Alt 31.03.2008, 08:51:36   #1 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 31.03.2008
Beiträge: 3
RolloMeyer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard Anzeige wegen Körperverletzung

Hi liebe Forumuser,

habe dieses WE den absoluten Obershice erlebt...

Zu meiner Person: Ich bin 22 Jahre alt und werde deshalb wohl kaum mehr nach Jugendstrafrecht, sollte es zu einer Verurteilung kommen, verknackt werden.
Dieses Wochenende war ich in der Disco in meinem Dorf feiern und da gibt es echt immer Ärger. Ich halte mich da immer schön raus, will ja schließlich keinen Stress haben, ergo bin ich auch noch absolut unbefleckt was etwaige Anzeigen gegen mich betrifft, ausser vll. ein zwei Mal betrunken nach Hause gelaufen und dabei überprüft worden (aber das wird den Braten wohl kaum fett machen)

Was ist passiert:
Um 6 Uhr morgens gabs draußen wieder Stress und ich seh wie da einer umgehauen wird, hab aber nicht erkannt wer das war. Geh dann zu ihm hin und frag ihn ob alles in Ordnung ist... Das Opfer hält sich den Kopf und sagte dass das gut weh getan hat, konnte aber noch die Finger, die ich ihm hochgehalten habe, zählen und war auch nicht am bluten oder so.
Geh dann mit 3 weiteren Leuten (die schon einiges mehr auf dem Kerpholz, auch in prügeltechnischer Hinsicht, haben) nach Hause. Dachte mir aber dass die nichts gemacht haben was wohl genau mein Fehler gewesen ist.
Wir laufen also so auf halber Stecke nach Hause dann fangen uns auch schon die Polizisten ab und wollen natürlich unsere Ausweise sehen...
Zack Zack, alles überprüft, die kommen wieder und sagen es liegen 2 Anzeigen wegen Körperverletzung gegen euch vor (der andere ist wohl auch nicht so schlimm verletzt, vll ein blaues Auge oder so), und sie Herr Meyer sind der Hauptbeschuldigte...(vermute das aber mal weil ich wohl der älteste davon bin) Ich wollte dann natürlich noch was zu meiner Verteidigung sagen, aber die freundliche Polizistin sagte ich sollte lieber erstmal ausnüchtern (dabei war ich gar nicht so betrunken) und auf ne Vorladung warten.

Jetzt meine Frage: Was droht mir da für ne Strafe... Die drei Leute mit denen ich nach Hause gelaufen bin werden sich diese Steilvorlage von der Polizei sicherlich nicht nehmen lassen und schön daran anknüpfen, zumahl denen viel härtere Konsequenzen drohen als das wahrscheinlich bei mir der Fall ist.
Setzt man sich irgendwie mit den Opfern an einen Tisch, oder kann man das verlangen? Der Bursche der verprügelt wurde könnte mich dann wieder erkennen und meine Version bestätigen, da ich ja zu ihm hin bin.

Gibts auch eine Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird?? Die ganze Situation ist ja geschehen, als die Gemüter leicht erhitzt waren und alle waren vor dem Auge des Gesetztes betrunken.
Was sagen die Fachleute dazu??
Solltet ihr mehrere Infos benötigen dann postet nur...

Danke und Gruß
Rollo
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Alt 31.03.2008, 09:18:49   #2 (permalink)
TROLLKÖNIG
Benutzerbild von jumper2

Reg: 27.07.2006
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sollte es zu einer anzeige kommen, kannst du selbstverständlich eine gegenüberstellung verlangen, wenn du dir nichts vorzuwerfen hast. das sollte kein problem sein denke ich. wenn die geschädigten dich wieder erkennen und dich entlasten, können deine kumpels behaupten was sie wollen. aber schon allein der verdacht, dass deine kumpels dich da reinreißen könnten, würde mir schon zu denken geben
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Alt 31.03.2008, 09:27:45   #3 (permalink)
ƒιяєнαωкѕ55
Benutzerbild von firehawks55

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im Urlaub

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Zitat:
Zitat von RolloMeyer Beitrag anzeigen
Geh dann zu ihm hin und frag ihn ob alles in Ordnung ist...
Dadurch sollte sich das Opfer doch bestimmt an dich erinnern können, und dich entlasten können.
Zudem würde ich wie jumper schon sagte, deinen Freundeskreis überdenken.
firehawks55 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 09:39:56   #4 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 31.03.2008
Beiträge: 3
RolloMeyer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Danke für die schnelle Hilfe!!!

Naja so richtig meine Freunde sind das nicht, kenne sie eher von solchen Feiern...

Dennoch muss es ja einen Grund geben warum ich Hauptbeschuldigter bin??
Kann es sein, dass sowas echt mit dem Alter zu tun hat?

Ist es denn generell möglich, dass ich dafür in den Knast wander, sollte sich das nicht aufklären? Das will ich jawohl nicht hoffen
Hoffentlich verläuft das ganze im Sande, ich will mit so einer scheiße echt nichts zu tun haben. Ganz abgesehen davon das sowas doch sicherlich auch in das Führungszeugnis wandert. Da kann ich mir meine beruflichen Perspektiven gleich erst einmal an den Hut stecken...

Danke und Gruß
Christian, ich werde euch auf dem laufenden halten, sollte sich noch etwas ergeben
RolloMeyer ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 09:43:55   #5 (permalink)
TROLLKÖNIG
Benutzerbild von jumper2

Reg: 27.07.2006
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wie gesagt, wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, sollte das für dich keinerlei konsequenzen haben. aber nur wenn du dich daran nicht beteiligt hast. wenn es doch so ist, solltest du hier keine hilfe erwarten.
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Alt 31.03.2008, 10:36:27   #6 (permalink)
Benutzer

ID: 120427
Lose-Remote

dunkel eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 09.05.2006
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dunkel wird schon bald berühmt werden
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Zitat:
Zitat von RolloMeyer Beitrag anzeigen
Jetzt meine Frage: Was droht mir da für ne Strafe... Die drei Leute mit denen ich nach Hause gelaufen bin werden sich diese Steilvorlage von der Polizei sicherlich nicht nehmen lassen und schön daran anknüpfen, zumahl denen viel härtere Konsequenzen drohen als das wahrscheinlich bei mir der Fall ist.
Setzt man sich irgendwie mit den Opfern an einen Tisch, oder kann man das verlangen? Der Bursche der verprügelt wurde könnte mich dann wieder erkennen und meine Version bestätigen, da ich ja zu ihm hin bin.

Gibts auch eine Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird?? Die ganze Situation ist ja geschehen, als die Gemüter leicht erhitzt waren und alle waren vor dem Auge des Gesetztes betrunken.
Was sagen die Fachleute dazu??
Solltet ihr mehrere Infos benötigen dann postet nur...

Danke und Gruß
Rollo
Hallo,

hast du eine Rechtschutzversicherung ? Wenn ja, dann kläre das mal mit einem Rechtsanwalt.
Nicht das später noch mehr kommt und du dann doch das nachsehen hast.

Nur so als Tipp von mir!

Gruß Volker
dunkel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 11:35:17   #7 (permalink)
Russland-Fan

ID: 21503
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phip ist ein wunderbarer Anblickphip ist ein wunderbarer Anblickphip ist ein wunderbarer Anblickphip ist ein wunderbarer Anblickphip ist ein wunderbarer Anblickphip ist ein wunderbarer Anblickphip ist ein wunderbarer Anblick
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Hm, also ich kenne das aus eigener Situation... Bei mir war es aber anders: Ich bin ziemlich betrunken von irgendwelchen Leuten verprügelt worden, dann ist die Polizei angerufen worden und plötzlich hatte ich eine Anzeige (naja, kann ich auch verstehen, denn wer glaubt schon einen Betrunkenen)...

Bei mir wurde das damals eingestellt... Ich habe aber selber mit anderen Leuten geredet (beispielsweise die Türsteher), die bestätigt haben, dass ich so weit sie wissen nichts gemacht habe... Das war aber schon eine ziemlich dumme (und vor allem peinliche) Situation... Ich würde auf jeden Fall mit dem Opfer Kontakt aufnehmen und mit ihm reden...

Ich würde mir da jetzt nicht so den Kopf darum zerbrechen... Ändern kannst du da jetzt sowieso nichts mehr... Zunächsteinmal entscheidet jetzt die Staatsanwaltschaft, ob sie das Verfahren einstellt... Das kann ich jetzt nicht beurteilen, wie wahrscheilich das bei dir ist, aber rein statistisch sind die Chancen gut, dass das nicht verfolgt wird.
Bier ist gut...
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Alt 31.03.2008, 11:50:19   #8 (permalink)
Heldenhase
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Zitat:
Zitat von RolloMeyer Beitrag anzeigen
Ist es denn generell möglich, dass ich dafür in den Knast wander, sollte sich das nicht aufklären? Das will ich jawohl nicht hoffen
Niemand, der eine saubere Akte hat geht wegen einer (halbwegs humanen) Dorfdiscoprügelei in den Knast.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet ganz differenziert bei Körperverletzung und wenn keiner schwerer verletzt wurde muss ich als Außenstehender erstmal von "einfacher Körperverletzung" ausgehen.

Dort ist das strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Für ein blaues Auge und ein paar Kopfschmerzen gehst du das sicher nicht in den Bau.

Wenn die Geschichte wirklich so war, wie du erzählst, dann sag genau das aus bei der Vernehmung durch die Polizei. Alles andere klärt sich dann schon auf.
"Große Ereignisse werfen ihre Schatten unter die Augen" Udo Lindenberg
"Du lebst wie ein Amboss und warum zittert dein Kinn? Ich bin das was ich sage. Ich bin das was ich bin." Tomte - Füll deine Lungen mit Feuer
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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Alt 31.03.2008, 13:40:03   #9 (permalink)
abgemeldet

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Malvado ist ein sehr geschätzter MenschMalvado ist ein sehr geschätzter MenschMalvado ist ein sehr geschätzter Mensch
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Zitat:
Zitat von phip Beitrag anzeigen
Ich bin ziemlich betrunken von irgendwelchen Leuten verprügelt worden,
Da wäre ich furchtbar gerne dabei gewesen sein. Oder so..
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Alt 31.03.2008, 14:21:03   #10 (permalink)
LillysBrotzeit
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Zitat:
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Jetzt meine Frage: Was droht mir da für ne Strafe... Die drei Leute mit denen ich nach Hause gelaufen bin werden sich diese Steilvorlage von der Polizei sicherlich nicht nehmen lassen und schön daran anknüpfen, zumahl denen viel härtere Konsequenzen drohen als das wahrscheinlich bei mir der Fall ist.
Also, zunächst mal wäre ich mir da gar nicht so sicher, dass die Jungs diese "Vorlage" wirklich so übernehmen. Die meisten Leute haben doch bei der Polizei deutlich mehr Angst, was ne Falschaussage angeht, als sie das selbst gern glauben.

Zudem hast Du, falls Du wirklich Beschuldigter bist, die Möglichkeit, im Rahmen eines solchen Verfahrens Beweise zu Deiner Entlastung zu benennen, also z.B. den Polizisten zu sagen: Vernehmen Sie mal den soundso und zeigen denen mein Bild. Die werden dann schon bestätigen, dass Du nicht derjenige warst, welcher...


Zitat:
Zitat von RolloMeyer Beitrag anzeigen
Gibts auch eine Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird?? Die ganze Situation ist ja geschehen, als die Gemüter leicht erhitzt waren und alle waren vor dem Auge des Gesetztes betrunken.
Was sagen die Fachleute dazu??
Zu der Frage, ob das Verfahren eingestellt wird, wurde ja schon Einiges geschrieben. Wie ich ja schon geschrieben habe, kannst Du darauf sogar hinwirken, indem Du Beweismittel (also Zeugen) nennst. Du musst auch nicht darauf warten, dass Du ne Vorladung bekommst. Wenn Dir die Sache so schwer im Magen liegt, dass Du z.B. deswegen nicht mehr schlafen kannst, kannst Du auch von Dir aus zur Polizei gehen.

Das Wichtigste aber: Mach Dich nicht verrückt wegen der Geschichte, eingesperrt wirst Du ganz sicher nicht.
Mit meinem Verhältnis zur Realität ist alles in bester Ordnung. Ich lasse es alle vierzehn Tage vorschriftsmäßig warten. (Zaphod Beeblebrox)

Der_Tiger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 19:45:13   #11 (permalink)
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Reg: 31.03.2008
Beiträge: 3
RolloMeyer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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danke für die Mutzusprüche...

Ich werde dann mal hoffen dass das alles glatt über die Bühne geht.
Ihr habt recht, wenn ich mir nichts vorzuwerfen habe, dann kann auch nichts passieren. Kann ich also nur hoffen, dass der Typ sich noch an mich erinnern kann und mich aus der Schusslinie nimmt, eig. sollte das also kein Problem sein.
Dazu kommt auch noch, dass ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe und die anderen dagegen schon mehr als genug, sowas wird da ja auch immer in Betracht gezogen, zumindest im Hinterstübchen vermerkt...

Danke und Gruß
Rollo
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