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Alt 26.07.2006, 07:14:57   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 147407
Lose-Remote

Reg: 17.05.2006
Beiträge: 130
hump0 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Anonyme Anzeige gegen dealer und Kinderfi**

sers,

hab mal ne frage.. bringt es was wenn man anonym anzeigt??
ich kenn einen der mit drogen "handelt" und mit seinen 20Jahren 12-15 vög**t..
das können viele bezeugen, doch ich habe keine lust erst wieder in über einem jahr evtl vor nem gericht zu stehen und keiner steht hinter mir, da die anderen bestimmt keine "lust" haben ihn anzuzeigen.

machen die polenten denn dann was wenn ich den ausner telezelle informationen gebe?
Fußballkommentator J.B.Kerner:
"Wenn man Gelb hat und so reingeht, kann man nur wichtige Termine haben."
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Alt 26.07.2006, 07:18:07   #2 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 02.05.2006
Beiträge: 23
Maddin007 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn sie einen heißen Tipp bekommen, werden sie der Sache sicherlich nachgehen. Hoff ich jedenfalls mal.
Maddin007 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 07:19:00   #3 (permalink)
Gesperrt

Reg: 25.07.2006
Beiträge: 62
Mafiosi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

So weit ich weiß gehen die auch jeder Anzeige erstmal nach ( soweit die auch glaubwürdig ist )

Egal ob Normal oder Anonym
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Alt 26.07.2006, 07:28:14   #4 (permalink)
möhp.
Benutzerbild von cmdr

ID: 365
Lose-Remote

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 970
cmdr kann auf vieles stolz seincmdr kann auf vieles stolz seincmdr kann auf vieles stolz seincmdr kann auf vieles stolz seincmdr kann auf vieles stolz seincmdr kann auf vieles stolz seincmdr kann auf vieles stolz seincmdr kann auf vieles stolz seincmdr kann auf vieles stolz seincmdr kann auf vieles stolz sein
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Also die Altersspanne "12-15" müsste wohl auf "12-13" eingeengt werden, das andere stellt nicht zwingend eine Straftat dar. Ein Verhältnis ≥14 mit <21 ist rechtens, solange keine Prostitution oder ein Abhängigkeitsverhältnis (Betreuer, Lehrer...) vorliegt und keine Zwangslage der Jugendlichen ausgenutzt wird. Bei ≥14 und ≥21 müssen die Erziehungsberechtigten Strafantrag stellen, sofern kein besonderes öffentlichtes Interesse an der Strafverfolgung besteht (z.B. Wiederholungstäter).
"Wenn ich auf meinem Totenbett liege, werde ich kaum sagen: Ich wünschte, ich hätte mehr Zeit damit verbracht, auf meinem Arsch zu sitzen und auf Pixel zu starren."
- Neal Stephenson, Autor, über "Second Life" (aber universell anwendbar )
cmdr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 08:05:09   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von anddie

ID: 171
Lose-Remote

Reg: 03.05.2006
Beiträge: 1.597
anddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz sein
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Zitat:
Zitat von cmdr
Bei ≥14 und ≥21 müssen die Erziehungsberechtigten Strafantrag stellen, sofern kein besonderes öffentlichtes Interesse an der Strafverfolgung besteht (z.B. Wiederholungstäter).
Dafür hätte ich gerne mal eine Quelle. Soweit ich weiß, gibts nämlich Behörden/öffentliche Einrichtungen, die sowas von Amts wegen machen müssen. (z.B. Krankenhäuser, Jugendämter).

anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
anddie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 08:11:53   #6 (permalink)
Administrator
Benutzerbild von United98

ID: 58512
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United98 eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 20.04.2006
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Alles mit Kindern/Jugendlichen unter 16! müssen die verfolgen... Egal ob der Tipp anonym kommt oder nicht. Alles mit jugendlichen über 16 müssen die Eltern strafantrag stellen.. Aber sobald du irgendwas verlauten lässt, dass der was mit unter 16 jährigen hat, müssen die da ermitteln, ansonsten machen se sich selbst strafbar.

Und dann noch das mit den Drogen, da werden se schnell handeln ;o)
United98 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 08:20:19   #7 (permalink)
Troddl
Benutzerbild von Maastaaa

ID: 22745
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Auch bei anonymen Hinweisen?
immer mitten in der Stadt
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Alt 26.07.2006, 08:25:30   #8 (permalink)
Rückkehrer

ID: 49398
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climax3000 ist jedem bekanntclimax3000 ist jedem bekanntclimax3000 ist jedem bekanntclimax3000 ist jedem bekanntclimax3000 ist jedem bekanntclimax3000 ist jedem bekannt
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Anzeigen die Sau, die kümmern sich schon drum. Evtl. musst du garnicht vor Gericht erscheinen wenn Sie genug beweise finden.
So nen Lurch muss schnellstens aus dem Verkehr gezogen werden bevor da noch was passiert.
cmdr hat schon recht mit der rechtlichen Situation, aber wenns zur Anzeige kommt werden die Eltern der Mädels auch darüber informiert wenn man rausbekommt wer es denn ist. Und sicherlich haben einige Eltern dann auch interesse an einem Strafantrag.

Abgesehen davon sollte er eine für Drogenhandel verbraten bekommen wenn´s denn wirklich handel ist.
climax3000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 08:25:58   #9 (permalink)
Administrator
Benutzerbild von United98

ID: 58512
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Reg: 20.04.2006
Beiträge: 2.902
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Jepp, bei solchen Sachen muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.. Auch bei anonymen Hinweisen...
United98 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 08:33:36   #10 (permalink)
Monsterkrümel
Benutzerbild von wintermute

Reg: 21.04.2006
Beiträge: 2.544
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Das gute an einem anonymen Hinweis ist auch, daß du nicht wegen übler Nachrede und Verleumdung drankommst.
Vorsicht, dieses Posting könnte Spuren von Ironie, Zynismus oder Sarkasmus enthalten. Wenn Sie eine Humorallergie haben, ist dieses Posting eventuell schädlich für Ihre geistige Gesundheit. Zu weiteren Fragen bezüglich Humorallergie konsultieren Sie Ihren Suizidbeauftragten.
wintermute ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 08:39:24   #11 (permalink)
Weltenbummler
Benutzerbild von Governator

ID: 210625
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Reg: 21.04.2006
Beiträge: 12.543
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Und wie will man ueberpruefen ob die auch wirklich was machen? Ich meine wenn man unbedingt anonym bleiben will und man nachfragt wieso die nix machen, dann koennen selbst polizisten 1+1 zusammenzaehlen

Und wie willst du das machen? Von ner Telefonzelle 112 anrufen, da sagen dass der X halt mit drogen dealt und z.T. mit U14 Maedchen Sex hat?
Ich weiss ja nicht wie das iss, aber sowas kann ja auch oft gesagt werden, wenn man anderen was anhaengen will weil man streit hat oder so. Wenn die wirklich handeln muessen, so wie einige hier geschrieben haben, dann kannst dir ja relativ sicher sein, dass die da was machen werden.
Aber was ist wenn da ein aelterer, gemuetlicher Mann am Telefon sitzt, fuer den es zuviel aufwand waere eine anzeige aufzunehmen?
Ja, klar sowas duerfte es eigentlich net geben, aber ich hab da so meine erfahrungen mit der polizei (zumindest der lux.) gemacht, dass die in der Zentral sitzen, schon mal gemuetlicher sind als die, die auf Streife sind...
Governator ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 08:41:36   #12 (permalink)
Globetrotter
Benutzerbild von NewFrontier

ID: 364578
Lose-Remote

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 9.502
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Drogen, Kinderf*****,...

Definiere das mal näher. Nen Typ von 20 Jahren der nen bisserl Gras raucht und verkauft und sich dabei eine 15jährige gönnt ist sicherlich nicht so ungewöhnlich. Ausserdem wäre es interessant zu erfahren woher du ihn kennst und welche Motivation dich sonst noch treibt.
NewFrontier ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 09:33:24   #13 (permalink)
Zaaaaapppp
Benutzerbild von Slotmaster

ID: 348838
Lose-Remote

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Reg: 06.05.2006
Beiträge: 1.230
Slotmaster Slotmaster Slotmaster Slotmaster
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Zitat:
Zitat von cmdr
Also die Altersspanne "12-15" müsste wohl auf "12-13" eingeengt werden, das andere stellt nicht zwingend eine Straftat dar. Ein Verhältnis ≥14 mit <21 ist rechtens, solange keine Prostitution oder ein Abhängigkeitsverhältnis (Betreuer, Lehrer...) vorliegt und keine Zwangslage der Jugendlichen ausgenutzt wird. Bei ≥14 und ≥21 müssen die Erziehungsberechtigten Strafantrag stellen, sofern kein besonderes öffentlichtes Interesse an der Strafverfolgung besteht (z.B. Wiederholungstäter).

blödsinn!

wenn ein erwachsener(18j) mit einer 14 jährigrn in die kiste geht können die eltern ihn anzeigen und er wird bestraft!
ist er älter als 21 oder =21 brauchen es nichtmal die eltern machen,es muss nur irgenwer zur anzeige bringen!

und an die besserwisser:googelt mal,weil:

Zitat:
Zitat von cmdr
Also die Altersspanne "12-15" müsste wohl auf "12-13" eingeengt werden, das andere stellt nicht zwingend eine Straftat dar. Ein Verhältnis ≥14 mit <21 ist rechtens, solange keine Prostitution oder ein Abhängigkeitsverhältnis (Betreuer, Lehrer...) vorliegt und keine Zwangslage der Jugendlichen ausgenutzt wird.
das ist immer strafbar solange das mädchen keine 18 ist!
nennt sich missbrauch von schutzbefohlenen
Slotmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 09:39:40   #14 (permalink)
Drullo321
Gast

Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Casinomeister
Drogen, Kinderf*****,...

Definiere das mal näher. Nen Typ von 20 Jahren der nen bisserl Gras raucht und verkauft und sich dabei eine 15jährige gönnt ist sicherlich nicht so ungewöhnlich. Ausserdem wäre es interessant zu erfahren woher du ihn kennst und welche Motivation dich sonst noch treibt.

Das mag vielleicht nicht unüblich sein, selbst wenn es rechtens nicht zu belangen wäre, so wäre es moralish nicht vertretbar
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Alt 26.07.2006, 10:10:48   #15 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 149517
Lose-Remote

Reg: 06.05.2006
Beiträge: 348
Lipper01 wird schon bald berühmt werdenLipper01 wird schon bald berühmt werden
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Hi,

geht in NRW online! Einfach mal googeln, hab die Web-Adresse noch nie gebraucht, zum Glück ! Anonym, keine Ahnung?

Aber mal im Ernst klingt für mich zur Zeit eher nach "Dorftratsch "ich kenne da einen..............das können viele bezeugen.........usw."
Haben die "Zeugen" gekauft/zugeschaut , wohl eher nicht, oder? Ich kenne jedenfalls kein normalen Mensch der das zugeben würde!
Lipper01 ist offline   Mit Zitat antworten
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