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Alt 12.09.2010, 18:59:05   #1 (permalink)
klein aber oHo

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Standard Arbeitsverhältnis kündigen

Hallo Leute,

ich bin momentan als Minijobber bei einem Discounter eingestellt. Da ich dort erst seit ca. 1,5 Monaten Arbeite bin ich noch in der Probezeit. Nun stellt sich mir die Frage wie ich dieses Arbeitsverhältnis kündigen soll. Ich habe nämlich die befürchtung, dass die Marktleiterin die Kündigung nicht annehmen wollen wird und nun suche ich eine Alternative. Würde es gehen, wenn ich ebenfalls eine Kündigung per Einschreiben an die Zentrale abschicke. Und die wichtigste Frage.. wenn ich die Kündigung am Dienstag abgeben würde und die ML diese nicht unterschreiben würde, wäre die Kündigung unwirksam?
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Alt 12.09.2010, 19:37:22   #2 (permalink)
Streber
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Zitat:
Zitat von esKa Beitrag anzeigen
Und die wichtigste Frage.. wenn ich die Kündigung am Dienstag abgeben würde und die ML diese nicht unterschreiben würde, wäre die Kündigung unwirksam?
Nein, du bist bei deiner Kündigung nicht auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen. Auch für dich gilt während der Probezeit die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (sofern nicht vertraglich anders vereinbart) ohne Angabe von Gründen.

Sinnvoll es es sicherlich dafür zu sorgen, dass deine schriftliche Kündigung der verantwortlichen Person nachweislich zugegangen ist (Zeuge, schriftliche Eigangsbestätigung...).
Nach Ausdrücken der Gleichheit, welche dem Positiv entsprechen, verwendet man wie.
Nach Ungleichheiten hingegen, welche dem Komparativ entsprechen, wird als verwendet.

Richtig: Ich bin viel schlauer als du.
Falsch: Keiner von euch ist schlauer wie ich.

Quelle
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Alt 12.09.2010, 20:02:40   #3 (permalink)
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Am besten die Kündigung, wenn es lokal in der Filiale gemacht wird, mit einem Zeugen bei der ML einreichen. Bist du alleine, lass dir den Zugang bestätigen (zB einfach formloser Zettel, ich habe am Tage X das Schreiben von Y empfangen - Datum Unterschrift).

Ab dem Tage der Abgabe gelten dann die 14 Tage Kündigungsfrist.

Wenn Sie das Schreiben nicht annimmt, ist es natürlich schwer .. daher wäre es am besten, das Schreiben unter Zeugen zu übergeben, denn die Nichtannahme seitens der ML entbindet nicht von der Rechtswirksamkeit der Kündigung (ebenso nicht die Nichtannahme des Einschriebens).
Sollte Sie dennoch die Kündigung nicht annehmen und darauf bestehen, dass du einen weiterlaufenden Arbeitsvertrag hast, beendest du deine Tätigkeit einfach mit Ablauf der 14 Tage, verlangst deine anteilig zustehenden Entlohnungen (auch Resturlab entsprechend nehmen, darf ebenfalls nicht verwährt werden).
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Alt 12.09.2010, 20:16:35   #4 (permalink)
klein aber oHo

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esKa wird schon bald berühmt werden
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Danke für die Antworten Es sieht bei mir so aus, dass ich keinen Urlaub oder etwaiges habe, sondern nur das bekomme was ich wirklich gearbeitet habe. Werde morgen die Kündigung vorbeibringen, mal sehen was sich tun wird.
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Alt 12.09.2010, 21:02:58   #5 (permalink)
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Urlaub steht dir auch für die Probezeit anteilig zu .. ist im Gesetz festgelegt, da kann der Arbeitgeber sich nicht gegen wehren .. ob es dem passt oder nicht
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Alt 13.09.2010, 17:22:09   #6 (permalink)
Vanessa

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SweetNessi89
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Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist. Du kannst sofort von jetzt auf gleich kündigen
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Alt 13.09.2010, 17:25:13   #7 (permalink)
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Du musst auch nicht begründen, warum Du gehen möchtest. Einfach kündigen und das war's dann.
Mit dem anteiligen Urlaub bezahlen ist natürlich blöd, wenn Du jetzt kündigst, aber hinterher noch ein paar Tage Urlaub bezahlt haben willst?!
Zitat:
Zitat von Maastaaa
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Alt 13.09.2010, 17:27:25   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von SweetNessi89 Beitrag anzeigen
Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist. Du kannst sofort von jetzt auf gleich kündigen
Warum glaubst du, schreibe ich oben was von 14 Tagen Kündigungsfrist?
Weil es diese nicht gibt?

In der Probezeit gilt die sogenannte verkürzte Kündigungsfrist, diese beträgt 14 Tage und kann zu jedem Wochentag erfolgen.

Sprich, du setzt heute die Kündigung ein und in 2 Wochen am Montag war es das dann...
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Alt 13.09.2010, 17:30:14   #9 (permalink)
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Nee, witti. So ganz stimmt's nicht. Das ist im Vertrag festgelegt. Bei uns werden die Herrschaften immer direkt von jetzt auf gleich gegangen .
Zitat:
Zitat von Maastaaa
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Alt 13.09.2010, 17:35:49   #10 (permalink)
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Da sagt uns das BGB aber was anderes:

Zitat:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Steht so im Gesetz .. wer also ohne Einhaltung dieser Frist seine Klamotten schmeisst, kann mitunter schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber werden .. ebenso kann man den Arbeitgeber in Schadensersatzpflich bringen, wenn er ohne Einhaltung der Fristen kündigt.
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Alt 13.09.2010, 17:39:33   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
Da sagt uns das BGB aber was anderes:

Steht so im Gesetz .. wer also ohne Einhaltung dieser Frist seine Klamotten schmeisst, kann mitunter schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber werden .. ebenso kann man den Arbeitgeber in Schadensersatzpflich bringen, wenn er ohne Einhaltung der Fristen kündigt.
Das ist aber lieb, dass Du das jetzt extra rausgesucht hast *g*.
Aber ist das wirklich Pflicht oder ein Recht?
Zitat:
Zitat von Maastaaa
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Alt 13.09.2010, 17:43:23   #12 (permalink)
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Gesetzliche Pflicht ...

Ausnahme: Aufhebungsvertrag, in dem beide Parteien der sofortigen Kündigung zustimmen ..
aber als Arbeitnehmer .. wer verzichtet da schon gerne auf die Kohle ..
oder als Arbeitgeber, wenn es ein guter Probant war, auf eben 14 Tage weiere gute Arbeit
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Alt 13.09.2010, 17:44:33   #13 (permalink)
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Also aus Erfahrung sind wir froh, dass die immer sofort weg sind!
Zitat:
Zitat von Maastaaa
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Alt 13.09.2010, 17:46:47   #14 (permalink)
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Kann man sich vorstellen, denn die, die von Arbeitgeberseite gekündigt werden, sind wohl selten bis nie die guten
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Alt 15.09.2010, 09:25:21   #15 (permalink)
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anddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz sein
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Zitat:
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Steht so im Gesetz .. wer also ohne Einhaltung dieser Frist seine Klamotten schmeisst, kann mitunter schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber werden ..
Naja, aber Minijobber im Supermarkt klingt eigentlich eher nach Aushilfe. Und da ist es eigentlich wirklich fast überall üblich, dass die Leute von heute auf morgen weg sind. Ne wirkliche Begründung für Schadensersatz bei einer fehlenden Aushilfe würde mich mal interessieren.

Ich hätte die Kündigung übrigens nur an die Zentrale geschickt und der Martkleiterin nur die Info gegeben, dass gekündigt wurde.

@Threadersteller: was ist da jetzt eigentlich rausgekommen?

anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
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