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#1 (permalink) |
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R.I.P. Tobi
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Hi,
habe heute endlich Post von der Allianz bekommen bezüglich einer Zahlung wg. einem beschädigtem IPhone. Im Prinzip sind es 2 Schreiben 1x von einem Sachverständigenbüro und 1x von der Allianz direkt. Beides zusammen ergibt für mich keinen Sinn, vorallem wenn man den Kostenvoranschlag von Apple betrachtet. 1) Kostenvoranschlag von Apple Gerät kann nicht repariert werden daher ein Ersatzgerät für 239,00€. 2) Schreiben vom Sachverständigenbüro Zeitwert des Gerätes: 420,00€ Restwert des beschädigten Gerätes: 160,00€ 3) Schreiben von Allianz Entschädigung in Höhe von 160,00€ wurde auf mein Konto überwiesen. So wie kommen die nun darauf? Sieht für mich ja nun so aus, als wenn ich den Restwert des beschädigten Gerätes erhalten habe. Müsste ich nicht entweder: a) 239,00€ für die Reparaturerhalten? Denn mit den 160,00€ kann ich weder das Gerät reparieren und habe auch keine Entschädigung für den Wertverlust erhalten ![]() Vielleicht kennt sich dort jemand mit aus und kann mir das genauer erklären... |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 2.856
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Hast Du bei Deiner Versicherung keinen Ansprechpartner? Das wäre wohl die schnellste und einfachste Lösung, hier wird nämlich gleich wieder eine riesige Diskussion losbrechen wo der eine klüger ist als der andere.
Wirklich helfen kann dir da nur dein Versicherungs-Agent. gruß, daric
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#3 (permalink) |
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R.I.P. Tobi
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Auf dem schreiben ist eine Hotline drauf, aber der ist ja Samstags nicht erreichbar. Und ist auch nur so eine teure 01805 Nummer. Wenn es mir hier einer plausibel erklären könnte warum das so ist könnte ich mir den Anruf am Montag dann sparen
Ansprechpartner hab ich keinen direkten, denn das ist die Versicherung von demjenigen der mir das iPhone "zerstört" hat. |
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#4 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Eine "Vertretung" ist in jeder größeren Ortschaft zu finden. Du kannst das dort prüfen lassen, gegebenenfalls unter Hinweis, das du das rechtlich prüfen lassen wirst. Aber lass es dir erstmal erläutern, bevor du den Gummihammer rausholst.
Oft wird erstmal das Minimale angesetzt, in der Hoffnung, der Geschädigte lässt es so. Du hast u.U das Recht, auf Kosten des Schuldigen (bzw. dessen Versicherung), dich anwaltlich beraten zu lassen ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#6 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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Du bekommst bei nem gebrauchten Gerät das Dir zerstört wurde nicht den vollen Wert ersetzt da es ja während Deiner Nutzung schon Wert verloren hat. Du bekommst also weniger als es aktuell neu kostet.
wenn es neu z.Z. 239 Euro kostet find ich 160 Euro doch fair, bezahlst Du noch selbst 79 euro - also ca 1/3 Du und 2/3 die Versicherung Geändert von Loshai (04.07.2009 um 15:04:32 Uhr) |
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#8 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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Ihm wurde kein neues Gerät zerstört sondern ein Gebrauchtes, die Versicherer zahlen daher weniger als das Gerät neu kostet einfach deshalb weil sie davon ausgehen das es vom Wert her geringer anzusetzen ist als ein Neues und sie nicht für den bis dahin entstandenen Wertverlust aufkommen müssen.
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#9 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Ist doch alles ausgerechnet
Zeitwert (da ist der Wertverlust dabei) Restwert Wiederbeschaffungswert Es könnte auch eine Selbstbeteiligung des Schuldigen geben, mal genau nachlesen (lassen) Die Versicherung übernimmt einen Teil, den Rest müsste Gremlin dann beim Schuldigen einfordern (kann ich mir jetzt mal vorstellen) Also einfach mal klären lassen, so pauschal sind diese Sachen nicht zu erklären oder zu klären. Nützt ja auch nicht viel, wenn man dann hingeht und sagt: Im Klamm-Forum wurde das so erläutert, also rückt die Kohle raus
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Der Betrag wird so schon stimmen.
Bei meinem 18 Jahre alten Honda ist hinten einer voll raufgefahren und da habe ich auch keine 10.000€ mehr bekommen.^^ Kommt auch drauf an wie alt das Gerät schon ist, wenn es fast neu wäre würdeste bestimmt 100% von der Versicherung bekommen. Das mit dem Wiederbeschaffungswert wird bestimmt ähnlich wie beim Auto ausgerechnet. Geändert von danielsun111 (06.07.2009 um 00:20:19 Uhr) |
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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Den Restwert verstehe ich als Wiederbeschaffungswert für das gebrauchte Gerät... also 160 €, um das Handy gebraucht in dem Zustand zu kaufen, wie es war, bevor es demoliert wurde. Ich find die Situation trotzdem ärgerlich und würds nochmal versuchen, wie Totte es beschrieben hat.
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht! http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend! |
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#12 (permalink) | |
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Touch the sky
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Zitat:
Ich würde auch denken, dass entweder die Differenz 420€-160€ = 260€ bzw. eher die Reparaturkosten (da geringer) von 239€ erstattet werden sollten. Wo die 160€ herkommen, weiß ich nicht, könnte natürlich auch sein, dass da ne Selbstbeteiligung dabei ist, die müsste halt der Verursacher des Schadens zahlen. |
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#13 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Dann verstehe ich auch nicht, wieso er 160 € bekommt. Dann stimme ich Gremlin zu und finde auch nur die beiden Varianten a) und b) in Ordnung.
... von nichts kommt nichts!
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#15 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 09.05.2009
Beiträge: 7
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Der "Wiederbeschaffungswert" gilt nur für Hausrat-Schäden, nicht für Haftpflichtschäden. Dort gibt es nur den Zeitwert des (im alten Zustand) Gerätes. Was für ein Schaden ist das? Oder was ist genau passiert?
Das heißt: Reparaturkosten (haste nicht gemacht, oder geht nicht mehr, oder zu teuer.) gäbe es die Rep. Kosten. Ein Ersatzgerät gibt es eigentlich nur wenn die Sache eine "Zentrale" Bedeutung hat: Auf Deutsch: Lebenswichtig, oder brauchst es um dein Geld zu verdienen. Also bekommst du nur den Zeitwert des sich im alten Zustand befindenden Handy´s: Auf Deutsch: Zeitwert: 420 (Neuwertiges Handy) - sonstige Beschädigung, Verschleiss und Benutzung = 160 € Wert Selbstbeteiligung gibt es Wirklich, aber meißtens in 150 €, 250€ ... Schritten, sollte aber niemand machen (Ausser bei Autoversicherung) Alles Klar? Ansonsten den Tipp für alle: Sucht euch einen Vertreter. Und nicht gleich mit Anwalt drohen (Das macht jeder zweite), sondern Nett fragen. Geändert von Nickol (06.07.2009 um 11:15:47 Uhr) Grund: Änderung |
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