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#1 (permalink) |
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klein aber oHo
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Hallo Leute,
ich hätte eine wichtige Frage. Es geht um Sachbeschädigung(Fenster einschlagen), und nämlich wie hoch die Strafe abgesehen von den Schäden ausfallen kann und ob man deswegen in den Knast gehen kann Vorstrafe etc. erwarten muss? Ich frage weil dieses Missgeschick( aus meiner dummheit) mir vor kurzem wiederfahren ist und gerne wissen würde was mich erwartet. |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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hm,
da spielen die umstaende eine grosse rolle. ein "missgeschick" wie du es zu nennen beliebst, ist wenn keine personen zu schaden kommen, immer straffrei. allerdings musst du fuer den materieallen schaden aufkommen, reperatur usw. solltest du das aber absichtlich eingeschmissen haben und man dir das beweisen kann, da gibts dann ne latte von vergehen, die man dir anhaengen kann, das faengt bei sachbeschaedigung an und hoert bei hausfriedensbruch auf. wichtig bei der sache ist nur, wurde anzeige erstattet? peter |
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#4 (permalink) |
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möhp.
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Da greift §303 StGB
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Also ich hab genau das auch schon hinter mir - schlechte Tage hat jeder mal Vorbestraft (im Umgangssprachlichen Sinne, also Eintrag im pol. Führungszeugnis) bist du erst ab 90 Tagessätzen. Ich hab dem Strafbefehl widersprochen, das Verfahren läuft bei mir noch (nach über einem Jahr -.-) und ich will eigentlich auf eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen hinaus, da mir jetzt schon von zwei Anwälten gesagt wurde, dass das Strafmaß extrem hochgegriffen ist. Also sieh das als das Maximum dessen an, was dir blüht, denn du fällst ja auch noch unter Jugendstrafrecht "Wenn ich auf meinem Totenbett liege, werde ich kaum sagen: Ich wünschte, ich hätte mehr Zeit damit verbracht, auf meinem Arsch zu sitzen und auf Pixel zu starren." |
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#6 (permalink) | |
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Verus Urgesteinus
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Ich nehme mal an, dass sich deine Frage auf die strafrechtliche Seite bezieht......
Falls du das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben solltest, dann blüht dir z.B. keine Strafe, da du in diesem Falle als schuldunfähig angesehen wirst : Zitat:
MfG Bond007 |
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#7 (permalink) | |
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back to the roots
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Zitat:
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#9 (permalink) |
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klein aber oHo
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Ich war es ja nicht alleine sondern 5 von 9 und keiner wollte etwas sagen ^^ um in Details zu reden.... es war so ne art Lagerhaus wo Ziegelsteine drin lagen und die Fenster mit so ner Grauen Farbe überdeckt waren damit es aussieht als ob es stahlplatten wären und davon sind ca 3 Kaputtgegangen jedes ca 1m * 1m . Es war so dass alle an die Wand gestellt wurden und die Hände zeigen sollten, 2 wurden rausgepickt. Nur ist es jetz so dass niemand was sagen will und nähste Woche oder so soll ja dieser Anhörungstermin ja sein. Und ja ich bin 19 ^^
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#12 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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axo
aus spaß schmeißt man steine nach stahlplatten (die unglücklicherweise keine waren) ? sorry, aber in dem fall hoffe ich, da du schon über 18 bist, und dir deiner taten bewußt sein solltest, dass es auf ein verfahren hinausläuft als reiner unfall, aus versehen gestolpert und in eine scheibe geflogen, das kann passieren, bringt in der regeln nur den schadensersatz aber mutwillig etwas zerstören, das bringt grundsätzlich ein verfahren mit sich kenne ich aus eigener erfahrung, weil jemand meinte, mit zwei bierflaschen meine schaufenster einzu werfen dumm nur, dass es extra starkes sicherheitsglas war, die scheibe hatte nur ein paar kratzer kat ihn trotzdem 2500€ gekostet und eine anzeige, kripo hat den ja ausfindig gemacht und zu mir geschickt, zwecks schadenersatz ein spaß kann also teuer werden |
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