Alt 26.07.2007, 21:51:19   #1 (permalink)
Benutzer

ID: 220515
Lose-Remote

DJ_XXX eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 21.05.2006
Beiträge: 60
DJ_XXX
Standard Arbeiten mit 17?

Hallo zusammen.
Vorab erstma:
Ich hoffe, dass das das richtige Forum hierfür is, hab anders nix wirkliches gefunden.

Also ich bin z.Zt. 17 und bin Schüler (jez nächstes Schuljahr 12. Klasse)
und ich möchte mir nebenbei was dazuverdienen (400€ Job, oder auch weniger)
Jetzt habe ich auch was in Aussicht und zwar als Roadie (Auf- und Abbau) bei einer Firma für Veranstaltungstechnik.
Dadurch hab ich allerdings das Problem, dass ich meist nur an Wochenenden arbeiten muss und dies auch meist nach 24 Uhr.
Ich habe gehört, dass früher eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern beim Arbeitgeber dafür ausreichte. Alerdings habe ich auch gehört, dass sich das inzwischen geändert haben soll.
Habe schon im Jugendarbeitsschutzgesetz nachgesehen, hab das aber nicht so ganz verstanden
Kann mir jemand helfen?

Gruß
DJ_XXX
Ich bin eine Signatur, was mach ich hier nur?
Ach ja, ich weise alle, die mich lesen, darauf hin, die verpeilteste HP der Welt zu besuchen.
Außerdem möchte ich euch bitten, Lose an meinen Besitzer zu schicken, seine LoseID lautet 220515

Geändert von DJ_XXX (26.07.2007 um 22:03:52 Uhr)
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Alt 27.07.2007, 07:28:32   #2 (permalink)
klamm-Lipper
Benutzerbild von Blomberger

ID: 130439
Lose-Remote

Reg: 06.05.2006
Beiträge: 13.012
Blomberger genießt hohes AnsehenBlomberger genießt hohes AnsehenBlomberger genießt hohes AnsehenBlomberger genießt hohes AnsehenBlomberger genießt hohes AnsehenBlomberger genießt hohes AnsehenBlomberger genießt hohes AnsehenBlomberger genießt hohes AnsehenBlomberger genießt hohes AnsehenBlomberger genießt hohes AnsehenBlomberger genießt hohes Ansehen
Standard

Also laut Jugendarbeitsschutzgesetz sieht es damit schlecht aus. Selbst im Schaustellergewerbe dürfen Jugendliche danach nur bis 22 Uhr arbeiten.
JArbSchG - Nachtruhe

Hinzu kommt noch die Sonn- und Feiertagsruhe.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
Blomberger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2007, 02:52:02   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 240487
Lose-Remote

Glocke01 eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 29.05.2006
Beiträge: 183
Glocke01 wird schon bald berühmt werdenGlocke01 wird schon bald berühmt werden
Standard

Also soweit ich weiß gibbet da Ausnahmne.

Gastgewerbe und Bäcker zum Beispiel fangen ja auch ehr an, bzw hören später auf.

Mit dem Wochenende dürfte es da ehr keine Probleme geben dofern du dafür Ausgleichstage bekommst.

Kene das nun auch nur so für die Ausbildung. Weiß net ob das nun alles bei dir auch passen würde. Aber denke mal das sich da auch villeicht der Chef der Firma nach erkundingen könnte.
Glocke01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2007, 10:45:25   #4 (permalink)
klamm-Lipper
Benutzerbild von Blomberger

ID: 130439
Lose-Remote

Reg: 06.05.2006
Beiträge: 13.012
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Zitat:
Zitat von Glocke01 Beitrag anzeigen
Also soweit ich weiß gibbet da Ausnahmne.
Gastgewerbe und Bäcker zum Beispiel fangen ja auch ehr an, bzw hören später auf.
Hast du mal den von mir verlinkten Paragraphen gelesen? Es gibt zwar Ausnahmen, aber die sind für diesen Fall wohl kaum ausreichend.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 28.07.2007, 12:15:01   #5 (permalink)
Limited Edition

ID: 289424
Lose-Remote

Reg: 12.06.2006
Beiträge: 98
charokee befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Bei einer grossen Fastfoodkette werden auh erst Menschen ab 18 Jahre eingestellt weil es eben Schichtbetrieb gibt bis Mitternmacht oder auch Nachtschicht. So sieht es wohl auch bei jedem anderen Betrieb aus weil nunmal die gesetzliche Lage so ist. Selbst wenn sie dich für diese Tätigkeit einstellen wollen dürfen sie es offiziell erst wenn du 18 bist.
charokee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2007, 13:17:36   #6 (permalink)
Benutzer

ID: 40861
Lose-Remote

Reg: 24.04.2006
Beiträge: 50
xhollowboyx ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard

Kannst du da nicht einfach so mithelfen und das Bar auf die Hand kriegen???
Das wäre doch das einfachste
xhollowboyx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2007, 14:30:33   #7 (permalink)
klamm-Lipper
Benutzerbild von Blomberger

ID: 130439
Lose-Remote

Reg: 06.05.2006
Beiträge: 13.012
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Zitat:
Zitat von xhollowboyx Beitrag anzeigen
Kannst du da nicht einfach so mithelfen und das Bar auf die Hand kriegen?
Was meinst du wozu es ein Jugendarbeitsschutzgesetz gibt? Bestimmt nicht, damit man sich nicht daran hält.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 28.07.2007, 15:03:51   #8 (permalink)
Benutzer

ID: 40861
Lose-Remote

Reg: 24.04.2006
Beiträge: 50
xhollowboyx ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard

Zitat:
Zitat von hfkb Beitrag anzeigen
Was meinst du wozu es ein Jugendarbeitsschutzgesetz gibt? Bestimmt nicht, damit man sich nicht daran hält.
Natürlich sollte man sich daran halten. Aber wenn er gerne bei dieser Firma arbeiten möchte, dann isses ja irgendwie auch blöd, dass er das nicht darf.
xhollowboyx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2007, 01:23:10   #9 (permalink)
Benutzer

ID: 220515
Lose-Remote

DJ_XXX eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 21.05.2006
Beiträge: 60
DJ_XXX
Standard

hallo, erstmal vielen dank für die antworten.
also der chef der firma wollte sich auch nochmal genau erkundigen und mir die tage bescheid geben...
und das mit dem bar auf die hand werd ich wohl net machen, weil wenn das auf öffentlichen veranstaltungen ist und man da nachts noch ne bühne oder so abbaun muss, und da dann was passiern würde, wär das verdammt scheiße, wenn da dann iwie rauskommen würde, dass der da minderjährige quasi schwarzarbeiten lässt...
naja, wenigstens aufbau dürfte ich ja, dass is ja wohl immer tagsüber
gruß
DJ_XXX
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Alt 29.07.2007, 08:03:31   #10 (permalink)
Monsterkrümel
Benutzerbild von wintermute

Reg: 21.04.2006
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Zitat:
Zitat von DJ_XXX Beitrag anzeigen
und da dann was passiern würde, wär das verdammt scheiße, wenn da dann iwie rauskommen würde, dass der da minderjährige quasi schwarzarbeiten lässt...
Dein Problem wär dann eher, daß du nicht versichert bist. Über den Rest musst du dir keine Sorgen machen, das sind anderer Leute Probleme.
Vorsicht, dieses Posting könnte Spuren von Ironie, Zynismus oder Sarkasmus enthalten. Wenn Sie eine Humorallergie haben, ist dieses Posting eventuell schädlich für Ihre geistige Gesundheit. Zu weiteren Fragen bezüglich Humorallergie konsultieren Sie Ihren Suizidbeauftragten.
wintermute ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2007, 12:11:23   #11 (permalink)
klamm-Lipper
Benutzerbild von Blomberger

ID: 130439
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Reg: 06.05.2006
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Zitat:
Zitat von xhollowboyx Beitrag anzeigen
Natürlich sollte man sich daran halten. Aber wenn er gerne bei dieser Firma arbeiten möchte, dann isses ja irgendwie auch blöd, dass er das nicht darf.
Und wenn man im Schaufenster einen tollen Wintermantel für 200 € sieht und man nur 100 € hat kann man den auch nicht einfach mitnehmen. Das ist zwar blöd, dass man das nicht darf, steht aber auch so im Gesetz.

Will sagen: An Gesetze sollte man sich nicht nur, man muss sich sogar an sie halten. Gerade das hier ist ja sehr eindeutig. Wenn Minderjährige bei einem solchen Betrieb nachts nicht arbeiten dürfen dann geht das eben nicht.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
Blomberger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2007, 13:56:33   #12 (permalink)
Benutzer

ID: 220515
Lose-Remote

DJ_XXX eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 21.05.2006
Beiträge: 60
DJ_XXX
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eben, da muss ich dann wohl noch n paar monate wartn
naja, was will man machn, trotzdem danke für alle antworten....

DJ_XXX
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Alt 30.07.2007, 15:59:16   #13 (permalink)
Lokführerin

britany eine Nachricht über ICQ schicken britany eine Nachricht über Yahoo! schicken britany eine Nachricht über Skype™ schicken
Reg: 29.07.2007
Beiträge: 55
britany wird schon bald berühmt werden
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Naja, aber so ganz aufgeben würde ich nicht. Ich hab mal in einem Lager (Kommissioniererin) gearbeitet, in dem auch 16jährige beschäftigt waren. Die mussten nur um 2000 Uhr schon weg - was aber auch nie ein Problem war...
Du kannst ja auch putzen gehen oder Regale einräumen...
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