Alt 17.07.2007, 09:11:56   #1 (permalink)
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Fanthom eine Nachricht über ICQ schicken
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Standard Apple IPod - Gewährleistung oder Garantie?

Hallo Klamm-Gemeinde,

Alle schwärmen ja immer so vom Apple Ipod - ich sag nur verdammtes Spielzeug!

Und zwar hab ich das Problem einen niegelnagelneuen Ipod-Shuffle bei Saturn gekauft zu haben, das wär ja eigendlich noch tolerierbar, ABER - das Gerät ist per Direktverbindung hintern Jordan gedüst. und das bereits nach 8 Wochen!!!

Eine Fehlbehandlung kann ich ausschliessen (Wie auch; bei 3 Knöpfen?!)

Das Gerät spielt keine Musik mehr ab, und erhitzt sich ziemlich.

Nun war ich wieder in der Filiale des oben schon genannten "Elektrofachmarkts", und wollte das Mistteil umtauschen und mein Geld zurückhaben.

Geld wollten sie mir nicht wiedergeben und auch einen Austausch des Gerätes gegen ein funktionstüchtiges verweigerten sie. Stattdessen bot man mir an das Gerät bei Apple einzuschicken und darauf zu warten bis in China ein Sack Reis umfällt...

Das habe ich abgelehnt und bestand auf die Einhaltung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers.

Wer von uns beiden hat nun Recht?
Kann ich darauf pochen und ein Ersatzgerät verlangen, oder besser noch mein Geld zurückbekommen?

Was sagt Ihr, habt Ihr da mehr Argumente als ich?

Danke Euch,
Fanthom

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Alt 17.07.2007, 09:16:11   #2 (permalink)
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MaxY eine Nachricht über ICQ schicken
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Schicks zu Apple,

die haben echt super Support.

Bei mir war mein Nano nicht mehr ganz funktionstüchtig, eine Taste hat hin und wieder geklemmt. Er war schon ziemlich verkratzt, 6 Tage nach Abholen des Paketes von UPS standen die Herren vor der Tür mit einem nigelnagelneuen iPod nano.

Ich meine du kannst auch auswählen, ob - falls es nicht über Garantie läuft - die das Ding zurückschicken sollen oder es reparieren sollen.


PS: Kannst sogar Kopfhörer einschicken & kriegst neue


LG
~~ Auf Wiedersehen KlammUnity ~~
Bin am studieren, werde vllt. ab und an mal reinschauen.
War ne echt lustige Zeit hier
MaxY
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Alt 17.07.2007, 09:26:20   #3 (permalink)
Böhser Onkel
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PlaciD eine Nachricht über ICQ schicken
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Hi,

das BGB sagt dazu folgendes:
§437 Rechte des Käufers bei Mangel:
- Nacherfüllung nach §439
- Rücktritt vom Vertrag nach §323
- Schadenersatz nach §280 ff.

Zuerst die Sachen, die nicht möglich sind:
- Rücktritt: Nach §323 muss die Leistung nicht oder nicht sachgemäß erbracht worden sein. Da sie dies aber wurde, ist ein Rücktritt nach §323 ausgeschlossen. Geld zurück geht also schonmal nicht.
- Schadenersatz: Nach §280 ff. muss der Schuldner dafür eine Pflicht verletzt haben. Auch dies schließe ich aus. Geld zurück oder sogar noch mehr Geld geht also ebenfalls nicht.

Kommen wir zur Nacherfüllung:
§439 sagt, das der Käufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen kann.
§439 Abs. 3 sagt leider, dass der Verkäufer jede dieser Maßnahmen verweigern und durch die jeweils andere austauschen kann, wenn es einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde oder wenn die jeweils andere Maßnahme ohne erhebliche Nachteile für den Kunden ist. Nach meiner Meinung kann der Verkäufer hier beides anwenden. Die Lieferung einer mangelfreien Sache würde ihn 100% mehr kosten, da er das defekte Gerät nicht mehr weiterverkaufen kann (auch nach der Reperatur ist es schließlich nicht neu). Außerdem stellt das einschicken für dich keinen erheblichen Nachteil dar.

Du kannst versuchen, das ganze einzuklagen, allerdings bezweifel ich, dass du beweisen kannst, wo genau der erhebliche Nachteil für dich ist, wenn das Ding eingeschickt und nicht ausgetauscht wird.

Ich bitte zu beachten: Auf Kulanz-Ebene kann das ganze total anders aussehen. Was ich hier wiedergegeben habe war meine Interpretation des BGB. Es ist als eigene Meinung zu verstehen, erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Grüße,
Sebastian
If you ask a question, you should never be afraid to hear the answer!
---
I hear an unholy noise!
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Alt 17.07.2007, 09:29:09   #4 (permalink)
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Das Ding ist ja, das ich es nicht einschicken lassen will, ich bin komplett unzufrieden mit dem Ding und will eigendlich mein Geld zurückhaben oder zumindest ein Ersatzgerät.

Wenn es dafür keine rechtliche Basis geben sollte, dann muss ich es Wohl oder Übel einschicken lassen. Aber das will ich partoú nicht!

Das Teil stresst mich einfach nur, auch im alltäglichen Betrieb mit Itunes.

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Alt 17.07.2007, 09:44:03   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Fanthom Beitrag anzeigen
...
Das Teil stresst mich einfach nur, auch im alltäglichen Betrieb mit Itunes.
Dafür kann aber Saturn nichts...

Du hast das Teil nunmal gekauft und Anspruch auf ein funktionierendes Gerät. Sprich: Wenn Saturn den reparieren lässt und das Teil wieder funktioniert oder du 'nen Neuen bekommst ist das für Saturn erledigt.

Wenn dir nach 8 Wochen einfällt, daß dir die Bedienung, Farbe oder was auch immer nicht gefällt ist das weder das Problem von Saturn noch von Apple.
Kleiner Tip: innerhalb von 14 Tagen hättest du, meiner Erfahrung nach, den einfach zurückgeben und dein Geld wieder bekommen können. Aber das ist reine Kulanz...

Gruß Aru
You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved
Curtain has fallen, now you're on your own
I won't return, forever you will wait

miss you Amy†
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Alt 18.07.2007, 03:11:08   #6 (permalink)
Eta Capricorni
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Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
Kleiner Tip: innerhalb von 14 Tagen hättest du, meiner Erfahrung nach, den einfach zurückgeben und dein Geld wieder bekommen können. Aber das ist reine Kulanz...
Das is wirklich nur Kulanz, da unterscheiden sich sogar die einzelnen Saturn-Märkte untereinander....grade wie der MaS Lust hat...

scriper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2007, 06:54:48   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Fanthom Beitrag anzeigen
Das Ding ist ja, das ich es nicht einschicken lassen will, ich bin komplett unzufrieden mit dem Ding und will eigendlich mein Geld zurückhaben oder zumindest ein Ersatzgerät.
Nichtgefallen ist kein Garantiegrund, das ist persönliches Pech

Saturn hat das Recht zur Nachbesserung, sollte diese fehlschlagen, zB weil Appel keine Reperatur leisten kann (wieso dann auch immer) hättest du ein Recht auf Rücknahme ...

Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
Kleiner Tip: innerhalb von 14 Tagen hättest du, meiner Erfahrung nach, den einfach zurückgeben und dein Geld wieder bekommen können. Aber das ist reine Kulanz...
die Rücknahme ist Kulanz, sofern es nicht im Laden irgendwo angeworben wird
andernfalls hat der Laden gemäß Aushang zu verfahren
Saturn hat da glaube ich sogar 30 Tage Umtausch eingeräumt, was aber eben für ungebrauchte Sachen gilt, nicht für bereits gebrauchte ...
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Alt 18.07.2007, 07:38:03   #8 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von Fanthom Beitrag anzeigen
Das habe ich abgelehnt und bestand auf die Einhaltung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers.

Wer von uns beiden hat nun Recht?
Du kannst ein Ersatzgerät verlangen unter den von Placid genannten Bedingungen...

Zitat:
Zitat von PlaciD Beitrag anzeigen
Kommen wir zur Nacherfüllung:
§439 sagt, das der Käufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen kann.
§439 Abs. 3 sagt leider, dass der Verkäufer jede dieser Maßnahmen verweigern und durch die jeweils andere austauschen kann, wenn es einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde oder wenn die jeweils andere Maßnahme ohne erhebliche Nachteile für den Kunden ist. Nach meiner Meinung kann der Verkäufer hier beides anwenden.
Nach meiner Meinung nicht. Wenn der Saturn die Dinger noch eingepackt im Regal liegen hat, dann ist das keinerlei "unverhältnismäßiger Aufwand", es ist überhaupt kein Aufwand. Saturn kann dieselben Rechte schliesslich bei seinem Grosshändler auch geltend machen.

Ich zitiere mal aus Wikipedia:
Zitat:
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (Bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.
Gruss
Marty
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Alt 18.07.2007, 17:31:34   #9 (permalink)
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So nun hab ich das Teil halt auf Kosten Saturns zu Apple schicken lassen.

Das ist zwar kein Neugerät, aber es sollte dann ja wenigstens wieder funktionieren. Wenn dem nicht so ist, kann ich es ja immernoch umtauschen.

Jedoch muss dem Hersteller(Apple) - laut Aussage des "Fachmitarbeiters" 3mal die Möglichkeit gegeben werden das fehlerhafte Produkt zu reparieren. Sollte dann immer noch nichts so funnktionieren wie es soll, kann ichs umtauschen.

Da ich aber bezweifel das dieses Teil noch 3 Mal innerhalb von 6 Monaten kaputt geht, und dananch die Beweispflicht bei mir liegt, was die korrekte Bedienung etc. betrifft, wäre ich am Ende doch der Gearschte!

Und was die Bedienung des Gerätes betrifft, so hat mein negativer Bewerter schon recht, ich hätte es mir vorher überlegen sollen, aber das ändert nichts an der Tatsache, das die Nutzungsumgebung des Gerätes übelst unkomfortabel ist, ich diverse Nachteile im Alltag und im Umgang mit meiner Musik in Kauf nehmen muss.

Naja aus Fehlern lernt man, und neue Applespielzeuge kommen mir nicht mehr ins Haus.

Danke für Eure mehr oder weniger Rechtlichen Anregungen,
Fanthom

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Alt 18.07.2007, 17:49:46   #10 (permalink)
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Also ich gebe dir mal einen guten Tipp.

Appel hat den besten Support, den ich je bei irgendeinem Produkt gesehen habe.

Das war der wahnsinn. Mein Ipod ging nicht mehr an.
Bin ich auf die Appel Hp gegangen( um 22 uhr abends) hab mich reg. und denen geschrieben das ich das teil einschicken will, weils nicht mehr klappt.
Musste einfach nen Formular ausfüllen.

Am nächsten Morgen um 10 uhr, stand ein Kerl vor meiner tür von der Post. hat ein Paket aufgemacht wo ich meinen Ipod reinstecken musste.

Und am nächsten abend um 6 uhr, stand ein kerl mit einem neuen Ipod da.

Vielleicht war das zufall, aber das war der wahnsin

Canon
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Alt 18.07.2007, 18:15:35   #11 (permalink)
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Tele kann auf vieles stolz seinTele kann auf vieles stolz seinTele kann auf vieles stolz seinTele kann auf vieles stolz seinTele kann auf vieles stolz seinTele kann auf vieles stolz seinTele kann auf vieles stolz seinTele kann auf vieles stolz seinTele kann auf vieles stolz sein
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Wenn du den IPod heile wiederbekommen hast, Verkauf den dann doch und kauf dir nen anderen Player wenn du damit nicht zufrieden bist

mfg Tele
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Alt 18.07.2007, 19:07:11   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Tele Beitrag anzeigen
Wenn du den IPod heile wiederbekommen hast, Verkauf den dann doch und kauf dir nen anderen Player wenn du damit nicht zufrieden bist

mfg Tele
Das ist die Option die ich mir genau so vorgestellt hab.

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Alt 18.07.2007, 20:05:36   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Fanthom Beitrag anzeigen
So nun hab ich das Teil halt auf Kosten Saturns zu Apple schicken lassen.
Das heisst, Du hast meinen Text direkt über Deinem Post nicht gelesen vorher? Schade, Du hättest das ausdrucken können, dem Saturn auf den Tisch legen und dann mal mit Nachdruck deine Rechte einfordern können...

Zitat:
Jedoch muss dem Hersteller(Apple) - laut Aussage des "Fachmitarbeiters" 3mal die Möglichkeit gegeben werden das fehlerhafte Produkt zu reparieren.
Das sind die Garantiebedingungen von Apple. Das hat aber nichts mit Deinen Rechten aus der Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer zu tun.

Zitat:
Naja aus Fehlern lernt man, und neue Applespielzeuge kommen mir nicht mehr ins Haus.
Meine Meinung: Was kann Apple dafür. Den Saturn solltest Du meiden. Der will seine gesetzlichen Pflichten nicht einhalten. Apple hält sich genau an die von ihnen rausgegebenen Garantiebedingungen.

Ich kann sowieso nicht nachvollziehen, was man in diesen teuren Geiz-Ketten kauft.

Marty
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