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#1 (permalink) |
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Benutzer
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Guten Abend,
bekam gerade einen Anruf. Meine Nummer hatte der Verlag durch ein Gewinnspiel an dem ich teilnahm. Wäre nun in die engere Wahl gekommen und weil mein Zettelchen dort so bald dort ankam, bekäme ich schon jetzt mal zwei Reisegutscheine. Da ist man natürlich erstmal mit den Gedanken wo anders. Lief nun darauf hinaus dass ich wohl ein damit verknüpftes Zeitschriftenabo abgeschlossen habe, zu Sonderkonditionen... Ich hasse das Telefon -.- Bekomme demnächst einen Brief wo alles drinsteht, zusammen mit den Gutscheinen. Die hätte ich zwar gerne - das Abo aber nicht. Muss ich der ganzen Sache nun erst nochmal zustimmen oder können die gleich loslegen mit der Abzocke? Bankdaten sind bekannt. Wisst ihr, welche oder ob ich überhaupt eine Widerrufsfrist habe? Danke... eggman |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hi,
lies mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Tele...f__f29289.html Ansonsten auch mal googlen Gruß, Fleischi |
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#3 (permalink) |
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Scripts4web.de
Reg: 23.03.2007
Beiträge: 491
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Also, wenn du die Gutscheine haben möchtest, mache nichts. Das bedeutet aber, du nimmst das Abo an und kriegst die Ware. Da du das Abo nicht haben willst, wird es mit den Reisegutscheinen auch nichts. Der Vertrag ist gültig den du am Telefon abgeschlossen hast(Mündlicher Vertrag)), aber du hast da eine Frist, in der du widersprechen kannst (meist 7 -14 Tage, nach abschluss des Vertrages).
Dieser widerspruch sollte per Einschreiben an diesen Verlag rausgehen, sofern du deren wideruffrist nicht überschritten hast, da solltest du auch diese 2 Reisegutscheine mitsenden, weil diese sind ja mit dem Abo geknüpft. (Es gibt ausnahmen, aber ich gehe mal davon aus, das die Reisegutscheine nicht dazugehören). Gruß Trooper1976 |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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§ 312 d BGB
.... 4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder |
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#7 (permalink) |
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downtownmeals.com
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aaaaaaaahja... hmm... ok, seh zwar ned ganz ein, warum die davon ausgeschlossen sind, im Gegensatz zu Pizzas und Co. aber nunja...
mein klamm.de-Profil | mein Xing Profil | meine Flugstatistik | mein Blog
GN8.com zu verkaufen | GN8.net zu verkaufen Facebookaktien sind doch nichts wert? Ich habe Euch doch gewarnt! Geändert von Liquid0815 (23.09.2007 um 22:13:33 Uhr) |
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#8 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Marty |
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#9 (permalink) |
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back to the roots
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das würde ja aber bedeuten, daß jeder xbeliebige telefonverkäufer ein abo für mich abschließen kann und ich habe nicht die möglichkeit zu sagen, nö ich will das nicht?
@threadsteller: wenn du das abo nicht willst, behaupte du hättest es nicht abgeschlossen. dann müssen die beweisen, daß du es doch getan hast. du unterschreibst ne eidesstattliche versicherung, daß du es nicht warst und gut ist. nicht die feine art, aber die einzige möglichkeit da rauszukommen. oder nimm halt das abo und schenk es irgendwem zum geburtstag. |
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#10 (permalink) | |||
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PAUSIERT
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Marty |
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#11 (permalink) |
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Slotzocker
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Ganz genau. Fast alle dieser CallCenter im Outbound oder sonstigen Telefonverkäufer zeichnen ihre Telefongespräche auf. Zwar i.d.R. nur für eigene Zwecke (z.b. den Verkäufer evtl. zu feuern wenn der nicht gut genug ist
Naja, ich habe ja schon gelernt wie man mit denen umzugehen hat. Ne Zeitlang habe ich über Wochen jeden Tag im Schnitt so 3-4 Anrufe von irgendwelchen Firmen gehabt... Und das auch nur, weil ich mal so dumm war und alle Gewinnspiele mitgemacht habe, die es irgendwo gab. Mein Postfach ist auch noch nicht sicher vor dem ganzen Müll. Naja Viagra und Co. sind ohnehin täglich dabei. ;- ) "Es ist schwerer eine vorgefestigte Meinung zu zertrümmern als ein Atom"
Albert Einstein |
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#12 (permalink) |
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Gesperrt
Reg: 21.09.2007
Beiträge: 83
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Hallo,
da ich Kauffrau für Dialogmarketing bin und auch mit solchen Dingen zu tun habe, möchte ich der ganzen Sache Klarheit verschaffen. Ich denke das die Telefonverkäufe schon sehr verrufen sind jedoch muss man die ganze Sache auch nach dem Aspekt sehen, dass sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden und es natürlich auch ehrliche Leute am Telefon gibt !! Zu deiner Sache: Klar gibt es jetzt wirklich nur die Gutscheine im Zusammenhang mit dem ABO. Willst du kein Abo, dann warte auf deine Auftrag- bezw. Bestellbestätigung und nehme dein 14 tägiges Widerrufsrecht in Anspruch. Ich denke das ist kurz und knapp. Viele Liebe Grüße Gina |
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#13 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
nicht ganz korrekt seriöse Verlage warten 14 Tage mit der ersten Lieferung, damit du eventuell widerrufen kannst, denn du hast in der Regel Widerruf bis zur Erstlieferung, ab da an liefe das Abo zum vereinbarten Vertragszeitraum. Unseriöse Verkäufer werden dir hier natürlich sofort das erste Heft zukommen lassen, um da rauszukommen aber zum Thema Telefonverträge gibt es sogar einige gute Abhandlungen, auch im Inet, in denen auch steht, wie man rauskommt ... |
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#14 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Meine Wiedergabe des Gesetzes war "nicht ganz korrekt"?
Zitat:
Und Vertragspartner als unseriös zu betiteln, nur weil sie den geschlossenen Vertrag erfüllen, finde ich nicht in Ordnung. Wer zwingt den den Abonnenten, das Abo abzuschliessen? Ist ein Nein, Danke am Telefon so schwer? Marty |
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#15 (permalink) |
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Pastafari
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Wurdest du am Telefon eindeutig über die Kosten und Bedingungen informiert?
Wenn ja, schlecht. Wenn nicht, ist deren Telefonmitschnitt für die Tonne. Hatte das mal mit der NKL und hab die Kohle über meine Bank zurückbuchen lassen. Nie nen Bescheid bekommen. |
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