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#1 (permalink) |
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ehemals silviosi
Reg: 21.04.2007
Beiträge: 865
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Hallo,
in den letzten Wochen muss man schon sagen lauf ich nur gegen Wände und bin dabei jeden Tag ums Überleben zu kämpfen. Folgendes: Am 12. Jan 09 bin ich Arbeitslos geworden , habe mich auch Pflichtbewusst gleich beim Arbeitsamt gemeldet und einen Antrag auf ALG 1 gestellt. Bis heute ist von meinem Ex Arbeitgeber noch keine Arbeitsbescheinigung gekommen , die Notwendig ist um fest zustellen ob mich Anspruch habe. Dann habe ich dem Arbeitsamt duch andere Dokumente nachgewiesen das ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe , meine Arbeitsvermittlerin hat mir dann auch den Betrag genannt den ich bekomme. Dennoch die Leistungsabteilung des Arbeitsamtes benötigt dieses offizielle Formular von meinem Ex Arbeitgeber. Letzte Woche dann rief mich die Leistungsabteilung an und hat mit meinem Ex Arbeitgeber einen Termin Vereinbart für die Rückgabe des Formulars dennoch hilft es mir jetzt nicht weiter ich benötige einen Vorschuss - Cash ... dabei stellt sich allerdings das Arbeitsamt ziemlich quer das würde nicht gehen dann soll ich für diese Zeit ALG 2 ( Hartz 4 ) Beantragen ... die Beantragung und Bearbeitung dessen dauert aber wider mind. 6 Wochen. Ich bin noch Kindergeld berechtigt = Dauer ca. noch 3 Wochen Arbeitslosengeld Antrag = erste Zahlung dessen am 30.03.09 Keine weiteren Einnahmen Kann mir irgendjemand helfen , bzw. mir sagen wie ich zu einem Vorschuss meiner Nachzahlung komme? Gruß Scirocko |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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deutsche Mühlen mahlen langsamer als andere..
wenn du unbedingt Geld brauchst, kannst du nicht Familie oder Freunde anpumpen? Ich mein, das Geld vom Amt kriegst du ja auf jeden Fall. Ist halt nur die Frage, wie lange die brauchen Ansonsten würde ich mal beim ex-Arbeitgeber anrufen und mich erkundigen, warum die so lange benötigen und mich beschweren.
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#3 (permalink) |
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ehemals silviosi
Reg: 21.04.2007
Beiträge: 865
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Freunde anpumpen ist leider nicht so drinne.
Nea und ich wohn ja schon bei meiner Familie und dehnen bin ich auch Verständlicher Weise dadurch wieder eine Finanzielle Last ... habe bei meinen Ex Arbeitgeber auf Montage in einer eigenen Wohnung gewohnt. Gruß Scirocko |
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#5 (permalink) |
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ehemals silviosi
Reg: 21.04.2007
Beiträge: 865
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Hi,
genau das habe ich auch im Internet erlesen , und war heute beim Sozialamt. Die nette Dame sagte zu mir das es diese Form schon seit 2006 nicht mehr gäbe. Die Leiterin des Sozialamtes lies sich Verleugnen. Sorry habe vergessen das rein zu schreibe das ich heute schon beim Sozialamt war. Gruß Scirocko |
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#6 (permalink) |
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Magus
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Die "nette Dame" hat Müll erzählt .
Das Sozialamt ist verpflichtet dir aus dieser Notlage zu helfen . Geh Morgen am besten zum Anwalt o.ä. und lass den oder die das klarmachen und zwar SOFORT. Den Anwalt kannst du auch heute noch kontaktieren. Vor den Kosten must du auch keine Angst haben ; die zahlt das Sozialamt. Geändert von Myrdin (18.02.2009 um 14:16:20 Uhr) |
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#8 (permalink) |
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ehemals silviosi
Reg: 21.04.2007
Beiträge: 865
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JUHHHHHUUUUU jetzt eben nochmal zum Briefksten gegangen und tatsächlich ist die Arbeitsbescheinigung dabei.
Jetzt ist nur noch die Frage ob ich morgen auch Geld bekomme .... sehr fraglich ich denks mal eher nicht werde aber morgen absolut und energisch gegen Behördliche Willkür antreten. Gruß Scirocko |
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#9 (permalink) |
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nicht mehr nett
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Also ich hatte vom Jobcenter einen Vorschuss erhalten. Ich hatte einen Antrag auf Hartz4 gestellt und musste auch eine Menge Unterlagen beibringen. Meine Bearbeitung hat 3,5 Monate gedauert.
Den Vorschuss hab ich erhalten, weil ich nachweisen konnte, dass ich kein Geld hatte. Alle Kontoauszüge vorgelegt usw. Bei mir war das kein Problem. Ich würde an deiner Stelle einfach morgen noch mal nachfragen. ![]() In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen. |
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#12 (permalink) |
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downtownmeals.com
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Ich kann nur sagen, dass es oftmals eine Frage des Auftretens ist, ob man geholfen wird oder nicht. Wenn man gleich fordernd auftritt kann es schnell passieren, dass man dich auf gewisse Dinge nicht hinweist. Wenn man hingegen freundlich und kooperativ auftritt, wird einem eher geholfen. Der Vorwurf der Willkür ist absurd, da das SGB genauestens vorschreibt wer wieviel Geld in welcher Situation bekommt.
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#13 (permalink) |
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ehemals silviosi
Reg: 21.04.2007
Beiträge: 865
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Liquid du hast natürlich Recht. Aber warum legt das SGB diese und jene Sachen immer zum Nachteil des kleinen Mannes hin ? Ich will mich ja nicht bereichern , ich will ja nur das was mir zusteht , da ich ja auch in einer Notlage bin.
Gruß Scirocko |
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#15 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
http://www.klamm.de/?weblog=129824
Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html |
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