Alt 23.06.2007, 21:21:15   #1 (permalink)
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Standard Arbeitserlaubnis in Deutschland

Hallo,

es liegt mir etwas an:

Ein Bekannter von mir ist gebürtiger Amerikaner, hat dort zusammen mit seiner Freundin - eine deutsche- für ca 1 1/2 Jahre im selben Hotel gearbeitet.
Danach wurde beiden im selben Hotel ein Arbeitsverhältnis angeboten,
beide hätten zugesagt, doch wurde der Deutschen das Arbeitsvisum verwehrt.

Also haben sie bei der gleichen Kette in Deutschland einen Platz bekommen,
Sie arbeitet bereits, er macht im Moment noch einen Deutschkurs, das Hotel bzw. die Hotelkette sollte sich um das Arbeitserlaubnis für ihn kümmern, dann hat er die Tage einen Brief bekommen,
er solle Deutschland bis zum 27ten Juni 07 verlassen, ist dies nicht der Fall, wird ihm der Zugang zur BRD verwehrt.

Was hat Deutschland bitte für ein System?
Er hat ein festes Arbeitsverhältnis für 5 Jahre - bereits unterschrieben - und will sich auch integrieren in die Deutsche Gesellschaft (Deutschkurs bspw.).
Aber eine Arbeitserlaubnis kriegt er nicht.

Wo ist da bitte der Sinn..

Habt ihr auch so Erfahrungen?
Was kann man tun?

LG
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Geändert von MaxY (23.06.2007 um 21:41:54 Uhr)
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Alt 24.06.2007, 11:01:46   #2 (permalink)
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Ohne die Hintergründe der Ausweisung und den Ablauf zu kennen, der dazu geführt hat...

Wenn das wirklich so ist, ist die Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung und die Ausweisung eigentlich Blödsinn...

Marty
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Alt 24.06.2007, 12:09:02   #3 (permalink)
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Also ich weiß nicht ob ich da völlig falsch liege, aber die politische Meinung, die zur Zeit von der Bundesregierung vertreten wird, ist doch, dass Deutschland kein Einwanderungsland ist. Das gilt natürlich nur für Nicht-EU-Ausländern, weil EU-Ausländer ja in aller Regel Freizügigkeit genießen.

Ein Job bei einer Hotelkette ist sicherlich kein Job, der nicht auch mit einem Deutschen besetzt werden könnte (um soetwas wie eine GreenCard zu erhalten, muss das einstellende Unternehmen nachweisen, dass es keinen Deutschen gibt, der den Job ebenfalls genau so gut machen könnte).

Es gibt dann also keinen Grund einem Nicht-EU-Ausländer hier ein Arbeistverhältnis oder einen dauerhaften Aufenthalt zu gestatten.

Der Amerikaner bekommt also hier keine Arbeitserlaubnis aus den selben Gründen, aus denen die Deutsche in den USA keine bekommt. Ob sich die beiden integrieren wollen oder nicht, ist dabei völlig egal. Es geht vorrangig darum den eigenen Arbeitsmarkt zu schützen.

Ob das sinnvoll ist, ist freilich eine andere Frage .

Gruß Malte
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Alt 24.06.2007, 12:57:14   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
Wenn das wirklich so ist, ist die Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung und die Ausweisung eigentlich Blödsinn...
So wie ich es geschildert hab, ist es auch

Zitat:
Zitat von Xaro Beitrag anzeigen
Ein Job bei einer Hotelkette ist sicherlich kein Job, der nicht auch mit einem Deutschen besetzt werden könnte (um soetwas wie eine GreenCard zu erhalten, muss das einstellende Unternehmen nachweisen, dass es keinen Deutschen gibt, der den Job ebenfalls genau so gut machen könnte).
Er ist sehr gut qualifizierter Koch, in den teuersten Hotels Angebote bekommen,
und naja, der Lehrlingskoch von neben an kann es sicher nicht mit ihm aufnehmen.
Klingt zwar ,,hochnäßig'', aber der hats echt drauf..

Naja..

Thats Germany
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Alt 24.06.2007, 13:06:17   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MaxY Beitrag anzeigen
So wie ich es geschildert hab, ist es auch
Wie? Du schreibst nur "Die Hotelkette sollte sich kümmern..." und dahach kam ein Brief mit zwei Sätzen?

Was hat das Hotel denn gemacht? Bei wem was beantragt, welche Unterlagen mitgeschickt etc.? Welche Begründung steht auf der Ablehnung etc...

Marty
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Alt 24.06.2007, 13:11:45   #6 (permalink)
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Meinem Bekannten wurde von der Kette gesagt,
sie werden eine Aufenthalts & Arbeitsgenehmigung einholen,
dass ganze wäre kein Problem.

Naja, zwei Sätze waren es sicher nicht,
jedoch stand dort drin,
dass Herr C. das Land bis zum 27.Juni 2007 verlassen muss,
ansonsten wird ihm der Zutritt zur Bundesrepublik Deutschland für immer verwehrt.

Die Ablehnung kommt gar nicht vom Hotel,
sie kommt vom zuständigen Ministerium..

Von einer Begründung weiß ich nichts,
sobald er wieder anruft werd ich ihn mal drauf ansprechen..

Montag hat er noch eine Chance
Dann sitzt er mit der Hotelleitung und ein paar zuständigen zusammen an einem Tisch..
Mal sehen..
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Alt 24.06.2007, 14:21:01   #7 (permalink)
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Wichtig für die Ausländerbehörde ist zu wissen dass der Unterhalt während des Aufenthaltes in Deutschland gesichert ist (was in dem Fall ja durch den Arbeitsvertrag nachzuweisen ist; evt .noch durch eine Erklärung vo nhier lebenden Verwandten oder Freunden dass sie im Falle der Arbeitslosigkeit für seinen Unterhalt aufkommen).
Hat Dein Bekannter denn schon bei der Antragstellung angegeben dass er einen Arbeitsvertrag hat in Deutschland?
Mein Vorschlag wäre auf jeden Fall morgen bei der zuständigen Ausländerbehörde vorzusprechen ( am besten mit seiner Freundin zusammen) .
Ich habe vor Jahren mal im Ausländeramt gearbeitet und weiss nicht was sich in der Zeit alles geändert hat- also einfach hingehen,viel Wartezeit mitbringen und mit vollständigen Unterlagen (Arbeitsvertrag,Ausweis)


Viel Erfolg
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Alt 24.06.2007, 14:46:14   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Seidenspinner Beitrag anzeigen
für seinen Unterhalt aufkommen).
Hat Dein Bekannter denn schon bei der Antragstellung angegeben dass er einen Arbeitsvertrag hat in Deutschland?
...
Natürlich,
wie gesagt, das wurde vom Hotel direkt gemacht, er hatte den Vertrag ja bereits unterzeichnet..
Und wenn die ihn unbedingt wollen, werden sie das wohl auch bei der Antragsstellung mit angegeben haben..


Ja wie gesagt, Montag ist last Chance..
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Alt 25.06.2007, 06:27:36   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MaxY Beitrag anzeigen
Meinem Bekannten wurde von der Kette gesagt,
sie werden eine Aufenthalts & Arbeitsgenehmigung einholen,
dass ganze wäre kein Problem.
Siehst Du, und hier stellt sich die Frage, was haben die tatsächlich gemacht? Anscheinend ja nicht so viel...

Zitat:
Die Ablehnung kommt gar nicht vom Hotel,
sie kommt vom zuständigen Ministerium..
Das hatte ich verstanden, die Frage bleibt halt, warum das so ist. Und das kann man nur beurteilen, wenn man weiß, was das Hotel da beantragt hat und wo.

Zitat:
Montag hat er noch eine Chance
Dann sitzt er mit der Hotelleitung und ein paar zuständigen zusammen an einem Tisch..
Mal sehen..
Na hoffentlich klappt das noch. In Zukunft ist er hoffentlich so schlau und kümmert sich um solch wichtigen Angelegenheiten selber. Ich wünsch ihm alles Gute.

Marty
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Alt 25.06.2007, 08:41:12   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
Siehst Du, und hier stellt sich die Frage, was haben die tatsächlich gemacht? Anscheinend ja nicht so viel...

...

In Zukunft ist er hoffentlich so schlau und kümmert sich um solch wichtigen Angelegenheiten selber.
Sie werden nicht zu wenig gemacht haben, denn ihm wurde bereits angeboten - falls das hier nicht klappt - in der selben Kette in die Schweiz zu gehen..
Das hat er mir auch gesagt, dass ers in Zukunft selber macht, auch wenns dann etwas stressiger is..

Thx 4 Alles Gute Wünsche
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Alt 27.06.2007, 21:09:41   #11 (permalink)
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n3ox eine Nachricht über ICQ schicken n3ox eine Nachricht über MSN schicken
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n3ox
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Also meiner Meinung nach ist das die richtige Entscheidung,warum sollen wir "amis" in Deutschland einwandern lassen wenn wir kaum chancen haben dort bei denen zu Leben.Auserdem sollten die Amerikanischen Bürger die in Deutschlan stationiert sind froh sein das sie in Deutschen Geschäften einkaufen dürfen wir dürfen das bei denen auch ned also finde ich das sich auch wenn es ein lehrling ist diesen job statt der "ami" verdient.(ist ned böse gemeint)
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Alt 28.06.2007, 11:39:09   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MaxY Beitrag anzeigen
Er ist sehr gut qualifizierter Koch, in den teuersten Hotels Angebote bekommen,
und naja, der Lehrlingskoch von neben an kann es sicher nicht mit ihm aufnehmen.
Klingt zwar ,,hochnäßig'', aber der hats echt drauf..
Ja das klingt hochnäsig einen Lehrlingskoch mit einem ausgelernten Koch zu vergleichen weil ich es munkeln gehört habe das wir neben den Lehrlingen auch ausgebildete Köche haben....

Sorry aber ich denke auch das wir nicht unbedingt seit Jahren auf einen ausländischen Koch hier in Deutschland gewartet haben, dass macht ihn für Deutschland meines erachtens überflüssig....

Wenn seine Freundin ihn liebt soll sie ihn Heiraten, dann werden die sicher weniger Probleme haben, aber bei einem Koch mit beruflichen Argumenten zu kommen find ich affig.
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Alt 28.06.2007, 12:17:15   #13 (permalink)
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Wieso hat die Freundin in den USA denn keine Arbeitserlaubnis bekommen?
Verstehe ich gar nicht, bei mir war das damals ganz einfach. Ich habe auch in einem Hotel gearbeitet und mit dem Nachweis, dass ich eine sichere Stelle habe und einen festen Wohnsitz (der vom Hotel gestellt wurde) hatte, bekam ich für die Dauer des Arbeitsvertrages eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Wie das hier in D abläuft weiß ich nicht.

@Wannabe
Für einen guten Koch, der es mal zu was bringen will, ist es aber normal, dass er innerhalb seiner Berufslaufbahn durch die ganze Welt jettet. Er muss Erfahrungen sammeln, immer Stationen von ca einem Jahr und dann kann er sich, wenn er das ne Weile gemacht hat, entweder selbstständig machen oder er wird Chefkoch in einem Spitzenhaus.
Schliesslich wird auf der ganzen Welt komplett verschieden gekocht und ein richtig guter Koch bastelt sich aus allen Erfahrungen, die er gesammelt hat, seinen ureigenen unverwechselbaren Stil zusammen.

Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken...
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Alt 28.06.2007, 12:22:14   #14 (permalink)
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@Schnecke

Aber bekommt man nicht für 6 Monate - 1 Jahr recht einfach befristete Aufenthaltserlaubnisse (mit Arbeitserlaubnis) sofern man aus einer Wirtschatsnation kommt ? Also ich denke das man fremden Köchen da keine Probleme machen würde. Aber hier geht es um einen 5 Jahresvertrag und ich mein mich zu erinnern das man nach 4 Jahren ein Anrecht hätte dauerhaft hier arbeiten zu dürfen. Und von daher geht es bei diesem Koch um einen Zuwanderer und nicht um einen Menschen der seinen Horizint erweitern möchte
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Alt 28.06.2007, 12:30:32   #15 (permalink)
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Ich kenne mich mit dem Einwanderungsrecht nicht so aus, von daher kann ich Dir nicht widersprechen...

Nein, bei 5 Jahren ist es wohl wirklich so, dass das zum Erfahrungen sammeln etwas lange ist.

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