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#1 (permalink) |
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Benutzer
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Hey Leute,
ich müsste euch wahrscheinlich erstmal etwas Hintergrunswissen vermitteln, über meine derzeitige Situation. Ich habe im Urlaub jemanden kennengelernt, der aus der Slowakei kommt. Er hat sich kurz dazu entschlossen in seiner Zukunft, hier in Deutschland zu arbeiten. Es ist sehr wichtig für ihn schnellst möglich arbeit zu haben, da er sehr verbissen darauf ist, sein eigenes hart verdientes Geld auf dem Konto zu haben. Ich hab schon so viel probiert, aber es hat alles noch keine Früchte getragen. Kennt sich zufällig jemand damit aus und kann mir so schnell wie möglich dabei helfen, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen? Es ist wirklich soooooooo wichtig Er ist 22 und tätigt, im Normalfall, Koch oder Kellner. Kann jemand nicht seine Kontakte spielen lassen ? Woah bitte....ich bin grad echt am verzweifeln... HILFE!!!
BesT GrEEz
FranZi alias KrÜmEl >> P.S.: Nehm' das Leben nicht so ernst - Du kommst eh' nicht lebend raus! << |
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#2 (permalink) |
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Krieg & Krawall
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Soweit ich weiss benötigt Dein Bekannter zuerst eine Stelle.
Mit dem Anstellungsvertrag muss er dann zur Arbeitsagentur wo entschieden wird, ob er eine Arbeitserlaubnis bekommt. Ob eine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung für Bürger von Neu-EU-Mitgliedsstaaten notwendig ist weiss ich aber im Moment nicht genau.
It was a dream big enough to fit the whole world.
It was a dream where everyone was equal under the eyes of God. Bono - 28.03.2005 San Diego |
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#4 (permalink) | |
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Administrator
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Zitat:
Ich sehe da keine allzu grosse Chance.. Also ohne dich verunsichern zu wollen.. Aber besprecht das lieber malmit jemandem der sich damit auskennt / bzw. mit jemandem der dafür bezahlt wird da zu beraten.... |
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#5 (permalink) | |
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der echte Wolf
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Allgemeine Informationen
Unionsbürger genießen Freizügigkeit. Sie benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel. Dies gilt auch für die Bürger aus den Staaten, die der EU am 1. Mai 2004 beziehungsweise am 1. Januar 2007 beigetreten sind – auch wenn die Einreise dem Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dient. Grundsätzlich unterliegen Unionsbürger keinen Einschränkungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Arbeitserlaubnis für Angehörige der neuen EU-Staaten Zitat:
Auch die benötigten Unterlagen usw. werden angesprochen. WICHTIG (für alle ausländischen Arbeitnehmer) Die zubesetzende Stelle muss erst deutschen Arbeitnehmern angeboten werden, wenn sich kein deutscher Arbeitnehmer dafür findet, kann der ausländische Bewerber genommen werden. Beispiel: ein türkisches/polnisches etc. Reisebüro/Transportunternehmen muss erst einem Deutschen die Stelle anbieten, klar finden die keinen weil kaum ein Deutscher die erforderlichen Sprachkenntnisse hat. Erst dann kann der ausländische Bewerber angestellt werden. Bitte entsprechende Fristen beachten, steht aber alles in dem Text der für ganz Deutschland gültig ist. Er kann aber natürlich hier sofort Hart4 beantragen(und bekommt ab Tag Antragstellung entsprechende Leistungen) und sollte sich umgehend am Arbeitsamt melden. Im allgemeinen sind die Leute bei den Ämtern recht fit, zumindest durfte ich das so erleben als ich Anfang des Jahres einem polnischen Staatsbürger entsprechend begleitet habe. MfG Wolf Geändert von Wolf (07.10.2007 um 02:25:58 Uhr) |
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#6 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 02.08.2009
Beiträge: 1
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Hallo
Ich habe eine Freundin aus der Slowakei die sich schon über ein Jahr in Deutschland aufhällt und jetzt hier auch arbeiten möchte.So bin ich auf diesen interessanten Thread gestossen. Ich bin für alle Hinweise und Tipps sehr dankbar! Viele Grüsse Illya |
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