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#1 (permalink) |
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klein aber oHo
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Hallo Leute,
ich bin momentan als Minijobber bei einem Discounter eingestellt. Da ich dort erst seit ca. 1,5 Monaten Arbeite bin ich noch in der Probezeit. Nun stellt sich mir die Frage wie ich dieses Arbeitsverhältnis kündigen soll. Ich habe nämlich die befürchtung, dass die Marktleiterin die Kündigung nicht annehmen wollen wird und nun suche ich eine Alternative. Würde es gehen, wenn ich ebenfalls eine Kündigung per Einschreiben an die Zentrale abschicke. Und die wichtigste Frage.. wenn ich die Kündigung am Dienstag abgeben würde und die ML diese nicht unterschreiben würde, wäre die Kündigung unwirksam? |
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#2 (permalink) | |
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Streber
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Zitat:
Sinnvoll es es sicherlich dafür zu sorgen, dass deine schriftliche Kündigung der verantwortlichen Person nachweislich zugegangen ist (Zeuge, schriftliche Eigangsbestätigung...). Nach Ausdrücken der Gleichheit, welche dem Positiv entsprechen, verwendet man wie.
Nach Ungleichheiten hingegen, welche dem Komparativ entsprechen, wird als verwendet. Richtig: Ich bin viel schlauer als du. Falsch: Keiner von euch ist schlauer wie ich. Quelle |
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#3 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Am besten die Kündigung, wenn es lokal in der Filiale gemacht wird, mit einem Zeugen bei der ML einreichen. Bist du alleine, lass dir den Zugang bestätigen (zB einfach formloser Zettel, ich habe am Tage X das Schreiben von Y empfangen - Datum Unterschrift).
Ab dem Tage der Abgabe gelten dann die 14 Tage Kündigungsfrist. Wenn Sie das Schreiben nicht annimmt, ist es natürlich schwer .. daher wäre es am besten, das Schreiben unter Zeugen zu übergeben, denn die Nichtannahme seitens der ML entbindet nicht von der Rechtswirksamkeit der Kündigung (ebenso nicht die Nichtannahme des Einschriebens). Sollte Sie dennoch die Kündigung nicht annehmen und darauf bestehen, dass du einen weiterlaufenden Arbeitsvertrag hast, beendest du deine Tätigkeit einfach mit Ablauf der 14 Tage, verlangst deine anteilig zustehenden Entlohnungen (auch Resturlab entsprechend nehmen, darf ebenfalls nicht verwährt werden). |
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#7 (permalink) | |
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Du musst auch nicht begründen, warum Du gehen möchtest. Einfach kündigen und das war's dann.
Mit dem anteiligen Urlaub bezahlen ist natürlich blöd, wenn Du jetzt kündigst, aber hinterher noch ein paar Tage Urlaub bezahlt haben willst?! Zitat:
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#8 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
Weil es diese nicht gibt? In der Probezeit gilt die sogenannte verkürzte Kündigungsfrist, diese beträgt 14 Tage und kann zu jedem Wochentag erfolgen. Sprich, du setzt heute die Kündigung ein und in 2 Wochen am Montag war es das dann... |
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#9 (permalink) | |
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Nee, witti. So ganz stimmt's nicht. Das ist im Vertrag festgelegt. Bei uns werden die Herrschaften immer direkt von jetzt auf gleich gegangen
Zitat:
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#10 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Da sagt uns das BGB aber was anderes:
Zitat:
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#11 (permalink) | ||
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Zitat:
Aber ist das wirklich Pflicht oder ein Recht? Zitat:
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#12 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Gesetzliche Pflicht ...
Ausnahme: Aufhebungsvertrag, in dem beide Parteien der sofortigen Kündigung zustimmen .. aber als Arbeitnehmer .. wer verzichtet da schon gerne auf die Kohle .. oder als Arbeitgeber, wenn es ein guter Probant war, auf eben 14 Tage weiere gute Arbeit |
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#13 (permalink) | |
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Also aus Erfahrung sind wir froh, dass die immer sofort weg sind!
Zitat:
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#15 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Ich hätte die Kündigung übrigens nur an die Zentrale geschickt und der Martkleiterin nur die Info gegeben, dass gekündigt wurde. @Threadersteller: was ist da jetzt eigentlich rausgekommen? anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
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