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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 26.01.2010
Beiträge: 12
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Meine Tochter und ihre Freundin sind zu einem 'verhassten' Mädchen nach Hause gegangen und habe Ihre Fenster mit Creme vollgeschmiert und auch Creme in den Briefkasten von Ihr gemacht.
Nun droht das Mädchen mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung. Ist das denn überhaupt Sachbeschädigung ? Ist ja nichts kaputt gegangen und sie kann auch nicht nachweisen dass es die beiden waren. Also eigentlich wäre ja die Anzeige hinfällig oder ? Lg Geändert von Silvi (26.01.2010 um 17:23:57 Uhr) |
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#2 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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ja ist wohl Sachbeschädigung
http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html wenn Du unten weiter liest ""Substanzverletzung nicht erforderlich, Beeinträchtigung der "bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit" erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung"" Und für ne Anzeige muss sie nix beweisen, nen begründeter Verdacht reicht völlig |
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#4 (permalink) | |
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Moderator
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Und mit was? Mit Recht...
Zitat:
Mal was anderes... Liest sich fast so, als ob du noch hinter der Aktion deiner "Tochter" stehst ![]() Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#6 (permalink) | |
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Moderator
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Zitat:
Ich mein, es ist ja wohl erstmal unbestritten, daß sie es getan haben. Wenn Anzeige erstattet wird werden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufgenommen und im Zweifel wird das ein Richter entscheiden müssen. Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
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#9 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 26.01.2010
Beiträge: 12
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Sie haben schon genug Theater bekommen, mit allem drum und dran. Und ihre Strafe bekommen. Aber eine Anzeige , dabei ist mir nicht sehr wohl und das will ich vermeiden !!
In dem Sinne kann ich ja gegen jeden den ich nicht mag eine Anzeige machen, man muss ja so wie es aussieht keine Beweise vorlegen. |
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#10 (permalink) | |
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Moderator
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Naja, ein paar Arbeitsstunden könnten locker drin sein...
Edit: Zitat:
Aber wie gesagt... Das entscheidet im Zweifel ein Richter Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
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#12 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 01.05.2006
Beiträge: 32.944
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Am "einfachsten" kommt deine Tocher um die Anzeige herum, wenn sie einsieht das sie Mist gebaut hat.
Ab zur Mitschülerin und deren Eltern, entschuldigen und anbieten für den Mist gerade zu stehen - so hat man das in meiner Jugend gemacht. Jeder baut mal Mist, dazu muss mal halt stehen. Wenn man aber ehrlich einsieht, dass es Mist war und sich entschuldigt und den Schaden behebt, werden die wenigsten die Anzeige wirklich wahrmachen. |
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#13 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 26.01.2010
Beiträge: 12
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Arbeitsstunden ohne Beweiße ? Das verstehe ich nicht, da kann ich ja jeden beschuldigen !!
Die Creme ist nicht mehr an der Fensterscheibe vorhanden. Also können sie auch nichts mehr wegmachen, sie haben eingesehen, dass es misst war. @ Arusiek Die haben das Nachts gemacht und gesehen wurden sie von niemandem. Man könnte da ja keine Beweise vorhanden sind und man nie genau wissen kann wer es weiß, eine gegen Anzeige machen wegen falschen Äußerungen, oder wie das genau heißt ?! Geändert von Benutzer-2472 (26.01.2010 um 15:34:44 Uhr) Grund: Mehrfachpostings bitte unterlassen |
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#14 (permalink) |
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grafikdilettant
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Nur weil jemand ohne Beweise Anzeige erstatten kann, heißt das noch lange nicht, dass es auch eine Verurteilung gibt.
Hier sieht es bei einem Geständnis, tatsächlicher Reue und einer Entschuldigung wohl sehr viel eher nach einer gerichtlichen Verwarnung aus, wenn es denn überhaupt bis zur Anklage kommt. |
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| anzeige, dummheit, kinder, sachbeschädigung, zickenkrieg |
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