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen zum ..." so in der Art würde ich nehmen. Hier noch eine interessante Seite.
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Alt 20.03.2008, 07:49:10   #4 (permalink)
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Ich danke Euch beiden schonmal für die Tipps. Bisher habe ich aber leider noch nicht das passende, wonach ich suche gefunden.
Zitat:
Zitat von Maastaaa
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Alt 20.03.2008, 08:23:13   #5 (permalink)
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Frage

Zitat:
Zitat von anni Beitrag anzeigen
Hi,

ich schreib gerade ein Arbeitszeugnis. Hab mir im Netz auch schon eine passende Seite dazu gesucht. Nur finde ich leider eine Formulierung nicht. Ich möchte ausdrücken, dass der Arbeitnehmer einer Kündigung zuvorgekommen ist.

Weiß jemand von Euch, wie ich das am Besten schreiben kann?
Warum möchtest du deinem Ex Mitarbeiter Steine im weg legen?
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Alt 20.03.2008, 08:37:09   #6 (permalink)
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Vielleicht weil er ein schlechter Mitarbeiter war??

Ich würd Anni jetzt nicht für so gemein halten, dass sie soetwas ohne Grund schreiben würde.
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Alt 20.03.2008, 08:58:24   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Eisfee Beitrag anzeigen
Vielleicht weil er ein schlechter Mitarbeiter war??

Ich würd Anni jetzt nicht für so gemein halten, dass sie soetwas ohne Grund schreiben würde.

Wenn er schlecht war gibt es die Benotung im Zeugnis.

Aber eine Nette Form für
Zitat:
Ich möchte ausdrücken, dass der Arbeitnehmer einer Kündigung zuvorgekommen ist.
Kann viele weitaus schlimmere sachen aussagen z.B. Alkohol , Drogen , Diebstahl , mobben ...

Deshalb gehe ich davon aus das wenn diese Form gewählt wird das Zeugnis vorm Arbeitsgericht landet und der Arbeitnehmer gewinnen wird.

So jetzt wünsche ich euch Frohe Ostern!
Bin über Ostern bei den Schwiegereltern
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Alt 20.03.2008, 10:18:03   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von superubbi Beitrag anzeigen
Warum möchtest du deinem Ex Mitarbeiter Steine im weg legen?
Weil es der Tatsache entspricht! Aber wenn Du die Situation nicht kennst, würde ich nicht vorschnell urteilen.
Zitat:
Zitat von Eisfee Beitrag anzeigen
Ich würd Anni jetzt nicht für so gemein halten, dass sie soetwas ohne Grund schreiben würde.
Genau .
Zitat:
Zitat von superubbi Beitrag anzeigen
Deshalb gehe ich davon aus das wenn diese Form gewählt wird das Zeugnis vorm Arbeitsgericht landet und der Arbeitnehmer gewinnen wird.
Wird nicht vor'm Arbeitsgericht landen, schließlich hat der Arbeitnehmer ja selbst gekündigt!
Zitat:
Zitat von Maastaaa
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Alt 20.03.2008, 10:24:58   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von superubbi Beitrag anzeigen
Deshalb gehe ich davon aus das wenn diese Form gewählt wird das Zeugnis vorm Arbeitsgericht landet und der Arbeitnehmer gewinnen wird.
Du und Dein Arbeitsgericht..
Ich lach mich scheckig...

Wenn der Typ nix taugt, raus.
Und wenn das in dem Zeugnis steht, gut so.
Schließlich soll es ja wahr sein und bleiben.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
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Alt 20.03.2008, 16:00:02   #10 (permalink)
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Soweit ich gehört habe, sollte ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein, was auch die Kündigung betrifft. Wenn das zutrifft, wovon ich ausgehe, dann könntest du höchstens seine schnellen Reflexe oder so lobend erwähnen
Kampforca ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2008, 16:04:38   #11 (permalink)
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Heißt aber nicht, dass ein Arbeitszeugnis Lügen erzählt. Wenn der Arbeitnehmer einfach schlecht war, wird dies auch mit den üblichen Formulierungen dort niedergeschrieben.
Eisfee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2008, 16:15:02   #12 (permalink)
kein Titel :(

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Sie will aber reinschreiben, dass er einer Kündigung zuvorgekommen ist. Das ist keine Beurteilung seiner Arbeit, sie setzt nur nochmal einen oben drauf, um es mal platt zu sagen. Das mag zwar in seinem Fall angebracht sein, nur könnte es wirklich passieren, dass er dann klagt und Recht bekommt.
Kampforca ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2008, 16:34:10   #13 (permalink)
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"Grund und Art des Austritts dürfen ohne das Einverständnis oder gegen den Willen des Zeugnisempfängers aus dem Zeugnis nicht ersichtlich sein (LAG Düsseldorf 22. August 1988 - LAGE § 630 BGB, Nr.4). Auch die Formulierung „Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst“ darf der Arbeitgeber nur dann in das Zeugnis hineinschreiben, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist.

Bei einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers darf nicht im Zeugnis stehen:

„Das Arbeitsverhältnis endete durch fristlose arbeitgeberseitige Kündigung“.

Zulässig wäre die Formulierung:

„Das Arbeitsverhältnis endet am ...“(LAG Düsseldorf 1. Oktober 1987, 9CA 2774/87)."

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeits...s_Ausscheidens

Da ist wohl ein bissl Vorsicht geboten...

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
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Alt 20.03.2008, 17:26:13   #14 (permalink)
The oak of Love
Benutzerbild von Canyonfire

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Canyonfire sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreCanyonfire sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreCanyonfire sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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Zitat:
das Arbeitsverhältnis endete im gegenseitigem einvernehmen vorzeitig auf Wunsch von Herrn xxxx.
Wir wünschen Herrn xxx alles gute für seine künftige Berufliche Laufbahn.

MfG
bla
also so würde ichs mal versuchen.
Wenn jetzt so Krasse dinge wie Trunkenheit dazu kommen würden, könnte man das noch mit dem Satz

Zitat:
Zu seinen Vorgesetzten und Kollegen war er stets Gesellig
eins reinwürgen...
Lieben Gruß
Manuel
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Alt 20.03.2008, 18:49:50   #15 (permalink)
Quellcode-Schubser
Benutzerbild von Cosmoflamme

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Cosmoflamme ist ein wunderbarer AnblickCosmoflamme ist ein wunderbarer AnblickCosmoflamme ist ein wunderbarer AnblickCosmoflamme ist ein wunderbarer AnblickCosmoflamme ist ein wunderbarer AnblickCosmoflamme ist ein wunderbarer AnblickCosmoflamme ist ein wunderbarer Anblick
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Ich würde es auch so formulieren,wie es Canyonfire geschrieben hat.
Denn eine vorzeitige Kündigung drückt meines Erachtens erstmal nichts negatives über den Arbeitnehmer aus.Die Gründe dafür können schliesslich sehr vielseitig und persönlich verständlich gewesen sein.Und warum soll es dann nicht genau der Wahrheit entsprechend im Arbeitszeugnis stehen dürfen.
Ausserdem kann dann der potentiell neue Arbeitgeber bei Bedarf auch direkt im Vorstellungsgespräch nach den Gründen fragen.
Jetzt komm doch erst mal näher, ich beiß doch nicht. Also nur da hin, wo’s gut tut.
(Stromberg)
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