Alt 09.04.2009, 17:33:48   #1 (permalink)
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Standard Arbeiten auf Lohnsteuerkarte

Hallo liebe User und Usinnen,

ich habe eine Frage zu dem Bereich Steuern, lohnsteuer. Ich(17) habe mir eine Lohnsteuerkarte beantragt. Nun würde ich gerne mal wissen, was ich damit alles für "Aufträge" machen kann. Kann ich mich auf einer privaten Website von mir anbieten für z.B. Webdesign oder brauche ich dafür wiederum ein gewerbe?

Ich arbeite gerade in einer Firma(Nebenjob), deshalb habe ich die Lohnsteuerkarte auch beantragt. Nun würde ich gerne wissen, was ich alles legal anbieten oder vollbringen darf.

Liebe Grüße

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Alt 09.04.2009, 17:36:06   #2 (permalink)
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Muebarekking sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreMuebarekking sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreMuebarekking sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Falls du etwas selbstständig machen willst, brauchst du, bis auf ein paar Ausnahmen, ein Gewerbe.

Design und künsterlische Tätigkeiten bilden da beispielsweise die Ausnahme.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler
Muebarekking ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2009, 18:25:30   #3 (permalink)
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Was heißt selbstständig?
Wenn ich auf meiner Seite jetzt mich anbiete, dass ich Websites erstelle, wäre das mit Lohnsteuerkarte nicht legal?

Liebe Grüße

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Alt 09.04.2009, 18:33:56   #4 (permalink)
Board-Diver

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Monsy eine Nachricht über ICQ schicken Monsy eine Nachricht über MSN schicken
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Selbständig heisst nicht Abhängig von einem Arbeitgeber zu arbeiten - also nicht angestellt zu sein.
Wenn du Servicedienste anbieten möchtest, dann ist das eine selbständige Tätigkeit - weil dich ja keiner anstellt dafür.
Die Lohnsteuerkarte ist nur für den Arbeitgeber gedacht, damit der weiss, was er ans Finanzamt abführen muss.
Sagt der Name letztendlich ja schon, denn Lohn bekommst du nur, wenn du irgendwo angestellt bist.

Für deine geplante Selbständigkeit musst du ein Gewerbe anmelden.
Monsy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2009, 18:40:27   #5 (permalink)
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Demnach würde ich nur legal areiten, wenn mich der Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit einstellt?

Dürfte ich mich trotzdem "anbieten" im Internet. Bedeutet Referenzen aufführen und wenn dann jemand mit mir arbeiten will, kann er sich melden und mich für eine bestimmte Zeit anstellen? Oder ist das nicht zulässig?

Liebe Grüße

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Alt 09.04.2009, 19:28:39   #6 (permalink)
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Ähm, sorry, aber das wird keiner machen...

Wenn ich jemand einmalig für Dienstleistung XY suche werd ich bestimmt niemanden Einstellen, Sozialversichern und nach ein paar Stunden wieder entlassen...

Was du brauchst ist ein Gewerbeschein...

Gruß Aru
You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved
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I won't return, forever you will wait

miss you Amy†
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Alt 10.04.2009, 10:32:11   #7 (permalink)
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Achso...

Würde ich mich bei paar Werbe- bzw. Webagenturen bewerben und die würden mich als 400€ Jobber einstellen, würde das alles ohne Gewerbeschein funktionieren?

Liebe Grüße

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Alt 10.04.2009, 12:22:47   #8 (permalink)
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Zitat:
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Würde ich mich bei paar Werbe- bzw. Webagenturen bewerben und die würden mich als 400€ Jobber einstellen, würde das alles ohne Gewerbeschein funktionieren?
Das kannst du natürlich probieren... Aber auch das wird kaum funktionieren. Mitarbeiter von Argenturen arbeiten i.d.R. freiberuflich.
Das hat für die Argentur den Vorteil, daß sie dich nur für das bezahlen, was du auch ablieferst und für dich, daß du für mehrere Agenturen und auch noch komplett selbständig arbeiten kannst.

Gruß Aru
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