Alt 27.10.2010, 19:34:13   #1 (permalink)
Frucht Prickler
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Unglücklich Androhung von Gehaltsverweigerung wegen Unfall

Ein Freund von mir arbeitet seit kurzem bei BurgerKing. Leider in einer anscheinend nicht ganz arbeiterfreundlichen Filiale Denn der gute ist mit seinen schwarzen Turnschuhen, von BK werden keine gestellt, auf einem nassen Küchenboden ausgerutscht. Mal davon abgesehen, dass sich die Chefs da sowieso einen Sch*** um einen kümmern, hat er seit dem Unfall Schmerzen in der Hüfte und im Rücken. Als er das jedoch seiner Chefin gesagt hat, meinte die, dass er, falls er krank werden sollte, kein Gehalt etc. für diese Zeit bekommt, weil er ja kein angemessenes Schuhwerk an hatte. Aber Tatsache ist, dass man ihm nur gesagt hat, er bräuchte schwarze, halbwegs gut aussehende Schuhe. Klare Vorgaben hat es da nicht gegeben. Ist es denn da dann möglich, ihm die Schuld an dem Unfall zu geben?

Er muss jetzt auch noch zum Orthopäden, weil die Schmerzen nicht besser werden...
Danke für deinen Dshini Klick
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Alt 27.10.2010, 19:54:45   #2 (permalink)
zeitw. Abwesend

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Erstmal kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag dazu steht.

Dann dürfte es so sein, das die BG, eine Belehrung über mögliche Gefahren- bzw. Verhaltensweisen(z.B. Berufsbekleidung) vorschreibt. Hat es die gegeben, wurde dafür eventuell eine Bestätigung unterschrieben?

Nur weil er Krank geschrieben ist, kann das Gehalt nicht einbehalten werden, geringe kürzungen wären möglich, siehe Arbeitsvertrag.
Ist er noch in der Probezeit, kann er allerdings, jederzeit ohne Angaben von Gründen, gekündigt werden.

Da es ein Arbeitsunfall ist, würde ich, bei eventuell dauerhaft enstehenden Schäden, mir unbedingt, einen guten Anwalt, im Sozialrecht suchen.
Die BG zahlen, nicht unbedingt gerne, bei dauerhaften Folgeschäden, habe da leider selber, schon negative Erfahrungen machen müssen.
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Alt 27.10.2010, 19:59:11   #3 (permalink)
Board-Psychose
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Damit das als Arbeitsunfall gewertet werden kann (BG-Sache = Behandlung wie Privat-Patient) muß er SOFORT von "Arbeitsunfall" reden. Nachträglich kann das immer noch als Nicht-Arbeitsunfall gehandhabt werden, aber bis dahin hat er schon mal alle Vorzüge genossen und muß hinterher auch keine Kosten fürchten.

Und die Chefin soll sich gefäligst warm anziehen, wenn ihr Fußboden nicht mit jedem Schuhwerk kompatibel ist, sofern sie kein Firmen-Schuhwerk stellt, was dann auch zwingend zu tragen ist. SIE hat gegen Arbeitssicherheits-Richtlinien verstoßen, nicht ihr Mitarbeiter. Ein "freundlicher" Hinweis an die BG wird ihr sicherlich die Lichter aufgehen lassen. Und: Nein, das ist KEIN Kündigungsgrund, wenn man den Arbeitgeber bei der BG anschwärzt - solange das Anschwärzen berechtigt ist.

@ Bounty: Nein, kein Fachanwalt für Sozialrecht, sondern einen für Arbeitsrecht! Viele sind aber FA für beides.
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Alt 27.10.2010, 20:22:51   #4 (permalink)
zeitw. Abwesend

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Zitat:
Zitat von LordRoscommon Beitrag anzeigen
@ Bounty: Nein, kein Fachanwalt für Sozialrecht, sondern einen für Arbeitsrecht! Viele sind aber FA für beides.
Bei einer Klage gegen die Berufgenossenschaft= Versicherungsleistungen,
geht es vor das Sozialgericht, bei einer Klage wegen dem Arbeitgeber, geht es vor das Arbeitsgericht.

Da es eventuell, bei dauerhaft gesundheidlichen Schäden, um die Versicherungsleistung geht und auch Schmerzensgeld im Raum steht, habe ich einen Anwalt für Sozialrecht empfohlen.
Dauerhaft gesehen wohl das wichtigere.
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Alt 02.11.2010, 19:12:17   #5 (permalink)
Sinnmaximierung

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Bei einem Unfall in den ersten 6 Wochen einer Beschäftigung zahlt doch eigentlich sowieso die Krankenkasse den Lohn weiter und nicht der Arbeitgeber, einfach mal googeln wenn es treffen könnte also die 6 Wochen nicht um sind...
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2010, 19:58:49   #6 (permalink)
mammut

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gamemammut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Bei einem Unfall in den ersten 6 Wochen einer Beschäftigung zahlt doch eigentlich sowieso die Krankenkasse den Lohn weiter und nicht der Arbeitgeber, einfach mal googeln wenn es treffen könnte also die 6 Wochen nicht um sind...
Die Krankenkasse zahlt erst nach den ersten 6 Wochen.
gamemammut ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2010, 21:12:43   #7 (permalink)
Administrator
Benutzerbild von United98

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Das ist ein ganz klarer Fall für die Berufsgenossenschaft.. Da sollte er ganz schnell zum Arzt und sagen, dass es ein Arbeitsunfall war.. Irgendwann ist es zu spät...
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Alt 02.11.2010, 22:08:13   #8 (permalink)
Sinnmaximierung

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Zitat:
Zitat von gamemammut Beitrag anzeigen
Die Krankenkasse zahlt erst nach den ersten 6 Wochen.
Ja, hast sicherlich Recht das die Krankenkasse das nicht selbst zahlt, aber ich hatte mal in den ersten 6 Wochen einer Beschäftigung einen Arbeitsunfall deshalb musste ich dann bei der Krankenkasse Verletztengeld beantragen. Habe mich damals aber nicht wirklich damit beschäftigt wer das und warum bezahlt.

Geändert von Loshai (02.11.2010 um 22:28:35 Uhr)
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2010, 22:51:41   #9 (permalink)
zeitw. Abwesend

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Du hast es immer noch nicht verstanden...

Bei einem Arbeitsunfall, ist die Berufsgenossenschaft der Versicherungsträger.

Das muss beim Arzt, deutlich gesagt werden das es ein Arbeitsunfall ist.
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Alt 02.11.2010, 22:56:20   #10 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 28078
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mighty666 eine Nachricht über ICQ schicken
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also ich hatte bei meinem Kurs "Belehrung blabla Hygiene nach Infektionsschutzgesetz" ne klare Anweisung, dass "angemessenes Schuhwerk" zu tragen ist, gerade in hygienisch sensiblen Bereichen, wie Küchen etc.

Ob man das dann macht, ist einem selbst freigestellt. Aber wenn was passiert, kann natürlich jede Versicherung einem den Vogel zeigen


mighty666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2010, 23:07:13   #11 (permalink)
zeitw. Abwesend

ID: 375607
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Zitat:
Zitat von mighty-mohab Beitrag anzeigen
also ich hatte bei meinem Kurs "Belehrung blabla Hygiene nach Infektionsschutzgesetz" ne klare Anweisung, dass "angemessenes Schuhwerk" zu tragen ist, gerade in hygienisch sensiblen Bereichen, wie Küchen etc.

Ob man das dann macht, ist einem selbst freigestellt. Aber wenn was passiert, kann natürlich jede Versicherung einem den Vogel zeigen
Und der Arbeitgeber, darf dich, ohne vorschriftsmäßige Bekleidung, nicht Arbeiten lassen.
Bounty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2010, 00:22:01   #12 (permalink)
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dolphina ist ein sehr geschätzter Menschdolphina ist ein sehr geschätzter Menschdolphina ist ein sehr geschätzter Menschdolphina ist ein sehr geschätzter Mensch
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also ich tippe mal drauf, dass angemessenes schuhwerk in einer hygieneschulung was anderes ist als angemessenes schuhwerk in punkto arbeitssicherheit.

wir mussten mal nach nem "Hochwasserschaden" saubermachen, mit unseren arbeitsschuhen sind wir jedoch in der ganzen firma rumgerannt - schlecht für die hygiene. Also wurden sogenannte "Überschuhe" besorgt, um damit in die verschmutzen bzw. schon gereinigten bereiche zu gehn - schlecht für die arbeitssicherheit, weil die sich nich mit feuchten böden vertragen haben.

Es ist aufgabe des arbeitgebers die "hygienischen und arbeitssicheren richtigen schuhe" zu stellen.
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Alt 03.11.2010, 15:55:16   #13 (permalink)
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ID: 359999
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Reg: 26.07.2009
Beiträge: 583
mschmidt ist ein wunderbarer Anblickmschmidt ist ein wunderbarer Anblickmschmidt ist ein wunderbarer Anblickmschmidt ist ein wunderbarer Anblickmschmidt ist ein wunderbarer Anblickmschmidt ist ein wunderbarer Anblickmschmidt ist ein wunderbarer Anblick
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Hey,
Ich bin Schichtleiter des " Konkurrenten "..
Also bei uns gibt es bspw. Krankengeld erst nach 4 Wochen.
Schau mal in deinem Arbeitsvertrag was dort steht zum Thema Arbeitsschuhe. Sollte dort nichts deklariert sein hast du trotzdem Anspruch auf Krankengeld allerdings musst du eigentlich DIREKT nach dem Arbeitsunfall zum Unfallchirugen.
Bei uns werden den Mitarbeitern auch keien Arbeitsschuhe gestellt, allerdings wird es den Mitarbeitern nah gelegt festes Schuhwerk mit ( Zwischen ) Stahlkappe , Rutschfest und Schwarz zu tragen.

Warst du denn inzwischen beim Unfallarzt?
lg
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