Alt 20.09.2007, 16:39:54   #1 (permalink)
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ID: 70062
Lose-Remote

Reg: 21.05.2006
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eggman wird schon bald berühmt werdeneggman wird schon bald berühmt werden
Standard Am Telefon abgeschlossenes Abo kündbar?

Guten Abend,

bekam gerade einen Anruf. Meine Nummer hatte der Verlag durch ein Gewinnspiel an dem ich teilnahm. Wäre nun in die engere Wahl gekommen und weil mein Zettelchen dort so bald dort ankam, bekäme ich schon jetzt mal zwei Reisegutscheine. Da ist man natürlich erstmal mit den Gedanken wo anders.

Lief nun darauf hinaus dass ich wohl ein damit verknüpftes Zeitschriftenabo abgeschlossen habe, zu Sonderkonditionen... Ich hasse das Telefon -.-

Bekomme demnächst einen Brief wo alles drinsteht, zusammen mit den Gutscheinen. Die hätte ich zwar gerne - das Abo aber nicht.

Muss ich der ganzen Sache nun erst nochmal zustimmen oder können die gleich loslegen mit der Abzocke? Bankdaten sind bekannt. Wisst ihr, welche oder ob ich überhaupt eine Widerrufsfrist habe?

Danke...

eggman
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Alt 20.09.2007, 16:55:21   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 188425
Lose-Remote

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 381
Fleischschuld ist ein sehr geschätzter MenschFleischschuld ist ein sehr geschätzter MenschFleischschuld ist ein sehr geschätzter MenschFleischschuld ist ein sehr geschätzter Mensch
Standard

Hi,

lies mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Tele...f__f29289.html

Ansonsten auch mal googlen - hilft manchmal auch.

Gruß,
Fleischi
Fleischschuld ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2007, 06:43:19   #3 (permalink)
Scripts4web.de

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trooper1976 kann auf vieles stolz seintrooper1976 kann auf vieles stolz seintrooper1976 kann auf vieles stolz seintrooper1976 kann auf vieles stolz seintrooper1976 kann auf vieles stolz seintrooper1976 kann auf vieles stolz seintrooper1976 kann auf vieles stolz seintrooper1976 kann auf vieles stolz sein
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Also, wenn du die Gutscheine haben möchtest, mache nichts. Das bedeutet aber, du nimmst das Abo an und kriegst die Ware. Da du das Abo nicht haben willst, wird es mit den Reisegutscheinen auch nichts. Der Vertrag ist gültig den du am Telefon abgeschlossen hast(Mündlicher Vertrag)), aber du hast da eine Frist, in der du widersprechen kannst (meist 7 -14 Tage, nach abschluss des Vertrages).

Dieser widerspruch sollte per Einschreiben an diesen Verlag rausgehen, sofern du deren wideruffrist nicht überschritten hast, da solltest du auch diese 2 Reisegutscheine mitsenden, weil diese sind ja mit dem Abo geknüpft. (Es gibt ausnahmen, aber ich gehe mal davon aus, das die Reisegutscheine nicht dazugehören).

Gruß
Trooper1976
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Alt 23.09.2007, 20:44:20   #4 (permalink)
PAUSIERT
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Bei einem Zeitschriftenabo hat man kein gesetzliches Wiederrufsrecht.

Haben die am Telefon was über Mindestlaufzeit gesagt? Wenn nicht kannst Du ja einfach sofort wieder kündigen.

Marty
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Alt 23.09.2007, 21:17:11   #5 (permalink)
downtownmeals.com
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
Bei einem Zeitschriftenabo hat man kein gesetzliches Wiederrufsrecht.
Und wie sieht es mit dem Fernabsatzgesetz aus?
Liquid0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2007, 22:01:26   #6 (permalink)
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§ 312 d BGB
....

4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
maja900 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2007, 22:06:57   #7 (permalink)
downtownmeals.com
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aaaaaaaahja... hmm... ok, seh zwar ned ganz ein, warum die davon ausgeschlossen sind, im Gegensatz zu Pizzas und Co. aber nunja...

Geändert von Liquid0815 (23.09.2007 um 22:13:33 Uhr)
Liquid0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2007, 10:53:25   #8 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von Liquid0815 Beitrag anzeigen
aaaaaaaahja... hmm... ok, seh zwar ned ganz ein, warum die davon ausgeschlossen sind, im Gegensatz zu Pizzas und Co. aber nunja...
Vermutlich, weil der Gesetzgeber nur Produkte eingeschlossen hat, die Du im Laden vorher testen könntest. Ein Abo einer Zeitschrift kannst Du vorher nirgendwo testen...

Marty
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Alt 24.09.2007, 17:05:53   #9 (permalink)
back to the roots
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birnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblick
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das würde ja aber bedeuten, daß jeder xbeliebige telefonverkäufer ein abo für mich abschließen kann und ich habe nicht die möglichkeit zu sagen, nö ich will das nicht?

@threadsteller: wenn du das abo nicht willst, behaupte du hättest es nicht abgeschlossen. dann müssen die beweisen, daß du es doch getan hast. du unterschreibst ne eidesstattliche versicherung, daß du es nicht warst und gut ist. nicht die feine art, aber die einzige möglichkeit da rauszukommen. oder nimm halt das abo und schenk es irgendwem zum geburtstag.

birnchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.09.2007, 06:21:08   #10 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
das würde ja aber bedeuten, daß jeder xbeliebige telefonverkäufer ein abo für mich abschließen kann und ich habe nicht die möglichkeit zu sagen, nö ich will das nicht?
Moment, die Aussage, dass der Vertrag nicht dem Wiederrufsrecht unterliegt, bedeutet nicht, dass der Verkäufer einen Vertragsschluss beweisen muss, wenn er dazu aufgefordert wird.

Zitat:
@threadsteller: wenn du das abo nicht willst, behaupte du hättest es nicht abgeschlossen. dann müssen die beweisen, daß du es doch getan hast.
Die Telekom z.B. zeichnet solche "Verkaufsgespräche" einfach mal auf, damit können sie es beweisen. Natürlich weisen sie den Kunden auf die Aufzeichnung hin.

Zitat:
du unterschreibst ne eidesstattliche versicherung, daß du es nicht warst und gut ist.
Eine eidesstattliche Versicherung hat gegenüber einer Firma ausgesprochen genausoviel Wirkung wie ein Brief.

Marty
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Alt 25.09.2007, 06:34:34   #11 (permalink)
Slotzocker
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Drangi kann auf vieles stolz seinDrangi kann auf vieles stolz seinDrangi kann auf vieles stolz seinDrangi kann auf vieles stolz seinDrangi kann auf vieles stolz seinDrangi kann auf vieles stolz seinDrangi kann auf vieles stolz seinDrangi kann auf vieles stolz seinDrangi kann auf vieles stolz seinDrangi kann auf vieles stolz sein
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Ganz genau. Fast alle dieser CallCenter im Outbound oder sonstigen Telefonverkäufer zeichnen ihre Telefongespräche auf. Zwar i.d.R. nur für eigene Zwecke (z.b. den Verkäufer evtl. zu feuern wenn der nicht gut genug ist ).

Naja, ich habe ja schon gelernt wie man mit denen umzugehen hat. Ne Zeitlang habe ich über Wochen jeden Tag im Schnitt so 3-4 Anrufe von irgendwelchen Firmen gehabt... Und das auch nur, weil ich mal so dumm war und alle Gewinnspiele mitgemacht habe, die es irgendwo gab. Mein Postfach ist auch noch nicht sicher vor dem ganzen Müll. Naja Viagra und Co. sind ohnehin täglich dabei. ;- )
"Es ist schwerer eine vorgefestigte Meinung zu zertrümmern als ein Atom"
Albert Einstein

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Alt 25.09.2007, 11:28:24   #12 (permalink)
Gesperrt

Reg: 21.09.2007
Beiträge: 83
Ginigranini wird schon bald berühmt werden
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Hallo,

da ich Kauffrau für Dialogmarketing bin und auch mit solchen Dingen zu tun habe, möchte ich der ganzen Sache Klarheit verschaffen.
Ich denke das die Telefonverkäufe schon sehr verrufen sind jedoch muss man die ganze Sache auch nach dem Aspekt sehen, dass sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden und es natürlich auch ehrliche Leute am Telefon gibt !!

Zu deiner Sache: Klar gibt es jetzt wirklich nur die Gutscheine im Zusammenhang mit dem ABO. Willst du kein Abo, dann warte auf deine Auftrag- bezw. Bestellbestätigung und nehme dein 14 tägiges Widerrufsrecht in Anspruch.

Ich denke das ist kurz und knapp.

Viele Liebe Grüße Gina
Ginigranini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.09.2007, 11:43:18   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
Vermutlich, weil der Gesetzgeber nur Produkte eingeschlossen hat, die Du im Laden vorher testen könntest. Ein Abo einer Zeitschrift kannst Du vorher nirgendwo testen...

Marty

nicht ganz korrekt

seriöse Verlage warten 14 Tage mit der ersten Lieferung, damit du eventuell widerrufen kannst, denn du hast in der Regel Widerruf bis zur Erstlieferung, ab da an liefe das Abo zum vereinbarten Vertragszeitraum.

Unseriöse Verkäufer werden dir hier natürlich sofort das erste Heft zukommen lassen, um da rauszukommen

aber zum Thema Telefonverträge gibt es sogar einige gute Abhandlungen, auch im Inet, in denen auch steht, wie man rauskommt ...
wittis-web.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.09.2007, 19:44:51   #14 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
nicht ganz korrekt
Meine Wiedergabe des Gesetzes war "nicht ganz korrekt"?

Zitat:
seriöse Verlage warten 14 Tage mit der ersten Lieferung, damit du eventuell widerrufen kannst, denn du hast in der Regel Widerruf bis zur Erstlieferung
Gesetzlich bei einem Zeitschriftenabo hast Du kein Wiederrufsrecht, unabhängig von der ersten Lieferung.

Und Vertragspartner als unseriös zu betiteln, nur weil sie den geschlossenen Vertrag erfüllen, finde ich nicht in Ordnung. Wer zwingt den den Abonnenten, das Abo abzuschliessen? Ist ein Nein, Danke am Telefon so schwer?

Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2007, 16:14:29   #15 (permalink)
Pastafari
Benutzerbild von aessitt

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Wurdest du am Telefon eindeutig über die Kosten und Bedingungen informiert?

Wenn ja, schlecht.
Wenn nicht, ist deren Telefonmitschnitt für die Tonne.

Hatte das mal mit der NKL und hab die Kohle über meine Bank zurückbuchen lassen. Nie nen Bescheid bekommen.
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